Noch nicht, noch steht mein nicht erreichbarer Anschlussflug drinWobei ich vermute, dass dir die LX-IT den Gefallen von alleine tun wird. Oder hast du schon ein Angebot zur Umbuchung auf EW bekommen?
Wenn du C gebucht hast dann ja, da EW ja keine anbietet.Werde meinen Swiss-Anschlussflug nach D verpassen. Der nächste wäre mit Eurowings. Könnte man das begründen, den darauf folgenden SWISS-Flug zu wählen und dadurch eine Entschädigung (600€) zu erhalten? Nur der Swiss-Flug wäre über 3 Stunden verspätet am Zielort.
EW hat keine C? - Das wäre mir neu.Wenn du C gebucht hast dann ja, da EW ja keine anbietet.
Auf den meisten Strecken haben sie tatsächlich keine, aber auf ZRH haben sie eine.EW hat keine C? - Das wäre mir neu.
Und wenn ich mir was aussuchen kann ist das schlechter als was vorgetischt zu bekommen, was ich nicht mag?Wobei man vmtl. noch darüber streiten könnte, ob das überhaupt eine vergleichbare C Beförderung ist, da EW ja nur Fraß "A La Carte" anbietet.
Denke nicht, aber in der Praxis, zumindest bei LH, geht die kostenfreie Stornierung dennoch oft durch, weil es keinem auffällt oder die Systeme es nicht richtig identifizieren.Vielleicht doofe Frage, aber ich finde halt leider per Google (KI) nicht wirklich gute Infos dazu.
Eine reine Änderung der Flugnummer mit weiterhin gleichen Flugzeiten etc. fällt nicht uner EU 261 oder so, dass man vllt die Reise stornieren kann oder so?
Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen wartetenWahrscheinlich genau das: Einige Flüge konnten landen, ggf. konnte die Airline auch nicht nachweisen ausreichende Maßnahmen ergriffen zu haben. Möglicherweise wäre eine Umbuchung möglich gewesen.
Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nichtIch könnte mir vorstellen, dass damit argumentiert wurde, dass die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um dich so schnell wie möglich ans Ziel zu bekommen. Wenn es (reine Spekulation natürlich) schneller gewesen wäre, dich per Fähre irgendwo hinzubringen und dich von dort auszufliegen, oder wenn man dich auf eine andere Airline hätte umbuchen können, kann das ausreichen, um die Entschädigung zu rechtfertigen.
Ja rückt Flightright auf Nachfrage raus.Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen warteten
Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nicht
Mir soll's recht sein, aber interessant finde ich die Entscheidung ja schon. Vielleicht bekomme ich von Flightright auch das Urteil und die Begründung, keine Ahnung, ob die das rausrücken.
Die Entscheidung liegt allein beim Kapitän.Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe.