EU Fluggastrechte / Annullierung

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Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.083
320
Kölle
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Quelle: http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF

Da bei dir die Ersatzbeförderung vermutlich weniger als 4 Std. später ankommt, kann die Ausgleichszahlung halbiert werden. Wenn dir aber der angebotene Ersatzflug nicht passt, hast Du auch einen Anspruch auf eine Umbuchung, die dir besser passt. Das steht auch in der oben verlinkten Verordnung. Außerdem kannst du ganz ohne EU-Verordnung Ansprüche geltend machen für Schäden die dir entstanden sind, weil der Vertrag nicht eingehalten wurde. Allerdings werden darauf wohl die EU-Entschädigungszahlungen angerechnet, sofern sie gewährt werden. Aber das ist das Spezialgebiet für Anwälte, deswegen würde ich dir zu einem Anwalt raten.


Danke. Damit könnte ich leben. Vorher schon geltend machen oder erst nach Ankunft?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Danke. Damit könnte ich leben. Vorher schon geltend machen oder erst nach Ankunft?
Naja, tatsächlicher Schaden ist ja erst da, wenn er eingetreten ist, deswegen vermute ich dass nachher besser ist. Wenn es einen passenden Ersatzflug gibt den du dir wünschst, dann kannst Du wegen des Ersatzfluges natürlich zuerst mal nachfragen. Denn damit könnte man ja Schaden abwenden.
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Kurzer Erfahrungsbericht: gebucht war günstigste Economy Turkish Airlines: DAR-IST-GRZ, 2 Tage vor Abflug wurde der Flug IST-GRZ gestrichen. Nach einigen Schwierigkeiten wurden wir auf Ethiopian umgebucht, allerdings nur bis nach Wien, Flugzeit verlängerte sich und wir mussten bereits 12 Stunden früher auf den Flughafen. Nach Beschwerde (Gesetzesbruch türkisches Recht) bekamen wir gestern die Bestätigung über die 600€ Entschädigung, die wir bei einem Ticketschalter veranlassen konnten.
 
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MaGu1982

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
289
0
Zug/CH
Hallo zusammen,

gestern war +1 von einer Flugstreichung (LX 1178 operated by Helvetic, gebucht bei LH) ZRH – STR betroffen. Email kam erst gegen 19 Uhr 30 (übrigens mit leerem Inhalt).
Grund der Annullierung war laut LX fehlende Crew (sowohl laut Supervisor als auch laut Dame beim Ticketing). Ob es sich um Krankheit oder Dienstzeitüberschreitung gehandelt hat, konnte (oder wollte) man ihr nicht sagen. Auch eine schriftliche Bestätigung wollte man ihr nicht geben. Lediglich dass der Flug annulliert wurde, hätte man schriftlich bestätigt.

Von LX wurde dann ein Bus organisiert, der um 23:30 (Abflug wäre 22:40 und geplante Abfahrt urspr. 22:45 gewesen) von ZRH nach STR gefahren ist. Ankunft gegen 2 Uhr am STR. Da um diese Zeit natürlich keine S-Bahn mehr in die Stadt fährt (letzte0:38), musste sie ein Taxi nehmen.

Wäre super, wenn Ihr bei den untenstehenden Fragen behilflich sein könntet.

  1. Ausgleichszahlung in Höhe von 250 € wegen Annullierung müsste hier meiner Meinung nach unstreitig sein. Fehlende Crew ist im Organisationsbereich der Airline, damit kein aussergewöhnlicher Grund. Anspruch auf Zahlung besteht damit, oder?
  2. Muss das erste Aufforderungsschreiben (inkl. Fristsetzung 2 Wochen) an LX oder Helvetic geschickt werden? LH sollte ja raus sein, auch wenn über sie gebucht wurde. Am Flughafen wurde zwar gesagt an LX richten, aber ich dachte es geht um die ausführende Airline.
  3. Ist die Taxifahrt (ca. 40 €) ebenfalls zu erstatten? Meiner Meinung nach ja. S-Bahn wäre ja bei Durchführung des Fluges noch gefahren und Notwendigkeit des Taxis hängt kausal mit der Streichung und Ersatzbeförderung zusammen.
  4. Hypothetisch für die Zukunft. Hätte +1 auch auf Umbuchung auf den ersten Flug heute inkl. Übernahme Hotelkosten pochen können bzw. auf Erstattung der Kosten im Nachhinein? Oder wäre dieser Anspruch ausgeschlossen, weil die Beförderung nach STR noch per Bus ermöglicht wurde?

