EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
ANZEIGE
Ne Ersatzanspruch stelle ich nicht, wäre bei diesem Streik auch hiffnungslos da nicht Eigenverschulden. Aaber ich sehe, in diesem kurzen Zeitrahmen müssten sie mir eigentlich Vorschläge unterbreiten. Am liebsten eben Ersatzflug od. eben neues Flugdatum am liebsten dann halt 2 Wochen später. Ich versuch es mal. Danke!
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Aber alle nummern besetzt ;-) na vorstellbar. Ich werde mich auf Artikel 8 Abschnitt 1) "Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können FLUGGÄSTE wählen (und also nicht die Airline) zwischen..... c) beziehen. "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbealtlich verfügbarer Plätze."

Mein Rückflug ist eben mit A3 Vouchern upgraded worden die vom letzten Jahr stammen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sie reklamiert das ginge nur mit Penalty wegen der Buchungsklasse...???

Buchungsklasse ist irrelevant.

Ist noch was verfügbar, aber nur mit Upgrade, dann ist das eben so.

Ist nur noch was mit downgrade verfügbar, müsstest du eben das akzeptieren, bekämst aber aber den Flugpreis teilweise erstattet.

Alle andere buchungsklassentechnischen Erwägungen, auch z.B. solche, ob mit Meilen gezahlt wurde etc., spielen erst recht keine Rolle.

Also rein rechtlich.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Hinflug ist BK T. Günstigste. Rückflug wäre auch T gewesen aber mit Vouchers zu I. Eben bin auch der Meinung BK itrrelevant solange sie auf dem offiziellen Verkaufskanal noch Sitze frei haben. Mann mann und das 24h vor Abflug..
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Nunja, sie haben es standhaft versucht, was mich 3 Warteschlaufen gekostet hat. Zuerst natürlich, nein, geht nicht was ich mir vorstelle, nach insistieren "Please hold on a minute"...... 5 Minuten später ging es so weiter: "Internal Regulation in case of Strikes"... "Yes, ok, but to what article in the EU regulation you are referring to?" "Please hold on one minute"..... Wieder 5 Minuten und siehe da "On an exceptional basis...we can book this for you, and you don't have to pay more...". Ja sie haben sich sehr stark dann auf die Buchungsklasse fixieren wollen. Ebenso halt, dass es nicht ihr Streik sei (was mir ja eigentlich auch leid tut, dass es wirklich nicht deren Schuld ist).

Auch das mit dem Upgrade auf dem Rückflug hat gepasst, was dann noch 15 Min. benötigte für die Email Bestätigung. Und siehe da, es ist Buchungsklasse W, jedenfalls der Hinflug, beim I sehe ich nicht welche zu Grunde gelegt wurde. Bin ja gespannt, welche es dann gutgeschrieben gibt, aber würde auch im Falle von T nicht reklamieren.

Also Hartnäckig muss man bleiben und leider auch hier mit EU-Verordnungen kommen etc. Sie versuchen es halt, so wird man erzogen. Bedauerlich, das Leben könnte für alle soviel einfacher sein.

Vielen Dank für Eure Ratschläge und das rasche Feedback in diesem kurzen Zeitrahmen! :kiss:
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.886
320
GRZ
Situation: Letzter Flug heute von OS auf VIE-GRZ ist überbucht, Kollege und ich auf Standby.
Meine eigene Alternative wäre der Flixbus (Zug gibts keinen mehr), Ankunft 3++ h später in Graz.

OS würde uns wahrscheinlich auf den Flug morgen Vormittag umbuchen, das können wir aus terminlichen Gründen nicht annehmen.

Gibts hinsichtlich Entschädigung etwas zu beachten, wenn wir die OS Alternative nicht annehmen bzw. verfallen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.886
320
GRZ
Meinte natürlich für den Fall dass wir nicht mitkommen. Komisch, dass wir mit BN36 auf Standby sind. Oder passt da was mit dem Ticket nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym38428

Guest
Habt ihr jetzt eine bestätigte Buchung oder wie du schreibst Standby/Warteliste?
 
