EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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c2fly

Aktives Mitglied
22.01.2017
107
0
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Hey Leute, hätte mal eine Frage. Mein Flug TLS-FRA hatte etwa 5 Stunden Verspätung, weil das Flugzeug aus FRA aufgrund eines Schneesturmes nicht abheben konnte. Meinem Verständnis nach greifen hier die Entschädigungsansprüche nicht. Habe mir jetzt mal die Urteile auf Seite 1 durchgelesen und bin auf das Urteil AG Geldern, Urt. v. 20.02.2008 – 4 C 241/07 gestoßen. Kann mich da jemand aufklären. Vielen Dank :)
 

Moist von Lipwig

Aktives Mitglied
26.11.2017
149
-6
SGD
Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine Flugverspätung aufgrund nicht vorhandener/zu wenig vorhandener Busse auf dem Flughafen für die Touren vom/zum Flugzeug auf einem Außenparkplatz nicht zu einer Entschädigung berechtigt?

So geschehen ab HAM im September 2017, 2 Stunden später in FRA gelandet, Weiterflug (selbes Ticket, beide Flüge LH) dann weg, umgebucht worden auf nächsten Tag, eine Nacht im Hotel auf Kosten von LH. Ankunft am Zielort (>1.500 km) dann 12 Stunden später als gebucht.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
913
319
HAM - PRM
Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine Flugverspätung aufgrund nicht vorhandener/zu wenig vorhandener Busse auf dem Flughafen für die Touren vom/zum Flugzeug auf einem Außenparkplatz nicht zu einer Entschädigung berechtigt?

Ich bin zwar kein Anwalt - aber meinst Du das wäre ein aussergewöhnlicher Umstand ? Nicht vorhandene Technik dürfte in der Regel immer zu einer Entschädigung führen - egal ob es nun die Airline selber oder ein beauftragter Subunternehmer ist.

In meinen Augen kann / muss man das einfordern und erklären lassen wo da der aussergewöhnliche Umstand war. Und dann die Antwort die zuerst kommt hier posten. Das könnte durchaus zur allgemeinen Erheiterung beitragen.

Gruß
Hans
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
913
319
HAM - PRM
Warum zählt dann das Öffnen der Türen als Ankunftszeit?

Stimmt - wenn die Türen offen waren dann würde bei der Ankunft das wahrscheinlich nicht gelten - obwohl man das evtl. mal durchfechten sollte (oder ist das das schon ?). Denn immerhin - wenn man nach dem öffnen der Türen noch 30 Minuten auf nen Bus wartet ist die Rechnung ab Öffnen der Türen auch recht sinnbefreit.

Gruss
Hans
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
896
395
VIE
Stimmt - wenn die Türen offen waren dann würde bei der Ankunft das wahrscheinlich nicht gelten - obwohl man das evtl. mal durchfechten sollte (oder ist das das schon ?). Denn immerhin - wenn man nach dem öffnen der Türen noch 30 Minuten auf nen Bus wartet ist die Rechnung ab Öffnen der Türen auch recht sinnbefreit.

Gruss
Hans
Erst wenn den Fluggästen das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist und dafür das Öffnen der Flugzeugtüren angeordnet wird, können sie sich grundsätzlich wieder in gewohnter Weise betätigen, ohne den genannten Einschränkungen zu unterliegen.

Quelle: C‑452/13

Wenn man das Flugzeug ohne Bus verlassen darf, dann wird keine Entschädigung zustehen.
 

Moist von Lipwig

Aktives Mitglied
26.11.2017
149
-6
SGD
An dem besagten Tag war Chaos in HAM.Die LH Maschine wurde vom gate A17 (oder so) zu einem der Busgates im Keller, ähh, Untergeschoss geändert, der gatewechsel kam ca. 1 Stunde vor Abflug per Nachricht auf die App. Unten warteten dann drei Flüge auf Abfertigung, neben dem LH noch ein EW und irgendwas nach Skandinavien.

