EU Fluggastrechte / Annullierung

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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
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Ich wuerde hier gerne eine allg. Frage stellen, falls es nicht gefaellt, bitte sagen und ich eroeffne einen Thread.
Meine Frage: Wenn ich mich auf der FB-Seite von Easyjet umschaue, gibt es hunderte von Leuten, die Easyjet im wahrsten Sinne sitzen gelassen hat Flug annulliert. Ersatzbefoerderung muss man sich selbst organisieren. Man wartet monatelang oder wie in einem Fall, 1 Jahr und 4 Monate, auf sein Geld. Die Entschaedigungsgruende sind in der EU-Verordnung meines Wissens nach geklaert. Wieso kommt Easyjet mit dieser Masche durch? Kunden monatelang bzw. jahrelang hinzuhalten. Wie schafft es Easyjet, sich nicht an EU-Regeln zu halten?
Warum ist es so schwer, Easyjet dazu zu bringen, Erstattungskosten + Kompensation zu zahlen? Auf der FB Seite finden sich mindestens jeden Tag 10 neue Beschwerden, insbesondere auf der französischen FB Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.717
479
STR
Wo kein Kläger...

Und selbst wenn, kann man die Sache meine ich gaaaanz lange aussitzen und hoffen, dass der Kunde im Papierkrieg kapituliert. Letztlich muss der Titel noch irgendwie durchgesetzt werden. Hat Easyjet eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland oder gleich Flugzeug an die Kette?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
EasyJet ist ein Saftladen. 4 Wochen lang war man über Facebook nicht in der Lage mir einen Grund für eine Stornierung zu nennen.
Ein Brief vom Anwalt wurde ignoriert. Jetzt geht der Fall zur Schlichtungsstelle und danach wird geklagt.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Trotzdem frage ich mich, warum da keine Verbraucherzentrale dagegen vorgeht. Das scheint ja echt Easyjets Masche zu sein. Falls mein Plan mit der Schlichtungshilfe wohl nicht funktioniert, muss ich wohl zusehen, was ich in Frankreich erreichen kann oder in Daenemark. Zaehlt der Abflugsort oder der Ankunftsort?
 

cloudflyer

Neues Mitglied
22.09.2015
20
0
Ich wollte gestern von KRK nach DTM mit FR fliegen. An dem Tag haben die Weltjungend Tage in Krakau geendet, d.h. der Papst ist abgeflogen. Da es stark geregnet hat, musste der Papst ein paar Minuten warten, bis er abfliegen durfte. Natürlich hat der Papst Vorrang und alle anderen Flugzeuge mussten warten. Letztendlich sind wir mit etwas mehr als 1h ab KRK losgeflogen. Unterwegs wurde dann festgestellt, dass man in DTM so spät nicht mehr landen dürfte und wir wurden nach CGN umgeleitet. Es wurden Busse zur Verfügung gestellt, aber ich war später als 3h in DTM. Steht mir nun einen Entschädigung zu? Wegen dem Wetter wäre die Verspätung vielleicht 30 min, aber da der Papst abgeflogen ist musste wir warten oder ist das jetzt "höhere Gewalt" (schlechter Wortwitz...)
 
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Anonym38428

Guest
Ich wollte gestern von KRK nach DTM mit FR fliegen. An dem Tag haben die Weltjungend Tage in Krakau geendet, d.h. der Papst ist abgeflogen. Da es stark geregnet hat, musste der Papst ein paar Minuten warten, bis er abfliegen durfte. Natürlich hat der Papst Vorrang und alle anderen Flugzeuge mussten warten. Letztendlich sind wir mit etwas mehr als 1h ab KRK losgeflogen. Unterwegs wurde dann festgestellt, dass man in DTM so spät nicht mehr landen dürfte und wir wurden nach CGN umgeleitet. Es wurden Busse zur Verfügung gestellt, aber ich war später als 3h in DTM. Steht mir nun einen Entschädigung zu? Wegen dem Wetter wäre die Verspätung vielleicht 30 min, aber da der Papst abgeflogen ist musste wir warten oder ist das jetzt "höhere Gewalt" (schlechter Wortwitz...)

Hätte Ryanair dies beeinflussen können?
 