A

Anonym54761

Guest
Eurowings Köln-Bonn - Las Vegas

Hallo,
ich hätte gerne mal einen Rat zu folgender Situation:

Ich bin von den Annullierungen der Strecke CGN-LAS von Eurowings betroffen.
Eurowings hat mir daraufhin 2 Alternativen Vorgeschlagen, wobei die eine (über Zürich) nichtmal am selben Tag stattfinden würde
und die andere (über Kanada) eine Reisezeit von ~25 Stunden hat. Beide Alternativen mit jeweils einem Stopp entsprechen nicht annähernd meinem gebuchten non-Stop Flug mit ~17Stunden.

Da ich beide Alternativen unverhältnismäßig finde, habe ich mich um eine eigene Alternative bemüht.
Es gibt mehrere LH-Flüge von FRA mit Zwischenstop in den USA und von dort nach LAS. Reisezeit hier ~18Stunden, also trotz Zwischenstop in Ordnung.

Diese Alternativen habe ich Eurowings vorgeschlagen, die ignorieren meine Email aber.
Die Option den Flug selber zu buchen und später von Eurowings einzuklagen ist bei einem Ticketpreis von 3300€ nicht möglich!
Eurowings als Tochtergesellschaft würde beim umbuchen niemals diesen Preis zahlen!

Was sind hier also meine Möglichkeiten? Im CallCenter kann mir angeblich keiner helfen und die Email wird gekonnt ignoriert.
Ich bin Student und habe bisher keinerlei Erfahrung in diesem Gebiet.
 
Moderiert:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Was sind hier also meine Möglichkeiten?


Deine Optionen ergeben sich direkt aus der EU-VO 261/2004

Erstattung Ticketpreis oder auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt bestehen.

Falls Eurowings auf die zweite Alternative nicht eingeht, bleibt dir kaum anderes übrig, als notfalls selbst den Ersatzflug zu buchen (und sich anschließend um Erstattung der Mehrkosten zu kümmern) oder eben die Angebote zu akzeptieren.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Option den Flug selber zu buchen und später von Eurowings einzuklagen ist bei einem Ticketpreis von 3300€ nicht möglich!

Du brauchst offenbar einen Oneway-Flug?

Dann wäre die theoretische Alternative noch, einen (dummy-) Rückflug dazu zu buchen - das dürfte billiger werden. Oder halt besser noch hartnäckig bleiben.

Diese Alternativen habe ich Eurowings vorgeschlagen, die ignorieren meine Email aber..
Meistens (nicht immer) ist der telefonische Weg erfolgversprechender....
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym54761

Guest
Deine Optionen ergeben sich direkt aus der EU-VO 261/2004

Erstattung Ticketpreis oder auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt bestehen.
was genau bedeutet eigentlich "frühstmöglich" und zu "vergleichbaren Reisebedinungen".
frühstmöglich wäre also der erste Flug, egal von welcher Fluggesellschaft, der nach der gebuchten Ankunftszeit ankommt?


Du brauchst offenbar einen Oneway-Flug?

Dann wäre die theoretische Alternative noch, einen (dummy-) Rückflug dazu zu buchen - das dürfte billiger werden. Oder halt besser noch hartnäckig bleiben.


Meistens (nicht immer) ist der telefonische Weg erfolgversprechender....

Ja, den Rückflug habe ich bei Singapur-Airlines von New York aus gebucht.
Kann ich den Rückflug denn einfach verfallen lassen? Vorallem wenn ich die Mehrkosten bei Eurowings geltend machen will wird vermutlich auffallen das ich den Rückflug nicht genutzt habe..


Habt ihr denn Tipps wie ich am besten mein Recht auf einen akzeptablen Ersatzflug durchsetze?
Im CallCenter fehlt es glaube ich schon an der nötigen Entscheidungskompetenz.

Sollte ich mich selber an Eurowings wenden und auf meine Rechte aus der EU-VO 261/2004 bestehen, oder einen Anwalt ein entsprechendes schreiben verfassen lassen?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Beide Alternativen mit jeweils einem Stopp entsprechen nicht annähernd meinem gebuchten non-Stop Flug mit ~17Stunden..

... vielleicht gibt es ja noch ein Missverständnis bei dir? Der nonstop-Flug hätte mit Sicherheit keine 17h gedauert. Hast du das bei den angebotenen Alternativen richtig(er) berechnet?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
was genau bedeutet eigentlich "frühstmöglich" und zu "vergleichbaren Reisebedinungen".


