EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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Noemi70

Reguläres Mitglied
20.03.2019
28
0
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Lieben Dank! Wir haben in Berlin am Gepäckschalter schon gleich gesagt bekommen, dass das nichts mehr wird und wir umgebucht werden müssen, um nicht in Frankfurt festzusetzen. Angeboten wurde uns eine Verbindung mit Turkish Airlines über Istanbul (Ankunft 9:40 Uhr morgen früh in Malta, aber Landung um 2 Uhr in Istanbul und Weiterflug um 8:05 Uhr, so dass wir wohl am Flughafen bleiben werden. Die Alternative wäre sonst eine Verbindung morgen Nachmittag über München und Frankfurt gewesen und Ankunft um ca. 21 Uhr. Wir haben uns für die erste Variante entschieden und warten aufs baldige Boarding.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.503
1.990
Nun das ist nicht unbedingt das was den formalen Ansprüchen entsprochen hätte.
Für solche Späße über Nacht am Flughafen bin ich eher nicht mehr zu haben auch wenn die letzten in MAD,OTP und auch IST gar nicht so lange her sind.

Wenn ihr in IST Zugang zu Lounge habt lässt sich die Zeit auch realtiv bequem rum bekommen, ohne Zugang kann aber die Zeit sehr lange sein dann ist ein Hotel vielleicht doch die bessere Lösung, wurde denn bereits ein Voucher ausgestellt? Der Anspruch dazu wäre durchaus gegeben.
 
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Noemi70

Reguläres Mitglied
20.03.2019
28
0
Nein. Wir waren nicht im Hotel, hatten auch keinerlei Voucher bekommen. Die Leute am Gepäckschalter, die uns umgebucht haben, meinten aber, dass wir ihrer Meinung nach eine Hotelrechnung bei Lufthansa einreichen können müssten ... hätte sich bei Landung um 2 Uhr und Weiterflug um 8:10 Uhr aber auch nicht so wirklich gelohnt ... mich ärgert allerdings , dass wir in Tegel dann abends noch gegessen haben (sind ja statt um 17:45 Uhr um 22:05 Uhr abgeflogen) und ich die Rechnung (ca. 40 EUR zu viert) habe liegen lassen ... aber egal, sind jetzt am Ziel. Die Hotelnacht von gestern auf heute ist allerdings auf unsere Kosten verfallen ... mal sehen, was LH uns vielleicht doch noch als Entschädigung auszahlt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.317
9.143
BRU
Das war vermutlich die Lösung mit frühestmöglicher Ankunft in Malta. Oder andere Varianten ausgebucht.

Hotel hätte LH bei so einem Vorschlag wohl übernehmen müssen und ich denke, sofern einigermaßen im Rahmen auch anstandslos gezahlt. Hatte selber schon solche Fälle, wo ich nach verpasstem Anschluss auf Verbindung mit Zwischenübernachtung umgebucht wurde, mit ähnlichen Zeiten (Hotel selber gezahlt und Rechnung eingereicht - Übernahme wurde mir bei der Umbuchung bereits zugesichert).

Der Schalter in TXL wird halt keine Vouchers für IST parat haben, und TK ist vermutlich auch nicht dafür zuständig, von LH umgebuchten Kunden in IST Vouchers zu verteilen…

Ob Ansprüche auf Entschädigung bestehen, hängt davon ab, was der Grund für die Verspätung TXL-FRA war.
 

schwim

Aktives Mitglied
06.09.2010
104
0
ZRH
Ich habe für nächsten September Flüge ZRH-PMO-ZRH für mich und 7 Freunde direkt bei Swiss gebucht. Jetzt habe ich ein Mail bekommen, dass die Rückflugzeiten geändert werden wie folgt:

Original itinerary
Original flight number: LX2511 07Sep
Departure time Palermo (PMO): 14:40
Arrival time Zurich (ZRH): 16:45

New itinerary
New flight number: LX2511 07Sep
Departure time Palermo (PMO): 09:35
Arrival time Zurich (ZRH): 11:40

Swiss will jetzt bis 10. November wissen ob ich dem zustimme oder nicht.

