EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.771
1.173
MUC, BSL
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Moment das ist aber dann wieder eine ganz neue Beförderung mit eigenen Konsequenzen bedeutet die Betreuungsleistungen ergeben sich dann aus dem neuen Flug der Schies ging.
Daher ist es möglich die Ausgleichszahlung mehrfach zu erhalten.
(Mein AB Rekord was das betrifft übrigens: 600,250,250Euro)
Schon, aber umgekehrt wird ein Schuh draus: relevant für jeden Fall ist ja immer die tatsächliche Endverspätung am Zielort. So könnte es ja durchaus passieren, dass die Alternativverbindung nur eine geringfügige Verspätung aufweist, die aber ausreicht um in Kumulation mit der ersten Verspätung bzw. Annullierung kompensationspflichtig zu sein. Dieser Logik nach dürfte es da ja gar nichts geben, was aber (das unterstelle ich jetzt mal) unstrittig falsch ist. Ich sehe jedenfalls nach wie vor nicht, weshalb man argumentieren sollte, dass gerade in Fällen wo nach vernünftigem Ermessen eine Gesamtverspätung von zwei Stunden nicht erreicht werden wird, man mit dem Einwand "es könnte aber doch so kommen" wirklich weiter kommt. Die Gegenteilige Argumentation in knappen Fällen à la "vielleicht sind wir ja früher da" wäre ja situativ auch nicht grundsätzlich unplausibel, oder?

Daran ändert auch der Begriff "unverzüglich" nichts, da eigentlich offensichtlich ist, dass das vor allem auf die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen abzielt - es soll ja sichergestellt werden, dass der Fluggast, telefonieren kann, etwas zu Essen und zu Trinken bekommt, etc. Das sind ja hochakute Probleme, bei denen im Falle einer Unterlassung evtl. nicht unerhebliche Unannehmlichkeiten eintreten können.
Aber genau diese muss der Fluggast ja eben nicht akzeptieren, von daher würde ich das eher als gemeinsame Vereinbarung sehen dass der Reisende früher fliegt wenn es im passt und im Gegenzug fällt eben nur die halbe Ausgleichszahlung an.
Außerdem ist auch eine Vorverlegung eine Anullierung daher ändert sich ja nichts.
Ich glaube da besteht jetzt ein Missverständnis zwischen uns: so wie ich das Urteil verstehe, ist es dem Gericht daran gelegen keine Situation zu schaffen, bei der eine Airline, die so oder so beabsichtigt einen Flug zu annullieren durch eine Vorlegung ggf. Kompensation sparen kann. Nimm folgende Situation (sonstige Anwendbarkeit der EUVO setze ich hier voraus): Flug A soll um 7 Uhr gehen, die nächstmögliche gleichwertige Verbindung erst um 10 Uhr (Flug B). Die Airline will Flug A aber nicht durchführen, warum auch immer. Annulliert die Airline Flug A so wie er ist und bucht korrekt auf Flug B um, dann stünde dem Fluggast eine Entschädigung von 250€ zu. Wenn die Airline jetzt aber herginge und Flug A auf 5 Uhr legen würde, dann käme der ja eben regelmäßig nicht mehr als zwei Stunden verspätet an und eine Kürzung wäre zulässig, da Art. 7 Abs. 2 keine verfrühte oder zeitgleiche Ankunft kennt - genau das wäre aber bei Vorverlegungen logisch zwingend der Fall. Freilich muss der Fluggast diesen Vorschlag nicht annehmen aber wenn er sich dann auf Flug B umbuchen lässt, dann gibt es nur deswegen ja nicht mehr Geld - gab ja eine Alternative (gut, jetzt sind wir zwar wieder bei dem Thema ob die nächstmögliche Verbindung auch eine Frühere sein darf). Praktisch würde das aber bei vielen Fluggästen so passieren, einige weitere werden stornieren und am Ende stünde die Airline mit geringeren Zahlungsverpflichtungen da. Genau da greift der EuGH aber schon ein, weil nicht gewollt ist, dass man mit so einem billigen Taschenspielertrick auch noch Vorteile hat. Natürlich ist die Vorverlegung > 1h auch eine Annullierung aber sie würde eben regelmäßig zu geringerer Kompensation führen als eine "normale" Annullierung.

