EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

ANZEIGE

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
ANZEIGE
Es tut uns leid, dass Sie auf Ihrer Reise nach Oslo von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.

Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges waren Restriktionen der Flugsicherung, die entsprechende Anweisungen durch den Flughafen nach sich zogen. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf Vorgaben und Weisungen der Flugsicherung sowie des Flughafens haben wir jedoch leider keinerlei Einfluss. Als Fluggesellschaft haben wir den Anweisungen der Flugsicherheit strikt Folge zu leisten. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.
Was denkt ihr über die Begründung? Es geht um den Flug LH1183(ZRH-FRA) am 19.5 welcher 30min Verspätung hatte. Dadurch Anschluss verloren und mit mehr als 3h in Oslo angekommen. Kann man das irgendwie nachprüfen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist ein Textbaustein. x-mal gelesen. Mit deiner konkreten Situation wurde sich also vermutlich nicht beschäftigt. Schließt aber einen AU natürlich auch nicht aus. Aber wahrscheinlich ist er nicht.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.445
1.130
Nähe LSME
Habe mir LH1183 mal auf FR24 angesehen, also es wurden keine Holdings geflogen, als ich in FRA war, sowie beim Abflug in ZRH war einigermassen gutes Wetter. Was allerdings auffällig war, das die Maschine mehrere Tage nicht geflogen ist, könnte ein Technical gewessen sein... Rechtschutz ist mal informiert. Hat jemand ggf ein Notam von disem Tag um die Aussage von LH zu prüfen?
Selbst gefunden: https://notams.aim.faa.gov/notamSearch/nsapp.html#/
 
Zuletzt bearbeitet:

Denabac

Aktives Mitglied
14.07.2016
149
85
London, UK
Hallo zusammen,

ich habe dies hier schon einmal eingebracht, die Diskussion hat sich dann allerdings verloren.

Ich wurde im Februar zweimal von BA umgebucht. Bei der zweiten Cancellation wurde mir dann ein Flug um 17xx am naechsten Tag angeboten.
Ein frueherer Flug waere um 09xx verfuegbar gewesen. Dieser waere allerdings in C gewesen und die Umbuchung auf diesen wurde verweigert.

Nun habe ich alles zu dem Thema gelesen mir stellt sich hier immer noch die Frage ob das 3 fach der Flugzeit als Wartezeit zutraeglich ist.

Ich bin davon ueberzeugt, dass dies eine Nichterfuellung des Anspruchs auf Ersatzbefoerderung darstellt.

In den IG der EC habe ich hierzu Punkte gefunden. Nun die Frage ob es hierzu Urteile oder weit akzeptierte Meinungen gibt?

Schoenen Freitag!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nicht wirklich. Einfach weil das jeder Richter im Prinzip noch für sich entscheiden kann.

Für mich ist die Sache klar. Die EU-VO unterscheidet nur insofern zwischen den Service-Klassen, dass ein Upgrade kostenlos zu erfolgen hat und ein Downgrade zu einer Ermäßigung des Flugpreises führt.

Aber wenn es um die ersatzweise Beförderung geht, ist diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Warm einerseits Fluggesellschaften damit durchkommen, auch eine Busfahrt als vergleichbar zu sehen, aber bei einer höheren Serviceklasse so tun, als wäre das rein Raumschiff mit Warp-Antrieb, werde nie verstehen.

Kurz: Bislang keine einheitliche, schon gar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Aber ein wirklich starkes Argument ist die höhere Service-Klasse bei der Unvergleichbarkeit nicht. Zumal es der Airline ja freisteht, den Pax in der Y zu befördern und dafür einen anderen Kunden upzugraden.


Edit, um die Absurdität des Arguments zu verdeutlichen:

Verfügt das Ersatzgerät über keine C und bietet sie dem C-Pax Y an, hält sie beide Reisebedingungen plötzlich sehr wohl für vergleichbar...
 
  • Like
Reaktionen: Denabac und schlepper

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.890
3.725
FRA
Dann auch mal mein erster Fall, FR1686 am 05.06. FRA-STN, planmäßiger Abflug um 07:05 Uhr, verspätete sich um über vier Stunden, die Maschine wurde erstmal nach Italien geschickt.



Den Flug haben die Tochter und ich dann nicht angetreten, für zwei Stunden nach Kings Cross wollte ich ihr dann nicht zumuten. Gründe für die Verspätung wurden nicht genannt. Ich habe mal den Claim auf der Webseite ausgefüllt. Wie lange dauert es normalerweise bis FR reagiert und wie geht es weiter?