A

Anonym38428

Guest
man hätte DUS anfliegen können, dann wäre man ca. 30 schneller in DTM:D

jedenfalls kann ich jetzt eine kleine anekdote erzählen(y)(y)

Die 5 Minuten kürzere Flugzeit hätte man dann erstmal mit einem Groundhandler diskutieren müssen und der Kutscher die Bargeldreserven checken :p Operationell war CGN die bessere und zur Organisation des Transfers für FR wohl auch einfachere Alternative. Davon ab, das man die Kiste über Nacht hätte in DUS parken können.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Easyjet hat nun das erste Mal versucht, mich anzurufen. Sie moechten jetzt den Rechnungsbeleg fuer den LH-Flug haben. Ich hatte nur die Tickets eingereicht. Ich werde morgen, falls ich dann die Email von den Kundenmitarbeiter erhalten sollte, ein PDF mit Buchungsdetails und Preis hochladen. Falls easyjet das nicht anerkannt, habe ich in 3 Wochen von der LH den Rechnungsbeleg.
Sehr beliebt scheint ja bei Easyjet zu sein, einen Cheque zu schicken. Aber diese Cheques kommen nie bei den Kunden an.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.599
115
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, der eigentlich klar ist, jedoch stellt sich die Airline trotzdem quer. Flug zu zweit mit Volotea von Genua nach Neapel, 5h Verspätung durch technischen Defekt bis die Ersatzmaschine kam. Folgende Aussage:

Volotea was scheduled to operate as normal and ensure its passengers suffer no disruptions. However, as a result of an unexpected technical issue which could not be foreseen, even when we applied the utmost care in our systems of inspection and maintenance, the aforementioned flight encountered a delay.
Since such circumstances are deemed and defined as exceptional circumstances beyond our control, we regret to inform you that the company is unable to respond favourably to a request for compensation.


halte ich für Quatsch. 100€ p.P. werden angeboten (plus ein lächerlicher 10€ Gutschein), habe ich erstmal abgelehnt Bezug nehmend auf die Gerichtsentscheide usw. Jedoch wieder nur die Weigerung, mehr zu zahlen. Wie würdet ihr vorgehen? Flightright etc? Rechtsschutz habe ich nicht.

Danke und beste Grüße,
Julius
Gib es an Flightright etc. Die werden es für dich regeln.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Und täglich grüßt das Murmeltier (Hervorhebungen durch mich):


Sehr geehrter Herr Autumla,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx. Juni.

Es tut uns leid, dass Sie am xx. Juni auf Ihrer Reise von xxx nach xxx voneiner Flugannullierung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wieunangenehm dies für Sie gewesen sein muss.
Wie Sie wissen, war der Grund für die Annullierung Ihres Fluges ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Fluggerät. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Ein solcher Defekt tritt jedoch sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen noch zu vermeiden.
Eineordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nichtmöglich und die Flugannullierung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.
Ausgleichszahlungen sieht die Gesetzgebung in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um IhrVerständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.
Auchwenn wir Ihrer Forderung nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Mit freundlichen Grüßen


Direkt im Anschluss flatterte noch eine "Einladung zur Kundenzufriedenheitsbefragung" ins Haus - wie passend...


Na bitte, nur ca einen Monat nach meinem freundlichen E-Mail mit dem Hinweis, dass diverse Gerichtsurteile diese Meinung nicht ganz teilen, wird mir das Geld doch noch überwiesen. Natürlich mussten sie auch noch hervorheben, dass sie das quasi aus Kulanz machen und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".....
 
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Matma

Aktives Mitglied
25.10.2010
132
0
HAM/KJT/DOB
Ich bräuchte mal einen Rat von euch.

Es geht darum, dass ich am 31.07.16 von CDG nach HAM mit 4U fliegen wollte. Knapp 6h vor Abflug bekam ich die Mail, dass der Flug annulliert worden sei. Kurze Zeit später bekam ich eine Mail, dass ich auf eine Verbindung am nächsten Tag mit 4U über Düsseldorf umgebucht wurde. Nun habe ich mehrmals versucht die Airline über ihre Hotline zu kontaktieren, ich habe es aber leider nicht geschafft jemanden zu erreichen (2x über 30 min in der Warteschleife gehangen ohne Erfolg). Zwischenzeitlich hatte ich bei AF geschaut ob noch ein Platz für CDG-HAM verfügbar sei, doch aufgrund des Kabinenpersonal-Streiks waren alle nicht annullierten Flüge ausgebucht. Nun musste ich aber am 31.07 noch dringend nach Hamburg, da ich am 01.07 um 6:50Uhr einen Abflug gen Indonesien hatte (ich habe bei meinem Reisebüro eine Umbuchung auf einen Tag später angefragt, dies wäre aber nur gegen einen Upsell in die nächst höhere Buchungsklasse möglich gewesen ca. +1000€). Das war mir dann doch zuviel. Als nächstes habe ich bei der Bahn geschaut und glücklicher Weise gab es noch ein Ticket in der 1. Klasse von Paris Est nach Hamburg Hbf mit Ankunft 0:00Uhr. Die 2. Klasse war wohl wegen des oben gennanten AF Streiks schon ausgebucht. Da ich nicht viel Zeit hatte zwischen Airline Annullierungsmail und Abfahrt des Zuges (weniger als 2h) und ich dringend nach Hamburg musste konnte ich nicht noch erst zum Flughafen fahren um nach einer Alternative zur Alternative zu fragen und an der Hotline habe ich ja leider Niemanden erreichen können. Das spontane Bahn Ticket hat mich knapp 300€ gekostet und diese würde ich natürlich gerne wieder haben. Gibt es Erfahrungen ob ich diese 300€ wiederbekomme oder wird mir von der Airline nur mein Flugticket erstattet und die Differenz habe ich selber zu tragen.