Demgegenüber ist bei einer Nichtbeförderung ja gerade die schnellstmögliche Ersatzbeförderung beim Passagier regelmäßig von primärem Interesse: hier würde ein unerwünschtes Verhalten seitens der Airline mehr Geld kosten als das Erwünschte. Zuvor (ohne den Ausschluss der Abs. 2) wäre es genau andersherum, auch nur im besten Fall hätte der Passagier keinen Vorteil, vielleicht sogar Nachteile.
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
282
109
HAM
Hier hilft den ganzen Komplex lesen!
Der ursprünglich geplante Flug sollte später statt finden, da nun aber ein Abflug um 6 Uhr eben problematisch könnte ein Abflug zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Flughafen eine Alternative sein.
Um dann in AMS dem ursprünglich gebuchtem Flieger winkend hinterher zu gucken...
Die einzige Alternative wäre dann, ein komplett neues Routing. In meinem Fall wäre nur das die Alternative, sollte es so passieren. Mein gebuchtes Routing: ab HAM 6:10, ab AMS 9:45
Da macht eine Umbuchung auf einen späteren Flug keinen Sinn, ebenso auf einen anderen Abflughafen.
 
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TripGuru

Neues Mitglied
02.08.2022
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0
Hallo in die Runde, ich habe auch mal eine Frage zur Ausgleichszahlung.

Flug gebucht HAJ-AMS-LAS, Rückflug LAX-AMS-HAJ. Nun wurde zwei Tage vor Abflug der Zubringer HAJ-AMS von KL annulliert. Nach langen Telefonaten darauf geeinigt, dass wir mit selber mit dem Auto nach AMS fahren und erst dort die Reise beginnen bzw. den Flug antreten. Der Rückflug sollte dann logischerweise auch nur bis AMS gehen. Wir haben zusätzlich eine Hotelübernachtung in AMS gebucht, um ohne Stress ausreichend früh am Check-in sein zu können.

Fragen:
Steht uns eine Entschädigung zu? In welcher Höhe? Am Zielort selber sind wir ja am Ende pünktlich angekommen... Dafür hatten wir Stress, Kosten für die Fahrt nach/von AMS plus Hotelübernachtung (da kann man streiten, ob die erforderlich gewesen ist).

Nur zur Info/Off-Topic:
Auf dem Rückflug gäbe es Stress, da das Ticket dann doch bis HAJ ausgestellt war, so brauchten wir einiges an Überzeugungskraft um den Mitarbeitern in LAX klarzumachen, dass wir und unser Gepäck bitte nur bis AMS fliegen möchten. Wenigstens das hat am Ende geklappt, aber den Stress hätte man uns ja ersparen können, wenn der Agent beim Erstkontakt den Rückflug auch richtig angepasst hätte :-/


Vielen Dank für eure Einschätzung.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.217
850
Fragen:
Steht uns eine Entschädigung zu? In welcher Höhe? Am Zielort selber sind wir ja am Ende pünktlich angekommen... Dafür hatten wir Stress, Kosten für die Fahrt nach/von AMS plus Hotelübernachtung (da kann man streiten, ob die erforderlich gewesen ist).