Es standen fast keine Busse zur Verfügung, Ansagen wurden gemacht, dass man erst einmal versuche, die Passagiere AUS den Flugzeugen zu bekommen, bevor Passagiere ZU Flugzeugen gebracht würden. Bei EW fuhr mal ein Bus, dann wieder 30 Minuten keiner, dann mal wieder einer usw. Bei LH wurde gar nicht erst ein Bus bereit gestellt.

Letzlich aber auch egal, da nach 2 Stunden geborded wurde und ich nach der Landung, als ich den Flugmodus brav deaktivierte, die LH-App Meldung "Umbuchung auf den Flug morgen früh" empfing. LH hat mir dann das Survival-Pack gegeben und ich durfte nach nebenan ins Sheraton schlendern.

Dann werde ich mal versuchen, eine Entschädigung zu bekommen.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
913
319
HAM - PRM
An dem besagten Tag war Chaos in HAM.Die LH Maschine wurde vom gate A17 (oder so) zu einem der Busgates im Keller, ähh, Untergeschoss geändert, der gatewechsel kam ca. 1 Stunde vor Abflug per Nachricht auf die App. Unten warteten dann drei Flüge auf Abfertigung, neben dem LH noch ein EW und irgendwas nach Skandinavien.

Es standen fast keine Busse zur Verfügung, Ansagen wurden gemacht, dass man erst einmal versuche, die Passagiere AUS den Flugzeugen zu bekommen, bevor Passagiere ZU Flugzeugen gebracht würden. Bei EW fuhr mal ein Bus, dann wieder 30 Minuten keiner, dann mal wieder einer usw. Bei LH wurde gar nicht erst ein Bus bereit gestellt.

Letzlich aber auch egal, da nach 2 Stunden geborded wurde

Gut ... das dürfte dann imho eindeutig sein :-D ... viel Spaß mit dem Geld !

Hans
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.861
226
VIE
Folgendes Szenario: Sind gestern zu spät mit LH411 raus von JFK!
APU war zuerst nicht einschaltbar laut Pilot dann aber doch. Zusätzlich hat das Beladen zu lange gedauert und wir mussten ans Ende des Flughafens noch zum Enteisen und dann wieder retour zur Startposition.

Gute 2.5 Std später gings raus nach MUC. Jetzt hab ich den Flug nach GRZ verpasst und sir wurden auf die 12:15 Maschine gebucht.

Voraussichtliche Ankunft um 13:05 statt 09:15.

Einschätzung?
 

King_james

Erfahrenes Mitglied
29.05.2017
250
1
Ursprünglichler Flug LH401 JFK-FRA ist erst verspätet und wird dann komplett annulliert.
"Hier ganz klar höhere Macht aufgrund des Blizzards in NY."
Wir werden auf den Flug LO27 JFK-WAW, der am nächsten Abend startet, umgebucht. Wir kommen bei Bekannten für die Nacht unter.
Am nächsten Tag verzögert sich das Boarding um mehr als 4 Stunden. Grund ist wahrscheinlich das Enteisen der Maschine? Alle Passagiere nehmen im Flugzeug platzt bis circa 30 min später die Durchsage kommt, dass der Flug nicht stattfinden kann, da die Crew ihr Arbeitszeitlimit erreicht hat und dieses zu überschreiten droht.
Alle Passagiere raus, Flugzeug bleibt mit Hauptgepäck am Gate stehen, es werden keine Voucher oder sonstiges danach an uns verteilt. Gleicher Flug wird auf den nächsten Tag 20 Uhr verschoben. Passagiere müssen wieder eine Nacht am Flughafen verbringen.
"ich weiß, dass ich mir die Kosten für ein Hotel + Transport hätte erstatten lassen können"
Der Flug findet dann auch wirklich statt und der Rest geht planmäßig vonstatten.

Frage: Steht uns aufgrund des Überschreitens des Arbeitszeitlimits der Crew eine Entschädigung zu?

Danke und LG
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.504
1.990
Folgendes Szenario: Sind gestern zu spät mit LH411 raus von JFK!
APU war zuerst nicht einschaltbar laut Pilot dann aber doch. Zusätzlich hat das Beladen zu lange gedauert und wir mussten ans Ende des Flughafens noch zum Enteisen und dann wieder retour zur Startposition.

