EU Fluggastrechte / Annullierung

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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
863
1.610
FRA
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Soweit ich mich erinnere, muss die Gesellschaft nachweisen wann Doors Open war. Kann sie das nicht (was eher die Regel ist), dann muss sie zahlen. Aber ohne Anwalt wirds hier sehr wahrscheinlich nicht gehen.
... zumal nach den mir zugänglichen Daten die Drei-Stunden-Marke nicht um eine, sondern um elf Minuten verfehlt wurde.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
592
Leoben, AUT
Jetzt wird dir gleich XT600 erklären, dass das Filmen und Fotografieren an Bord bei Swiss zu einem denied boarding oder gar zum Rausschmiss führen kann. Das klingt jetzt nach Schilbürger: Die Gerichte verlangen von den Passagieren die Beweissicherung und die Airlines verbieten das Filmen und Fotografieren an Bord zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wieder eine Möglichkeit, sich von der Zahlung der EU-261 Kompensation zu drücken.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.730
2.173
Der BGH verlangt die Beweissicherung hinsichtlich der Dokumentation der Türöffnung durch den Passagier und entlastet die Airline. Also nicht so einfach, da an die Ausgleichszahlung zu kommen. Zeugen sinnvoll.

Nun ja der genannte Fall lässt aber eher den Schluss zu, dass im Verfahren eben die Behauptung der Türöffnung wäre um 14:35 Uhr gewesen und man will das Bordbuch zum Nachweis haben abgelaufen ist.

Hätte die Klagepartei den Vortrag mit Substanz unterlegt hätte die Beklagte dieses erst einmal Wirksam betreiten müssen.

Darüber hinaus sollte man grundsätzlich immer bei solchen engen Fällen möglichst viele Nachweise sammeln das ist jetzt nicht gerade neu.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
866
Das hängt alles in der Luft, solange nicht klar ist, dass es bei der Flugbuchung einen Deutschlandbezug gibt, denn freiwillig wird KLM nicht zahlen und die Rechtsverfolgung andernfalls in UK oder NL dürfte extrem unwirtschaftlich sein.
An der Stelle dann mal den Hinweis, daß es bei KLMüll tatsächlich diese Konstellation gibt, wo es sinnvoll sein kann, ein Fluggastrechteportal einem Anwalt vorzuziehen. Leider.

Es stimmt nämlich, daß die Rechtsverfolgung in NL erst ab deutlich 4-stellig wirtschaftlich wird, weil Du keinen Anwalt unter 200 EUR Stundenlohn bekommst und im Obsiegensfall nur deutlich geringere Pauschalen vom Gegner zurück bekommst für die Anwaltskosten.

Andererseits hat z.B. EuClaim einen NL Ableger und nimmt solche Verfahren an. Und in einem Fall ohne Deutschlandbezug haben die tatsächlich eine hinreichend glaubwürdige Klagedrohung geschickt, daß die Airline dann doch noch gezahlt hat. Ich hatte es vorher selber probiert (ohne Erfolg), auch das hat die nicht von der Annahme des Falls abgehalten. Ob sie auch geklagt hätten, weiß ich allerdings nicht. Offenbar ist ihr Drohpotential jedoch gut genug in den Niederlanden. Deren NL-Ableger hat Firmenanwälte dort in Dienst.
 
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Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
863
1.610
FRA
Die Ansichten hierüber sind unterschiedlich.

Das OTA bietet ebenfalls die Vermittlung von Dienstleistungen an...
Na dann los!
Nebenbei bemerkt: Ist irgendwo eine Datenbank zu finden, die tatsächlich eine Verspätung von drei Stunden oder drüber ausweist? Die einschlägigen Datenbanken schwanken zwischen elf und vier Minuten, die bis zur Drei-Stunden-Marke fehlten. 🤔
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.110
1.545
Laut flightradar24 sieht man im Track, dass die Maschine um 00:11 an die Parkposition gerollt ist. Wahrscheinlich war sie, wie von der Airline angegeben um 00:14 on-block. Dass dann aber um die Uhrzeit sofort Personal bereit stand eher unwahrscheinlich. Jetway fährt ja auch ein wenig.

