EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
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Das ist ein Fall von Pech. Ausschlaggeben ist der Operating Carrier in dem Fall Omanair. Da der verursachende Flug MCT-FRA asserhalb Europäischen Union startet und nicht von einem EU-Carrier durchgeführt wird, wirst du Schwierigkeiten haben eine Gültigkeit der EU/VO zu begründen.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Ich habe einen Fall, bei dem ich mit meinem Wissen und Google, leider nicht weiter komme.

Ich bin letztes Jahr im Oktober mit EW von CGN nach IBZ geflogen. Auf dem Hinweg hatte die Maschine einen technischen Defekt (mehr wurde nicht gesagt), so dass wir eine Verspätung hatten. Aufgrund dieser Verspätung kamen wir in IBZ nach 23 Uhr erst an. Ich hatte einen Mietwagen gebucht, den ich bis 23 Uhr abholen musste, da danach der Anbieter geschlossen hat. Es gab auch keinen anderen Anbieter, da alle Schalter ab 23 Uhr geschlossen waren. Telefonisch konnte ich auch nichts erreichen, so dass ich also mit dem Taxi in den Urlaubsort fahren musste und am nächsten Tag wieder zurück zum Flughafen. Der gebuchte Mietwagen war aufgrund der Nichtabholung bereits stoniert worden und ich musste einen neuen buchen. Die Mehrkosten hielten sich in Grenzen, so dass ich diese selber trage.

Ich habe EW daraufhin angeschrieben, dass Sie mir die Taxikosten in Höhe von 71,80 € erstatten sollen. Das wurde abgelehnt, da dies sog. Folgekosten sind, für die EW nicht haftet. In einer weiteren Mail habe ich auf das Montrealer Abkommen hingewiesen, das Schadenersatzansprüche in der zivilen Luftfahrt regelt und die Airline die Folgekosten zu erstatten hat, wenn ein Verschulden der Airline vorliegt. Meiner Meinung nach ist ein technischer Defekt ein Verschulden der Airline.

Habe ich also eine Chance die 71,80 € noch zu erhalten oder muss ich die Entscheidung akzeptieren?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Frage: Wieviel Verspätung habt ihr insgesammt gehabt?

Und hast du gegebenfalls eine Kompensation nach EU/VO beantragt?
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Frage: Wieviel Verspätung habt ihr insgesammt gehabt?

Und hast du gegebenfalls eine Kompensation nach EU/VO beantragt?

Wir hatten nur 50 min. Verspätung. Also keine Entschädigung wegen Verspätung von mehr als 2 Stunden.
Aber diese 50 min. haben halt dafür gesorgt, dass ich meinen Mietwagen nicht abholen konnte.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.603
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Nach dieser Quelle: https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=948 ist die Schadensersatzpflicht ausgeschlossen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat. Es geht daraus aber nicht hervor, wer in der Beweispflicht ist, aber letztlich schätze ich mal, läuft sowas schnell auf ein Gerichtsverfahren hinaus, bei dem entweder die Fluggesellschaft glaubhaft machen kann, dass sie schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergriffen hat um den Flug stattfinden zu lassen. Ob es dann noch weitere zumutbare Maßnahmen gegeben hätte, müsste dann erstmal erörtert werden. Andererseits kann es natürlich auch sein, dass vor Gericht wie bei vielen EU261-Fällen zu lesen ist, ein Anwalt der Fluggesellschaft nicht viel sagen kann zu welche Maßnahmen erörtert wurden und du doch gewinnst. Vermutlich wäre dir zu einem Anwalt zu raten und würde es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Ob sich das für den Betrag lohnt, musst Du einschätzen.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Vermutlich wäre dir zu einem Anwalt zu raten und würde es auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Ob sich das für den Betrag lohnt, musst Du einschätzen.

Nicht für 71,80 €. Ich dachte es gäbe vielleicht ein paar Urteile die gleich oder ähnlich sind, mit denen ich hätte argumentieren können. Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als den Fall abzuhaken. Wobei ich es einfach nicht in Ordnung finde, wenn ein Flug durch Verschulden der Airline, also keine höhere Gewalt, verspätet ist und ich als Passagier auf den Folgekosten sitzen bleibe.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Naja 50 min ist jetzt auch nicht wirklich viel Reserve. Wobei, wenn die alle halt Punkt 23:00h den Laden schliessen kann man wenig machen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Meiner Meinung nach ist ein technischer Defekt ein Verschulden der Airline.

