ANZEIGE
Bestimmt AG Hamburg9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.
Bestimmt AG Hamburg9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.
9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.
Die Mühlen malen in HH sehr langsam.
Dieses Vorgehen ist aber nicht auf das BMJ beschränkt, sondern die Gerichte (zumindest im Süden) fördern auch unnötige Brieffreundschaften anstatt eine entscheidungsreife Sache zu entscheiden.da diese nun für nicht rechtskonformes Verhalten noch mehr belohnt werden, weil Kosten geringer ausfallen, falls sie denn überhaupt am Ende die Airline zahlen muss.
Kein Wunder, dass sich nichts tut, wenn sie nur "malen" , anstatt zu "mahlen" . Vielleicht sollte man auch mal drüber nachdenken, ob das übermäßige Zuscheissen mit (oft aussichtslosen) Klagen nicht vielleicht eine Rolle dabei spielt.
Was genau willst Du mir sagen? Aussichtlos? Nein. Du könntest Dir lieber die Frage stellen, warum die Airlines bei glasklaren Fällen nicht einfach zahlen. Dann müsste ich mich nämlich nicht darum kümmern. Dann hätten beide Seiten viel Geld und Zeit gespart.
Hab übrigens in CPH eine Klage gegen GL gehabt und die war in 2 Monaten entschieden (zu meinen Gunsten).
Drei Monate sind nicht sehr viel, die SRUV Verfahren die ich so kenne dauern zwischen 5 und 10 Monaten je nachdem wie schnell und was die Airline antwortet, nur wenn sofort das Anerkenntnis kommt sind es so um die 6 Wochen.
Je nach Amtsgericht dauert es auch 9-12 Monate.....
9-12? Da muss man aber viel Pech haben. Viele Luftfahrtstandorte brauchen nur 1-3 Monate.
Wurde die MCT unterschritten, ist es nicht dem Passagier zuzurechnen.Wird dann die MCT verwendet? Die war bei mir klar unterschritten.
Sehe ich auch so. Nächstes Mal werde ich mich nicht mehr so abhetzen.Wurde die MCT unterschritten, ist es nicht dem Passagier zuzurechnen.
Ob es die Pauschale von 250 Euro gibt, hängt vom Grund der Annullierung ab, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, dann ja hast du Anspruch.Habe ich Anspruch auf die Entschädigung aufgrund des annullierten Fluges (250€) und eine Entschädigung auf die 50€ extra Zugkosten oder nur auf eins von beidem.
Vielen Dank!Ob es die Pauschale von 250 Euro gibt, hängt vom Grund der Annullierung ab, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, dann ja hast du Anspruch.
Grundsätzlich können die 50 Euro zusätzliche Kosten teil der Ersatzbeförderung sein, in dem Fall kommt es nicht auf den Grund der Annullierung an, aber hier gibt es das Problem, dass Air Baltic das Arugment bringen könnte du hättest aktiv aus deiner Entscheidung heraus das Ziel deiner Reise geändert denn Air Baltic wollte dich ja von sich aus an Ziel bringen.
Laut EU VO spielt das keine Rolle, aber es könnte Schwierigkeiten geben den Anspruch durchsetzen zu können.
Das ist leider nicht so einfach, sind denn noch weitere Flüge annulliert worden?Ein Grund für die Annullierung wurde mir leider nicht gennant - wie kriegt man den denn im Zweifel raus? Die Airline kann ja erstmal alles behaupten.
Bei Air Baltic fehlt mir die Erfahrung, aber ich habe bisher immer getrennte Forderungen getrennt eingereicht vom Gefühl her führt das dazu, dass die einfachere Forderung deutlich schneller erledigt wird.Beides zusammen einreichen oder getrennt von einander?