Nur zur Info/Off-Topic:
Auf dem Rückflug gäbe es Stress, da das Ticket dann doch bis HAJ ausgestellt war, so brauchten wir einiges an Überzeugungskraft um den Mitarbeitern in LAX klarzumachen, dass wir und unser Gepäck bitte nur bis AMS fliegen möchten. Wenigstens das hat am Ende geklappt, aber den Stress hätte man uns ja ersparen können, wenn der Agent beim Erstkontakt den Rückflug auch richtig angepasst hätte :-/
Das kommt ein bischen drauf an. Wenn ihr HAJ-LAX gebucht habt, steht euch diese Beförderung zu - der Zwischenstop zählt im Prinzip nicht. Wenn die den Flug streichen, dann der nächstmögliche Flug auch mit anderem Routing oder Airline. Und da kommt es jetzt drauf an, was ihr ausgehandelt habt. Man kann natürlich auch von nem Nachbarflughafen fliegen, wenn man so die ansonsten unvermeidbare Verspätung vermeidet. Dann sollte man explizit auf den Fahrtkosten bestehen und nicht einfach nur sagen, schmeiß mal das erste Leg raus.

Für den Rückflug dürfte es klar nix geben, denn der ging wie gebucht und ihr wolltet früher raus. Für die Hinreise hättet ihr auf den Fahrtkosten bestehen können - habt ihr? Wenn ihr nix ausmacht, wird die Airline behaupten, ihr hättet auf das 1. Leg einfach verzichtet. Das Hotel ist sowieso etwas schwieriger, wenn es objektiv nicht notwendig war.

Wäre der nächstmögliche Ersatzflug mit >3h späterer Ankunft gewesen? Dann kannst du argumentieren, daß die Privatanreise die kostengünstigere Alternative für die Airline war und somit geschuldet ist. Demnächst besser vorab klarstellen, daß Fahrtkostenerstattung Bedingung für das Akzeptieren des gestrichenen Zubringers ist. Wollen die nicht, müssen sie halt die nächstmögliche Alternative bieten, auch wenn die teuer kommt.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
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Warum seid ihr denn nicht mit der Bahn gefahren? Wäre keine Option gewesen? Na gut nun eh zu spät;-). Aufgrund der Zeiten dort wäre dann nur mit Übernachtung möglich gewesen ohne irgendwelche Diskussionen hinterher was zumindest die Notwendigkeit betrifft.
Da der Flug annulliert wurde gibt es Entschädigung. Laut aktueller Rechtsprechung sollte es theoretisch die 600 Euro geben ,da ihr so kurzfristig gezwungen wart, die Abreise wesentlich früher vorzunehmen. Ich nehme an es gab ansonsten keine "zumutbaren Alternativen seitens KLM? Selbstläufer wird das aber vermutlich nicht werden....
 
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TripGuru

Neues Mitglied
02.08.2022
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KLM hatte umgebucht auf zwei Tage später von HAJ nach FRA (mit LH!) und FRA-AMS (ebenfalls LH!) und dann weiter mit KL nach LAS.

Da alles sehr kurzfristig war und wir eine Mietwagenrundreise hatten, wollten wir gerne so schnell wie möglich (am besten wie geplant) nach Las Vegas kommen, Daher haben wir dann gesagt, wir fahren selber nach AMS. Wäre das alles planbar mit mehr zeitlichem Vorlauf, dann hätten wir uns auch vorher ausführlich über mögliche Optionen informieren können. Aber 1,5 Tage vor Abflug eher schlecht ;-) Andere Alternativen mit KL über AMS gäbe es nicht, zumindest nicht als Direktflug.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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8.893
Hallo,

ich habe eine Ablehnung einer Zahlung wegen einer Verspätung von deutlich mehr als 4 Stunden von AY bekommen. Die Begründung verstehe ich nicht ganz bzw. kann sie nicht nachvollziehen

Gebucht war BER-HEL-RVN, erstes leg war AY1438, dieser Flug kam etwas verspätet in BER an, dann war aber das absolute Chaos am Start weil im BER eigentlich überall Personalchaos war, weder boarden, noch einladen oder der Pushback haben geklappt, da hat sich dann ein wenig die Verspätung akkumuliert, nachdem wir auf dem Rollfeld waren dauerte es dann fast eine Stunde bis wir einen Slot bekamen, der Pilot machte irgendwann die Ansage das sie sogar versucht haben im Tower anzurufen, dort aber niemand ans Telefon geht.

