EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Danke für die Hinweise, dann werde ich EW mal eine Frist setzten mit Verweis auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Mal sehen, ob dann was passiert. Kann ich den angebotenen Ersatzflug - wenn er dann da ist - immer noch ablehnen?

Ich habe auf dem Passenger Receipt keine Verweise auf Sun Express gefunden.

LG

Man kann sich als Fluggast ja nur entscheiden, wenn man seine Optionen kennt.

Um sicher zu gehen, fordere nicht zur Ersatzbeförderung auf, sondern dazu, dir eine anzubieten.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
Danke für die Hinweise, dann werde ich EW mal eine Frist setzten mit Verweis auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Mal sehen, ob dann was passiert. Kann ich den angebotenen Ersatzflug - wenn er dann da ist - immer noch ablehnen?

Es wuerde Dir vermutlich helfen, wenn Du auch selbst schaust, welcher Flug fuer Dich am besten passt unter Beruecksichtigung der EU Verordnung von CGN nach LAS.
Selbstverstaendlich kannst Du das Umbuchungsangebot von EW auch ablehnen. Sollte das Angebot allerdings naeher an der Verordnung liegen als Dein Wunschflug, bist Du entweder auf Kulanz angewiesen oder kannst kostenlos stornieren.
 

MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
0
Zug/CH
Hi zusammen,

kurzes Update in dieser Sache. Das wurde bereits vor längerem von mir an EUClaim abgegeben. Auf deren Schreiben wurde seitens der Airline (OS als operating carrier; nicht Swiss) nicht reagiert. Jetzt wird Klage eingereicht.

Wie sind Eure Erfahrungen mit OS ab Klageeinreichung? Kommen die dann in die Pötte, z. B. durch sofortiges Anerkenntnis, oder lassen Sie es zu einem Urteil kommen?

Gruss,
MaGu1982

Kurze Wasserstandsmeldung zu meinem Fall. Die Mühlen des AG Nürnberg mahlen langsam. Nach knapp 6 Monaten ist die Verfügung an OS rausgegangen. Mal schauen ob die Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird und falls ja wie OS sich äussern wird.

Gruss,
MaGu1982
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Unter Artikel 5 der Verordnung heißt es:

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
...
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
...
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Unter Artikel 7 heißt es:

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger
...
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

Angenommen die Airline annulliert einen Flug weniger als 7 Tage vorher, bietet aber eine Alternative die nach 1:30 am Ziel ist. Gibt es dann 50% der Kompensation oder gar nichts?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Unter Artikel 5 der Verordnung heißt es:



Unter Artikel 7 heißt es:



Angenommen die Airline annulliert einen Flug weniger als 7 Tage vorher, bietet aber eine Alternative die nach 1:30 am Ziel ist. Gibt es dann 50% der Kompensation oder gar nichts?


Das ist ein bekanntes Phänomen, das zu ein paar lustigen Konsequenzen führt. Will das hier aber nicht unnötig ausführen, daher in aller Kürze: Es gibt nichts.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Kurze Wasserstandsmeldung zu meinem Fall. Die Mühlen des AG Nürnberg mahlen langsam. Nach knapp 6 Monaten ist die Verfügung an OS rausgegangen. Mal schauen ob die Verteidigungsbereitschaft angezeigt wird und falls ja wie OS sich äussern wird.

Gruss,
MaGu1982

Das ist ungewöhnlich. Normalerweise wird nach Einreichen der Klage der Gerichtskostenvorschuss angefordert und nach dessen Eingang die Klage zugestellt. Da würde ich mal bei EUClaim (oder den Anwälten, wenn Du die kennst) nachfragen, wann die das Geld überwiesen haben. 6 Monate - das geht gar nicht.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.514
1.079
Sieht die VO 261/2004 eigentlich irgendwelche Rechte vor, wenn sich durch die Flugzeitänderung eines internationalen Anschlussfluges ein Layover an einem "Zwischenziel" verkürzt?

Konkretes Fallbespiel:

Gebucht ist

CDG-YUL-YVR (AC)
23:50h Layover
YVR-SEA (AC)
LAX-FRA-CDG (LH)​

auf einem Ticket.

Nun hat AC den Flug YUL-YVR - mit 25 Minuten zugegebenermaßen geringfügig - nach hinten verlegt. Entsprechend später ist jetzt die Ankunftszeit in YVR und entsprechend kürzer der Layover.