Aber was du sonst im Nachhinein noch dokumentieren kannst, schwierig.
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
41
58
Laut flightradar24 sieht man im Track, dass die Maschine um 00:11 an die Parkposition gerollt ist. Wahrscheinlich war sie, wie von der Airline angegeben um 00:14 on-block. Dass dann aber um die Uhrzeit sofort Personal bereit stand eher unwahrscheinlich. Jetway fährt ja auch ein wenig.

Aber was du sonst im Nachhinein noch dokumentieren kannst, schwierig.
Ich hatte 2019 den Fall, dass EasyJet bei einem innerdeutschen Flug mit eben je nach Betrachtung 3 Stunden Verspätung argumentiert hat, dass die Verspätung unter 3 Stunden lag, ohne genauer darauf einzugehen. Geplante Landung wäre 21:25 gewesen, tatsächlich 00:10, also 02h45min Verspätung. Flugzeug kam auf die äußerste Außenposition die man sich vorstellen kann. Kurz vor 00:25 haben sie dann, ohne dass die Ground Crew da war, und somit ohne dass die Treppen am Flugzeug waren, einfach schon mal die Türen aufgemacht. Aussteigen durften bzw. konnten wir dann erst um 00:36.

Nachdem Easyjet eine Kompensationszahlung abgelehnt hat, habe ich den Fall bei der Österreichischen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) eingereicht (weil EasyJet Europe), und EasyJet hat dann die Forderung von 250 Euro anerkannt. Außer den genauen Zeitangaben, und dem Hinweis, dass wir am Verlassen des Flugzeuges gehindert wurden (wäre ja ohne Treppen auch nur was für Parkour-Begeisterte), habe ich keinerlei Beweise für die Verspätung eingebracht.

Also auch wenn Flightradar zeigt, dass das Flugzeug mit weniger als 3 Stunden zum Stillstand kam, oder die Airline-App eine gewisse "Ankunftszeit" anzeigt, ist das weder ein Nachweis für den Zeitpunkt, wann die Türen geöffnet wurden, noch ist das Öffnen der Türen das einzige Kriterium. Das ganze bezieht sich natürlich auf Schlichtungsverfahren in Österreich, vor Gericht wird sicher genauer geprüft.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.006
6.869
LEJ
Bitte mal um Eure Hilfe.

Laut flightradar24 sieht man im Track, dass die Maschine um 00:11 an die Parkposition gerollt ist.
Hier noch einmal mit Screenshot.
Screenshot_20250107_162940.png

Ich finde es illusorisch dass ein um 0:11 Uhr noch rollendes Flugzeug innerhalb von <4 Minuten an der Parkposition ankommt, das erlösende "All Doors in Park" kommt und dann auch noch direkt die Fluggastbrücke angedockt und die Tür geöffnet wird.
 

der_pate

Aktives Mitglied
23.08.2017
140
10
Ich bin etwas nervig ins neue Jahr gestartet:

ATH-VIE-PRG am 03.01.25 mit OS802 und OS709 mit 25min Umsteigezeit in VIE.
Der Inbound aus VIE kam in ATH bereits mit ca. 25min Verspätung am Gate an. Der Turnaround hat auch ca. 10-15min länger gedauert als geplant. Ankunft in Wien am Gate war dann mit etwa 20-25min Verspätung. Anschluss nach Prag hat nicht gewartet und ist pünktlich los (trotz 19 Umsteiger gemäß Aussage einer FA).
Umbuchung erfolgte auf nächsten Flug nach PRG (OS711 Ankunft gegen 23 Uhr mit >6h delay).

AUA hat den Antrag auf 400€ Kompensation bereits mit Verweis auf "Restriktionen der Flughafenbehörde" abgelehnt. Welcher Flughafen wird nicht genannt. Aus meiner Sicht könnte es maximal VIE bei Abflug der Vorleistung OS801 nach ATH betreffen. Dort ist der Flieger mit 17min Verspätung am Gate los und erst nach weiteren 21min gestartet. Zu der Zeit ist in ATH tatsächlich vieles mit 20-30min Verspätung raus. Kriege ich irgendwie mehr Infos dazu raus? Das Wetter sieht den Daten nach vergleichsweise Entspannt aus. Ich könnte mir vorstellen, dass Enteisung notwendig war, was aber im Winter in VIE keine unvorhergesehene Herausforderung sein sollte.

