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EU Fluggastrechte / Annullierung

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Ja, 2x 250. Du fliegst über FRA / MUCund der Zubringer wurde storniert? Eine Anreise per Zug ist am 26. nicht möglich? Wäre auch erstattbar und du sparst die Zusatznacht zzgl. je nach Abreisezeitpunkt die 250 Euro. Ausgleichszahlungen sind laut mehrheitlicher Urteile mit Zusatzkosten wie Hotelübernachtungen zu verrechnen. Allerdings gabs auch schon andere Urteile dazu;). Also, eher schwierig...
 
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Ja, 2x 250. Du fliegst über FRA / MUCund der Zubringer wurde storniert? Eine Anreise per Zug ist am 26. nicht möglich? Wäre auch erstattbar und du sparst die Zusatznacht zzgl. je nach Abreisezeitpunkt die 250 Euro. Ausgleichszahlungen sind laut mehrheitlicher Urteile mit Zusatzkosten wie Hotelübernachtungen zu verrechnen. Allerdings gabs auch schon andere Urteile dazu;). Also, eher schwierig...
Danke - ja fliege von SZG über FRA - wobei ein Tag länger Rom mich bis auf die Hotelkosten jetzt nicht so sehr stört ;-)
 
Wer ist eigentlich Ansprechpartner wenn ein Ticket nicht zum Abflug ausgestellt wurde?

Situation: 220er Ticket auf LH gebucht, durch Annullierung auf EW umgebucht, Email mit Bestätigung der Umbuchung liegt vor, nur wurde das Ticket nicht bis zum EW Abflug von LH umgeschrieben, daher kein Check In möglich. Ist das überhaupt ein Fall für EU261?
 
Situation: 220er Ticket auf LH gebucht, durch Annullierung auf EW umgebucht, Email mit Bestätigung der Umbuchung liegt vor, nur wurde das Ticket nicht bis zum EW Abflug von LH umgeschrieben, daher kein Check In möglich. Ist das überhaupt ein Fall für EU261?

Absolut.

Die bestätigte Reservierung ist verbindlich. Wenn es die Airline nicht hinbekommt, die Tickets auszustellen, ist das nicht das Problem des Kunden. - Also IDB.
 
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Am besten finde ich diesen Auszug aus der Urteilsverkündung:
"Die Klägerin war nicht verpflichtet, aus eigener Veranlassung heraus sich um einen früheren Rückflug zu kümmern. Vielmehr hätte es – worauf die Klägerin zu Recht hinweist- der Beklagten oblegen, der Klägerin frühere Optionen anzubieten. Nicht die Klägerin sondern allein Beklagte wäre verpflichtet gewesen, eine Ersatzbeförderung anzubieten."

Wer möchte das mal mit den irischen Freunden durchspielen?
 
Wie ist eigentlich die rechtliche Situation, wenn man 9 Tage vor Abflug von Lufthansa eine Information über die Annulierung eines Fluges erhält, ohne dass direkt ein Alternativflug vorgeschlagen wird. Was wäre, wenn man dann einen mehr als zwei Stunden früheren Flug wählt, obwohl ein späterer Flug mit weniger als 2 Stunden früherer Abflugzeit vorhanden gewesen wäre. Wie erbringt die Fluggesellschaft denn dann im Nachhinein den Nachweis, dass der Flug mit weniger als 2 Stunden früherem Abflug tatsächlich angeboten wurde?
 
Hat jemand hier Erfahrung mit Blue Air? Ich würde die rumänische Fluglinie gerne auf Rückerstattung der Flugscheinkosten verklagen, da der Flug annulliert wurde. Mir ist aber nicht klar, wo das geht und ob es vielleicht Probleme mit der Zustellung nach Rumänien und der Klage auf Deutsch geben kann.
 
Hat jemand hier Erfahrung mit Blue Air? Ich würde die rumänische Fluglinie gerne auf Rückerstattung der Flugscheinkosten verklagen, da der Flug annulliert wurde. Mir ist aber nicht klar, wo das geht und ob es vielleicht Probleme mit der Zustellung nach Rumänien und der Klage auf Deutsch geben kann.

Das in Rumänien einzuklagen wird eher aussichtslos sein.
 
Hat jemand hier Erfahrung mit Blue Air? Ich würde die rumänische Fluglinie gerne auf Rückerstattung der Flugscheinkosten verklagen, da der Flug annulliert wurde. Mir ist aber nicht klar, wo das geht und ob es vielleicht Probleme mit der Zustellung nach Rumänien und der Klage auf Deutsch geben kann.
Habe auch noch eine Rechnung mit denen offen, das innerlich aber schon ziemlich abgeschrieben.
 
Danke. Sie haben übrigens kein Büro in Deutschland. Gibt es bekannte Probleme bei der Zustellung und muss man die Klage übersetzen lassen? Ich meine, dass die die Klage auf deutsch akzeptieren müssen, wenn sie ihre Angebote auch auf deutsch ausformulieren und bewusst den deutschen Markt ansprechen.
 
Ich hätte noch eine Frage im Kontext EU-Fluggastrechte: Uns wurde der Zubringer nach Frankfurt gestrichen, und der nächstfrühere Flug wäre mehr als 3 Stunden früher als der ursprünglich geplant. Da die Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgte, würde hier m.E. ein Entschädigungsanspruch bestehen. Würde man mit der Fluggesellschaft vereinbaren, dass man auf den Zubringer ganz verzichtet, hätte man weiter Anspruch auf Entschädigung oder würde man diesen verwirken?
Da ich den Flug ja auch ganz stornieren könnte und trotzdem die Entschädigung bekäme, würde ich eigentlich keinen Grund sehen, warum es keine Entschädigung gibt, oder?
 
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