@eagle hat Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt von Köln nach Las Vegas. Ob nun direkt oder nicht direkt, ist fluggastrechtlich irrelevant.
Am besten Airline ultimativ auffordern, konkret Angebot einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu machen, und gleichzeitig androhen, alternativ selbst Ersatz zu buchen und Kosten erstattet zu verlangen.
Das mit dem Ticketpreis erstatten lassen wäre nur ein Vorteil, falls tatsächlich ein günstigerer Flug verfügbar ist. Ansonsten bloß nicht!
Zumal: Falls der letztlich zu nutzende Sitzabstand geringer als der gebuchte ist und das als "Downgrade" gewertet werden kann, besteht ZUSÄTZLICH die Möglichkeit, 75 Prozent der Flugscheinkosten erstattet zu erhalten.
Könnte also ein veritables Schnäppchen werden.
Edit:
Mal genau aufs Ticket schauen, ob beim EW-Flug irgenwas vermerkt ist. Also z.B. "op by Sunexpress" oder so. Wenn ich das richtig sehe, betreibt EW selbst ja keine eigenen Flugzeuge (lasse mich da gerne korrigieren).
Das schließt zwar nicht aus, dass EW trotzdem der richtige Ansprechpartner ist, aber ganz unkompliziert ist das nicht.
Als Faustformel daher: Falls ausführendes Luftfahrtunternehmen angegeben, fluggastrechtlich an dieses wenden! Ansonsten an EW. Vertragsrechtlich natürlich immer an die Airline, die das Ticket ausgestellt hat.