Alternative Rückflugmöglichkeiten für uns sind nach erster Recherche wohl eher Mangelware (keine Direktflüge, schlechte Flugzeiten, etc.).

Jetzt meine Fragen:
1. Wie wird es weitergehen wenn ich auf zustimmen oder nicht zustimmen klicke?
2. Welche Möglichkeiten habe ich grundsätzlich in so einem Fall?
3. Gibt es ein Entschädigungsrecht und ändert sich dieses ob ich zustimme oder nicht?
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
398
60
ACH
1. Wie wird es weitergehen wenn ich auf zustimmen oder nicht zustimmen klicke?
2. Welche Möglichkeiten habe ich grundsätzlich in so einem Fall?
3. Gibt es ein Entschädigungsrecht und ändert sich dieses ob ich zustimme oder nicht?
1. Wenn du zustimmst, wird das Ticket entsprechend geändert. Wenn du nicht zustimmst, wirst du wahrscheinlich gebeten dich bei Swiss telefonisch zu melden um das weitere Vorgehen zu besprechen.
2. Ticketstorno und Rückerstattung des Kaufpreises oder Umbuchung auf eine andere Verbindung. Am 07. Sep gibt es die Möglichkeit mit LH1915 um 11:50 PMO-MUC zu fliegen (und dann weiter nach ZRH mit LH oder LX). Ich würde vermuten, dass Swiss dich darauf umbuchen kann, wenn du danach fragst. Oder du verlangst die Umbuchung auf den Direktflug mit Swiss am nächsten Tag, falls es dir besser passt.
3. Nein, es gibt in beiden Fällen keine Entschädigung, weil du mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurdest.
 
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HeinzSchmolke

Reguläres Mitglied
13.01.2010
25
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Entschädigung bei Flugverspätung DUS-ZRH-JNB (LX) und JNB-PLZ (SA) wegen SA-Streik

Hallo zusammen,

bin gerade in JNB länger als geplant gestrandet und versuche herauszufinden, ob ich mit einer Entschädigung rechnen kann oder nicht.

Flug DUS-ZRH-JNB-PLZ ist in einem Ticket gebucht. Bis JNB hat mit LX alles geklappt, der Weiterflug mit SA wurde wegen Streik gestrichen und ich automatisch auf einen Flug genau 4 Stunden später mit BA (operated by Comair) umgebucht.

Es gab allerdings auch noch einen früheren Flug BA operated by Comair, der war aber schon ausgebucht. Und noch einen weiteren mit Mango. Den habe ich nur durch Zufall auf den Anzeigen gesehen, auf den hätte mich SA aber wahrscheinlich nicht umgebucht weil sie mit denen nicht partnern. Ist aber nur eine Vermutung.

Jetzt die sich für mich entscheidende Frage: habe ich einen Anspruch auch Entschädigung? Mehr als drei Stunden Verspätung: check. Langstrecke: check. Ausgehend oder ankommend in EU: check. Jetzt ist es natürlich ein Streik, also "höhere" Mächte. Damit sieht es also wiederum eher schlecht aus, oder?

Ändert sich etwas daran, wenn ich aufzeigen könnte dass auf einem der früheren Flüge (auch Nicht-SA-Partnern) Plätze verfügbar gewesen wären?

Über eine begründete Einschätzung eurerseits, virlleicht basierend auf ähnlichen Konstellationen, würde ich mich seh freuen.

Beste Grüsse
Heinzi



Mod-Hinweis: In den Entschädigungsthread verschoben, da das Thema hier her gehört. //Fischköpfle
 
Moderiert:

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.735
10.772
CPT / DTM
Besten Dank für die Hinweise. Dann wäre Mango somit eigentlich die "erste Wahl" für SA gewesen und Comair/BA erst die Ausweichoption, oder?

