EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

ANZEIGE

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.416
2.983
Neuss
www.drboese.de
ANZEIGE
Ist das denn mal entschieden worden, dass "Unterrichtet Werden" des Passagiers die zufällige Erlangung von Kenntnissen durch den Passagier ohne Zutun der Airline umfasst? Denn der Wortlaut der VO gibt das nicht unmittelbar her.
Das hat sich bisher niemand getraut zuzugeben. Entschädigt werden die Unannehmlichkeiten durch kurzfristige Annullierungen, nicht Nachlässigkeiten beim Mailversand.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Wenn, sollten auch 400 Euro unstrittig sein. Verstehe nicht, warum hier immer noch von 200 Euro gesprochen wird? Die Gesetzeslücke wurde doch vor über einem Jahr bereits geschlossen - man stelle sich vor, ein Flug wird kurzfristig 5, 10 oder mehr Std. vorverlegt und es kann schön stets immer um 50% gekürzt werden....Kann ja auch irgendwie nicht sein...Zum Glück hat sich das nun geändert.
Wenn man 14 Tage bis 7 Tage vor dem Abflug unterrichtet wird, wird die pauschle Entschädigung um 50% gekürzt. Bei mehr als 14 Tagen sogar um 100%.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wenn man 14 Tage bis 7 Tage vor dem Abflug unterrichtet wird, wird die pauschle Entschädigung um 50% gekürzt. Bei mehr als 14 Tagen sogar um 100%.
Ja, wenn man nach der VO geht. Ist aber mittlerweile wie so vieles überholt. Wenn man nur 50% haben möchte geht das natürlich auch durch;-)
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.577
1.629
Ja, wenn man nach der VO geht. Ist aber mittlerweile wie so vieles überholt. Wenn man nur 50% haben möchte geht das natürlich auch durch;-)
Du sprichts von einem verfrühten Abflug der eine Kürzung um 50% zulassen soll nach EU/VO 261. Ich spreche vom Passus, zu welchem Zeitpunkt du darüber unterrichtet wirst, dass dein Flug annulliert/verschoben ist. Bei letzterem habe ich noch nicht gehört, dass diese Kürzung strittig ist, bzw. dass es hier ein anderes Urteil gibt, dass eine 100% Auszahlung vorsieht, wenn man weniger als 14 Tage aber mehr als 7 Tage vor Abflug darüber informiert wird, dass sich der gebuchte Flug verschiebt.
 

KnallaufFall

Aktives Mitglied
23.02.2023
153
143
Hallo,
ich lese hier seit geraumer Zeit interessiert mit und habe dadurch schon ein paar Infos bekommen. Jetzt habe ich mal aber eine direkte Frage:
Letzte Woche war ja Streik an diversen Flughäfen in Deutschland. Es ist leider damit zu rechnen, dass dies demnächst wieder geschieht. Unser Urlaubsflug (gen Südkorea) geht an einem Freitag, ist also potenziell streikgefährdet.
Wenn ein Streik erwartet wird, wird uns unsere Fluggesellschaft (Lufthansa) vermutlich auf den nächsten Tag umbuchen. Dadurch würde uns ja ein Urlaubstag verloren gehen. Inwiefern sind folgende Optionen realistisch:
- bei Umbuchung auf einen Tag später den Rückflug auch einen Tag nach hinten verschieben lassen (natürlich ohne Aufpreis)?
- den Hinflug von einem anderen Flughafen in Deutschland (der nicht bestreikt wird) starten (vermutlich dann Fremdmetall, da ein Zubringerflug nach Frankfurt ja auch nicht möglich wäre)?
Was wir nicht wollen, ist einen Tag später ankommen und dadurch einen Tag Urlaub verlieren, was aber vermutlich die Lösung von Lufthansa wäre...
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Die o.g. Optionen sind allesamt NULL realistisch - aber der Eintritt das vorangehenden Szenarios auch nicht überaus wahrscheinlich.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
I.d.R. schon! Bei Streik extern gibts aber nix. Weitere nicht genutzte Leistungen wie z.B. Hotel oder Meitwagen sahen die Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich an. Aber für fehlenden Urlaubsgenuss gab´s glaub ich noch nix extra;-) Es sei denn es handelt sich um eine Pauschalreise -aber das lohnt nicht -da nimmt man dann lieber die 600 Euro, da sonst miteinander verrechenbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

KnallaufFall

Aktives Mitglied
23.02.2023
153
143
Sind in den 600€ auch entgangener Urlaubsgenuss gedeckt?
Da wir zu dritt unterwegs sind und für unseren Bekannten es wohl ein "Once in a lifetime"-Urlaub wird, wären 600€ Entschädigung zwar nett (vorausgesetzt, die bekommt man überhaupt), wiegen aber nicht den einen Tag Verlust auf. Zudem müssten wir ja schauen, wie es mit dem Hotel vor Ort läuft, wenn wir erst einen Tag später ankommen. Aber das ist ein anderes Thema.
Die o.g. Optionen sind allesamt NULL realistisch - aber der Eintritt das vorangehenden Szenarios auch nicht überaus wahrscheinlich.
Wieso ist das Szenario eines erneuten Streiks unwahrscheinlich? Wir hoffen natürlich auch, dass es nicht gerade unseren Abflugstag trifft, aber die zweite Verhandlungsrunde in dem Tarifkonflikt sieht jetzt nicht gerade besser aus als die vorherige.

Aber das wichtigste hast du mir ja genannt :) bin schon davon ausgegangen, dass unsere Ideen nicht wirklich realistisch sind, aber man weiß ja nie...
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Bei (externem) Streik gibt´s eh nix. Kannst stornieren oder versuchen früher zu fliegen. Erst mit angemessener Fristsetzung, Situation schildern und selber buchen. Aber erstmal beruhigen und abwarten!
 
Zuletzt bearbeitet:

hch

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
1.851
695
INN
Kurze Verständnisfrage:

Habe einen Flug hinter mir (bzw nicht), der als SLC-DEN-MUC-VIE-INN gebucht war. SLC-DEN-MUC auf UA Metal, der Rest OS, UA Ticket.

Jetzt wurde der heutige MUC-VIE gestrichen, wohl wegen Warnstreik bei OS. LH (nicht OS, warum auch immer) hat mich auf MUC-FRA-INN umgebucht, mit Ankunft über 4 Stunden später. Die Dame in der Lounge in MUC hat mit eine Umbuchung auf die Bahn verweigert mit der Begründung das wäre ein UA Problem. Habe dann das Gepäck ausgeben lassen und sitze jetzt im Zug.

Nun also:

- der gestrichene Flug war in der EU und von einem EU Carrier ausgeführt, also ist EU261 prinzipiell einmal anzuwenden, mit Verpflegung (ist durch Loungezugang wohl erledigt) und Umbuchung auf die schnellstmögliche Ersatzverbindung mittel Zug (wurde verweigert)
- ob es Entschädigung bei einem kurzfristigen Warnstreik des eigenen Personals gibt ist wohl etwas das nicht 100% klar ist?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.104
596
Jetzt wurde der heutige MUC-VIE gestrichen, wohl wegen Warnstreik bei OS. LH (nicht OS, warum auch immer) hat mich auf MUC-FRA-INN umgebucht, mit Ankunft über 4 Stunden später. Die Dame in der Lounge in MUC hat mit eine Umbuchung auf die Bahn verweigert mit der Begründung das wäre ein UA Problem. Habe dann das Gepäck ausgeben lassen und sitze jetzt im Zug.
Quasi reflexartig wuerde ich fragen, ob die Bahnfahrt eine vergleichbare Reisebedingung ist, wenn es etwa zeitgleich einen Flug, der urspruenglich ja gebucht war, gibt.
Die potentielle Verspaetung der Fluege MUC-FRA-INN duerfte keine Rolle spielen, da Du sie nicht geflogen bist.
 

hch

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
1.851
695
INN
Ich glaube die Bahn ist vergleichbar. Hätte es nicht gut 200 EUR mehr gekostet in München auszusteigen hätte ich die Bahnfahrt gleich gebucht. Es geht eher ums Prinzip, dass ich jetzt nicht die Fahrkarte selber zahlen will wenn die OSler zu Recht streiken weil sie das Management wie ein Haufen S**** behandelt.
 

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
199
73
Hallo in die Runde,

ich hätte auch eine Frage zu den außergewöhnlichen Umständen: Bei 55 Minuten Verspätung auf DUS-CDG und nur 1:05h Umstiegszeit sind wir in CDG hängen geblieben. Der letzte verbleibende Flug nach BOD war voll. AF hat uns auf den nächsten Tag umgebucht, inkl. Hotelübernachtung. Wir sind letztlich 20 Stunden zu spät angekommen. AF lehnt den Claim ab wegen "einer Entscheidung der Flugsicherheit" und somit außergewöhnlichen Umständen.

Persönliches Pech und nix zu machen oder einen Einspruch wert?

Beste Grüße

JK1896
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.416
2.983
Neuss
www.drboese.de
Einspruch gibt es nicht.
Du bist im Wäschekorb "Den verarschen wir" gelandet.
Ob außergewöhnliche Umstände vorlagen, erfährst Du nach Klageerhebung im Rahmen der Klageerwiderung. Die Ausrede wird bei AFKLDL aber gerne seeeeehr früh hervorgeholt, ohne dass da was hinter ist.
 
  • Like
Reaktionen: abundzu und JK1896

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
199
73
Seid Ihr durchgestartet? Oder der Flug auf dem Hinweg?
Oder meinen sie eine generelle Slotproblematik?

wenn es nichts auffälliges gibt, dann klagen oder SÖP…
Offizielle Aussage von AF im Claim ist "Entscheidung der Flugsicherung".

An Bord sprach der Kapitän von einer Verspätung wegen eines von der Flugsicherung zugewiesenen Slots.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.416
2.983
Neuss
www.drboese.de
Offizielle Aussage von AF im Claim ist "Entscheidung der Flugsicherung".

An Bord sprach der Kapitän von einer Verspätung wegen eines von der Flugsicherung zugewiesenen Slots.
Und warum? Da gibts ja verschiedene Ursachen. Die findest du vorher nicht heraus. Kannst aber mal andere Flüge zu der Zeit an Start, Ziel und unterwegs checken.
 
  • Like
Reaktionen: JK1896

CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
271
25
Hallo Gemeinde,

nach vielen Jahren hat es mich nun zum ersten Mal erwischt; ich bitte um eure Einschätzung:

gebucht war (in business)

BCN-FRA LH 1133, 18:50-21:00
FRA-HAJ LH 58, 22:15-23:05

abgeflogen

BCN-FRA LH 1133, 19:34-21:57, Türen auf 21:59
LH 58 war schon weg (Busgate)
Umgebucht auf den Folgetag LH 046 FRA-HAJ 07:00-07:50, Nacht im Sheraton + Abendessen, das war problemlos.

Folgende Situation:

In der Annahme, dass der ankommende Flug FRA-BCN auch der Flug ist, welcher nach FRA zurück geht, habe ich diesen bei FR 24 verfolgt. Da dieser um 16:31 statt 16:05 raus ist fragte ich beim check in, ob eine Umbuchung auf die LH 1817 möglich wäre, welche für 18:30 geplant war – dies wurde verneint (klar, sind ja keine LH-MA).. Schlußendlich ging diese Maschine auch erst um 19:24 raus, wäre aber noch rechtzeitig in MUC gewesen, so dass wir die LH 2106 nach HAJ erreicht hätten.

Nach erfolgtem Boarding, welches verspätet abgeschlossen war, teilte das Cockpit mit, dass wegen Wetter die slots verringert wurden und wir deswegen später raus gehen würden; somit dürfte das Argument „äußere Umstände“ schlüssig sein; Abflug war dann 19:34, Ankunft in FRA 21:59.

Im Flieger erfolgten dann bereits die Durchsagen, welche Anschlußflüge noch zu erreichen seien, darunter auch unser, da das gate „direkt neben uns“ sei (A62 vs. A58). Wir begaben uns also schnellen Schrittes zum gate, um dort zu erfahren, dass es ein Busgate war und daher leider schon zu.

Die in Frage kommende LH 58 ist laut FR24 um 22:24 abgeflogen, d.h. 25 min nach "Türen auf".

Am Tag danach reichte ich über die LH-Homepage den Anspruch gem. EU 261 ein mit der folgenden Antwort nach bemerkenswerten 4 h:

„Nach Ihrer Anfrage haben wir Ihre Buchung in unserem System überprüft und festgestellt, dass die Verspätung bei Ihrem Erstflug auf nutzungsbedingte Rückwirkungen zurückzuführen reduzierte Standard-Taxizeiten war.“ --> ich nehme an, dass sie mit diesem kruden Satz „äußere Umstände“ geltend machen wollen

Frage nunmehr:
  • Die Mitarbeiterin am Gate sagte zu mir „wenn Sie HON gewesen wären, hätten Sie einen direkttransfer vom BCN-Flug auf die Außenposition bekommen, ich verstehe nicht, wieso das nicht gemacht wurde in diesem Fall“.
    Ist es nicht von einer Airline an ihrer Heimatbasis zumutbar, dass sie einen Bus (es waren ca. 10 Umsteiger) entsprechend bereit stellt? Oder ist das zuviel verlangt?
  • Ließe sich aus der verweigerten Umbuchung auf die MUC-Maschine ein Anspruch im Rahmen der aktiven Schadensminderungspflicht des Fluggastes ableiten?
  • ist die Ansprucherhebung aus eurer Sicht sinnvoll, sprich erneut auf LH zugehen?
Dank euch
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
1. vermutlich einfach unglückliche Überschneidung gewesen. Bereits kleinste weitere Verzögerungen können zur Abweisung führen - dumm gelaufen wie man so schön sagt.
2. Ich sehe hier keinerlei Ansprüche - die Maschine war darüber hinaus am Ende noch pünktlichin FRA abgeflogen, da Flightradar z.B. auch keine Blockzeit erfasst.
3. Das klingt nach LH-Wirrwarr um die Fluggäste zu verunsichern - die Maschine hatte eine sehr lange Standzeit - betriebsbedingte alltäglich Verzögerungen würd ich mal behaupten....
 
Zuletzt bearbeitet:

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.070
1.512
Da dieser um 16:31 statt 16:05 raus ist fragte ich beim check in, ob eine Umbuchung auf die LH 1817 möglich wäre, welche für 18:30 geplant war – dies wurde verneint (klar, sind ja keine LH-MA)..
16:05 ist die Off Block Zeit. 15-20min für push back und Taxi in FRA ist nicht unüblich. Damit ist euer Flieger Pünktlich in FRA losgekommen (vielleicht mit Max 6 min Verspätung).

Meine +1 wurde vor 4 Wochen in VCE umgebucht auf den früheren Flieger, gab aber auch schon eine Push Notifikation in der App über missed connex.

Wenn wegen Wind? die Kapazität verringert wird ist das sicher etwas alltägliches. Sprich trotzdem Entschädigungswürdig.