Edit: Etwas stößt mir auch folgender Satz in der Bestätigung auf

Sobald Ihr Antragzur Kostenerstattung genehmigt wurde, wird die getätigte Zahlung innerhalb von 7 Werktagen in der ursprünglichen Form zurückgezahlt und sollte innerhalb von 5-7 Werktagen auf Ihrem Konto erscheinen. Sie werden eine Bestätigung an die Emailadresse erhalten, welche Sie in Ihrer Buchung angegeben haben.

Am Beginn des Formulars war noch die Rede von EU261-Kompensation, hier spricht man nur noch vom Flugpreis? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Moist von Lipwig

Aktives Mitglied
26.11.2017
149
-6
SGD
Kurzer Erfahrungsbericht zu SAS

Flug SGD-CPH-GOT, am 04. Juni. Beim Einchecken in SGD gesehen, dass die Verbindung CPH-GOT um 08:20 gecancelled wurde und ich auf 14:55 umgebucht wurde. Also nach CPH geflogen und dort gefragt, was denn noch ginge. Da ich diese Verbindung jede Woche fliege und die MCT in CHP sowieso unterschreite, habe ich den Bahnfahrplan als backup eh im Hinterkopf. Aussage SAS war dann, es gäbe noch einen Flug gegen Mittag, aber der wäre ausgebucht (habe bei SAS keinen Status).

Ich bin dann runter zum Bahnhof und war gegen 13.00 Uhr (es gab Zugausfälle) in GOT.

Gestern dann das Online-Claim-Formular auf der SAS-Seite ausgefüllt, die Quittung für die Bahnfahrt (1. Klasse, 60 Euro) hochgeladen, es wurde sofort ca. 250 Euro Kompensation errechnet und angeboten, ob man diese in Geld oder Bonusmeilen möchte, ebenso die Kosten für das Ticket.

Dann kam zum Abschluss die Meldung, man würde den Claim jetzt prüfen und dies könnte zwei Wochen dauern.

Heute, also ziemlich genau 20 Stunden nach dem Einrichen des Claims, kam die Bestätigungsmail von SAS mit einer Entschuldigung und der Bestätigung des Claims. Man werde die Kompensation und die Kosten für die Bahnfahrt innerhalb von sieben Tagen auf mein Konto überweisen.

Da können sich andere Airlines, zum Beispiel unsere deutsche 5-Sterne Truppe, mal eine große Scheiben von abschneiden.
 

Jammerjule

Neues Mitglied
21.06.2018
1
0
Hast du unten auf dieser Seite das Kleingeschriebene gesehen?
Hier gibt es einen Extra-Link für die Beantragung der Entschädigung
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
BA.

744 hatte im Flug nach LHR Vogelschlag. Weiterflug nach MIA kam dann mit 3h Verspätung an, Grund: Flugzeuginspektion wegen Vogelschlag. Unser Flug MIA-LHR war deswegen ebenfalls 2h41 verspätet, was zum Anschlussbruch in LHR führt. Da die nächsten zwei BA Flüge nach ZRH ausgebucht waren und BA nicht auf LX umbuchen wollte, kamen wir mit 6h03 an unserem Ziel in ZRH an. BA verweigert natürlich die Ausgleichszahlugen (3x €600) nach EU261/04 und beruft sich auf höherere Gewalt.

Die Gerichtsurteile auf der ersten Seite diese Beitrags sind widersprüchlich:

LG Darmstadt vom 01.08.2007 - 21 S 263/06 -
Technische Defekte des Fluggerätes, die Flugsicherheitsmängel verursachen, fallen daher nur dann in den Anwendungsbereich des Art.5 III Verordnung (EG) Nr.261/2004, wenn sie auf derartige äußere Einflüsse zurückzuführen sind, also etwa witterungsbedingte Defekte (z.B. durch Blitzschlag, Hagel u.ä.), Defekte durch unautorisierte Eingriffe von betriebsfremden Dritten (z.B. Terroranschläge, durch den Fluggast selbst herbeigeführte Beschädigungen u.ä.) oder sonstige vergleichbare Umstände (z.B. Vogelschlag).

KG Berlin vom 03.06.2009 - 8 U 15/09 -
Fällt ein Flugzeug wegen eines technischen Defekts aus, liegt wegen eines betrieblichen Zusammenhangs grundsätzlich keine höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB vor. Dies gilt auch dann, wenn der Defekt auf Vogelschlag beruht.

Meine Ansicht ist, dass Vogelschläge zur Luftfahrt gehören und passieren können. Zudem hätte BA ja die Möglichkeit gehabt, an ihrem HUB rechtzeitig einen Ersatzflieger nach MIA schicken um die ganze Verspätung zu vermeiden. Oder liege ich da mit meiner Interpretationen falsch?

Danke für Eure Meinungen! Es geht mir vorallem darum, ob es sich lohnt die Entschädigungsforderung weiter zu ziehen oder nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der zweite Punkt ist wichtig. Denn auch wenn Vogelschlag außergewöhnliche Umstände zu begründen vermag, muss das Luftfahrtunternehmen alles Zumutbare tun, damit sich diese Verspätung nicht auf Folgeflüge derselben Maschine fortsetzt.
 