Preisfrage:
Kann ich AC bitten, mich gemäß VO 261/2004 auf eine 2 Stunden frühere Verbindung CDG-YUL-YVR umzubuchen oder werde ich dort - evtl. zurecht (?) - auf taube Ohren stoßen?
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Bitten an den Threadeinsteller:
Bitte den gebuchten und den abgeänderten Flugplan angeben mit allen Ankunfts- und Landezeiten.
Bitte angeben, wie lange vor dem Flug die Flugänderung dem Passagier mitgeteilt wurde.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Warum? Für free Jura braucht man das doch gar nicht!
Ich hatte in dem Sachverhalt etwas Wichtiges überlesen.
Meine Nachfragen
Bitte den gebuchten und den abgeänderten Flugplan angeben mit allen Ankunfts- und Landezeiten.
Bitte angeben, wie lange vor dem Flug die Flugänderung dem Passagier mitgeteilt wurde.
an den Threadeinsteller haben sich somit erledigt.
Insofern Zustimmung zu der Aussage von 'tian':
Du kannst um alles bitten aber Anspruch hast du nicht drauf.
 

Jan Uhren

Neues Mitglied
19.12.2015
1
0
Hallo liebes Forum,

ich wäre über euren Rat in folgendem Fall sehr dankbar.

Am 07.02 war ich auf der Strecke Stuttgart-Sibiu unterwegs. Am Flughafen erfuhr ich am Gate das mein Flug um 20.15h nach München wegen technischem Defekt annulliert wurde.
Ich wurde auf den Austrian Flug am nächsten Tag umgebucht. Da ich in der Nähe vom Flughafen wohne nahm ich ein Taxi nach Hause.
Ich kam also am nächsten Tag mit insgesamt 15h Verspätung am Ziel an.

Nach einiger Recherche schrieb ich an die Lufthansa Customer Relations und bat um die Erstattung der Taxikosten und forderte Kompensationszahlungen in Höhe von 250€.
Nun rief mich heute nach 3! Monaten eine Mitarbeiterin der LH an und meinte dass man die Taxikosten erstatten werde, es allerdings keine Kompensationszahlungen geben werde, da es zwar ein technisches Problem auf dem Hinflug gab, Lufthansa ihre Flugzeuge aber besser warten würde als es der Gesetzgeber vorschreibt.

Meine Frage ist nun, ob diese Erklärung rechtlich korrekt ist oder es sich nur um einen Versuch handelt sich vor der Zahlung zu drücken.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nun rief mich heute nach 3! Monaten eine Mitarbeiterin der LH an und meinte dass man die Taxikosten erstatten werde, es allerdings keine Kompensationszahlungen geben werde, da es zwar ein technisches Problem auf dem Hinflug gab, Lufthansa ihre Flugzeuge aber besser warten würde als es der Gesetzgeber vorschreibt.

Wenn das wirklich die Begründung war, bleib dran. Die versuchen dich abzuwimmeln. Bei einem technischen Defekt müssen sie i.d.R. zahlen.
Und setze denen beim nächsten mal eine Frist, Antwort innerhalb von 14 Tagen, am besten per Fax.
 

Maggy1215

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
308
-2
VIE
Gehe ich recht in der Annahme, dass es bei einem Streik, der von der Airline nicht beeinflusst werden kann, nichts gibt? Möchte mich hier nur gerne absichern. Ich war vom Fluglotsenstreik in Frankreich am 28.04. betroffen. Erfahren haben wir von der Annulierung 5 Minuten vorm Boarding. Statt Flug nach Basel umgebucht nach Zürich, Ankunft in Basel 4 Stunden später als geplant. Zugticket Zürich-Basel wurde natürlich bezahlt (=Gutschein am Transferdesk holen). Allerdings haben sie das als Kulanz der Airline dargestellt, meiner Meinung nach sind sie dazu aber schon verpflichtet gewesen, oder?
Anmerkung dazu: Idee Umbuchung Zürich kam nicht von mir, sondern wurde von der Airline angeboten.
Bin froh, dass ich zumindest eine Umbuchung auf die frühere LX-Maschine erreichen konnte. Sie wollten zuerst alle auf OS umbuchen, dann hätte ich aber keinen Anschluss mehr zum endgültigen Ziel gehabt.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Nun rief mich heute nach 3! Monaten eine Mitarbeiterin der LH an und meinte dass man die Taxikosten erstatten werde, es allerdings keine Kompensationszahlungen geben werde, da es zwar ein technisches Problem auf dem Hinflug gab, Lufthansa ihre Flugzeuge aber besser warten würde als es der Gesetzgeber vorschreibt.

Meine Frage ist nun, ob diese Erklärung rechtlich korrekt ist oder es sich nur um einen Versuch handelt sich vor der Zahlung zu drücken.

Der Begriff 'technisches Problem' ist eine nichtssagende Floskel, aus der man nicht ersehen kann, ob ein 'außergewöhnlicher Umstand' vorlag (der die Airline von einer Ausgleichszahlung entbinden würde) oder nicht.

Als 'außergewöhnlicher Umstand' kann ein technisches Problem nach der Rechtsprechung des Europäischens Gerichtshofs (Rs. C 549/07 – Wallentin-Hermann gegen Alitalia, RRa 2009, 35) nur dann angesehen werden, wenn es seine Ursache in einem der in Erwägungsgrund 14 der Verordnung genannten Umstände hat, beispielsweise auf versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder terroristischen Angriffen beruht' (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10). Aber auch, wenn das noch so kleine Problem von außen kommt (Biene im Staurohr oder angesaugte Schraube im Triebwerk) kann dies einen 'außergewöhnlichen Umstand' darstellen.