Ist sonst noch etwas zu beachten?


Dass die Durchsetzung ggf. schwierig /langwierig werden könnte ist ihr bewusst und bei verstreichen der Frist würde sie es wahrscheinlich auch an einen RA geben. Hier tummeln sich ja dann doch ein paar die darauf spezialisiert sind.

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Betreuung durch LX war nicht wirklich gut in diesem Fall. Auf Nachfrage wo der Bus abfährt, hiess es bei Ankunft 2. Wo genau wurde nicht gesagt und ich erwarte dann schon, dass dort auch ein LX Mitarbeiter steht. Da dies nicht der Fall war sind die Leute wieder zum Check-In 1 gelaufen und haben nachgefragt, wo der Bus denn genau fährt, da dort noch keiner ist (war um 22:30). Die Dame am Ticketing hat dann nochmal bei Kollegen nachgefragt und diese gebeten das besser zu organisieren, da sie ja schon Feierabend hätte. Sie meinte dann noch zur Not solle man doch beim Lost & Found fragen, da die sowieso das bereits gecheckte Gepäck noch zum Bus bringen würden. Zudem hat +1 der Dame auch noch die leere E-Mail zur Annullierung gezeigt und gebeten das an die zuständige Abteilung weiterzugeben. Daran hatte Sie gar kein Interese, sie sei ja nicht die IT. Diese Hilfsbereitschaft gibt dem Kunden doch ein gutes Gefühl (Vorsicht Ironie). Da würde man sich wünschen, dass das gerade an der Homebase etwas besser organisiert ist. War ja jetzt nicht irgendeine kleine Aussenstation. (n)

Gruss,
MaGu1982

Heute kam der unerwartete Anruf von LX bei +1. Sie haben die 250 € bereits angewiesen. Zudem erstatten sie ausnahmsweise zusätzlich auch die Taxifahrt, die sie laut eigener Aussage (und wie Umsteiger auch schon erwähnte) nicht übernehmen müssten.

So gesehen ein überraschendes Ergebnis und Abwicklung wie es standardmässig sein sollte. Gute Kommunikation und keine sinnlose Verweigerung, die nur Kosten verursacht und Nerven kostet. Geht doch, aber warum nicht immer gleich so?

Gruss,
MaGu1982
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.638
207
zum Thema:
Pressemitteilung Nr.

Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.450
15.090
Sehr schoener Fund. Aber:

BGH meinte:
Kann ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung auch dann bestehen, wenn ein Fluggast wegen einer relativ geringfügigen Ankunftsverspätung einen direkten Anschlussflug nicht erreicht und dies eine Verspätung von drei Stunden und mehr am Endziel zur Folge hat, die beiden Flüge aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden und die Buchungsbestätigung durch ein Reiseunternehmen erfolgte, das die Flüge für seinen Kunden zusammengestellt hat?