Danke für eure Antworten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.403
9.393
BRU
Sofern die Flugannullierung nicht an "außerordentlichen Umständen" lag, sollte es ansonsten auf jeden Fall auch die 250 Euro geben....
 
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Matma

Aktives Mitglied
25.10.2010
132
0
HAM/KJT/DOB
Danke schon mal für die ersten Rückmeldungen. Wie könnte man denn rausfinden ob es außerordentliche Umstände sind? 6h vor Abflug annulliert fand ich schon ziemlich früh, normalerweise habe ich bisher immer erst am Flughafen/Gate von der Annullierung erfahren, da dann Technical oder Medical or whatever stattgefunden hat.

Gehen wir mal der Annahme, dass die Maschine auf einem früheren Umlauf am Tag einen Technical hatte oder es absehbar war, dass aufgrund von einem zu langen delay die letzte Tagesrotation nicht mehr geflogen werden konnte, wäre das dann ein außerordentlicher Umstand?

Ich hatte nämlich auch gesehen, dass der Flug HAM-CDG auch gecancelt wurde. Und innerhalb von 6h sollte man ja als 4U/EW zur Not noch eine Ersatzmaschine organisiert bekommen.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
1.
Grundsätzlich hat der Passagier einen Anspruch auf eine entfernungs- und verspätungsabhängige Ausgleichzahlung (hier über EUR 250,-) gem. Art. 5 iVm 7 der VO (EG) 261/2004. Dies gilt jedoch nicht im Falle von 'außergewöhnlichen Umständen' (vgl. Art. 5 VO (EG) 261/2004). Auch Streik in der eigenen Flotte zählt zu 'außergewöhnlichen Umständen'.
Für das Vorliegen von 'außergewöhnliche Umständen' ist die Ariline darledungs- und beweispflichtig. - Man muß also die Airline danach gezielt fragen oder die Ausgleichsleistung fordern, in dem Wissen, daß die vermutlich unter Berufung auf 'außergewöhnliche Umstände' abgelehnt wird.

2.
Daneben hat der Passagier das Recht (auch im Falle von 'außergewöhnlichen Umständen') auf Unterstützungsleistungen aus Art. 8 VO (EG) 261/2004. Doch was ist dies? -
Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf
-Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder
-einen Rückflug zum ersten Abflugort oder
-anderweitige Beförderung zu seinem Endziel,
und zwar nach Wahl des Fluggastes. -
Wann entsteht dieser Anspruch? -
Er entsteht im Falle der
-Annulierung oder
-Nichtbeförderung.
Ferner entsteht dieser Anspruch bei Verspätung über fünf (!) Stunden.

Der von der Airline angebotene Flug von einem anderen Flughafen oder die angebotene Beförderung
in einer wesentlich höherpreisigen Buchungsklasse mit wesentlicher Verpätung stellen keine Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen dar. Der Passagier hat hier Anspruch auf Erstattung der von ihm selbst vorverauslagten Kosten einer (nicht von der Ariline angebotenen) Ersatzbeförderung oder alternativ der Rückzahlung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.403
9.393
BRU
Danke schon mal für die ersten Rückmeldungen. Wie könnte man denn rausfinden ob es außerordentliche Umstände sind? 6h vor Abflug annulliert fand ich schon ziemlich früh, normalerweise habe ich bisher immer erst am Flughafen/Gate von der Annullierung erfahren, da dann Technical oder Medical or whatever stattgefunden hat.

Gehen wir mal der Annahme, dass die Maschine auf einem früheren Umlauf am Tag einen Technical hatte oder es absehbar war, dass aufgrund von einem zu langen delay die letzte Tagesrotation nicht mehr geflogen werden konnte, wäre das dann ein außerordentlicher Umstand?

Ich hatte nämlich auch gesehen, dass der Flug HAM-CDG auch gecancelt wurde. Und innerhalb von 6h sollte man ja als 4U/EW zur Not noch eine Ersatzmaschine organisiert bekommen.

Technical ist normalerweise überhaupt kein „außerordentlicher Umstand“, auch wenn es die Airlines gerne behaupten… Außerordentliche Umstände wären etwa Fluglotsenstreiks, Gewitter, Schnee , Flughafensperrung o.ä.