Durch die knappe und späte Verbindung blieben wir dann über Nacht in Helsinki sitzen. AY sieht die Sache jetzt so:

Please accept our apology for the cancellation of your flight AY1438 flight from Berlin to Helsinki on August 1st and for all the inconvenience caused to you as a consequence.

Punctuality is important for us and we are working to succeed in it. However, air travel is highly susceptible to sudden changes such as weather conditions and technical problems.

By virtue of regulation (EC) No. 261/2004 of the European Parliament and the Council, no compensation will be paid in case of a cancellation of a flight due to unusual conditions Finnair is unable to influence even if all reasonable and necessary measures are taken.

Such unusual conditions include weather conditions, strikes, decisions of the flight crew, and safety risks.

In the case of flight AY1438 - The previous Helsinki-Berlin flight departed delayed from Helsinki due to air traffic control restrictions; the Norwegian flight diverted to Helsinki the and runway was closed.

Accordingly, the Berlin-Helsinki flight was delayed.

An additional delay in Berlin due to ground staff shortage.

As these are considered extraordinary circumstances, the standard compensation will not be paid.

Ich hätte da jetzt die Frage was mit der Norwegian in HEL am 1 August los war, war da wirklich der Flughafen gesperrt? Kann man das irgendwie raus bekommen?

Mein Flug wurde nicht gecancelt, er wurde durchgeführt, kam lediglich zu spät in HEL an, hauptsächlich Schuld daran dürfte der Personalmangel in Berlin gewesen sein.

Lange Rede kurzer Sinn, AY bietet 15€ für Kommunikation und einen 50€ Voucher oder 5000 Meilen an. Das ganze sollte dann wohl zweimal gelten, da wir zu zweit waren.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten? Also was war am 1 August am Nachmittag in HEL los? Würde die Sache dann ohnehin an einen Anwalt abgeben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
Kann mir jemand meine Fragen beantworten? Also was war am 1 August am Nachmittag in HEL los? Würde die Sache dann ohnehin an einen Anwalt abgeben.
Der Teil der Begründung dürfte so oder so nichts rechtfertigen. Nach meiner Kenntnis ist es irrelevant, was bei den Flügen passierte, die ein Flugzeug absolviert hat, bevor es Dich transportieren sollte. Die Airline könnte ja auch ein paar Flieger in BER bunkern - für alle Fälle. Hatte ich übrigens selbst im Mai erlebt. Ab LHR drohte eine deutliche Verspätung aufgrund der Rotation. Da hat die Airline einen Leerflug ab CGN gestartet, der dann für pünktlichen Start ab LHR gesorgt hat.

Ob ein Personalmangel beim Bodenpersonal ein außergewöhnlicher Umstand ist, sollte m.E. @kexbox beantworten können, falls es da schon Rechtsprechung zu gibt.
 
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LH88

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08.09.2014
15.395
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Der Teil der Begründung dürfte so oder so nichts rechtfertigen. Nach meiner Kenntnis ist es irrelevant, was bei den Flügen passierte, die ein Flugzeug absolviert hat, bevor es Dich transportieren sollte. Die Airline könnte ja auch ein paar Flieger in BER bunkern - für alle Fälle. Hatte ich übrigens selbst im Mai erlebt. Ab LHR drohte eine deutliche Verspätung aufgrund der Rotation. Da hat die Airline einen Leerflug ab CGN gestartet, der dann für pünktlichen Start ab LHR gesorgt hat.