(Hervorhebung von mir)

Selbst wenn sie das verlieren, werden die Airlines diese Konstellation bei individuell gebuchten Anschluessen ablehnen, da das nicht vergleichbar sei.
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
869
671
HAM
Liebe Mitinsassen, nachdem ich jetzt auch nach ausführlichem googlen keine Informationen zu meinem speziellen Fall finden konnte, wollte ich euch nach eurer Meinung zur folgenden Situation befragen: Ich wollte am 06.07.2016 von VIE nach MRS fliegen; es handelte sich um eine Umsteigeverbindung über FCO. Der erste Flug war AZ7573, durchgeführt aber als HG8726 von Niki, der Anschlussflug dann AZ336 durchgeführt von AZ selbst. Ich hatte eigentlich in Rom 1:45 Stunden zwischen geplanter Ankunft und geplantem Abflug. Dank eines um 90 Minuten verspäteten Abflugs, entsprechend verspäteter Landung und da es gedauert hat, bis ich den Flieger verlassen konnte, war das Gate in FCO bereits geschlossen, so dass ich den Anschlussflug verpasst habe.

Air Berlin bzw. Niki bzw. Alitalia hat mich dann über BRU mit SN nach Marseille umgebucht, so dass ich um 22:55 Uhr (statt 16:40 Uhr) gelandet bin, d. h. mit mehr als 6 Stunden Verspätung. Jetzt habe ich zwei Fragen:
a) Welche Fluggesellschaft ist erst einmal mein Ansprechpartner? AZ, da diese das Ticket ausgestellt haben?
b) Ich würde es erst einmal über die Fluggesellschaft probieren, aber vermutlich muss ich mich über kurz oder lang doch an einen Spezialisten wenden. EUClaim funktioniert für mich wohl nicht, da diese sich nur um Fluggesellschaften mit Unternehmenssitz in Deutschland, Niederland und England kümmern. Welche Websites sind sonst noch in diesem Fall empfehlenswert?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Für die EU-Verordnung ist immer die ausführende Fluggesellschaft zuständig. Da Niki die Verspätung verursacht hat, dürfte also Niki verantwortlich sein.
Da du noch nicht wußtest wer verantwortlich ist, hast Du wahrscheinlich auch noch keine Forderung an eine Airline formuliert. Ich würde zumindest zunächst einmal einen freundlichen aber bestimmt formulierten Brief aufsetzen mit Fristsetzung. Erst bei einer Ablehnung (und wenn schlechtes Wetter nicht die Ursache ist), würde ich mir über weitere Schritte Gedanken machen.
In dem Falle wäre vielleicht die österreichische Schlichtungsstelle als Anlaufpunkt geeignet, da diese unentgeltlich arbeitet (Erfahrung habe ich hier aber nicht). Hierzu habe ich folgenden Link gefunden: Unabhängige Schlichtungsstelle im Verkehrsministerium hilft bei Verstößen gegen Fluggastrechte | BM für Verkehr, Innovation und Technologie, 02.07.2013
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Annullierung BMI Regional – Verweigerung der Erstattung

Hallo zusammen, wenn mir die Profis hier einen Rat bzgl. meiner ersten Annullierung geben würden, wäre ich sehr dankbar.

Ich habe mich direkt an BMI Regional gewandt und erhielt nach zwei Wochen folgende Ablehnung:


Whilst it is always our intention to fully adhere to our advertised schedule, we hope you may appreciate that unexpected situations can sometimes arise, which prevent us from doing so. Clearly, the safety of all remains our number one priority and we wouldn’t do anything to compromise this.
With reference to this particular flight disruption, we would advise that it was due to extra-ordinary circumstances. With this in mind, we are unable to offer compensation in these circumstances.

Passengers were transferred on to our next available flight but as you chose to fly with an alternative carrier we are unable to reimburse you for the cost of these tickets. Please contact the agency directly for any refund on any unused bmi tickets.

An einem zusätzlichen Leerzeichen zwischen "it was due" und "to extra-ordinary circumstances" ist auch schön zu erkennen, dass hier in eine Standardantwort der Grund reinkopiert wurde. Besagte Umstände werden nicht näher erläutert; es war der einzige an diesem Morgen stornierte Flug, es gab kein schlechtes Wetter und auch keinen bekannten Streik.

