Ich würde hier mal die EU-Verordnung 261/04 genau durchlesen. Hier würden Artikel 5, 8 und 9 (beschränkt auch 7) wohlmöglich zum Zuge kommen. Eurowings wird sich hier wohl um Flüge "bemüht" haben, welche möglichst nahe an den von Dir gebuchten Buchungsklassen kommen und somit nicht zuviel Geld kosten würden. Dies wäre jedoch falsch. Nirgendwo in der Verordnung wird von Buchungsklassen gesprochen, sondern nur von Sitzplätzen. Ist also ein Flug, nahe an den ursprünglichen Flugzeiten dran, welcher immer noch Sitzplätze frei hat (also noch über eine Seite zum Verkauf stehen) solltest Du auf einen solchen Flug gebucht werden.
Artikel 5 ist insofern interessant, dass es eine genaue zeitliche Staffelung gibt, wann eine Airline welche Schritte und Angebot unterbreiten muss und welche Leistungen sich hieraus ergeben. Hier sehe ich auch diesen Begriff der "frühestmöglichen" Ersatzbeförderung. Allerdings im Zusammenhang mit Ausgleichsanspruch, wenn die Airline hier die folgenden "Regeln" einhält. Wurde Dein Flug zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem usprünglichen Abflug gestrichen, darf sie Dir einen Flug der frühestens 2 Stunden VOR Deinem ursprünglichen Flug abgeht, und Dein Endziel höchstens 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreicht. Wirst Du jedoch 7 Tage oder kürzer vor dem Flug informiert, ändert es sich auf eine Stunde VOR und 2 Stunden NACH. Sollte es jetzt aber einen Flug erst am nächsten Tag geben, würde hier im Artikel 5 erwähnten Ansprüche aus Artikel 9 noch hinzukommen unter Umständen.
Ebenso ist im Artikel klar erwähnt, dass der KUNDE die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob er eine volle Rückerstattung des gesamten Flugpreises erhalten möchte, oder eine "1) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 2) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. (nicht Buchungsklassen).
Soweit meine Einschätzung.