EU Fluggastrechte / Annullierung

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Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Buchung einer Pauschalreise nach Mallorca ab STR zum 17.6 hin. Heute benachrichtigt worden, dass der Flug überbucht wurde und ich umgebucht wurde auf eine Abendmaschine von AB am 18.6. Der eigentliche Hinflug war für den 17.6 auf AB vormittags gebucht. Desweiteren wurde der Rückflug ebenso vom 22.6 auf den 23.6 umgebucht.

Sofern ich mich richtig eingelesen habe, habe ich Anspruch auf 250€ Entschädigung oder/und? zeitnahe Beförderung. Es fliegen genug Maschinen von STR nach PMI am 17.6 die nicht ausgebucht sind, sollte ich da eine Umbuchung fordern?

Es handelt sich um eine PAUSCHALREISE. Daher sollte der Beschwerdeführer sich mit seinen Wünschen an den Veranstalter wenden und um Abhilfe bitten. Außerdem stehen ihm ggf. die weitergehenden Rechte eines Pauschalreisevertrages zu.

Die Antwort von 'rotanes' ist so nicht ganz richtig. - Richtig ist hingegen: Der Anspruch nach der 'EU-Fluggastrechte-Verordnung' ist direkt an das Luftfahrtunternehmen zu richten. Hierzu auch: BGH v. 11.03.2008, Az.: X ZR 49/07, veröffentlicht in RRa 2008, 175, besagt: VO (EG) Nr. 261/2004 gewährt Ansprüche ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen den Reiseveranstalter.

Alternativ kann sich der Reisende an den Reiseveranstalter wenden und dort Preisminderung oder Schadenersatz nach Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) wegen der Flugverlegung geltend machen. Hierbei erhält der Reisende meist nur einen anteiligen Tagessatz als Minderung.
Ferner hat der Reisende bei einer derartig großen Flugverlegung auch das Recht gegen den Reiserveranstalter (und nicht gegen die Airline!), vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann kann er ggf. Schadenersatz wegen 'vertaner Urlaubszeit' gem. § 651 (2) BGB geltend machen.

Eines hingegen muß der Pauschalreisende auf alle Fälle beachten: Pauschal-Urlauber dürfen nicht doppelt vom Reiseveranstalter und der Fluggesellschaftz kassieren! biztravel.fvw.de/bgh-urteil-zu…kassieren/393/136182/4070
 
Zuletzt bearbeitet:

Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.791
832
DUS, NRT/HND
Das ist doch nett !
Warum haste denn nicht "persönlich" nett mit denen geplaudert ?

Ich hätte mir das schon mal angehört, was AB zu sagen gehabt hätte. Allerdings gab es statt eines Ansprechpartners und einer Telefonnummer nur einen Link zu einer Seite, auf der man einen Termin hinterlassen sollte. Wobei der Begriff "Termin" bei AB sich darüber definiert, dass man eine Zeitfenster wählen darf (9-12 / 12-15 / 15-18), aber kein Datum angeben kann. So ist es nicht zu einem Gespräch gekommen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
108
Ich hätte mir das schon mal angehört, was AB zu sagen gehabt hätte.
Meine Bemerkung war nicht ernst gemeint.
In einer meiner AB-Unstimmigkeiten kam eine solche Termin-Vorschlag-Aufforderung, nachdem ich klar und deutlich MEHRFACH meine Ansprüche formuliert hatte und AB mir daraufhin einen Gutschein über den GESAMTEN geforderten Betrag zugeschickt hatte. Ich wiederholte meine Forderung nach Geldüberweisung.
Was soll in einer solchen Ausgangslage ein Gespräch am Telefon bringen ?
 

ua917

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
457
62
MUC
Im April sind wir TLV-MUC 18h verspätet losgeflogen, da die LH Maschine aus München wegen Triebwerksausfall umkehren musste (Incident: Lufthansa A321 at Munich on Apr 21st 2016, engine shut down in flight), und die Crew nach Ankunft der Ersatzmaschine nicht mehr arbeiten durfte. Lufthansa beruft sich auf aussergewöhnliche Umstände, was meines Erachtens aber nicht gegeben ist. Wie würdet ihr vorgehen? Bisher per Brief reklamiert, zurück kam eine Email. Email? Brief? Telefon? Anwalt/EUClaim?

Bin um jeden Tipp dankbar!
 

