EU Fluggastrechte / Annullierung

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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
420
616
Hallo zusammen,

nur kurz die Frage, ob ich die Situation richtig Einschätze:

Uns wurde der heutige Anschluss LH2144 MUC-STR gestern Abend ohne Angabe von Gründen durch LH annulliert. Ich vermute inzwischen, dass durch die zwischenzeitliche Verspätung der Langstrecke LH673 DEL-MUC das System davon ausgegangen ist, dass wir den Anschluss nicht mehr schaffen können und wir damit die Annullierung rausging. LH hat uns nur eine allgemeine Mail geschickt, dass der Flug annulliert sei. Wir wurden damit automatisch auf MUC-FRA-STR umgebucht und kommen demnächst hoffentlich mit knapp 6h Verspätung an.

Zwischenzeitlich hatte DEL-MUC aber in der Luft so viel Zeit aufgeholt, dass wir am Ende sogar zu früh in MUC gelandet sind - wir hätten also den eigentlichen Flug ohne Probleme erreichen können, haben aber nicht aktiv versucht, wieder auf diese Verbindung zu kommen. Llaut Mail war der Flug ja gestrichen und wir hatten morgens auch nicht danach geschaut, ob er fliegt oder nicht.

Sehe ich es richtig, dass es aufgrund der Annullierung von LH2144 und knapp 6h verspäteter Ankunft am Ziel jeweils 1x600€ geben sollte? Außergewöhnliche Umstände sollte es hier ja eigentlich nicht geben.

Danke!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.356
8.469
HAM
9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.

AG Hamburg aktuell in drei Verfahren 1x SK, 2x TP zwei Mal 7 Monate bis zum Abschluss, und dann noch mal 2 Monate für den Kostenfestsetzungbeschluss. Im dritten Fall 4 Monate Verfahren und 3 Monate bis Kostenfestsetzungbeschluss.

Die Mühlen malen in HH sehr langsam.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.429
11.598
CPT / DTM

Justizministerium testet eigenes Portal für Fluggastrechte​

Mit einem neuen, vom Bundesjustizministerium entwickelten Online-Portal können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nun selbst digital einklagen. Der Dienst läuft zunächst an sieben Gerichten in Flughafennähe. Voraussetzung ist ein digitales Bürgerkonto. Das Pilotprojekt soll den Zugang zur Justiz erleichtern und könnte künftig auf weitere Rechtsbereiche ausgeweitet werden.

Das neue Angebot richtet sich an Passagiere, die auf eigene Faust gegen Fluggesellschaften vorgehen möchten – ohne die Dienste von Legal-Tech-Plattformen oder Anwälten. Nutzer werden durch einen Vorab-Check mit standardisierten Fragen geleitet, um ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Im Anschluss lässt sich eine fertige Klage digital erstellen und übermitteln.

 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.491
3.424
Düsseldorf
www.drboese.de
An dieser Stelle ein Dank an das BMJ im Namen aller Airlines, da diese nun für nicht rechtskonformes Verhalten noch mehr belohnt werden, weil Kosten geringer ausfallen, falls sie denn überhaupt am Ende die Airline zahlen muss.
Wer bisher nicht in der Lage war, sich mit Vorlagen im Netz eine Klage zu bauen, dem wünsche ich viel Spaß mit der Replik, Kostenfestsetzung und ggf. Zwangsvollstreckung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.077
2.436
da diese nun für nicht rechtskonformes Verhalten noch mehr belohnt werden, weil Kosten geringer ausfallen, falls sie denn überhaupt am Ende die Airline zahlen muss.
Dieses Vorgehen ist aber nicht auf das BMJ beschränkt, sondern die Gerichte (zumindest im Süden) fördern auch unnötige Brieffreundschaften anstatt eine entscheidungsreife Sache zu entscheiden.

Zwei Fälle am MUC und einer am NUE sind dann doch im Vergleich geendet, der dann leutete Volle Erfüllung der Forderung gegen Rücknahme der Klage ohne Stellung eines Kostenantrags.

In einem STR Fall genau das Gleiche in dem Fall wird aber der Richter auf jedem Fall ein Urteil schreiben müssen aber auch hier hat das Gericht es zugelassen, dass die Beklagte drei Mal um die Mitteilung der Bankverbindung betteln konnte.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.356
8.469
HAM
Kein Wunder, dass sich nichts tut, wenn sie nur "malen" , anstatt zu "mahlen" . Vielleicht sollte man auch mal drüber nachdenken, ob das übermäßige Zuscheissen mit (oft aussichtslosen) Klagen nicht vielleicht eine Rolle dabei spielt.

