EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
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Über die Maßnahmen weiß ich nichts..
Ich nehme an, es wurde einfach der Flugplan ausgedünnt und schwach gebuchte Flüge gestrichen.

Ich wollte ja gerne auf den fast zeitlichen Flug nach München umgebucht werden.
Wollten die aber so lange nicht machen, bis dieser dann (angeblich) voll war...
Also musste ich morgens um 8 fliegen, statt am Nachmittag...

Die türkischen Rechte sind quasi identisch mit den EU-Richtlinien:

https://turkishairlines.ssl.cdn.sdlmedia.com/file/636029672890722479CP.pdf
 

Bornie09

Neues Mitglied
09.05.2019
4
0
Hallo zusammen,

Kann ich das so an EW schreiben bzw habe ich überhaupt Chancen? Airline beruft sich auf höhere Gewalt.

leider sind wir am 01.05.19 erst um 19:37 statt um 15:05 gelandet. Daher machen wir unsere Anspruch auf Ausgleichszahlung hiermit geltend. Das es morgens in DTM Nebel gab und der Flugbetrieb gestört war, steht außer Frage. Das der Flug EW4065 aus MUC nicht in Dortmund landen konnte, stimmt allerdings nicht. Die Maschine mit der Kennung D-AGWO ist anstatt 09:00 Uhr um 10:31 in Dortmund gelandet. Mit dieser Maschine sollte auch der Flug DTM-PMI-DTM stattfinden. Bei einer Abfertigungszeit von 35 Minuten, hätte der Flieger um 11:05 mit Lediglich 90 Minuten Richtung PMI starten können, er startetet aber erst um 14:07 ab DUS. Der Flughafen war ja seit 10:30 wieder geöffnet ( siehe auch Abflüge Wizz ). Warum Sie in dieser Zeit schon die Passagiere nach DUS brachten und den Flug DUS-PMI-DTM mit der D-ABDT planten weiß ich nicht. Vielleicht weil die Crew Ihre Arbeitszeit überschritten hätte, oder der Flieger die 2 München Abläufe nicht mehr geschafft hätte, Operative Gründe... Jedenfalls ist dies sicherlich nicht auf den Nebel zurückzuführen und daher machen wir hiermit den Anspruch auf Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person geltend. Selbst Abzüglich der 90 Minuten aufgrund Nebel hatten wir eine Verspätung von über 3 Std
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Das kannst du schreiben. Aber es wird keiner lesen. Du musst denen nicht erklären, warum sie zahlen müssen. Wenn dann müssen sie dir erklären, warum sie nicht zahlen müssen.

Nenne Flugnummer, Datum, Start-/Ziel-Flughafen und die Namen der Fluggäste. Erkläre, dass der Flug 4,5 Stunden Verspätung hatte. Schreibe etwas wie: "Aus den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht erkennen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt". Fordere die Entschädigung (Betrag nennen) und fordere die Überweisung der Summe innerhalb von 14 Tagen (am Besten konkreten Termin nennen) auf dein Bankkonto (Kontodaten natürlich nennen).

Ort, Datum, Unterschrift, Fertig.

Dein Blabla interessiert wirklich keinen. Entweder lautet die Antwort: ja, wir zahlen oder nein, wir zahlen nicht. Bei nein darauf achten, womit es begründet wird. Wenn Begründung unschlüssig oder falsch, dann ab zum Anwalt. Alles andere ist verschwendete Lebenszeit. Dritte Möglichkeit wäre: sie bieten dir einen Gutschein etc. an. Dann musst du halt selbst abwägen, ob du das in Anspruch nehmen möchtest.
 

Bornie09

Neues Mitglied
09.05.2019
4
0
Das kannst du schreiben. Aber es wird keiner lesen. Du musst denen nicht erklären, warum sie zahlen müssen. Wenn dann müssen sie dir erklären, warum sie nicht zahlen müssen.

Nenne Flugnummer, Datum, Start-/Ziel-Flughafen und die Namen der Fluggäste. Erkläre, dass der Flug 4,5 Stunden Verspätung hatte. Schreibe etwas wie: "Aus den mir vorliegenden Informationen kann ich nicht erkennen, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt". Fordere die Entschädigung (Betrag nennen) und fordere die Überweisung der Summe innerhalb von 14 Tagen (am Besten konkreten Termin nennen) auf dein Bankkonto (Kontodaten natürlich nennen).

Ort, Datum, Unterschrift, Fertig.