Genau so. Da die Streichungen aber schon einige Tage bekannt sind, wird die Mango ausgebucht gewesen sein.

Da hat die Umbuchung auf BA die SAA mehr geschmerzt.

Ich persönlich wäre froh, überhaupt ans Ziel zu kommen....
 
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HeinzSchmolke

Reguläres Mitglied
13.01.2010
25
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Kann diese Entschädigungsgeschichte nicht mehr hören. Hoffentlich schafft die EU diese Verordnung endlich ab. LX hat dich umgebucht und dir somit geholfen, die vier Stunden wirst du und offensichtlich hast du überlebt haben bzw. überlegt.
Danke für deine Einschätzung.

Interessant fände ich jetzt noch die tatsächliche Rechtslage. Und in welcher Reihenfolge seitens SA oder wel auch immer umgebucht wurde.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
.... Hoffentlich schafft die EU diese Verordnung endlich ab. LX hat dich umgebucht und dir somit geholfen, die vier Stunden wirst du und offensichtlich hast du überlebt haben bzw. überlegt.

Das hoffe ich nicht, da die EU/VO 261 durchaus ihre Berechtigung hat. Aber dass man sie immer weiter ausdehnen möchte finde ich nicht richtig. LX wird kaum einen Einfluss auf den Streik bei SAA haben und damit ist man irgendwann bei einem non-EU Carrier angekommen.
 
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Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Genau, Streik, Sache geklärt. Keine Entschädigung. Stattdessen besser eine Dankeskarte an LX schreiben.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Danke für deine Einschätzung.

Interessant fände ich jetzt noch die tatsächliche Rechtslage. Und in welcher Reihenfolge seitens SA oder wel auch immer umgebucht wurde.

Streik. Keine Entschädigung. Hättest du hier oder bei Googel schnell gefunden. Jetzt Dankeskarte an LX schreiben.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Das hoffe ich nicht, da die EU/VO 261 durchaus ihre Berechtigung hat. Aber dass man sie immer weiter ausdehnen möchte finde ich nicht richtig. LX wird kaum einen Einfluss auf den Streik bei SAA haben und damit ist man irgendwann bei einem non-EU Carrier angekommen.

Die Ratio Legis dahinter war, dass Passagieren in Notlagen eine Entschädigung zukommt. Die Idee war nicht, dass wenn die Fluggesellschaft sofort und unkompliziert hilft man die Zitrone noch bis auf die Schale pressen soll.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.317
9.143
BRU
Genau, die Zitronenpresse gehört exklusiv den Fluggesellschaften.

Nein, nur wenn die Airline hier offensichtlich nicht die Zitrone bis aufs letzte ausgepresst hat, sondern den Kunden auf die nächste verfügbare Möglichkeit, einschließlich mit der Konkurrenz, umbucht (statt auf einen noch späteren Flug mit Partnerairline, eigenen Flug o.ä.), würde auch ich meinerseits nicht versuchen, möglichst viel Entschädigung rauszuschlagen.
 
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Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
1.732
363
ZRH
Nein, nur wenn die Airline hier offensichtlich nicht die Zitrone bis aufs letzte ausgepresst hat, sondern den Kunden auf die nächste verfügbare Möglichkeit, einschließlich mit der Konkurrenz, umbucht (statt auf einen noch späteren Flug mit Partnerairline, eigenen Flug o.ä.), würde auch ich meinerseits nicht versuchen, möglichst viel Entschädigung rauszuschlagen.

