Falls die Entscheidungsfindung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält, wird sich schon jemand finden, der das Vorhaben juristisch stoppt. Diese Sorge dürfte also unbegründet sein. Und nur weil eine Maßnahme populär ist, ist sie noch lange nicht populistisch.
@umsteiger: Jetzt bist Du wahrscheinlich schon ausgestiegen. Aber ich antworte trotzdem einmal.
Populistisch deshalb, weil Juncker außerhalb seines Kompetenzbereichs das Umfragergebnis im Nachhinein umsetzen wollte, ohne sich mit den nationalen Regierungen abszustimmen. In vielen EU-Ländern hat die Umfrage kaum Ressonanz erhalten. Deshalb fehlt es an der Legitimität der Onlineumfrage.
Du bist hauptsächlich im Zivilrecht unterwegs. Aber sobald die EU ins Spiel kommt, wird es tricky. Ich hatte vor einigen Jahren mal ein Verfahren auf dem Tisch, in dem wir die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens einer EU-Verordnung gerichtlich prüfen lassen wollten und auch materiellrechtliche Bednken hatten. Das Europaparlament war zu einer Fassung angehört worden, in der es etwas komplett anderes stand, als der Rat dann beschlossen hat. Es gab schlichtweg keine Klageart dafür.
Wenn man versucht deutsche Gericht zu Vorlageverfahren zum EuGH zu ermuntern, ist das auch eher ernüchternd.
Die Rechtschreibereform (ohne EU-Bezug) war übrigens beispielsweise auch nicht justitiabel.
Wenn sich ein Kläger findet, heißt das noch lange nicht, dass es die Gericht interessiert.
@airsicknessbag: Falls in Deinem Beitrag von vor einigen Tagen ein gewisse Kritik gegenüber Volksentscheiden anklingen sollte: Ich denke, man sollte dem Volk/den EU-Staatsvölkern schon eine gewisse Reife zugestehen. Wenn die Rahmenbedingungen klar sind (z.B. Umstellung auf Sommerzeit für immer, Umstellung auf Winterzeit für immer, aber für was ihr euch auch entscheidet, es gibt auf dem Gebiet der EU eine einheitliche Regelung, sonst besteht die Gefahr, dass ihr in Schwechat den Anschlussflug verpasst oder ihr euch am Wiener Westbahnhof bei der Umsteigezeit irrt), sehe ich keine Probleme. Das Argument, dass man das Volk über gewisse Themen lieber nicht abstimmen lassen sollte, wurde bei der Abstimmung zur Todesstrafe in Hessen gerade widerlegt. Dafür wie man Volksentscheide mit Art. 38 GG in Einklang bringt, gab es auf dem letzten Verwaltungsgerichtstag eine Diskussion über interessante Ansätze.