Was passiert ist:


  • Gebucht war DUS-BRS(Bristol) one-way für 2 Personen, Flugzeit 10:10-10:30, 269,- Euro
  • Um 7 Uhr an diesem Tag erfahre ich auf der Website des Flughafens erstmals von der Annullierung
  • Von 7:30 Uhr (Öffnung) bis 8:10 Uhr hänge ich erfolglos in der UK-Hotline-Warteschleife, Kosten vom Handy: ca. 26 Euro
  • Um 8:30 Uhr am Check-In in Düsseldorf angekommen, gibt es drei ratlose Damen, denen kein Grund bekannt ist und die nur eine Umbuchung auf den 20:20 Uhr Flug anbieten – das ist zu spät für uns
  • Es gibt in DUS keinen Handling-Agent für BMI
  • Daher nehme ich das Heft selbst in die Hand und buche beim Handling-Agent der Airline Flybe für beide Passagiere einen Flug um 10:10 Uhr nach Birmingham (437,-), von dort nehmen wir den Zug nach Bristol (128,-) und sind mit (nur) gut drei Stunden Verspätung am Ziel (plus nochmal 16,- Transfer)

Soweit ich diesen Thread verfolge, habe ich Anspruch auf Erstattung der genannten Kosten plus 2x 250,- Euro.

Die Airline selbst hat diese Seite www.bmiregional.com/notice-of-your-rights/ und verweist auf die Civil Aviation Authority (CAA) and their Passenger Advice and Complaints Team (PACT) – Am I entitled to compensation? | UK Civil Aviation Authority

Auf dem ersten Link steht:

"bmi regional can prove the cancellation/delay is due to extraordinary circumstance which could not have been avoided even if all reasonable measures had been taken, including but not limited to Air traffic Control, Weather, Civil unrest, Terrorist alerts and Security alerts, Strike action and unexpected flight safety shortcomings."

Davon bliebe nur letzteres.
Frage 1: Wenn sie sich darauf berufen und irgendeinen "prove" erbringen, bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Dazu habe ich allerdings soeben noch ein paar Nachprüfungen angestellt.
Der gebuchte Flug wird nur DI/MI/DO angeboten. Auf https://planefinder.net/data/flight/BM1862 sehe ich, wann er ebenfalls ausgefallen ist – genau zwei Wochen vorher am DI 28.6. und am DO 16.6.

Kann man auch hier verifizieren:
www.euclaim.co.uk/claim-check?Action=StartFlight&FlightCode=BM1862&FlightDate=20160628 / www.euclaim.co.uk/claim-check?Action=StartFlight&FlightCode=BM1862&FlightDate=20160616

Es liegt also die Vermutung nahe, dass die Annullierung wegen mangelnder Auslastung erfolgte – MO-FR geht jeweils besagter weiterer Flug um 20:20 Uhr, und dieser war bis zum gleichen Abend buchbar = auch nicht ausgebucht.

Frage 2: Was nun? Nachdem ich mich so viel damit beschäftigt habe, möchte ich nicht 30 Prozent an Flightright o.ä. abgeben ;-) – Dankeschön!
 
A

Anonym38428

Guest
Darauf hinweisen dass die aussergewöhnlichen Umstände darzulegen sind, Technik kein solcher Grund ist und nicht ein zeitnaher Alternativtransport angeboten wurde. Fristsetzung nicht vergessen.
 
A

Anonym38428

Guest
Ich würde vorschlagen einen Profi, der sich mit sowas auskennt.
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Wie ich bereits eingangs schrieb: Es ist mein erster Fall, ich bat hier höflich um Hilfe und muss daher nun nach einer Definition von "Profi" fragen … mag es was bringen, wenn ein Anwalt dann da per Post hinschreibt?
 