Ich würde znächst an die Airline schreiben und um Überweisung der Ausgleichszahlung bitten. Und je nachdem, was für einen "Grund"/ "Ausrede" sie in der ersten Antwort schreiben, dann weitersehen.
 

curad0r

Neues Mitglied
08.08.2016
9
4
Servus, ich bräuchte mal eure Hilfe :)
Ich habe den Flug bei Fluege.de gebucht nun wurde mir 5 Wochen vor Reiseantritt folgendes mitgeteilt.
Der Hinflug ist am 1. September. Der Rückflug ist am 24. September
Geflogen wird mit Etihad und Air Berlin und Etihad ist die auszuführende Fluggesellschaft.

Gebuchter Flug:
Stuttgart nach Bangkok
Stuttgart - Abu Dhabi Abflug 11:45 - Ankunft 20:05
Aufenthalt in Abu Dhabi 1:25h
Abu Dhabi - Bangkok Abflug 21:30 - Ankunft 07:10
Bangkok nach Stuttgart
Bangkok - Abu Dhabi Abflug 20:35 - Ankunft 00:10
Aufenthalt in Abu Dhabi 2:25h
Abu Dhabi - Stuttgart Abflug 02:35 - Ankunft 07:25

Air Berlin Fliegt seit 30 März Abu Dhabi nicht mehr von Stuttgart an.


nun hat sich folgendes geändert:
Hinflug Stuttgart --> Berlin --> Abu Dhabi --> Bagnkok
Stuttgart - Berlin Abflug 8:40 - Ankunft 9:55
Aufenthalt in Berlin 1:20h
Berlin - Abu Dhabi Abflug 11:15 - Ankunft 19:25
Aufenthalt in Abu Dhabi 2:00h
Abu Dhabi - Bangkok Abflug 21:25 - Ankunft 7:10

Rückflug Bangkok --> Abu Dhabi --> Berlin --> Stuttgart
Bangkok - Abu Dhabi Abflug 20:35 - Ankunft 00:10
Aufenthalt in Abu Dhabi 2:20h
Abu Dhabi - Berlin Abflug 2:30 - Ankunft 07:00
Aufenthalt in Berlin 1:10h
Berlin - Stuttgart Abflug 8:10 - Ankunft 9:30 ( Dieser Flug ist noch nicht bestätigt "Zeitänderungen auf bestätigtem Segment" und es steht noch dran "durchgeführt von LGW (HE))


Die Flüge Berlin --> Abu Dhabi und Abu Dhabi --> Berlin haben natürlich auch eine andere Flugnummer wie die gebuchten Flüge Stuttgart --> Abu Dhabu und Abu Dhabi --> Stuttgart also wurde der erste Flug storniert.


Können die das einfach so machen? Dann hätte ich auch gleich von Anfang an den billigen Flug nehmen können mit mehreren Stops und hätte 120€ pro Ticket gespart. Dadurch verschlechtert sich meine gesammte Reisezeit.Ich habe diesen Flug extra gebucht weil er so kurze Wartezeiten bei der Zwischenlandung hat und nun kommt nochmal eine Zwischenlandung in Berlin dazu. Können die so etwas einfach machen? Mein Hinflug ist also 3:05h früher und bei meinem Rückflug komme ich 2:05h später an (falls er denn bestätigt wird). Habe schon mit Etihad Telefoniert und die sind sich keiner Schuld bewusst weil Sie es ja rechtzeitig gemeldet haben. Stimmt das?
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
1. Es gehört offenbar zu den Gepflogenheiten eines anonymen Forums, dass man erst einmal etwas haben möchte, bevor man etwas der Allgemeinheit zukommen lässt. Erst"beitrag" - schön - haben wir drauf gewartet.

2. Es gehört ganz sicher zu den Gepflogenheiten dieses Threads, nicht einmal die letzten paar Seiten zu lesen, bevor man seine Ergüsse loswird. Der werte Kollege umsteiger und ich haben erst vor Kurzem darüber diskutiert, dass Vorverlegungen von mehr als einer Stunde keine gleichwertige Ersatzbeförderung darstellen, auf die du einen Anspruch hast. Vom Umsteigen (no pun intended) und der späteren Ankunft mal ganz abgesehen.

3. Es gehört zu den ewigen Wahrheiten dieses Threads, dass die unter 2. erwähnte Rechtslage dir überhaupt nix hilft, wenn die Airline auf stur schaltet. Wiederum genügen höchstens drei Seiten Lektüre, um zu wissen: Das tun sie alle, und zwar so gut wie immer, sogar bei Anwaltspost. Und auch um zu wissen: Entschädigung in Geld gibt es erst ab 14 Tagen vor Abflug.

4. Ergo: Schalte auf Marathon-Randale-Modus oder konzentrier dich auf eine schöne Reise.
 
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