Gute 2.5 Std später gings raus nach MUC. Jetzt hab ich den Flug nach GRZ verpasst und sir wurden auf die 12:15 Maschine gebucht.

Voraussichtliche Ankunft um 13:05 statt 09:15.

Einschätzung?

APU und beladen dürfte eindeutig auf Konto der Airline gehen beim Enteisen könnte man wohl diskutieren aber insgesamt stehen die Chancen durchaus gut 300€ zu bekommen, sollte die Anschluss erst im 13:15Uhr abgeschlossen sein steigt der Betrag auf 600€
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.504
1.990
Ursprünglichler Flug LH401 JFK-FRA ist erst verspätet und wird dann komplett annulliert.
"Hier ganz klar höhere Macht aufgrund des Blizzards in NY."
Wir werden auf den Flug LO27 JFK-WAW, der am nächsten Abend startet, umgebucht. Wir kommen bei Bekannten für die Nacht unter.
Am nächsten Tag verzögert sich das Boarding um mehr als 4 Stunden. Grund ist wahrscheinlich das Enteisen der Maschine? Alle Passagiere nehmen im Flugzeug platzt bis circa 30 min später die Durchsage kommt, dass der Flug nicht stattfinden kann, da die Crew ihr Arbeitszeitlimit erreicht hat und dieses zu überschreiten droht.
Alle Passagiere raus, Flugzeug bleibt mit Hauptgepäck am Gate stehen, es werden keine Voucher oder sonstiges danach an uns verteilt. Gleicher Flug wird auf den nächsten Tag 20 Uhr verschoben. Passagiere müssen wieder eine Nacht am Flughafen verbringen.
"ich weiß, dass ich mir die Kosten für ein Hotel + Transport hätte erstatten lassen können"
Der Flug findet dann auch wirklich statt und der Rest geht planmäßig vonstatten.

Frage: Steht uns aufgrund des Überschreitens des Arbeitszeitlimits der Crew eine Entschädigung zu?

Danke und LG
Hier sollte der Anspruch zunächst eingereicht werden um LO dazu zu bringen eine Erklärung zur Verzögerung zu bringen. Sollte diese Ursache nicht von LO zu vertreten sein wird eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs schwierig.
Zwar sind Arbeitszeiten der Crew klar das Problem der Airline allerdings könnte wenn die Ursache hierfür in einem außergewöhnlichen Umstand liegt, zum Ergebnis kommen dass auch Arbeitszeitüberschreitung nicht abgewendet werden konnte und daher kein Anspruch besteht.
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.861
226
VIE
Wenn die Gefahr besteht, dass die Crew über die Zeit kommt, hätten die eine neue Crew organisieren müssen und rechtzeitig hin schaffen. Falls das nicht geht, dann den gesamten Flug stornieren. Aus der Zeit fallen ist höchstgradig illegal.
 

King_james

Erfahrenes Mitglied
29.05.2017
250
1
Hier sollte der Anspruch zunächst eingereicht werden um LO dazu zu bringen eine Erklärung zur Verzögerung zu bringen. Sollte diese Ursache nicht von LO zu vertreten sein wird eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs schwierig.
Zwar sind Arbeitszeiten der Crew klar das Problem der Airline allerdings könnte wenn die Ursache hierfür in einem außergewöhnlichen Umstand liegt, zum Ergebnis kommen dass auch Arbeitszeitüberschreitung nicht abgewendet werden konnte und daher kein Anspruch besteht.
Ich habe LO eine Email geschrieben und warte auf deren Antwort!

LG
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.104
596
Wenn die Gefahr besteht, dass die Crew über die Zeit kommt, hätten die eine neue Crew organisieren müssen und rechtzeitig hin schaffen. Falls das nicht geht, dann den gesamten Flug stornieren. Aus der Zeit fallen ist höchstgradig illegal.

Kein Smiley. Ist das etwa ernst gemeint?
 