A

Anonym38428

Guest
Ein in dem Themenfeld kundiger Anwalt - wovon auch der ein oder andere in diesem Thread unterwegs ist, Augen auf - wird da sicherlich mehr erreichen. Ohne ladungsfähige Anschrift von bmi regional in Deutschland kann es aber durchaus ein größeres Kostenrisiko geben. Aber darüber sollte der Profi auch aufklären.
 

skamm

Reguläres Mitglied
13.02.2012
74
0
Ein in dem Themenfeld kundiger Anwalt - wovon auch der ein oder andere in diesem Thread unterwegs ist, Augen auf - wird da sicherlich mehr erreichen. Ohne ladungsfähige Anschrift von bmi regional in Deutschland kann es aber durchaus ein größeres Kostenrisiko geben. Aber darüber sollte der Profi auch aufklären.

Oder mal eine sog. "Claimcompany" in Betracht ziehen, wie z.B. Flugrecht24.de oder airhelp.co.uk, etc.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.450
15.090
Ausserdem ziehen sie, verglichen mit dem von der Gegenseite bezahlten Rechtsanwalt ohne Not, ihre Provision ab.
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
@ THF:
Als Privatperson wirst Du nur schwer bis gar nicht Dein Recht durchsetzen können. Die Airline zieht sich auf aussergewöhnliche Umstände zurück, fertig. Das wird jetzt ca. 6 Monate dauern mit hin und her. Wenig zielführend.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Ist das einfachste und für Dich kostenlos (je nach Vertrag kann aber ein Eigenanteil zu erbringen sein). Geh zum Fachanwalt mit Kostenübernahmebestätigung und lass den Anwalt Deine Rechte einfordern. Besonders, da Du in Vorleistung getreten bist mit anderen Buchungen und sowas, das wird nicht so leicht durchzusetzen sein; auch wenn Du glaubst / weisst, im Recht zu sein.
Mache ich aktuell auch, funktioniert bisher recht zufriedenstellend, bekomme jedes Schreiben und Schritt in Kopie. Kostenlos. Klageschreiben ans Gericht ist bereits unterwegs und ich brauch mich um nix kümmern. 100% Auszahlung, keine Provision.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.450
15.090
Genauso funktioniert das auch bei einem guten Anwalt, der realistische Erfolgseinschaetzungen abgibt. Dieser klagt nur bei annaehernd 100 % Erfolgsaussicht. Rechtsschutzversicherungen sind unnoetig; sowohl im allgemeinen als auch ganz besonders hier in dieser praktisch digitalen Materie.
 
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misterjuliusc

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
307
1
ZRH
Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, der eigentlich klar ist, jedoch stellt sich die Airline trotzdem quer. Flug zu zweit mit Volotea von Genua nach Neapel, 5h Verspätung durch technischen Defekt bis die Ersatzmaschine kam. Folgende Aussage:

Volotea was scheduled to operate as normal and ensure its passengers suffer no disruptions. However, as a result of an unexpected technical issue which could not be foreseen, even when we applied the utmost care in our systems of inspection and maintenance, the aforementioned flight encountered a delay.
Since such circumstances are deemed and defined as exceptional circumstances beyond our control, we regret to inform you that the company is unable to respond favourably to a request for compensation.


halte ich für Quatsch. 100€ p.P. werden angeboten (plus ein lächerlicher 10€ Gutschein), habe ich erstmal abgelehnt Bezug nehmend auf die Gerichtsentscheide usw. Jedoch wieder nur die Weigerung, mehr zu zahlen. Wie würdet ihr vorgehen? Flightright etc? Rechtsschutz habe ich nicht.

Danke und beste Grüße,
Julius
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, der eigentlich klar ist, jedoch stellt sich die Airline trotzdem quer. Flug zu zweit mit Volotea von Genua nach Neapel, 5h Verspätung durch technischen Defekt bis die Ersatzmaschine kam. Folgende Aussage:

Volotea was scheduled to operate as normal and ensure its passengers suffer no disruptions. However, as a result of an unexpected technical issue which could not be foreseen, even when we applied the utmost care in our systems of inspection and maintenance, the aforementioned flight encountered a delay.
Since such circumstances are deemed and defined as exceptional circumstances beyond our control, we regret to inform you that the company is unable to respond favourably to a request for compensation.


halte ich für Quatsch. 100€ p.P. werden angeboten (plus ein lächerlicher 10€ Gutschein), habe ich erstmal abgelehnt Bezug nehmend auf die Gerichtsentscheide usw. Jedoch wieder nur die Weigerung, mehr zu zahlen. Wie würdet ihr vorgehen? Flightright etc? Rechtsschutz habe ich nicht.