Sollte ich mich selber an Eurowings wenden und auf meine Rechte aus der EU-VO 261/2004 bestehen, oder einen Anwalt ein entsprechendes schreiben verfassen lassen?


Vergleichbare Reisebedingungen liegen in der Regel vor, wenn ein anderer Flug angeboten wird. Längere Umsteigezeiten etc. ändern daran nichts.

"frühestmöglich" wurde noch nicht abschließend definiert. Nach meinem Verständnis ist das die Flugverbindung ab dem ursprünglich gebuchten Flug, die zum geringstmöglichen Zeitverlust führt.

Meist bringt ein Anwaltsschreiben in diesem Stadium nicht wirklich was.
 
  • Like
Reaktionen: Anonym54761
A

Anonym54761

Guest
... vielleicht gibt es ja noch ein Missverständnis bei dir? Der nonstop-Flug hätte mit Sicherheit keine 17h gedauert. Hast du das bei den angebotenen Alternativen richtig(er) berechnet?

Da hast du vollkommen recht:D
11:15 Start, 14:00 Landung +9Stunden Zeitverschiebung ergibt nur 11:45 Stunden Reisezeit. Umso Schlimmer!


Also bleibt mir nichts anderes übrig als per Telefon/Email weiterhin nachzufragen und darauf zu hoffen das Eurowings einlenkt?
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Ich würde hier mal die EU-Verordnung 261/04 genau durchlesen. Hier würden Artikel 5, 8 und 9 (beschränkt auch 7) wohlmöglich zum Zuge kommen. Eurowings wird sich hier wohl um Flüge "bemüht" haben, welche möglichst nahe an den von Dir gebuchten Buchungsklassen kommen und somit nicht zuviel Geld kosten würden. Dies wäre jedoch falsch. Nirgendwo in der Verordnung wird von Buchungsklassen gesprochen, sondern nur von Sitzplätzen. Ist also ein Flug, nahe an den ursprünglichen Flugzeiten dran, welcher immer noch Sitzplätze frei hat (also noch über eine Seite zum Verkauf stehen) solltest Du auf einen solchen Flug gebucht werden.

Artikel 5 ist insofern interessant, dass es eine genaue zeitliche Staffelung gibt, wann eine Airline welche Schritte und Angebot unterbreiten muss und welche Leistungen sich hieraus ergeben. Hier sehe ich auch diesen Begriff der "frühestmöglichen" Ersatzbeförderung. Allerdings im Zusammenhang mit Ausgleichsanspruch, wenn die Airline hier die folgenden "Regeln" einhält. Wurde Dein Flug zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem usprünglichen Abflug gestrichen, darf sie Dir einen Flug der frühestens 2 Stunden VOR Deinem ursprünglichen Flug abgeht, und Dein Endziel höchstens 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreicht. Wirst Du jedoch 7 Tage oder kürzer vor dem Flug informiert, ändert es sich auf eine Stunde VOR und 2 Stunden NACH. Sollte es jetzt aber einen Flug erst am nächsten Tag geben, würde hier im Artikel 5 erwähnten Ansprüche aus Artikel 9 noch hinzukommen unter Umständen.

Ebenso ist im Artikel klar erwähnt, dass der KUNDE die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob er eine volle Rückerstattung des gesamten Flugpreises erhalten möchte, oder eine "1) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder 2) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. (nicht Buchungsklassen).

Soweit meine Einschätzung. :cool:
 
  • Like
Reaktionen: Anonym54761

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Da hast du vollkommen recht:D
11:15 Start, 14:00 Landung +9Stunden Zeitverschiebung ergibt nur 11:45 Stunden Reisezeit. Umso Schlimmer!


Also bleibt mir nichts anderes übrig als per Telefon/Email weiterhin nachzufragen und darauf zu hoffen das Eurowings einlenkt?

Beziehe dich einfach auf die EU Verordnung. Erwähnt ganz klar die entsprechenden Artikel. Aegean wollte auch ihre interne Regelung über die EU Verordnung stellen und sind danach zurückgekrebst und haben es so gebucht wie ich haben wollte. Eben ein einer höheren Buchungsklasse als die ursprünglich von mir gebuchte.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Da hast du vollkommen recht:D
11:15 Start, 14:00 Landung +9Stunden Zeitverschiebung ergibt nur 11:45 Stunden Reisezeit. Umso Schlimmer!?