Ein technischer Defekt ist nicht gleich "Verschulden". Verschulden wäre es, wenn es ein technischer Defekt ist, für den die Airline was kann. Es ist nicht alles wie auf dem Ponyhof "EU VO", wo die Rechtsprechung inzwischen eine Art "Gefährdenhaftung" der Airlines für solche Verspätungen kreiert hat, weil alles das, was im normalen Betrieb halt mal vorkommen kann, nicht "außergewöhnlich" ist und daher per se im Verantwortungsbereich der Airline. Das kannst Du aber nicht 1 zu 1 aufs Montrealer Übereinkommen übertragen.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Naja 50 min ist jetzt auch nicht wirklich viel Reserve. Wobei, wenn die alle halt Punkt 23:00h den Laden schliessen kann man wenig machen.

Ich bin der Meinung, dass eine Airline, genau wie Bus, Bahn u.ä., Ihre Flug- und Fahrpläne einzuhalten haben. Eine gewisse Karenzzeit ist selbstverständlich, aber keine 50 min. Genau wie du es schon geschrieben hast, ich hatte ja auch keine andere Alternative als den Bus und Taxi zu nehmen. Da ich erst bei allen anderen Anbietern war und es auch telefonisch versucht habe, war mittlerweile nach 0 Uhr und auf Bus hatte ich daher keine Lust mehr. Im Bett war ich gegen 2 Uhr. Der nächste halbe Tag war auch kaputt, da ich ja wieder zum Flughafen musste und dort erstmal etwas neues buchen musste.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Ich bin der Meinung, dass eine Airline, genau wie Bus, Bahn u.ä., Ihre Flug- und Fahrpläne einzuhalten haben. Eine gewisse Karenzzeit ist selbstverständlich, aber keine 50 min. Genau wie du es schon geschrieben hast, ich hatte ja auch keine andere Alternative als den Bus und Taxi zu nehmen. Da ich erst bei allen anderen Anbietern war und es auch telefonisch versucht habe, war mittlerweile nach 0 Uhr und auf Bus hatte ich daher keine Lust mehr. Im Bett war ich gegen 2 Uhr. Der nächste halbe Tag war auch kaputt, da ich ja wieder zum Flughafen musste und dort erstmal etwas neues buchen musste.

Es ist schön dass Du der Meinung bist. So einfach ist es aber nicht. Ich wäre auch der Meinung, dass jeder meiner Arbeitnehmer jeden Tag zur Arbeit kommen muss und nicht krank werden darf. Und wenn mir einer fehlt, hat er für Ersatz zu sorgen. Und jeder Depp, der auf der Straße einen Unfall mit Stau produziert, muss mich für meinen deshalb verpassten Flug entschädigen. Meine ich. Noch ein paar Beispiele? Es geht halt nicht immer so wie man das so meint. Auch wenn es Dir im konkreten Fall nicht passt. Wenn Du solche Risiken nicht gehen magst, heißt das Zauberwort "Pauschalreise". Aber hier läßt sich der Veranstalter die Übernahme solchen Risiken halt auch bezahlen.
 
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mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Es ist schön dass Du der Meinung bist. So einfach ist es aber nicht. Ich wäre auch der Meinung, dass jeder meiner Arbeitnehmer jeden Tag zur Arbeit kommen muss und nicht krank werden darf. Und wenn mir einer fehlt, hat er für Ersatz zu sorgen. Und jeder Depp, der auf der Straße einen Unfall mit Stau produziert, muss mich für meinen deshalb verpassten Flug entschädigen. Meine ich. Noch ein paar Beispiele? Es geht halt nicht immer so wie man das so meint. Auch wenn es Dir im konkreten Fall nicht passt. Wenn Du solche Risiken nicht gehen magst, heißt das Zauberwort "Pauschalreise". Aber hier läßt sich der Veranstalter die Übernahme solchen Risiken halt auch bezahlen.

Dein Gedanke, dass alles, was nicht "höhere Gewalt" ist, Verschulden der Airline begründet, ist irrig.

Auch wenn ich meine Meinung verkürzt zusammengefasst habe und deine Beispiele natürlich vollkommen richtig sind, so denke ich, wisst ihr alle, was und wie ich es meine.

Wenn etwas nicht geregelt ist, dann kann man eben nichts machen. Dessen bin ich mir bewusst. Daher ja auch meine Frage, ob so etwas irgendwo geregelt ist, oder aber ob es solche Fälle mal gab, worüber entschieden wurde.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.139
2.685
Genau wie du es schon geschrieben hast, ich hatte ja auch keine andere Alternative als den Bus und Taxi zu nehmen.
Doch, Du hattest eine Alternative: Du hättest in Deiner Reiseplanung genug Puffer einbauen können wie früherer Flug, Anreise am nächsten Morgen etc. Du bist auf Risiko gegangen, ist ok. Was nicht ok ist, dann hinterher nicht die Verantwortung zu übernehmen, dass man halt auf Kante genäht hat.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
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Doch, Du hattest eine Alternative: Du hättest in Deiner Reiseplanung genug Puffer einbauen können wie früherer Flug, Anreise am nächsten Morgen etc. Du bist auf Risiko gegangen, ist ok. Was nicht ok ist, dann hinterher nicht die Verantwortung zu übernehmen, dass man halt auf Kante genäht hat.