Danke und beste Grüße,
Julius
Volotea hat in dem Schreiben doch schon eingestanden, dass die Verspätung auf einen technischen Defekt (und nicht etwa einen außergewöhnlichen Umstand wie Streik, Wetter, etc.) zurückzuführen ist. Daher einfach nochmals schreiben und Frist setzen, danach direkt zum Anwalt. Der wird es damit schön einfach haben.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Rechtsschutzversicherungen sind unnoetig; sowohl im allgemeinen als auch ganz besonders hier in dieser praktisch digitalen Materie.

Eine solch generelle Aussage ist nach meiner Überzeugung falsch, zumal bei den üblicherweise überschaubaren Kosten.

Zum Thema Sinnhaftigkeit einer Verkehrsrechtschutzversicherung habe ich mich an anderer Stelle geäußert, was ich deshalb erwähne, um nochmal in Erinnerung zu rufen, dass der ADAC seit einigen Jahren die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Reisedienstleistungs-, Personentransport- und Beherbergungsverträgen mitversichert hat, worunter auch EU-Entschädigungen fallen.
 
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Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Flug BIMAN FRA - (ROM) - DAC im Oktober 2014

Nächster Fall:

Flug BIMAN FRA - (ROM) - DAC im Oktober 2014.

Flugzeug kam recht pünktlich von Dhaka in Frankfurt an, hatte jedoch ein Problem mit einer Batterie, die getauscht werden musste. Die Ersatzbatterie kam jedoch nicht mehr vor Flughafenschliessung, somit Übernachtung im Hotel in Darmstadt, inklusive der Passagiere DAC - ROM. Am nächsten Morgen zum Flughafen und gegen Mittag stellte sich heraus, dass zwei Transitpassagiere nicht mehr da waren. Somit Gepäckidentifikationsverfahren auf dem Vorfeld, hauptsächlich für die Passagiere DAC - ROM. BIMAN halt.

Klar: 600 Euro, oder nicht ?

Brief an BIMAN ging bereits raus, gemäss irgendeiner Internetvorlage und 600 Euro verlangt. Antwort BIMAN abgelehnt, da technisches Problem "and we are so sorry".

Nun jedoch, BIMAN fliegt nicht mehr DAC-FRA. Ich befürchte, dass das angemietete Büro (AVIAREPS in der Kaiserstr in FFM) bald keine Zustelladdresse für eine Klage ist. Und wenn doch, hätte ich ein Titel und keine direkte Vollstreckungsmöglichkeit.

Klage in Rom mit einem deutschsprechenden Anwalt ?

Es handelt sich um 2 betroffene Personen, also 1200 Teuro.

Danke im voraus.


UPDATE:

Sache an Fairplane gegeben wegen den diversen Umständen. Feedback von Fairplane: Gericht hat positiv entschieden, aber leider keine Info welches Gericht. Nun mal abwarten wie die an das Geld kommen. Da die aber nun Auslagen hatten, werden die es schon wissen was zu tun ist. Für die zweite Person wird Fairplane erst aktiv nach dem mein Fall durch ist.


UPDATE:

441 Euro auf meinem Konto eingegangen. 600 + Zinsen - Gebühr. Well done Fairplane. Lieber den Spatz in der Hand als.......und auf hoher See und vor Gericht...

Nochmal zur Erinnerung: BIMAN ist nicht mehr in Deutschland und auch nicht mehr in Italien. Was nützt ein Titel, wenn die Vollstreckung schwierig ist. Das war mir zu heikel.

Nun kommt die zweite Person mit Fairplane ins Rennen...-)).