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Im April sind wir TLV-MUC 18h verspätet losgeflogen, da die LH Maschine aus München wegen Triebwerksausfall umkehren musste (Incident: Lufthansa A321 at Munich on Apr 21st 2016, engine shut down in flight), und die Crew nach Ankunft der Ersatzmaschine nicht mehr arbeiten durfte. Lufthansa beruft sich auf aussergewöhnliche Umstände, was meines Erachtens aber nicht gegeben ist. Wie würdet ihr vorgehen? Bisher per Brief reklamiert, zurück kam eine Email. Email? Brief? Telefon? Anwalt/EUClaim?

Bin um jeden Tipp dankbar!

Naja, das scheint doch nicht so schwer zu sein.

Letzte Mahnung mit Fristsetzung per Brief. Kopie vom Erstbrief und der Rückemail als Anlage dazu. Sofern bekannt bereits den Namen des RA nennen, der die Sache am XX.XX.XXXX übernimmt. Hinweis, dass dann mehr Kosten entstehen.

Alles per Einschreiben mit Rückschein, nur das zählt und erzeugt Nachdruck.

Viel Glück.
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann einer von den Profis eine aufklärende Antwort geben. Vorweg: Abflug mit nicht EU Airline (EY) aus nicht EU (BKK) --> ich weiß, kein Anspruch auf die 600,- €

Aber wie sieht es mit den weiteren mir entstandenen finanziellen Verlusten aus?

Hintergrund:
Flight Cancellation mit Umbuchung auf eine Maschine die 18 Std später flog. Ich habe der Umbuchung nur zugestimmt, da mir ein Upgrade auf BKK - AUH versprochen wurde. Andernfalls wollte ich eine Umbuchung auf eine andere Airline. Natürlich gab es kein Upgrade am nächsten Tag. Das angebotene Hotel am Airport habe ich abgelehnt, weil ich nicht 18 Std am Flughafen verbringen wollte, sondern den Tag in der Stadt nutzen wollte, wenn ich schon zwangsweise 1 Tag BKK machen muss. In Deutschland habe ich ein Konzert verpasst (Coldplay) und ein neues Bahnticket FRA - CGN musste ich mir auch kaufen.

Steht mir hier irgendetwas zu, auch wenn es mit EY und ex BKK nicht in die Verordnung fällt? Die Kosten (Hotel und Zugticket) und Schäden (Konzertkarten) sind für mich sind ja belegbar.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Abflug mit nicht EU Airline (EY) aus nicht EU (BKK) --> ich weiß, kein Anspruch auf die 600,- €

Aber wie sieht es mit den weiteren mir entstandenen finanziellen Verlusten aus?

Hintergrund:
Flight Cancellation mit Umbuchung auf eine Maschine die 18 Std später flog. Ich habe der Umbuchung nur zugestimmt, da mir ein Upgrade auf BKK - AUH versprochen wurde.

Steht mir hier irgendetwas zu, auch wenn es mit EY und ex BKK nicht in die Verordnung fällt? Die Kosten (Hotel und Zugticket) und Schäden (Konzertkarten) sind für mich sind ja belegbar.

Zustimmung zur Umbuchung. = Da dürfte man gaaanz schlechte Karten haben, selbst das Montreler Übereinkommen kommt nicht zum Zuge, da Thailand kein Unterzeichnerstaat ist.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
EZY4426 cancelled - 25.6.2016

Hallo VFT.
Ich brauche bitte Eure Hilfe.
Ich hatte seit Jahren mal wieder einen Easyjet-Flug gebucht. Jetzt steht da, dass er ausfaellt.
EZY4426
Kopenhagen 20:35 Lyon 22:45


Es steht natuerlich nicht da, warum der Flug ausfaellt.
Da steht nur
"Es tut uns leid, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Bitte entscheiden Sie sich, ob Sie kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen möchten oder eine komplette Erstattung der Kosten für Ihren Flug und alle mit diesem Flug in einer Buchung zusammengehörigen Teilstrecken wünschen."

Ich wollte heute zurueck nach Lyon, weil ich am Montag ein Vorstellungsgespraech in Grenoble um 8.30 Uhr.
Bus vom Flughafen nach Grenoble ist fuer heute ebenfalls schon gebucht.

Der Rueckflug war fuer den 28.6.2016 geplant. LYS-CPH.

Es gibt keine Fluege am Sonntag oder Montag nach LYS von CPH von Easyjet.
Alle Easyjet Fluege morgen von CPH nach GVA sind ausgebucht.