Dein Blabla interessiert wirklich keinen. Entweder lautet die Antwort: ja, wir zahlen oder nein, wir zahlen nicht. Bei nein darauf achten, womit es begründet wird. Wenn Begründung unschlüssig oder falsch, dann ab zum Anwalt. Alles andere ist verschwendete Lebenszeit. Dritte Möglichkeit wäre: sie bieten dir einen Gutschein etc. an. Dann musst du halt selbst abwägen, ob du das in Anspruch nehmen möchtest.


Danke für deine Antwort. Die haben schon geschrieben,
Wollte nur wissen ob ich überhaupt Anspruch habe oder ob der Nebel wirklich Grund genug war.


Hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die das ausführende Luftfahrtunternehmen (Eurowings) laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5 von der Zahlung der Ausgleichsleistung und weitergehender Kosten befreien. Die Verspätung ließ sich unsererseits leider nicht vermeiden und entzog sich unserer Einflussnahme. Wir bedauern sehr, dass die Verspätung zu Unannehmlichkeiten geführt hat und bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen im vorliegenden Fall keine Ausgleichsleistung anbieten können.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Hat jemand eine Ahnung (oder gibt es eine Rechtsprechung darüber), wie lange nach Streikende Flugausfälle mit dem Streik begründbar / zumutbar sind?

LH Europaflotte. Streikende war am FR um Mitternacht. Mein Flug am SO Abend 18:00 war annulliert (einziger und spätester der 4 Abflüge diesen Tag). Nach meiner Meinung (als Leie) ist diese Annullierung nicht mehr auf den Streik abschiebbar, da dieser seit 42 Stunden beendet war. Wie seht ihr das?

Irgendwann muss ja rechtlich und faktisch der Übergang vom Streik zum Normalbetrieb stattfinden. Beim Europanetz fände ich es zumutbar, dass innerhalb 24h nach Streikende der 'Normalbetrieb' wieder stattfindet. Bei einer entfernten Langstrecken-Destination ist es eher nahvollziehbar, wenn 48h nach Streikende noch Auswirkungen spürbar sind (z.B. Fluggerät und Crew hintransportieren, etc.). In meinem Fall handelte es sich um HEL-FRA und selbstverständlich beruht sich LH auf den Pilotenstreik. Der Streitwert ist €400 p.P..

Hat jemand Infos dazu oder war auch schon von der gleichen Situation betroffen?
 

Tim2008

Erfahrenes Mitglied
28.04.2009
1.105
195
Ich bin mir bei dem folgenden Fall nicht sicher, ob es eine Kompensation gibt oder nicht.
Gebucht war D-FRA-BUD. Ankunft 10:45
Aufgrund der Flughafenschliessung in FRA wurde der Flug gestrichen, auf den nachfolgenden Flügen ist kein Platz frei gewesen. Nun gab es noch eine Verbindung mit zusätzlichem Umsteigen und Ankunft kurz vor 23 Uhr. Eine Wizzair hätte es auch noch als Direktflug gegeben.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Da ist wohl das entscheidende wie du umgebucht wurdest. Die Flughafenschliessung dürfte Aussergewöhnlich sein und ausserhalb des einflussbereiches der Airline.
 
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Bornie09

Neues Mitglied
09.05.2019
4
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Danke für deine Antwort. Die haben schon geschrieben,
Wollte nur wissen ob ich überhaupt Anspruch habe oder ob der Nebel wirklich Grund genug war.


Hierbei handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, die das ausführende Luftfahrtunternehmen (Eurowings) laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5 von der Zahlung der Ausgleichsleistung und weitergehender Kosten befreien. Die Verspätung ließ sich unsererseits leider nicht vermeiden und entzog sich unserer Einflussnahme. Wir bedauern sehr, dass die Verspätung zu Unannehmlichkeiten geführt hat und bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen im vorliegenden Fall keine Ausgleichsleistung anbieten können.


Hallo zusammen, jetzt wurde uns ein Gutschein über 50 Euro angeboten. Kann mir niemand sagen ob ich überhaupt Anspruch hdbe auf Ausgleichszahlung?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hab das nur kurz überfolgen. Und wenn ich das richtig verstanden habe, herrschte am Morgen Neben. Zur geplanten Abflugzeit war der Flugbetrieb aber längst wieder möglich.

Dann sieht es in Summe ganz gut für dich aus. Abschließend wird die Frage, ob du eine Ausgleichszahlung erhältst, allerdings nicht zu beantworten sein.

Grundsätzlich ist es so, dass sich außergewöhnliche Umstände auf Folgeflüge derselben Maschine am selben Tage erstrecken können. Auf der anderen Seite ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass eben das nicht passiert, also spätere Flüge trotz der Störung planmäßig durchgeführt werden.