Genau der Punkt. Die Airline hat doch das beste Mögliche gemacht für den Passagier. Frühere Flüge waren voll, nächstmöglicher Flug mit einer allianzfremden Airline. LX hat die Zitrone nicht ausgepresst. Im Gegenteil. Sogar alles noch proaktiv. Was will man mehr? Arbeite übrigens nicht für eine Airline, bin nur Passagier. Wenn die Airlines nichts macht und man sich um alles selber kümmern muss, z.B. auch Hotel selbst organisieren etc. dann los. Holt euch die Entschädigung. Aber sicher nicht in diesem Fall, bei dem es sogar noch klar ist bzw. mit wenigem Aufwand klar gewesen wäre das es keine Entschädigung gibt. Meldet euch beim derHON.
 

HeinzSchmolke

Reguläres Mitglied
13.01.2010
25
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Streik. Keine Entschädigung. Hättest du hier oder bei Googel schnell gefunden. Jetzt Dankeskarte an LX schreiben.
Dachte ich zuerst auch. Nachdem ich jedoch herausgefunden habe, dass es ganze fünf frühere Flüge gegeben hat, bin ich als SEN doch eher enttäuscht. Ob es anderen Passagieren besser oder schlechter ergangen ist, ist mir natürlich unbekannt.
 

HeinzSchmolke

Reguläres Mitglied
13.01.2010
25
0
Genau der Punkt. Die Airline hat doch das beste Mögliche gemacht für den Passagier. Frühere Flüge waren voll, nächstmöglicher Flug mit einer allianzfremden Airline. LX hat die Zitrone nicht ausgepresst. Im Gegenteil. Sogar alles noch proaktiv. Was will man mehr? Arbeite übrigens nicht für eine Airline, bin nur Passagier. Wenn die Airlines nichts macht und man sich um alles selber kümmern muss, z.B. auch Hotel selbst organisieren etc. dann los. Holt euch die Entschädigung. Aber sicher nicht in diesem Fall, bei dem es sogar noch klar ist bzw. mit wenigem Aufwand klar gewesen wäre das es keine Entschädigung gibt. Meldet euch beim derHON.
Ob alles erdenkliche möglich gemacht wurde, darüber lässt sich streiten. Allerdings hat wahrscheinlich ohne ausreichende dahinterliegende Fakten zu haben. Gab jedoch mindestens zwei frühere Flüge mit Alliance-Partnern. Ob es auf den Flügen zum gestrigen Zeitpunkt der Flugstreichung überhaupt noch Plätze gab und in welcher Reihenfolge diese vergeben wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Dachte ich zuerst auch. Nachdem ich jedoch herausgefunden habe, dass es ganze fünf frühere Flüge gegeben hat, bin ich als SEN doch eher enttäuscht. Ob es anderen Passagieren besser oder schlechter ergangen ist, ist mir natürlich unbekannt.
Ich habe vollstes Verständnis für Dich!

Es ist eine unverschämte Frechheit, dass man einen "SEN" erst auf dem nächsten verfügbaren Flug umbucht und nicht einen 'statuslosen' Passagier auf einem der fünf früheren *A-fremden Flügen offgeloadet hat um den "SEN" unterzubringen. Einfach nicht akzeptabel so etwas!

*TGIF-popcorn*
 
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HeinzSchmolke

Reguläres Mitglied
13.01.2010
25
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Ich habe vollstes Verständnis für Dich!

Es ist eine unverschämte Frechheit, dass man einen "SEN" erst auf dem nächsten verfügbaren Flug umbucht und nicht einen 'statuslosen' Passagier auf einem der fünf früheren *A-fremden Flügen offgeloadet hat um den "SEN" unterzubringen. Einfach nicht akzeptabel so etwas!

*TGIF-popcorn*
Interessant. Einen bereits gebuchten Passagier wieder runterzuwerfen, wäre für mich keine Geschäftspraxis, die ich befürworte.

Eine entsprechende Priorität zu haben bei der Vergabe freier Plätze hingegen schon.

Nach welchen Prioritäten im konkreten Fall gehandelt wurde, dürfte jedoch vermutlich allen Beteiligten unbekannt sind. Entsprechend erübrigt sich für mich eine Diskussion diesbezüglich.
 
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