Sorry, aber das ist nun doch ein wenig weit her geholt. Es gibt z.B. Situationen, bei denen man nur genau diesen einen Flug hat, weder eher noch soäter noch am nächsten Tag. Am besten gar nicht fliegen, dann hat man das Risiko auf 0 minimiert. Ich wüsste persönlich auch nicht, wo 50 min. zwischen Ankunft und Mietwagenabholung ein Risiko ist. Ich brauche keine 50 min. für den Fußweg vom Gate zum Mietwagenschalter.

Aber es geht hier zu weit. Danke für die Meinungen, ich hake es ab.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Ich kenne viele Flughäfen, wo das nicht reicht, sobald man mehr als Handgepäck dabei hat. Ist schon auf Kante genäht,wenn die Mitwagenfirma nicht kulanterweise wartet, wenn der Flug verspätung hat. Das geht natürlich nur, wenn man die Flugnummer mitteilt, mit der man ankommt.
 

mcbobtail

Erfahrenes Mitglied
25.10.2016
493
0
Ich kenne viele Flughäfen, wo das nicht reicht, sobald man mehr als Handgepäck dabei hat. Ist schon auf Kante genäht,wenn die Mitwagenfirma nicht kulanterweise wartet, wenn der Flug verspätung hat. Das geht natürlich nur, wenn man die Flugnummer mitteilt, mit der man ankommt.

Da hast du Recht. IBZ gehört aber nicht dazu. Die Flugnummer gebe ich immer an. Gebracht hat es aber leider nichts.
 

powerline

Neues Mitglied
30.10.2010
3
0
Guten Abend zusammen,

bedingt durch die Schließung des Luftraums Pakistan ist mein Flug mit der China Airlines von Frankfurt nach Manila mit Zwischenstopp in Taipeh einen Umweg geflogen und somit zu spät gelandet, so dass der Anschlussflug in Taipeh nicht erreicht werden konnte. Ich bin umgebucht worden, hier hat es zusätzlich ein Downgrade von „Premium Eco“ auf „Eco“ gegeben. Der Flieger landete dann erst 4 Stunden nach der eigentlichen Ankunftszeit in Manila.

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Danke & Gruß
powerline
 
Zuletzt bearbeitet:

S0mbrero

Neues Mitglied
11.06.2018
19
2
Hallo zusammen,

ich war letzte Woche von dem Systemausfall der DLS betroffen. Der Abschnitt HAM-FRA meines Fluges nach LED wurde von LH annulliert. Weil LH mir erst wieder einen Flug am kommenden Tag anbieten konnte, habe ich auf Umbuchung verzichtet und mir spontan einen (Direkt-)Flug mit Rossija von SXL gebucht, der noch am selben Tag ging.
Als Antwort auf mein Geltendmachen einer Entschädigung nach Fluggastrechte-VO hat LH bereits die Erstattung des halben Ticketpreises wegen Nichtantritt des Hinflugs in die Wege geleitet. Bzgl. Entschädigung wegen Annullierung berufen sie sich auf außergewöhnliche Umstände wegen des Systemausfalls, bieten mir aber aus Kulanz 100 Euro an. Ich befürchte, dass sie in Sachen außergewöhnliche Umstände Recht haben.
Was schätzt ihr? Erfahrungswerte, was die Kulanzentschädigung von Seiten LH angeht? Die 100 Euro nehmen oder weiter auf Entschädigung pochen und auf mehr spekulieren?

Danke und viele Grüße
S0mbrero
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vor allem erst mal schauen, ob das wirklich die nächste buchbare Verbindung von HAM nach LED war. Falls nicht, ggf. die Mehrkosten erstattet verlangen, also alles was über den erstatteten Betrag hinaus ging.

Und bei der Ausgleichszahlung genau hinschauen, ob das voraussichtlich tatsächlich ein Flug war, deren Aufgabe die LH nicht vermeiden konnte. Ist nicht immer ganz leicht, kann sich aber lohnen. Wenn es aber so war, dass der Flug tatsächlich auf das Konto der Flugsicherung ging, gibt´s natürlich keine Ausgleichszahlung.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Guten Abend zusammen,

bedingt durch die Schließung des Luftraums Pakistan ist mein Flug mit der China Airlines von Frankfurt nach Manila mit Zwischenstopp in Taipeh einen Umweg geflogen und somit zu spät gelandet, so dass der Anschlussflug in Taipeh nicht erreicht werden konnte. Ich bin umgebucht worden, hier hat es zusätzlich ein Downgrade von „Premium Eco“ auf „Eco“ gegeben. Der Flieger landete dann erst 4 Stunden nach der eigentlichen Ankunftszeit in Manila.