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King_james

Erfahrenes Mitglied
29.05.2017
250
1
Wie lange soll ich LOT Zeit geben auf meine Email zu antworten?
Hätte ich in meiner Email eine Deadline setzen sollen?
Sie sagen selbst, dass sie in 48h antworten, aber ich habe noch nichts erhalten.
 

MarionNew

Erfahrenes Mitglied
14.11.2012
342
45
Wie sieht es bei folgender Sachlage mit Entschädigung aus:
Flug mit Air France GRU-CDG pünktlich gelandet, aber 40 Minuten im Bus. Daher den Weiterflug(auf einem Ticket) nach LUX verpasst. Ankunft über 3 Stunden später als vorgesehen?
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
326
293
CHO/IAD
interiminnkeeper.net
Frage zur Ankunftszeit: Gilt das Öffnen der Türen bei Aussenposition als Ankunft oder Abfahrt Bus von Aussenposition bzw. Ankunft Bus am Terminal ? Das wäre in meinem Fall der springende Punkt. Öffnen der Tür lt. Webseite Eurowings auf Aussenposition +2.59 Std nach geplanter Ankunftszeit, Abfahrt Bus bzw. Ankunft Bus am Terminal entsprechend später
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.504
1.990
Frage zur Ankunftszeit: Gilt das Öffnen der Türen bei Aussenposition als Ankunft oder Abfahrt Bus von Aussenposition bzw. Ankunft Bus am Terminal ? Das wäre in meinem Fall der springende Punkt. Öffnen der Tür lt. Webseite Eurowings auf Aussenposition +2.59 Std nach geplanter Ankunftszeit, Abfahrt Bus bzw. Ankunft Bus am Terminal entsprechend später

laut EuGH ist die Ankunftszeit der Zeitpunkt an dem mindestens eine Tür geöffnet wurde und das Aussteigen gestattet wurde.

Das reine öffnen der Türen reicht nicht, die besondere Situation Außenposition und damit verbundenem Bus-Gate scheint bisher nicht rechtlich behandelt worden zu sein um hier eine Klärung zu erhalten müsste wohl der Rechtsweg beschritten werden.
Es gibt durchaus sinnvolle Argumentationsansätze die Ankunft des Busses am Terminal als analoge Berechtigung zum Aussteigen an der Fluggastbrücke zu betrachten.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.852
3.662
FRA
Es gibt durchaus sinnvolle Argumentationsansätze die Ankunft des Busses am Terminal als analoge Berechtigung zum Aussteigen an der Fluggastbrücke zu betrachten.

Vielleicht soll mit der Türöffnung/Besteigen des Busses impliziert werden, dass die Airline aus der Haftung entlassen ist? Musste überhaupt schon mal ein Flughafen haften?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.504
1.990
Vielleicht soll mit der Türöffnung/Besteigen des Busses impliziert werden, dass die Airline aus der Haftung entlassen ist? Musste überhaupt schon mal ein Flughafen haften?

Der Ansatz vom EuGH hatte nichts mit der Haftung zu tun sondern der Vorstellung das der Fluggast sobald er aus dem Flugaussteigen kann ja wieder selbst über sein eigenes Handeln frei bestimmen kann (stark vereinfacht beschrieben) und damit die Einschränkungen des Fluges beendet sind.
Den genauen EuGH wortlaut müsste ich suchen sowas habe ich zu Hause in den Unterlagen stehen.

Daher könnte die Argumentation der Pax hat erst mit erreichen des Busses am Terminal diese Handlungsfreiheit könnte daher durchaus Anhänger finden auf der anderen Seite stellt der EuGH (wenn ich es richtig in Erinnerung habe) auch auf die Möglichkeit der Kommunikation mit anderen ab, da man auch im Bus telefonieren kann würde dies dann einer solchen Sichtweise entgegen stehen.

Aber wie schon thematisiert das ganze wird wohl erst durch einen konkreten Fall entschieden werden müssen. Allerdings ist es eben wegen des hohen Prozessrisikos nicht besonders wahrscheinlich dass es dazu kommt.
 
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