Ob ein Personalmangel beim Bodenpersonal ein außergewöhnlicher Umstand ist, sollte m.E. @kexbox beantworten können, falls es da schon Rechtsprechung zu gibt.
Naja wenn HEL tatsächlich etwas länger zu war, dann wäre das wohl ein aussergewöhnlicher Umstand, Personalengpässe kann ich da nicht einordnen, da dieses Problem bekannt war und ist und man trotzdem die Flüge anbietet.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
Naja wenn HEL tatsächlich etwas länger zu war, dann wäre das wohl ein aussergewöhnlicher Umstand, Personalengpässe kann ich da nicht einordnen, da dieses Problem bekannt war und ist und man trotzdem die Flüge anbietet.
Das könnte ein ungewöhnlicher Umstand für HEL-BER sein. Die Airline schreibt nichts davon, dass dieser Umstand auch noch bei BER-HEL bestand.
 
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LH88

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08.09.2014
15.395
8.893
Das könnte ein ungewöhnlicher Umstand für HEL-BER sein. Die Airline schreibt nichts davon, dass dieser Umstand auch noch bei BER-HEL bestand.
Es wäre aber für mich ein Grund da nicht weiter zu machen, wenn HEL dicht gewesen wäre wegen irgendeinem Zwischenfall, dann kann die Airline halt nix dafür, aber nach meiner Wahrnehmung war es das Personalchaos in Berlin das zu der Verspätung geführt hat. Da hat einfach nix geklappt.

Aber Berlin ist eben auch speziell, heute wieder 2 Stunden vom aussteigen bis zur Taxi gebraucht, Koffer haben sich weit über eine Stunde Zeit gelassen. Damit genauso lange am BER gewartet wie der Flug dauerte.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.037
Neuss
www.drboese.de
Um 16:15 Uhr Local, also 13:15 Uhr UTC sollte der Flieger von HEL nach BER gehen.


um 16:01 Uhr ging AY1863 nach Rhodos raus, sechs Minuten verspätet.
Um 16:05 statt 15:50 Uhr ging AY441 nach Oulu raus.
um 16:09 statt 16:05 Uhr ging AY941 nach Bergen raus.
Um 16:20 Uhr statt 16:00 Uhr ging AY865 nach Göteborg raus.
Um 16:23 Uhr statt 16:00 Uhr ging AY1337 raus.
Um 16:26 Uhr statt 16:26 Uhr ging AY915 nach Oslo raus.
Mal etwas vorgespult:
Um 16:44 Uhr statt 16:20 Uhr ging AY315 nach Vaasa raus.
um 16:46 Uhr statt 16:15 Uhr ging AY1405 nach München raus.
Um 16:47 statt 16:25 Uhr ging AY639 nach Ivalo raus.
Mal etwas vorgespult:
Um 17:22 Uhr statt 17:10 Uhr ging AY1475 nach Wien raus.


Das ist die Detailarbeit, die Fließbandanwälten das Leben schwer macht und dann im Verfahren vor Gericht meist zum Obsiegen führt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert, AY1437 kam wohl 16 Minuten zu spät in Berlin an, und Norwegian musste wohl zurück nach HEL, ist dort aber nur "gelandet", und zwar um 16:38. Somit dürfte das keinen wesentlichen Einfluss auf die gesamte Verspätung gehabt haben.

Weiter dann so:

AY1437 departed HEL 16:58 and landed BER 17:36 (scheduled 17:20)
AY1438 departed BER 20:23 (scheduled 18:10) and landed HEL 22:59

Also kam die Maschine 16 Minuten zu spät in Berlin an, war aber 1:59 zu spät in HEL, dadurch war dann auch unser Flug weg.
 
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AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.753
1.668
Hallo in die Runde!

Ich bräuchte Eure Einschätzung zu folgender Situation:

Gebucht wurde:
LH4379/4Y303 - LPA FRA - Abflug 14:30h
1h30 Transferzeit am FRA
LH398 - FRA LUX - Abflug 21:50h

Zufällig gesehen - bis dato keine Mitteilung seitens LH/4Y:

LH4379/4Y303 - LPA FRA - Abflug wurde auf 11:05h vorverlegt.

Dadurch ergibt sich eine Transferzeit am FRA von 4:50h !!

