Leider komme ich hier mit meinem Wissen nicht weiter und bitte freundlichst um Mithilfe.
Ein Ehepaar aus meinem Kollegium hat sich zu folgender Pauschalbuchung nach Santa Clara, Cuba (und das ist der Knackpunkt an dem ich Mühe habe) hinreißen lassen. Reisezeitraum ist im August, ursprünglich war folgende Verbindung gebucht. Der Veranstalter ist FTI via check24:
7.8. EW238 MUC - SNU ab 11.00, an 16.00h
14.8 EW239 SNU - MUC ab 18.00, an 9.30h+1
Natürlich hat unlängst ein EW Streichkonzert unschön von der Seite reingegrätscht. Nach längerem Telefonat mit check24 kam folgende (angeblich alternativlose) Option heraus.
7.8. EW1914 MUC - DUS ab 10.45h, an 12.05h
7.8. EW1130 DUS - VRA ab 14.45h, an 19.30h
14.8. EW1131 VRA - DUS ab 21.30h, an 13.15h+1
15.8. EW1937 DUS - MUC ab 20.50h, an 22.05h
Insbesondere der Aufenthalt von sagenhaften 7 1/2h auf dem Rückflug in DUS ist schon ein dickes Brett, noch dazu für Statuslose. Check24 sagt, es gäbe keine andere Möglichkeit, insbesondere nicht nach Santa Clara (was in Anbetracht der Hotelleistung etwas grotesk erscheint, aber eins nach dem Anderen). Die Anfrage nach einer Komplettstornierung wurde mit einer Gebühr in Höhe von 25% beantwortet.
Worauf genau abgezielt werden soll wissen sie aktuell selbst nicht, da die Optionen etwas unklar sind. Für mich persönlich wäre aber ein kürzerer Aufenthalt in DUS das absolute Minimum, besser noch gleich ex MUC mit z.B. AC via Toronto nach Santa Clara.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Ist die EU-VO überhaupt anwendbar, insbesondere die Artikel bezüglich der Ersatzbeförderung? Gleichwertigkeit scheidet formal aufgrund der normativen Kraft des Faktischen natürlich aus (gibt halt keine Direktflüge), aber es ist ja nicht so, dass man nicht mehr nach SNU käme (geht z.B. via YYZ). Ob ab Havana oder Varadero irgendwer nach SNU fliegt, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden, Cubana jedenfalls nicht.
2. Ist eine kostenfreie Stornierung bei so einer massiven Veränderung durch die EU-VO oder das Reiserecht im Allgemeinen gedeckt?
3. Sofern die EU-VO ausscheidet, ist hierfür eine Reisepreisminderung denkbar und falls ja, welchen Prozentsatz sollte man da anwenden?
Danke für eure Mithilfe, Pauschalreisen sind für mich leider auch Neuland.