Jetzt mal "Butter bei die Fische", wie man hier im Norden sagt. Welche Alternativflüge hat man dir angeboten?
Einen 11:45h Flug wirst du mit Sicherheit nicht bekommen, da es keinen alternativen nonstop-Flug CGN-LAS gibt.
Da werden sie dir keinen private Jet für chartern, also wirst eine längere Flugzeit auf jeden Fall in Kauf nehmen müssen.
 

Sweden

Aktives Mitglied
23.02.2010
227
3
Ich kann dir per PN gerne eine kompetente Kanzlei nennen, die eine kostenlose Prüfung auf Erfolg vorab vornimmt und im Erfolgsfall weder etwas kostet (tut sie natürlich schon, aber die holen sich die Kosten selbst von der Fluggesellschaft), noch etwas von der Entschädigung einbehält.

Mhh, schade, grade folgende Nachricht von der Kanzlei erhalten:

bedauerlicher Weise sind Sie mit einer chilenischen Fluggesellschaft geflogen und weder in Deutschland gestartet, noch gelandet. Aus diesem Grund besteht kein Gerichtsstand in Deutschland und Sie müssten in Italien klagen. Dort können wir Sie aber leider nicht vertreten.

Und LAN stellt sich weiter quer.. :-(
 
  • Like
Reaktionen: TachoKilo
A

Anonym54761

Guest
Welche Alternativflüge hat man dir angeboten?
Einen 11:45h Flug wirst du mit Sicherheit nicht bekommen, da es keinen alternativen nonstop-Flug CGN-LAS gibt.
Da werden sie dir keinen private Jet für chartern, also wirst eine längere Flugzeit auf jeden Fall in Kauf nehmen müssen.

Original Auszug aus der Email:
EmailEW.jpg

Schaut man auf der Edelweiss-Seite nach findet man nur Flüge am 29.7 oder 31.7 unser gebuchter Flug war aber am 30.7, ansonsten wäre der Flug in Ordnung!
Auf der AirCanda Seite findet man fast nur Flüge mit einer Reisezeit von über 20Stunden, zwei Flüge mit kürzerer Flugzeit gibt es, die kommen aber erst um 20:30, bzw 22:30 an also 6-8 Stunden später. (Auf der Seite Kostet One-Way übrigens auch 3300€).

Meine LH Alternativen kommen zwischen 16-17Uhr an und kosten das selbe (Da Muttergesellschaft für Eurowings vermutlich sogar weniger). Mir ist natürlich bewusst das ich abstrichen bei der Flugzeit in Kauf nehmen muss, aber einen halben oder sogar ganzen Tag verschenken will ich nicht.
Edit: AirCanda lässt die Strecke von FRA-Montreal sowieso von LH fliegen :D
Beziehe dich einfach auf die EU Verordnung. Erwähnt ganz klar die entsprechenden Artikel. Aegean wollte auch ihre interne Regelung über die EU Verordnung stellen und sind danach zurückgekrebst und haben es so gebucht wie ich haben wollte. Eben ein einer höheren Buchungsklasse als die ursprünglich von mir gebuchte.

Hast du das per EMail, Telefon, oder Post durchgesetzt?

Vielen Dank schonmal an alle für die nette Hilfe!
 
Moderiert:

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Yep vorgestern. Ich habe die Annullation am DI 22 Uhr bekommen für den Flug am DO. Ich war also am MI etwas gestresst. Sie hielten mich 3 Mal in der Warteschleife weil ich ständig auf die EU Verordnung verwies und dann wurde ich auf "exceptional basis" auf 2 wochen später gebucht.

Ich würde Dir empfehlen den Edelweiss Flug zu nehmen via Zürich. Wenn es Dir ginge, auch schon den am 29. WENN Eurowings das zulässt. Oder halt AC via Montreal oder Toronto. Ob Du jetzt am Nachmittag oder Abends in Sin City ankommst.... spielt ja jetzt keine zu grosse Rolle oder? ;-)