Was genau willst Du mir sagen? Aussichtlos? Nein. Du könntest Dir lieber die Frage stellen, warum die Airlines bei glasklaren Fällen nicht einfach zahlen. Dann müsste ich mich nämlich nicht darum kümmern. Dann hätten beide Seiten viel Geld und Zeit gespart.

Hab übrigens in CPH eine Klage gegen GL gehabt und die war in 2 Monaten entschieden (zu meinen Gunsten).
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
488
436
Was genau willst Du mir sagen? Aussichtlos? Nein. Du könntest Dir lieber die Frage stellen, warum die Airlines bei glasklaren Fällen nicht einfach zahlen. Dann müsste ich mich nämlich nicht darum kümmern. Dann hätten beide Seiten viel Geld und Zeit gespart.

Hab übrigens in CPH eine Klage gegen GL gehabt und die war in 2 Monaten entschieden (zu meinen Gunsten).

Den Unterschied zwischen "oft" und "immer" kennst Du? Verstehe auch die Argumentation nicht ganz: erst plädierst Du dafür, dass Airlines einfach zahlen sollen und dann wird ein Ausgang in 2 Monaten auf einmal als vorbildhaft dargestellt. Und wer entscheidet in einem derart komplexen Umfeld wie der Luftfahrt überhaupt, wann ein Fall wirklich "glasklar" ist?
GL ist in diesem Fall ausserdem ein ganz schlechtes Beispiel, weil sie bislang auf keiner Route gegen irgendwelche Konkurrenz anfliegen mussten. Unter diesen Umständen kann man es sich leisten, es auf Klagen ankommen zu lassen.
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
92
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Drei Monate sind nicht sehr viel, die SRUV Verfahren die ich so kenne dauern zwischen 5 und 10 Monaten je nachdem wie schnell und was die Airline antwortet, nur wenn sofort das Anerkenntnis kommt sind es so um die 6 Wochen.

Je nach Amtsgericht dauert es auch 9-12 Monate.....

9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.

Ok - das war mir so extrem nicht bewusst. Bisher wurde die "3-Monatsfrist", die ja in der Eingangsbestätigung der SRUV drinsteht immer eingehalten. Dann hatte ich wohl bisher Glück.

Der LH Fall ist aber relativ einfach - aus meiner Sicht - da ICE von Paris (sogar zwei Direktverbindungen) am Streiktag, auch auf Nachfrage, nicht als Ersatzbeförderung angeboten wurden, sondern erste der Flug am nächsten Morgen... Aber schauen wir mal...
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.077
3.515
Hypothetische Frage zu ganz knappen Anschlüßen bei Verspätung des Zubringers. Hatte jetzt wieder einmal diesen Fall bei SK. Als letzter Passagier knapp vor Gateschluß noch in den Abbringer geschafft. Das aber auch nur, weil ich als erstes aus dem Zubringer raus bin, die Beine in die Hand genommen habe und genau wußte wohin, es ging einmal quer durch den ganzen Flughafen. Sonst hätte es nicht mehr gereicht. Im Flieger gab es keine Umbuchung, wie sonst bei SK, weil man der Meinung war, der Anschluß sei möglich. Ja schon, aber nur in letzter Sekunde. 🙄
Frage: Die Fluggesellschaften können ja nicht von jedem erwarten zu laufen, sich auszukennen etc. Schafft man den Flieger dann nicht, stellen sich die Fluggesellschaften dann auf stur und behaupten, man hätte gebummelt (weil vielleicht jemand anderes, schnelleres, den Anschluß noch erreicht hat) oder stehen mir die vollen Rechte zu? Gab es da schon entsprechende Fälle in der Rechtsprechung? Wird dann die MCT verwendet? Die war bei mir klar unterschritten.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
4.077
3.515
Wurde die MCT unterschritten, ist es nicht dem Passagier zuzurechnen.
Sehe ich auch so. Nächstes Mal werde ich mich nicht mehr so abhetzen.
Mündliche Zusagen des Pursers wie "der Anschlußflug wird warten" (weil im das wohl so durchgegeben wurde) haben sicher keine Rechtskraft, oder? Und gab es schon Referenzfälle, in denen mit MCT begründet wurde?
 