  • Like
Reaktionen: jetblue

TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
223
223
Da würde ich gerne interessehalber mal meine Frage anschließen.

Folgender Sachverhalt:

EW1104 von DUS nach RSW am 17.07. mit mehr als 3 Stunden Verpätung in RSW gelandet. Angeblicher Grund: Vogelschlag auf dem vorherigen Flug.
Maschine OO-SFB stand laut Flightradar aber schon seit dem 15.07. ca. 11:00 Uhr in DUS. EW hatte also die Möglichkeit für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

In meinen Augen besteht trotzdem Anspruch auf Entschädigung oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Wollte gestern um 9:45 BCN-CGN mit Eurowings fliegen... erst 5 Stunden verpaetet da in Koeln die Maschine kaputt war und das Ersatzteil fehlte, dann eine Stunde im Flugzeug verbracht weil Slot so spaet. Dann Durchsage das durch nochmalige Slotverschiebung auf 17:30 aufgrund des Fluglotsenstreiks der Flug gestrichen werden muss weil Arbeitszeit ueberschritten.

Was geht nun vor? Offizieller Grund fuer Streichung Fluglotsenstreik oder hauptsaechliche Ursache des Ganzen Technical?

Folglich alle wieder raus aus dem Flieger und auf BCN-HAM-CGN fuer heute 14:15 Uhr umgebucht worden (Bustransfer, Hotel, Bustransfer hat super geklappt, nur die Wartezeiten waren nervig)... der HAM-BCN ist vorhin dann auch wieder mit 140 Minuten Verspaetung abgeflogen. Und der Folgeflug HAM-CGN wurde gerade annuliert. Supersache.


Wer hätte das gedacht... es war nur eine einzige Mail an Eurowings nötig :eek:

7 Wochen später kam gerade folgende Antwort:

[FONT=&quot]„Die geltend gemachten Kosten von 250,00 Euro Ausgleichszahlung, sowie weitere 32,50 Euro Bahnkosten werden wir ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erbringen und binnen der nächsten 14 Tage auf die von Ihnen genannte Kontoverbindung anweisen.“

[/FONT]
(y)
 

hochflieger

Reguläres Mitglied
28.12.2012
58
0
Hallo liebe Flieger,

ich sitze gerade in Genf und warte auf meinen verspäteten Flieger. Ich konnte hier kurz mal ins Internet und habe deswegen die Gelegenheit euch zu schreiben und kurz zu recherchieren.
Unser Flieger geht von GVA zu JFK (LX22) und hat ca. 3,5 h Verspätung.
Die Dame vom Schalter meinte es seinen ausergewöhnliche Umstände. Auf erneute Nachfrage antwortete sie mit dem Wetter in New York.
Wir bekamen je einen 10 CHF Voucher der für unser Mittagessen sein soll (es reicht gerade einmal für ein Getränk) und das war es.

Nun versuche ich herauszufinden ob die Dame das nur so sagte oder wirklich das Wetter schuld ist.
Anscheinend kommt der Flieger als LX 23 aus New York. Zumindest ist das meine Vermutung. Und dieser hat auch schon eine ordentliche Verspätung.
Andere Flieger vom JFK zu einer ähnlichen Abflugzeit sind sowohl pünktlich als auch verspätet gewesen.
Das einzig seltsame ist das live Tracking des Flugs LX 23 von JFK nach GVA. Auf flightstats schaut es so aus als ob der Flieger nach einiger Zeit umkehrte? Als ob unterwegs etwas nicht in Ordnung war. Evtl unterwegs ein Sturm? Aber fliegen die dann wirklich zurück?

Zählt dann diese Wetterausrede? Es geht ja nicht um meinen Flug der aufgrund von schlechtem Wetter nicht abfliegen kann sondern um einen vorherigen Flug der aufgrund von Wetterbedingungen zu spät ist.

Ich bin für Tipps und Hinweise dankbar.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Unser Flieger geht von GVA zu JFK (LX22) und hat ca. 3,5 h Verspätung.

Würde doch eh erst bei 4 Stunden Verspätung eine Kompensationszahlung geben, wobei ich da das schweizer Recht nicht kenne.
Mit den 10 CHF musst du dich aber nicht zufrieden geben, was normales essen und Quittung einreichen.
 

hochflieger

Reguläres Mitglied
28.12.2012
58
0
Gemäss FR24 püntklich in JFK gelandet dann deutlich Verspätet gestarten.
Deutlich verspätet gestartet. Ok Danke. Und deswegen zu spät hier in Genf sowie für uns deutlich verspäteter Abflug.
Nur warum zu spät in JFK weggekommen....?
aber anscheinend kann uns das eh egal sein wenn es bei 3,5 h keine Kompensationszahlung gibt.

