EU Fluggastrechte / Annullierung

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TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
828
790
Wobei ich vermute, dass dir die LX-IT den Gefallen von alleine tun wird. Oder hast du schon ein Angebot zur Umbuchung auf EW bekommen?
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.605
4.917
Also suchst du eine Lösung für ein Problem, das du (noch) nicht hast :D
Es ist unwahrscheinlich, dass die dich ausgerechnet auf den sinnvollen Flug umbuchen.

Meine letzte Erfahrung oben zeigt ja, dass die einen auf irgendeinen Schmarrn umbuchen, wo die Entschädigung eh fällig wird. Also abwarten und trinken, was die Lounge hergibt.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.080
2.287
Werde meinen Swiss-Anschlussflug nach D verpassen. Der nächste wäre mit Eurowings. Könnte man das begründen, den darauf folgenden SWISS-Flug zu wählen und dadurch eine Entschädigung (600€) zu erhalten? Nur der Swiss-Flug wäre über 3 Stunden verspätet am Zielort.
Wenn du C gebucht hast dann ja, da EW ja keine anbietet.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.312
645
Norddeutschland
Nach einer erheblichen Flugverspätung (>4h) auf einem Flug zwischen Madeira und München im letzten Sommer, hat das zuständige AG Freising jetzt ein Urteil zu meinen Gunsten gesprochen.

Die Verspätung entstand durch ungünstige Wetterverhältnisse (starker Wind) auf der Insel und nahezu alle Flüge wurden kurzzeitig nach Teneriffa oder Lanzarote umgeleitet, nachdem Porto Santo voll war. Es gelang aber einigen, vermutlich lokalen, Jockeys irgendwie ihre Flüge herunter zu bringen.

Da jegliche Entschädigung vor diesem Hintergrund nach meiner persönlichen Einschätzung aufgrund höherer Gewalt aussichtslos erschien, habe ich einfach mal Flightright in die Spur geschickt. Was hatte ich zu verlieren ... und jetzt ist nach deren Aussagen ein Urteil gesprochen worden, dass mir die Entschädigung zusteht. Ich bin mehr als überrascht, aber auch irgendwie glücklich, da ich ein neues Zugticket buchen musste.

Kann sich jemand einen Reim darauf machen, warum das Gericht so entschieden haben könnte? Ein Urteil liegt mir (noch) nicht vor. Auch die Kostenfestsetzung steht noch aus und kann wohl Wochen/Monate dauern.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.605
4.917
Wahrscheinlich genau das: Einige Flüge konnten landen, ggf. konnte die Airline auch nicht nachweisen ausreichende Maßnahmen ergriffen zu haben. Möglicherweise wäre eine Umbuchung möglich gewesen.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
828
790
Ich könnte mir vorstellen, dass damit argumentiert wurde, dass die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um dich so schnell wie möglich ans Ziel zu bekommen. Wenn es (reine Spekulation natürlich) schneller gewesen wäre, dich per Fähre irgendwo hinzubringen und dich von dort auszufliegen, oder wenn man dich auf eine andere Airline hätte umbuchen können, kann das ausreichen, um die Entschädigung zu rechtfertigen.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
169
39
Vielleicht doofe Frage, aber ich finde halt leider per Google (KI) nicht wirklich gute Infos dazu.

Eine reine Änderung der Flugnummer mit weiterhin gleichen Flugzeiten etc. fällt nicht uner EU 261 oder so, dass man vllt die Reise stornieren kann oder so?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.021
886
Vielleicht doofe Frage, aber ich finde halt leider per Google (KI) nicht wirklich gute Infos dazu.

Eine reine Änderung der Flugnummer mit weiterhin gleichen Flugzeiten etc. fällt nicht uner EU 261 oder so, dass man vllt die Reise stornieren kann oder so?
Denke nicht, aber in der Praxis, zumindest bei LH, geht die kostenfreie Stornierung dennoch oft durch, weil es keinem auffällt oder die Systeme es nicht richtig identifizieren.
 
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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.312
645
Norddeutschland
Wahrscheinlich genau das: Einige Flüge konnten landen, ggf. konnte die Airline auch nicht nachweisen ausreichende Maßnahmen ergriffen zu haben. Möglicherweise wäre eine Umbuchung möglich gewesen.
Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen warteten ;)
Ich könnte mir vorstellen, dass damit argumentiert wurde, dass die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um dich so schnell wie möglich ans Ziel zu bekommen. Wenn es (reine Spekulation natürlich) schneller gewesen wäre, dich per Fähre irgendwo hinzubringen und dich von dort auszufliegen, oder wenn man dich auf eine andere Airline hätte umbuchen können, kann das ausreichen, um die Entschädigung zu rechtfertigen.
Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nicht :)

Mir soll's recht sein, aber interessant finde ich die Entscheidung ja schon. Vielleicht bekomme ich von Flightright auch das Urteil und die Begründung, keine Ahnung, ob die das rausrücken.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
641
551
good old THF
Vielleicht ist das der Automatisierung geschuldet?
1. Jemand stellt Anspruch bei der Airline
2. Anspruch wird automatisiert abgelehnt
3. Klage wird eingereicht
4. Airline ist wegen der vielen (berechtigten) Klagen überlastet
5. Airline reagiert nicht auf Klage, beteiligt sich nicht am Verfahren, erscheint nicht zur Ladung
6. Versäumnisurteil beantragt
7. Airline immer noch überlastet
8. Versäumnisurteil rechtsgültig
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.092
3.398
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen warteten ;)

Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nicht :)

Mir soll's recht sein, aber interessant finde ich die Entscheidung ja schon. Vielleicht bekomme ich von Flightright auch das Urteil und die Begründung, keine Ahnung, ob die das rausrücken.
Ja rückt Flightright auf Nachfrage raus.
 
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