Prozessual läuft dies auf eine hohe Darlegungs- und Beweislast der Airline hinaus, der in aller Regel nicht entsprochen wird.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.603
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Pilotenstreiks sind keine höhere Gewalt
In Eindhoven ist Ryanair dazu verurteilt worden, Passagieren, die von den Pilotenstreiks im letzten Jahr betroffen warenn, nach der EU-Verordnung zu entschädigen, da es sich hier nicht um höhere Gewalt handelt. Aviclaim hatte 203 Fälle vor Gericht gebracht und soweit ich das jetzt verstehe, ist das erstmal ein Grundsatzurteil und müssen die Einzelfälle noch entschieden werden.
Quellen (niederländisch):
https://www.luchtvaartnieuws.nl/nie...ir-moet-reizigers-vergoeden-na-pilotenstaking
https://www.omroepbrabant.nl/nieuws...Dan-heb-je-zonder-twijfel-recht-op-vergoeding
https://www.ed.nl/eindhoven/ryanair...-dupe-waren-van-stakingen-vergoeden~a4615b03/
https://www.belegger.nl/Beursnieuws...ng.aspx?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Die Website des Gerichts ist noch nicht aktualisiert, die letzte Nachricht ist vom 29.5.2019 und das Urteil ist bisher nicht auffindbar.
https://www.rechtspraak.nl/
https://uitspraken.rechtspraak.nl/
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mit der Situation in den Niederlanden kenne ich mich nicht aus, aber grundsätzlich ist ja schon klar, dass Pilotenstreiks dann keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der EU-VO darstellen, wenn diese sich auf ein bestimmtes Unternehmen beschränken.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.503
1.990
Ich habe das Ergebnis der Schlichtung für den CUR-AMS-MUC Flug im Januar letzten Jahres bekommen.

Interessant fand ich jedoch folgende Punkte:
- dass es offenbar keine Rolle spielt, dass das letzte Segment AMS-MUC bereits annulliert wurde, bevor feststand welche Verspätung auf dem CUR-AMS Flug entstehen wird
- Das negative Windbedingungen sich so einfach auf den nächsten Tag ausdehnen lassen, denn das Wetter war in erster Linie am 18.01. schlecht am 19.01. war das Wetter wieder normal und es wurden in AMS nur vereinzelte Flüge annulliert.
- das bei den zumutbaren Maßnahmen auch auf die Wirtschaftlichkeit abgestellt wird
- das auch die Schlichtungstelle bei einer Annullierung des letzten Segments von der Gesamtstrecke aller Segmente ausgeht

hier sind die genauen Details zu dem Vorgang:
0001.jpg
0002.jpg
0003.jpg

Natürlich ist die Schlichtungsstelle kein Gericht, da es sich dort jedoch auch um Volljuristen handelt, dürften die Entscheidungen von Einzelrichten nicht so viel anders ausfallen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
20.960
13.316
Ich verstehe nicht, was die schreiben. Wieso soll das Wetter am Vortag zu einer Verspaetung von CUR-AMS gefuehrt haben? Und wieso haettest Du AMS-MUC nicht erreicht, aber den zur gleichen Zeit abfliegenden AMS-STR? Das erscheint mir alles ziemlich zweifelhaft.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.503
1.990
Ich verstehe nicht, was die schreiben. Wieso soll das Wetter am Vortag zu einer Verspaetung von CUR-AMS gefuehrt haben? Und wieso haettest Du AMS-MUC nicht erreicht, aber den zur gleichen Zeit abfliegenden AMS-STR? Das erscheint mir alles ziemlich zweifelhaft.

Also am 18.01.2019 war tatsäch inn Mitteleuropa wettertechnisch ein ziemliches Chaos, die AMS-CUR Maschine ist daher schon mit 3 Stunden Verspätung unterwegs nach CUR gewesen.

Ebenfalls am 18.01.2019 und das war noch kurz vor Mittag CUR-Zeit, vermuttlich irgendwann zwischen 10:00-11:30 Uhr weil ich für 13:00 Uhr die Fahrt vom Appartement zum Hato Airport vor hatte, bekam ich schon die Information das von MUC auf STR umgebucht wurde.
Zu der Zeit war die Maschine war die Maschine noch irgendwo zwischen den Azoren und Sint Maarten, es war klar das eine Verspätung geben wird aber es war völlig unklar wie hoch die ausfallen wird.