Vielleicht ist die Info wichtig, dass wir einen Zubringer aus Deutschland nach Genf hatten. Alles per Swiss.
Würde doch eh erst bei 4 Stunden Verspätung eine Kompensationszahlung geben, wobei ich da das schweizer Recht nicht kenne.
Mit den 10 CHF musst du dich aber nicht zufrieden geben, was normales essen und Quittung einreichen.

Danke. Dann warten wir mal noch etwas am Desk, welches seit 1 h unbesetzt ist, und gehe dann einfach so essen.

Hier steht, dass es ab 3 h schon Zahlungen gibt:
Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 €“
https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung.php#voraussetzungen-fur-die-entschadigung
 

hochflieger

Reguläres Mitglied
28.12.2012
58
0
Also es kam jetzt noch einmal jemand zum Schalter.
Die sahen im Recher, dass wir bereits 10 CHF bekamen und deswegen kann sie uns keinen weiteren Gutschein ausstellen.
Für die 3,5 h gibt es pro Person nur 10 CHF.
Als Begründung kam wieder, dass Swiss nichts für die Umstände kann und das Wetter schuld sei.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.842
3.455
Das Wetter in New York ist in diesem Fall nicht relevant, da ihr ja „nach“ New York fliegt, und zwar von einer LX-Basis in der Schweiz. Woher die geplante Maschine kommt ist hier wohl unerheblich.
 
  • Like
Reaktionen: schlepper

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ganz soweit würde ich nicht gehen. Jedenfalls nicht aus deutscher Perspektive.

Außergewöhnliche Umstände können durchaus auf Folgeflüge derselben Maschine am selben Tage ausstrahlen.

Allerdings muss das Luftfahrtunternehmen gleichzeitig alles tun, damit das möglichst nicht passiert. WAS konkret zu unternehmen ist, ist Frage d. Einzelfalls.

Aber meist tun sich Fluggesellschaften schwer, überhaupt irgendwas vorzutragen, das sie unternommen haben wollen, weil in der Praxis die Verspätung letztlich häufig "durchgereicht" werden. Und das reicht dann in der Tat eben nicht aus.

Aber wie geschrieben: deutsche Perspektive.
 
  • Like
Reaktionen: frabkk

hochflieger

Reguläres Mitglied
28.12.2012
58
0
Danke für eure Kommentare.
Am Ende bleibt mir nichts anderes als es einfach zu versuchen.
Eine nette E-Mail in der ich die Situation schildere und um Kompensation bitte.
Dann werde ich ja sehen was als Antwort zurück kommt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Wie sind denn zur Zeit Erfahrungswerte für Bearbeitungszeiten bei LH?

Ich hatte vor 10 Arbeitstagen einen imho (und auch vom neutralen "Fachkundigen" als solchen eingeschätzten) glasklaren Claim eingereicht und am Abend des selben Tages eine Eingangsbestätigung per Email bekommen. Seither keine Reaktion mehr.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.584
1.638
Wie sind denn zur Zeit Erfahrungswerte für Bearbeitungszeiten bei LH?

Ich hatte vor 10 Arbeitstagen einen imho (und auch vom neutralen "Fachkundigen" als solchen eingeschätzten) glasklaren Claim eingereicht und am Abend des selben Tages eine Eingangsbestätigung per Email bekommen. Seither keine Reaktion mehr.

Das dauert, bei mir ist noch was offen, was ich seit 4 Wochen bei denen liegen habe und bis jetzt nicht mehr als eine Eingansbestätigung als Antwort erhalten habe. Werde wohl die Tage dann ein Mahnschreiben mit der Androhung von rechtlichen Schritten hinschicken. Die gesetzte Frist ist inzwischen nämlich verstrichen.
 
  • Like
Reaktionen: kingair9

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.461
1.878
Löhne
Wie sind denn zur Zeit Erfahrungswerte für Bearbeitungszeiten bei LH?

Ich hatte vor 10 Arbeitstagen einen imho (und auch vom neutralen "Fachkundigen" als solchen eingeschätzten) glasklaren Claim eingereicht und am Abend des selben Tages eine Eingangsbestätigung per Email bekommen. Seither keine Reaktion mehr.

Die Bearbeitungszeit beträgt mehrere Wochen, ich hatte nach 5 oder 6 Wochen mal telefonisch nachgefragt, da sich nichts rührte, danach erfolgte die Bearbeitung innerhalb von 4 Tagen.
Zumindest war das der Stand von Mai 18

Ach ja: Bis ich jemanden am Telefon hatte, hing ich ungefähr 30 Minuten in der Warteschleife
 
  • Like
Reaktionen: kingair9