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marvks

Reguläres Mitglied
22.02.2024
36
33
So nun bin ich also auch mal betroffen. Mei Flug BT355 RIX-TMP wurde ca. 1h vor Abflug gestrichen. Ich wurde 2min später auf BT375 RIX-TMP umgebucht.
BT355 13:40 - 14:45
BT375 23:25 - 00:30 +1
Es gab noch einen 10€ Voucher auf der Bordkarte (quasi 1€ pro 1 Stunde warten) - aber um diese Frechheit soll es hier garnicht gehen.
Ich bin direkt nach der ersten SMS zum Transferschalter und habe gefragt ob man mich umbuchen kann auf BT303 RIX-HEL. Ich musste ein wenig weiter nördlich von Tampere - aber ob ich mich erst in Tampere in den Zug setze oder schon in Helsinki macht für mich keinen Unterschied. Man hat mich aufgrund einer "Sonderregelung" auf diesen Flug umgebucht.
Jetzt hat der neue Zug aber ~50€ gekostet.

Habe ich Anspruch auf die Entschädigung aufgrund des annullierten Fluges (250€) und eine Entschädigung auf die 50€ extra Zugkosten oder nur auf eins von beidem. Meine Suche ergab leider keinen richtigen Treffer auf dies Situation, da ich ja quasi selber um eine Umbuchung gebeten habe.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.077
2.436
Habe ich Anspruch auf die Entschädigung aufgrund des annullierten Fluges (250€) und eine Entschädigung auf die 50€ extra Zugkosten oder nur auf eins von beidem.
Ob es die Pauschale von 250 Euro gibt, hängt vom Grund der Annullierung ab, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, dann ja hast du Anspruch.

Grundsätzlich können die 50 Euro zusätzliche Kosten teil der Ersatzbeförderung sein, in dem Fall kommt es nicht auf den Grund der Annullierung an, aber hier gibt es das Problem, dass Air Baltic das Arugment bringen könnte du hättest aktiv aus deiner Entscheidung heraus das Ziel deiner Reise geändert denn Air Baltic wollte dich ja von sich aus an Ziel bringen.

Laut EU VO spielt das keine Rolle, aber es könnte Schwierigkeiten geben den Anspruch durchsetzen zu können.
 

marvks

Reguläres Mitglied
22.02.2024
36
33
Ob es die Pauschale von 250 Euro gibt, hängt vom Grund der Annullierung ab, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, dann ja hast du Anspruch.

Grundsätzlich können die 50 Euro zusätzliche Kosten teil der Ersatzbeförderung sein, in dem Fall kommt es nicht auf den Grund der Annullierung an, aber hier gibt es das Problem, dass Air Baltic das Arugment bringen könnte du hättest aktiv aus deiner Entscheidung heraus das Ziel deiner Reise geändert denn Air Baltic wollte dich ja von sich aus an Ziel bringen.

Laut EU VO spielt das keine Rolle, aber es könnte Schwierigkeiten geben den Anspruch durchsetzen zu können.
Vielen Dank!
Ein Grund für die Annullierung wurde mir leider nicht gennant - wie kriegt man den denn im Zweifel raus? Die Airline kann ja erstmal alles behaupten.

Die 50€ für das Zugticket würde ich denke zur Not auch über die Reisekomfort-Versicherung zurückbekommen. Die AMEX Versicherungen muss ich wahrscheinlich sowieso in Anspruch nehmen. Mein Koffer hat das umbuchen leider nicht mitgemacht, trotz Zusage der Frau am Transfer Desk.

Nachtrag:
Beides zusammen einreichen oder getrennt von einander?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.077
2.436
Ein Grund für die Annullierung wurde mir leider nicht gennant - wie kriegt man den denn im Zweifel raus? Die Airline kann ja erstmal alles behaupten.
Das ist leider nicht so einfach, sind denn noch weitere Flüge annulliert worden?

Denn wenn es nur dein Flug gewesen ist, deutet es eher auf Dinge wie technischer Defekt, fehlende Crew usw hin, was eben die Airline zu vertreten hätte.

Beides zusammen einreichen oder getrennt von einander?
Bei Air Baltic fehlt mir die Erfahrung, aber ich habe bisher immer getrennte Forderungen getrennt eingereicht vom Gefühl her führt das dazu, dass die einfachere Forderung deutlich schneller erledigt wird.
 
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