Ankommen werde ich am LUX wie gebucht - jedoch hätte ich einen solchen Flug mit dieser Transferzeit nie und nimmer gebucht.

Anstelle wie ursprünglich gebucht 6h55´ erhöht sich die Reisezeit nun auf 10h20´.

Über 10 Stunden für einen Rückflug von den Kanaren - das verärgert mich sehr.

LH bietet eine Erstattung an sowie Umbuchungsoptionen die die Sache jedoch nur "schlimmverbessern" - auch einen Tag später.

Zähneknirschend muss ich wohl dieses "Angebot" der Umbuchung annehmen... :mad:

Kann man in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch geltend machen?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Wenn, sollten auch 400 Euro unstrittig sein. Verstehe nicht, warum hier immer noch von 200 Euro gesprochen wird? Die Gesetzeslücke wurde doch vor über einem Jahr bereits geschlossen - man stelle sich vor, ein Flug wird kurzfristig 5, 10 oder mehr Std. vorverlegt und es kann schön stets immer um 50% gekürzt werden....Kann ja auch irgendwie nicht sein...Zum Glück hat sich das nun geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
Wenn, sollten auch 400 Euro unstrittig sein. Verstehe nicht, warum hier immer noch von 200 Euro gesprochen wird? Die Gesetzeslücke wurde doch vor über einem Jahr bereits geschlossen - man stelle sich vor, ein Flug wird kurzfristig 5, 10 oder mehr Std. vorverlegt und es kann schön stets immer um 50% gekürzt werden....Kann ja auch irgendwie nicht sein...
Ja, Du hast recht. Das ergibt sich aus EuGH, 21.12.21, C-180/20 und C-270/20.

Nimmt man die Antwort des EuGH wortwörtlich, dann bedeutet das: Anspruch bei Vorverlegung um mehr als eine Stunde und immer ohne Kürzung.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.291
960
Dann gibt es nix. Und nein, hier wird nicht zu Betrug beraten.
Sorry, stehe auf dem Schlauch.... Was hat das mit Betrug zu tun?
Also, als Beispiel, die Fluggsellschaft XY streicht einen Flug der in 3Wochen hätte stattfinden sollen. Ich erfahre hier zufällig im Forum, dass der Flug ausfällt - denn die Airline informiert mich nicht. Ich bekomme keine Entschädigung da KLenntnisssstand und mehr > 14Tage; aber Frau "Müller" die dieses Forum nicht einmal kennt volle Ausgleichszahlung, weil auch Sie keine Email von der Airline erhalten hat. Wenn ich jetzt auf EU261 plädiere, wäre es "Betrug" - richtig verstanden?!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.060
13.531
Ist das denn mal entschieden worden, dass "Unterrichtet Werden" des Passagiers die zufällige Erlangung von Kenntnissen durch den Passagier ohne Zutun der Airline umfasst? Denn der Wortlaut der VO gibt das nicht unmittelbar her.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.753
1.668
Lass dich doch auf LPA-ZRH-LUX umbuchen, dann bist du in sieben Stunden zu Hause.

Anhang anzeigen 203124
Das ist/wäre tatsächlich auch mein Wunschflug - war auf dem Flug im Dezember - Transfer am ZRH ohne Probleme - Service an Bord "top" im Vergleich zur Disco.

Leider ist die C im A320 fast ausgebucht - es waren lediglich noch 3 Fensterplätze frei - keine 3er Reihe für 2 Reisende verfügbar.

4Y303 wird an meinem Reisetag mit einer A330 (sonst A320) ausgeführt - "Lie Flat" in der C - auch nicht schlecht.

Habe mich damit abgefunden - am frühen Abend wird dann eben in der SEN Lounge maximiert - ist Sonntags nie viel los - Strafe muss sein... 😎

Bin immer noch nicht "offiziell" über die neuen Flugzeiten informiert worden (n)(n)