Hat jemand ggf. einen Tipp, was ich noch nachschauen könnte, um die Chancen eines Widerspruchs ein wenig besser einschätzen zu können?
Merci vorab!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.730
2.173
Hat jemand ggf. einen Tipp, was ich noch nachschauen könnte, um die Chancen eines Widerspruchs ein wenig besser einschätzen zu können?
Merci vorab!
Ich würde es einfach bei der Österreichischen APF versuchen (https://www.apf.gv.at/beschwerdeformular-flug) bei zwei eigenen Flügen 2023/2024 hatte OS auch mit komischen Begründungen abgelehnt, dann aber ziemlich schnell nach Start des Verfahrens erklärt man will zahlen.

Bei drei oder vier Flügen von Verwandten lief es genauso ab.

Aber bist du dir sicher, dass die Entfernung zwischen ATH und PRG über 1500km sind?, da es auf die direkte Entfernung zwischen Start und Ziel ankommt und es mit der Entfernung sehr eng werden könnte.
 
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Flyingnic

Aktives Mitglied
12.03.2018
105
50
Bin mit BA (Rückflug) gestern 3h 7min verspätet in Köln angekommen (USA-LHR-CGN). USA-LHR war pünktlich, Boarding in London erfolgte pünktlich, anschließend über 3 Stunden im Flieger auf einen 1st Officer gewartet bevor es nach Köln ging, Ankunft von BA 899 erfolgte lt. flightaware 3 Stunden 7 Minuten verspätet.
Wollte nun das Entschädigungsformular nutzen, aber BA findet meinen Buchungscode nicht (mehr).
Habt ihr Ideen zur Vorgehensweise?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
866
"Restriktionen der Flughafenbehörde" abgelehnt. Welcher Flughafen wird nicht genannt. Aus meiner Sicht könnte es maximal VIE bei Abflug der Vorleistung OS801 nach ATH betreffen. Dort ist der Flieger mit 17min Verspätung am Gate los und erst nach weiteren 21min gestartet. Zu der Zeit ist in ATH tatsächlich vieles mit 20-30min Verspätung raus. Kriege ich irgendwie mehr Infos dazu raus?
Aha, hat "ATC restrictions" als Ausrede so langsam ausgedient und jetzt probiert man es mit "Flughafenbehörde" als ungelenke Übersetzung??? Du brauchst hier keine weiteren Infos - sie werden dir persönlich auch keine mehr geben. Wenn sie diese pauschalen Worthülsen gebrauchen, dann liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor. Widerspruch gibt's nicht, so eine Airline ist keine Behörde und sie haben abgelehnt.
Den Vorgang solltest du jetzt an den Anwalt (bevorzugt), hilfsweise ein einschlägiges Fluggastrechteinkasso oder höchst hilfsweise an eine Schlichtungsstelle abgeben. Du hast leider keinen Deutschlandbezug bei der Verbindung.


Bin mit BA (Rückflug) gestern 3h 7min verspätet in Köln angekommen (USA-LHR-CGN). USA-LHR war pünktlich, Boarding in London erfolgte pünktlich, anschließend über 3 Stunden im Flieger auf einen 1st Officer gewartet bevor es nach Köln ging, Ankunft von BA 899 erfolgte lt. flightaware 3 Stunden 7 Minuten verspätet.
Wollte nun das Entschädigungsformular nutzen, aber BA findet meinen Buchungscode nicht (mehr).
Habt ihr Ideen zur Vorgehensweise?
https://www.britishairways.com/content/en/de/information/about-ba/head-office

Postalisch Forderung zustellen lassen. Ja deren Versteckspiel hinter Webformularen kann nerven, zum Glück ist postalische Zustellung immer noch der rechtlich klare Fallback. Du hast einen Deutschlandbezug. Wenn sie ablehnen, ab damit zum Anwalt.
 
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LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
67
24
Zu 1) Musterschreiben "Verspätung" ausfüllen und via BCC Trick verschicken (https://www.drboese.de/fluggastrechte/how-to-richtig-geltend-machen/). Nach Ablauf der Frist einen der Forenanwälte bemühen. Sollte dein Fall nicht zu gewinnen sein, werden die es dir schon sagen (ohne, dass du etwas bezahlen musst).