Was kann ich jetzt tun und wie wird sich Easyjet verhalten? (Ich habe echt Angst, mich mit dieser Abzockerfirma auseinanderzusetzen. Jetzt werde ich nicht mehr mit ihnen fliegen.)

Ich koennte natuerlich noch zusehen, dass ich mein Vorstellungsgespräch verschoben bekomme, aber was mache ich dann mit dem Rueckflugticket von LYS nach CPH?

Danke fuer Eure Hilfe!​
 
Zuletzt bearbeitet:

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.079
939
unweit LSTA
[h=2]EZY4426 cancelled - 23.6.2016[/h]
Hallo VFT.
Ich brauche bitte Eure Hilfe.
Ich hatte seit Jahren mal wieder einen Easyjet-Flug gebucht. Jetzt steht da, dass er ausfaellt.
EZY4426
Kopenhagen 20:35 Lyon 22:45


Es steht natuerlich nicht da, warum der Flug ausfaellt.
Da steht nur
"Es tut uns leid, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Bitte entscheiden Sie sich, ob Sie kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen möchten oder eine komplette Erstattung der Kosten für Ihren Flug und alle mit diesem Flug in einer Buchung zusammengehörigen Teilstrecken wünschen."

Ich wollte heute zurueck nach Lyon, weil ich am Montag ein Vorstellungsgespraech in Grenoble um 8.30 Uhr.
Bus vom Flughafen nach Grenoble ist fuer heute ebenfalls schon gebucht.

Der Rueckflug war fuer den 28.6.2016 geplant. LYS-CPH.

Es gibt keine Fluege am Sonntag oder Montag nach LYS von CPH von Easyjet.
Alle Easyjet Fluege morgen von CPH nach GVA sind ausgebucht.

Was kann ich jetzt tun und wie wird sich Easyjet verhalten? (Ich habe echt Angst, mich mit dieser Abzockerfirma auseinanderzusetzen. Jetzt werde ich nicht mehr mit ihnen fliegen.)

Ich koennte natuerlich noch zusehen, dass ich mein Vorstellungsgespräch verschoben bekomme, aber was mache ich dann mit dem Rueckflugticket von LYS nach CPH?

Danke fuer Eure Hilfe!​

Du kannst heute noch mit LH via MUC oder mit LX via ZRH nach LYS fliegen; jeweils nightstop in ZRH oder MUC; Ankunft LYS dann Sonntag morgen. Alternativ CPH-GVA nonstop mit LX
Ich nehme an, dass Du die Mehrkosten streng genommen von EZY wieder einfordern kannst - die Frage ist, wie einfach das zu erreichen ist.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ab Hamburg-Hbf morgen Sonntag mit der Bahn nach Grenoble: Abfahrt 10:01 / Ankunft 21:38
(umsteigen in Baden-Baden und Lyon)
 
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bluesaturn

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27.05.2014
3.738
351
Ab Hamburg-Hbf morgen Sonntag mit der Bahn nach Grenoble: Abfahrt 10:01 / Ankunft 21:38
(umsteigen in Baden-Baden und Lyon)
Danke schoen. Da hast du Recht. Aber ich muesste noch etwas arbeiten und brauche Internet und Zugang zu meinen Daten.
Ich habe gesehen, dass man von CPH morgen frueh noch via MUC nach LYS fliegen kann, dann muss ich nicht in der Nacht auf dem Flughafen bleiben.

@paarlman: Einfach dann alle Quittungen aufbewahren und zu Easyjet schicken?
Darf ich dann noch fragen, ob ich a) die Kosten fuer den annullierten Flug zurueckbekommen kann, b) die Entschaedigung, oder nur c) die Mehrkosten des LH Fluges. Der kostet leider alleine schon 600Euro. Autsch.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.079
939
unweit LSTA
Danke schoen. Da hast du Recht. Aber ich muesste noch etwas arbeiten und brauche Internet und Zugang zu meinen Daten.
Ich habe gesehen, dass man von CPH morgen frueh noch via MUC nach LYS fliegen kann, dann muss ich nicht in der Nacht auf dem Flughafen bleiben.

@paarlman: Einfach dann alle Quittungen aufbewahren und zu Easyjet schicken?
Darf ich dann noch fragen, ob ich a) die Kosten fuer den annullierten Flug zurueckbekommen kann, b) die Entschaedigung, oder nur c) die Mehrkosten des LH Fluges. Der kostet leider alleine schon 600Euro. Autsch.

