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Von einer Bindungswirkung habe ich nichts geschrieben!!! - Da hast du etwas herausgelesen, was gar nicht dastand. Das Schwarze sind die Buchstaben!Aber was die Bindungswirkung österreichischer Bezirksrechtsprechung für ein deutsches Gericht anlangt, musst du wohl noch etwas weiter googlen.
Selbst ein deutsches Amtgerichtsurteil hätte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Allerdings hat man anhand eines solchen Urteil erstmal eine erste Orientierung und eine Begründungshilfe.