So wie ich das in Erinnerung habe ist der AMS-STR Flug eine halbe Stunde später als AMS-MUC geplant gewesen, am Ende hatten wir sogar weniger als zwei Stunden Verspätung ich hatte sogar noch Zeit für einen kurzen Aufenthalt in der Schengen-Lounge auch den MUC Flug hätte ich wohl erreicht, wenn dieser den statt gefunden hätte.

Aber ich muss die ganzen Daten nochmal raus suchen was nicht so einfach ist denn das Ticket wurde insgesammt 11 mal umgebucht (ursprünglich war nur ein SXM Aufenthalt geplant)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.503
1.990
Ich denke ich habe die Ursache gefunden.

Zum Zeitpunkt an dem das Ticket geändert wurde ist der absehbar verspätete CUR-AMS Flug bereits annulliert und mit neuer Abflugzeit neu bestimmt worden.
Die neue Ankunftszeit würde dann wohl zur Unterschreitung der MCT für den Flug nach MUC führen, für den STR Flug wird diese aber wohl bei einer Stunde liegen und daher ausreichend sein.

Vor diesem Hintergrund kann ich zumindest die Denklogik der Schlichterin verstehen: KL736 wurde annulliert und mit neuer Abflugzeit angesetzt, diese unterschreitet die MCT für den MUC Flug und damit ist es irrelevant warum der MUC Flug anulliert wurde.

Da die Annullierung von KL736 wegen der Verspätung von KL735 durchgeführt werden musste, haben wir auch die außergewöhnlichen Umstände.
Denn die Verspätung von KL735 wurde durch das schlechte Wetter und damit verbunden Einschränkungen ausgelöst.
Das man nicht nicht verlangen kann bzw. es unstrittig unmöglich ist das KLM eine 747 nach CUR noch vor der KL735 schafft dürfte auch klar sein.

Das einzige was mir jetzt einfallen würde wäre das Invol-reroute, denn ganz am Anfang war ja mal STR-CDG-AMS-SXM-AMS-CDG-MUC gebucht gewesen.

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Wie seht ihr denn Sachverhalt?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wenn Du den MUC-Flug erreicht haettest, wenn dieser stattgefunden haette, duerfte einzig darauf abzustellen sein, weshalb dieser ausfiel. Denn dann waere die wetterbedingte Verspaetung von CUR-AMS ohne Auswirkung geblieben.
 

alinakl

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15.07.2016
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Wenn Du den MUC-Flug erreicht haettest, wenn dieser stattgefunden haette, duerfte einzig darauf abzustellen sein, weshalb dieser ausfiel. Denn dann waere die wetterbedingte Verspaetung von CUR-AMS ohne Auswirkung geblieben.

Das ist klar, aber das Problem wird schon die neue Abflugs- und Ankunftszeit von KL736-neu sein.

Denn eine halbe Stunde, was effektiv 10 Minuten bedeutet reichen in AMS von Non-Schengen auf Schengen garantiert nicht, selber von den C auf B Gates dürfte das nicht reichen.
Am ENde kam KL736-neu früher als 11:45 Uhr an, aber die Frage ist ob sich das wegen der neuen Ankunftszeit überhaupt noch relevant ist.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Das ist egal - Du warst ausreichend puenktlich physisch praesent fuer AMS-MUC. Wenn der Flug nicht gestrichen worden waere, waerst Du dann ja auf ihn zurueckumgebucht worden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.503
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Das ist egal - Du warst ausreichend puenktlich physisch praesent fuer AMS-MUC. Wenn der Flug nicht gestrichen worden waere, waerst Du dann ja auf ihn zurueckumgebucht worden.

Aber eben nur weil KL376-neu früher angekommen ist als geplant.
Das zweite Problem dürfte sein, dass ich mich ja nicht am MUC-Gate eingefunden habe, sprich nicht sicher garantieren kann dass ich den MUC Flug erreicht hätte.

Außerdem hätte wohl der Vorgang der Umbuchung zurück auf MUC wohl auch eine gewisse Zeit in Anspruch genommen.

Die Frage wäre jetzt aber wenn man der Theorie der einzelnen Segmente folgt, wie sie zum Beispiel der Kollege Umsteiger hier vertreten hat, ob man einen Anspruch von 250 Euro für den alleinigen AMS-MUC Flug in Betracht ziehen könnte.
 

spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Leider komme ich hier mit meinem Wissen nicht weiter und bitte freundlichst um Mithilfe.

