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[*]Wenn es Probleme mit dem Ground Handling (extern) gibt
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Du kannst nicht immer direkt was dafür (und wenn man zum Beispiel, wie mir schon in DUS passiert ist, 20min aufs Ground Handling wartet, kannst Du als Airline da vielleicht sogar Regress rausholen...), aber das entbindet Dich ja nicht von der Verantwortung für den Beförderungsvertrag.
Der Airport haelt die Enteisungsstationen bereit. Wenn es um Entschaedigung geht, wird die Verantwortung der Airline betrachtet.
frage :
pax fliegt auf einem ticket von dus-dxb-bkk. der hinflug von dus-dxb landet pünktlich, der weiterflug nach bkk mit emirates / ethihad usw.( nicht eu airline) verschiebt sich um mehr als 3 stunden. ursache der verspätung ist der weiterführenden airline anzulasten.
ist eine entschädigung nach eu richtlinien fällig ?
Der pünktliche Abflug und pünktliche Ankunft war aber auf dem EU-Fluggastrechte anwendbaren Teil. Entschädigung sollte es somit nicht geben.non eu airlines müssen ja auch entschädigung zahlen , wenn der abflug ex EU stattfindet. und der abflug wäre ab düsseldorf (EU) .
Sorry - ich hatte das auf einem Ticket überlesen ! Dann bin ich raus und weiß es nicht.
Hans
der hans, der kanns. nicht.
p.s.: kann ich mir jetzt auf grund deiner reklamierten 471 beiträge von mir nicht verkneifen.
so richtig geklärt ist damit der sachverhalt noch nicht. um das ganze noch um einen aspekt zu erweitern:
was wäre denn im falle eines EU code share fluges mit der weiterführenden nicht EU-airline ?
das muss doch alles juristisch geregelt sein?!
der hans, der kanns. nicht.
p.s.: kann ich mir jetzt auf grund deiner reklamierten 471 beiträge von mir nicht verkneifen.
Dies gilt auch dann, wenn die Verspätung nicht bereits bei Abflug vorgelegen hat, sondern erst dadurch eintritt, dass der Reisende einen Anschlussflug verpasst und dadurch verspätet am Endziel ankommt (EuGH 26. Februar 2013, C-11/11). Allerdings muss dieser Anschlussflug nach dem BGH ebenfalls innerhalb der EU angetreten werden, da die Anwendbarkeit der Verordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen sei, .
Vielleicht kann jemand folgendes einschätzen, ist etwas interessanter:
- Umleitung und Notlandung aus medizinischen Gründen, soweit also ganz klar außergewöhnliche Umstände.
- Noch an Bord unmissverständlich als "operational decision" angesagter längerer Zwischenaufenthalt, da die Crew wahrscheinlich den Anschlussflug vom Zielort nicht mehr hätte durchführen dürfen
- Deboarding und Aufenthalt auf dem Flughafen während eine Ersatzcrew eingeflogen wurde
- Weiterflug erst 5h nach der ungeplanten Landung mit neuer Crew
Ist die Entscheidung auf eine neue Crew zu warten, und damit die komplette Verspätung am Zielort, auch dann noch von den aussergewöhnlichen Umständen gedeckt, wenn der ursprüngliche Flug hätte fortgesetzt werden können? (Wenn auch mit weit größeren Problemen für die Airline, was den nächsten Flug der Maschine angeht)
Markus
Hallo zusammen,
Wie ist es eigentlich wenn man beispielsweise folgenden Flug gebucht hat?
Hinflug Hamburg München Air Berlin, München Madrid Iberia, Madrid Montevideo Iberia.
Sollten wir uns durch Air Berlin so stark verspäten, greifen dann trotzdem alle Rechte, obwohl sie insolvent sind? Wäre es ggf schlauer von uns den ersten Flug umzubuchen? Oder ggf nicht anzutreten und dann in München die geplanten Flüge wahrzunehmen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Gar nichts würde ich tun. Einfach normal abfliegen, solange AB noch fliegt. Und wenn nicht (d.h. Strecke gestrichen/AB ganz platt), dann bei BA eine Umbuchung verlangen - BA wird an deinen OTA verweisen, dann wirst du viel Spaß mit dem Schrottverein Kiss & Fly haben.Hallo lieber Umsteiger, vielen Dank für die Rückmeldung.
Wir haben das Ticket über kiss&fly gekauft und BA ist Eigentümer. Was würdet denn ihr Vielflieger empfehlen zu tun?
Können wir davon ausgehen dass unser gepäck auch weiter geleitet wird, solltet es bei AB nicht mitkommen? Haben da schon blöde Geschichten gerade von AB gehört?
Danke vorab und Grüße aus Hamburg