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Danke & Gruß
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So, dass LH sich ziemlich sicher auf außergewöhnliche Umstände wird berufen können. Eine großräumige Umleitung musste LH höchstens sicher nicht einplanen, und wirklich Möglichkeiten, eine Verspätung zu vermeiden, hätte es ja auch kaum gegeben. Wenn also pünktlich gestartet wurde... Wegen des Downgrades auf dem letzten Segment ist natürlich eine geringfügige Minderung drin.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.852
3.661
FRA
Dann auch mal mein erster Fall, FR1686 am 05.06. FRA-STN, planmäßiger Abflug um 07:05 Uhr, verspätete sich um über vier Stunden, die Maschine wurde erstmal nach Italien geschickt.
...

Kurze Rückmeldung zu meinem Fall, mit Hilfe des Users Umsteiger wurden 2x Kompensationszahlung durch FR erreicht, außerdem wurde bereits vorher der Ticketpreis für Hin- und Rückflug vollständig erstattet. Auf ein Urteil hat es die Airline nicht ankommen lassen, aber rausgezögert, so lange es eben ging. Danke nochmal an dieser Stelle. :)
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.195
563
LEJ
Hallo zusammen,

ich steuere auch mal einen Fall bei, in dem in versuche mit meinem Halbwissen meinen Bruder zu beraten.

Gebucht über Expedia bei KLM (074-Ticket-Stock) in Eco MUC-AMS-Pannama-CTG und für heute Abend KL741 CTG-AMS-STR.

Hinflug:
Der Zubringer MUC-AMS war verspätet, der Anschluß sollte nach Ansage im Zubringer nicht erreicht werden, wurde jedoch noch erreicht und mein Bruder mit +1 gerade noch so akzeptiert.
Ankunft in Pannama pünktlich, Weiterflug wurde das Boarding verweigert, da mein Bruder samt +1 nicht mehr auf dem Flug gebucht waren - anscheinend hat KLM bereits in AMS ein neues Routing gebastelt. Ankunft am Ziel zwei Flüge später mit gut 2 h Verspätung.

Wie sieht es hier mit einer Kompensation nach EU-VO aus? Fehler aus meiner Sicht klar bei KLM, Auswirkung in Pannama.

Rückflug:
Heute früh kam die Mail, der Rückflug starte statt 17.50 um 0.10+1 in CTG. Aktuell steht BH-BQP noch in AMS, Abflug 16.30 (statt 9.50) MESZ lt. Flughafenhomepage.
Habe mit der Frankfurter Nummer von KLM gesprochen. Erste Aussage: die Buchung ist in Ordnung, nach der Bitte mal den Hinflug anzusehen, wurde das Problem verstanden, der Flieger soll 0.53 Ortszeit in CTG landen. Umbuchung sei jedoch nicht möglich, dafür müsse man in Amsterdam anrufen. Zumindest konnte ich zwei Plätze im 21.10 AMS-STR reservieren.

Umbuchung auf andere Airline macht auch zeitlich wenig Sinn, Lufthansa startet ca. 13 Uhr und nach 17.50 geht nichts mehr brauchbares nach Europa.

Daher sollten doch zumindest 600 EUR pro Person Kompensation rausspringen. Zusätzlich dürfen die beiden sicher ihr Abendessen (angemessen) bei KLM einreichen. Wie sieht es mit einem Hotel aus, so dass man sich vor dem Flug nochmal für ein paar Stunden auf Ohr legen kann?


Vielen Dank für sachdienliche Hinweise,

Monstertour

Update:
Flieger wurde auf Grund technical in AMS getauscht. Umbuchung nach STR war nicht direkt möglich: Bruder via ZRH, +1 via FRA. Jetzt fliegen beide nach MUC. :(
 
Zuletzt bearbeitet:

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
TK hat mir vor 4 Wochen IST - SZG (war geplant mit A319!) 10 Tage vor Abflug gestrichen und behauptet nun, dies wäre wegen den Problemen mit der B737 MAX gewesen, was außergewöhnliche Umstände wären.

Gibts dazu Erfahrungswerte oder Meinungen?

Da ich am Ende knapp 6 Stunden früher fliegen musste (Gesamtroute war ADA - IST - SZG bzw. letztlich dann nach MUC), seh ich mich gemäß türkischen Fluggastrechten eigentlich berechtigt 400€ an Kompensation zu bekommen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.603
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich weiß nicht inwiefern die Türkischen Rechte sich den Europäischen ähneln, aber sogar wenn es außergewöhnliche Umstände wären, inwiefern wurden zumutbare Maßnahmen ergriffen? Wurde versucht, für den Flug Ersatz zu finden, z.B. indem ein Flugzeug gechartert wird oder hätte ein anderes Flugzeug aus der eigenen Flotte zur Verfügung stehen können?