Ein Ehepaar aus meinem Kollegium hat sich zu folgender Pauschalbuchung nach Santa Clara, Cuba (und das ist der Knackpunkt an dem ich Mühe habe) hinreißen lassen. Reisezeitraum ist im August, ursprünglich war folgende Verbindung gebucht. Der Veranstalter ist FTI via check24:

7.8. EW238 MUC - SNU ab 11.00, an 16.00h
14.8 EW239 SNU - MUC ab 18.00, an 9.30h+1

Natürlich hat unlängst ein EW Streichkonzert unschön von der Seite reingegrätscht. Nach längerem Telefonat mit check24 kam folgende (angeblich alternativlose) Option heraus.

7.8. EW1914 MUC - DUS ab 10.45h, an 12.05h
7.8. EW1130 DUS - VRA ab 14.45h, an 19.30h
14.8. EW1131 VRA - DUS ab 21.30h, an 13.15h+1
15.8. EW1937 DUS - MUC ab 20.50h, an 22.05h

Insbesondere der Aufenthalt von sagenhaften 7 1/2h auf dem Rückflug in DUS ist schon ein dickes Brett, noch dazu für Statuslose. Check24 sagt, es gäbe keine andere Möglichkeit, insbesondere nicht nach Santa Clara (was in Anbetracht der Hotelleistung etwas grotesk erscheint, aber eins nach dem Anderen). Die Anfrage nach einer Komplettstornierung wurde mit einer Gebühr in Höhe von 25% beantwortet.

Worauf genau abgezielt werden soll wissen sie aktuell selbst nicht, da die Optionen etwas unklar sind. Für mich persönlich wäre aber ein kürzerer Aufenthalt in DUS das absolute Minimum, besser noch gleich ex MUC mit z.B. AC via Toronto nach Santa Clara.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

1. Ist die EU-VO überhaupt anwendbar, insbesondere die Artikel bezüglich der Ersatzbeförderung? Gleichwertigkeit scheidet formal aufgrund der normativen Kraft des Faktischen natürlich aus (gibt halt keine Direktflüge), aber es ist ja nicht so, dass man nicht mehr nach SNU käme (geht z.B. via YYZ). Ob ab Havana oder Varadero irgendwer nach SNU fliegt, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, Cubana jedenfalls nicht.

2. Ist eine kostenfreie Stornierung bei so einer massiven Veränderung durch die EU-VO oder das Reiserecht im Allgemeinen gedeckt?

3. Sofern die EU-VO ausscheidet, ist hierfür eine Reisepreisminderung denkbar und falls ja, welchen Prozentsatz sollte man da anwenden?

Danke für eure Mithilfe, Pauschalreisen sind für mich leider auch Neuland.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
20.960
13.316
Ob ab Havana oder Varadero irgendwer nach SNU fliegt, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, Cubana jedenfalls nicht.

Bei solchen Fragen konsultiere ich die (ueblicherweise recht zuverlaessige englische Wikipedia-Seite des jeweiligen Flughafens:

https://en.wikipedia.org/wiki/Abel_Santamaría_Airport#Airlines_and_destinations

Dort sind nur internationale Fluege aufgezaehlt.


Sofern die EU-VO ausscheidet, ist hierfür eine Reisepreisminderung denkbar und falls ja, welchen Prozentsatz sollte man da anwenden?

Frankfurter Tabelle sagt 5 % des anteiligen Reisepreises fuer einen Tag pro Stunde, die ueber vier Stunden Verspaetung hinausgeht.
 
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spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Anteilig i.S. des Preises für die Flugleistung oder des Gesamtpreises? Ersteres ist ja nicht unbedingt einfach zu ermitteln, die Preise werden ja nicht getrennt aufgeführt.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
20.960
13.316
Der gesamte Preis fuer die Reise, und dann halt auf den Tag gerechnet. 14 Tage Reise fuer 1400 Euro geben also 5 Euro fuer mehr als vier Stunden, 10 Euro fuer fuenf Stunden, 15 Euro fuer sechs Stunden etc. Naja...
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Der gesamte Preis fuer die Reise, und dann halt auf den Tag gerechnet. 14 Tage Reise fuer 1400 Euro geben also 5 Euro fuer mehr als vier Stunden, 10 Euro fuer fuenf Stunden, 15 Euro fuer sechs Stunden etc. Naja...

Ah danke, jetzt verstehe ich.

Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um eine einseitige Vertragsänderung handelt, aus der ein außerordentliches Küdigungsrecht resultiert und zwar ohne jegliche Stornogebühr und auch nicht als Gutschein oder sonst was.

Das dachte ich initiell auch, bin dann aber bei der Recherche darauf gestoßen, dass es da durchaus auf den Einzelfall ankommt. Ich hätte jetzt aber auch spontan behauptet, dass eine Änderung des Ankunftsortes und eine so drastische Verschiebung durhaus einen Mangel darstellen kann