Ganz gleich ob geplatzte Reifen (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.05.2011, Az.: 20 C 84/11) oder eine defekte Benzinpumpe (AG Frankfurt/M. Urt. v. 27.6.2013, Az. 30 C 1055/13 – 25) - es gibt heute kaum mehr ein Flugzeugteil über welches nicht schon vor Gericht gestritten wurde und meist wurde zu Gunsten der Fluggäste entschieden.

'Beruft sich eine Airline bei Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand, muss sie über den genauen Grund für die Verzögerung aufklären.Nur so können Passagiere abwägen, ob die Forderung nach einer Ausgleichszahlung aussichtsreich ist. Denn nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist eine Airline von der Entschädigung befreit. Über das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Aktenzeichen 3 C 3644/14 (31)) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „Reiserecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Düsseldorf nach Gran Canaria verspätet. Die Kläger forderten von der Fluggesellschaft eine Entschädigung nach EU-Recht. Die Airline behauptete jedoch, die Verspätung sei auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen gewesen – den konkreten Grund wollte sie aber nicht nennen.

Das geht nicht, entschied das Gericht. Die Kläger müssten wissen, um welchen Umstand es sich genau handelt. Nur so könnten sie abschätzen, ob es sich lohne, die Zahlung der Entschädigung vor Gericht zu erstreiten. Sollte die Airline den behaupteten außergewöhnlichen Umstand erst während des Prozesses zum ersten Mal vortragen, könnten die Kläger auf den Kosten des Rechtsstreits sitzenbleiben. Dieses Risiko lässt sich aber leicht vermeiden: Den Grund zu benennen, sei der Airline schließlich ohne jeden Aufwand möglich, argumentierte das Gericht. Außerdem bestehe für die Kläger keine Möglichkeit, den angeblichen außergewöhnlichen Umstand anderswo in Erfahrung zu bringen.' Quelle:dpa

Dies heißt also, die Airline ist für das 'technsiche Problem' beweis- und darlegungspflcihtig.
 
Zuletzt bearbeitet:

dkest

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
592
52
Kleiner Erfahrungsbericht Air Berlin:
Relativ eindeutiger Fall: Innerdeutscher Flug wurde ca. 5 Stunden vor Abflug gecancelt, bei strahlendem Sonnenschein und außerhalb der Streikzeit, also vermutlich umlaufbedingt.
Ersatzbeförderung erst 3,5h später. 2 Paxe.

Mail an AB mit der Bitte 500€ (plus 11€ Verpflegung) zu überweisen.

2 Wochen später Übersendung eines 500€ Gutscheins.

Antwort von mir: Überweisung oder Gutschein 750€.

3 Wochen später: Gutscheinbetrag auf 750€ erhöht.

Wenn man also selbst betroffen ist und mal wieder plant AB zu fliegen kann die Forderung eines Gutscheins Sinn machen, ist denke ich ein Win-Win.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
Statt Flug nach Basel umgebucht nach Zürich, Ankunft in Basel 4 Stunden später als geplant. Zugticket Zürich-Basel wurde natürlich bezahlt (=Gutschein am Transferdesk holen). Allerdings haben sie das als Kulanz der Airline dargestellt, meiner Meinung nach sind sie dazu aber schon verpflichtet gewesen, oder?
Anmerkung dazu: Idee Umbuchung Zürich kam nicht von mir, sondern wurde von der Airline angeboten.
Bin froh, dass ich zumindest eine Umbuchung auf die frühere LX-Maschine erreichen konnte. Sie wollten zuerst alle auf OS umbuchen, dann hätte ich aber keinen Anschluss mehr zum endgültigen Ziel gehabt.

Die Airline muss Dich zum gebuchten Ziel befoerdern.
Ob das Zugticket kulant war, erscheint mir tatsaechlich interessant. Materiell gesehen, war die Airline nach der Umbuchung dazu verpflichtet. Dass sie Dich ueberhaupt auf einen Zug gebucht hat, kann man schon als Kulanz werten, denn Du hast ja einen Flug gebucht und die Airline fuehrt normalerweise Fluege durch, keine Bahnfahrten.
Die Airline hat Dir regelgerecht ein Angebot unterbreitet. Dafuer schon einmal (y). Du hast es akzeptiert, also alles in Butter.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Der Realschuljurist greift ja heute mal wieder in die Vollen.

Davon ab, dass der Post m.E. beleidigend ist und somit vermutlich gegen die Forenregeln verstößt, was soll so ein Kommentar?

Ich finde es gut, dass es hier Juser gibt, die sich mit der Thematik auskennen und entsprechend hilfreiche Informationen liefern.

Was bringt es das zu torpedieren?