Ich denke, das ist so - würde aber Kontakt zu den erfahreneren Kollegen suchen. Die Kollegen kexbox und umsteiger als Rechtsanwälte sollten hier qualifizierter Auskunft geben können.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich denke, das ist so - würde aber Kontakt zu den erfahreneren Kollegen suchen. Die Kollegen kexbox und umsteiger als Rechtsanwälte sollten hier qualifizierter Auskunft geben können.
Danke schoen. Vielleicht lesen sie hier noch mit oder ich kontaktiere sie dann heute Abend. Ich fahre jetzt erstmal zum Flughafen und schaue, was Easyjet mir sagen wird.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Der Grund ist crewsickness. Eine Ersatzcrew kann nicht gestellt werden. Sie weigern sich, mir einen Flug mit einem anderen Carrier zu buchen.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Dann mußt du wohl selber in Vorleistung gehen und 2 Jahre auf die Rückzahlung warten.
Hm, es sind jetzt 611Euro geworden. Die 250Euro stehen einem wohl zu. Der Mann vom CPH Airport hat zwar sein bestes gegeben, aber nicht immer die klarsten Angworten gegeben.
Aber theoretisch kann man jetzt dort 3 Tage oder länger festsitzen, weil er nicht garantieren könne, ob man in drei Tagen überhaupt mitkommen wuerde.
Warum schickt Easyjet nicht eine Ersatzcrew? Warum müssen die Leute die Umbuchung aus eigener Tasche zahlen?
Sind die Kosten für die neue Crew und ein neues Flugzeug nicht billiger als die Schadenersatzansprueche?
Hm wie funktioniert es mit einem Anwalt?
 
Zuletzt bearbeitet:

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Mal kurz zwischendurch: Letztens hätte mich fast ein Streik betroffen. Wenn der Flug ausgefallen wäre und ich nicht geflogen – wie läuft das bei Buchung über ein OTA, wo für jeglichen "Service" Gebühren anfallen? Oder erstatten in solch einem Fall die Airline selbst, auch wenn nicht direkt gebucht? Danke :)
 
A

Anonym38428

Guest
Mal kurz zwischendurch: Letztens hätte mich fast ein Streik betroffen. Wenn der Flug ausgefallen wäre und ich nicht geflogen – wie läuft das bei Buchung über ein OTA, wo für jeglichen "Service" Gebühren anfallen? Oder erstatten in solch einem Fall die Airline selbst, auch wenn nicht direkt gebucht? Danke :)

Du läufst dem OTA hinterher ...
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich wuerde Euch gerne noch einmal fragen, was ich bei Easyjet bitte geltend machen kann. Es gibt: Kosten fuer den ausgefallenen Flug, 611Euro fuer das Re-Routing, ca. 30Euro erneute Transportkosten fuer den Zug nach CPH, 250Euro Kompensation, weil Easyjet es nicht schaffen wuerde mich binnen 24h an meinen Zielort zu bringen. Danke schoen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich wuerde Euch gerne noch einmal fragen, was ich bei Easyjet bitte geltend machen kann. Es gibt: Kosten fuer den ausgefallenen Flug, 611Euro fuer das Re-Routing, ca. 30Euro erneute Transportkosten fuer den Zug nach CPH, 250Euro Kompensation, weil Easyjet es nicht schaffen wuerde mich binnen 24h an meinen Zielort zu bringen. Danke schoen.

Na die Kosten für den nicht durchgeführten Flug müssen sie nicht erstatten wenn du stattdessen möchtest, dass sie die Kosten des Ersatzfluges übernehmen. Einen Flug musst du ja selbst zahlen.
Einmal die Anreise zum Flughafen kannst du ihnen auferlegen und die 250 Euro. Viel Glück.
 
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nils98

Aktives Mitglied
08.08.2015
158
6
Hallo,

waren heute mit IB3271 unterwegs, von Hamburg nach Madrid. Nach 6 Stunden am Airport gab es endlich Hotels, mit der Info dass wir morgen von Iberia hören würden bezüglich des Ersatzfluges. 3 Stunden sind also schon lange erreicht. Wir hatten eh nur 2 Nächte in Madrid und würden dann lieber gleich zuhause bleiben. Was steht mir dann zu? Die 400 Euro Kompensation gibt es doch aufgrund der Streichung, auch wenn ich morgen mein Ticket storniere, richtig? Danke für die Hilfe, bin da relativer Neuling!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn es höhere Gewalt war nicht. Was wurde als Grund genannt?