Zu 2) Fordere 100% der Kosten von KLM ein. Sollte KLM nur eine anteilige Entschädigung bezahlen wollen, bietest du KLM an, dass du die Klamotten ungewaschen an eine von KLM zu benennende Adresse verschickst. Das wollen die wenigsten Airlines und "plötzlich" zahlen sie dann auch gerne die entstandenen Kosten.
Hi @Biohazard - Danke für die Rückmeldung.

Nur kurz zur Info:
2) Hat sich erledigt - 100 % wurden anerkannt, auch ohne Zurückschicken der Kleidung.

1) Habe das Schreiben jetzt versandt, hoffentlich wird es nicht zu ermüdend... :-D
 

der_pate

Aktives Mitglied
23.08.2017
140
10
Ich würde es einfach bei der Österreichischen APF versuchen (https://www.apf.gv.at/beschwerdeformular-flug) bei zwei eigenen Flügen 2023/2024 hatte OS auch mit komischen Begründungen abgelehnt, dann aber ziemlich schnell nach Start des Verfahrens erklärt man will zahlen.
Bin bei Schlichtungsstellen immer etwas skeptisch, aber wenn es da in Österreich gute Erfahrungen gibt, probiere ich es gerne aus. Danke!

Den Vorgang solltest du jetzt an den Anwalt (bevorzugt), hilfsweise ein einschlägiges Fluggastrechteinkasso oder höchst hilfsweise an eine Schlichtungsstelle abgeben. Du hast leider keinen Deutschlandbezug bei der Verbindung.
Weil dann nur in Griechenland, Österreich und Tschechien Klage erhoben werden könnte? Würde daran etwas ändern, dass der Hinflug des Tickets HAM als Ausgangsort hat und das Ticket auf LH-Stock gebucht ist?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.300
1.953
Bin bei Schlichtungsstellen immer etwas skeptisch, aber wenn es da in Österreich gute Erfahrungen gibt, probiere ich es gerne aus. Danke!


Weil dann nur in Griechenland, Österreich und Tschechien Klage erhoben werden könnte? Würde daran etwas ändern, dass der Hinflug des Tickets HAM als Ausgangsort hat und das Ticket auf LH-Stock gebucht ist?

ja, damit sollte auch Gerichtsstandort DE möglich sein imho
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.730
2.173
Bin bei Schlichtungsstellen immer etwas skeptisch, aber wenn es da in Österreich gute Erfahrungen gibt, probiere ich es gerne aus. Danke!
Nun man muss eben wissen wie man die Ergebnisse bewertet, aber bisher waren meine Erfahrung der Kombination aus OS und der Schlichtungsstelle gute Ergebnisse erzielt auch was die Abwicklungszeit angeht, ein Versuch lohnt sich denn bis auf Zeit hast du nichts zu verlieren.
Weil dann nur in Griechenland, Österreich und Tschechien Klage erhoben werden könnte?
Das wirklich allerletzte was du willst irgendetwas mit dem griechischen Gerichtssystem zu tun zu haben,

Aber dann hast du einen Gebelflug HAM-ATH-PRG auf einem LH Ticket gebucht?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.006
6.869
LEJ
Habt ihr Ideen zur Vorgehensweise?
Musterschreiben "Verspätung" ausfüllen und via BCC Trick verschicken (https://www.drboese.de/fluggastrechte/how-to-richtig-geltend-machen/). Nach Ablauf der Frist einen der Forenanwälte bemühen. Sollte dein Fall nicht zu gewinnen sein, werden die es dir schon sagen (ohne, dass du etwas bezahlen musst).

Dann muss auch nichts postalisch zugestellt werden.
https://www.britishairways.com/content/en/de/information/about-ba/head-office

Postalisch Forderung zustellen lassen. Ja deren Versteckspiel hinter Webformularen kann nerven, zum Glück ist postalische Zustellung immer noch der rechtlich klare Fallback. Du hast einen Deutschlandbezug. Wenn sie ablehnen, ab damit zum Anwalt.