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Einer Eintragung muss man nicht zustimmen. Inkasso Büros nehmen ja auch Einträge ohne Rückfrage vor... Selbst dann, wenn die Forderung aus einem Vertragsverhältnis resultiert bei dem keine Einwilligung für die Schufa vorlag. Inkasso Büros können sogar die Schufa ohne Einwilligung abfragen... Was ich aus Datenschutz Sicht ziemlich Bedenklich finde.
Ich bezweifle im übrigen das die Bank mit der Schufa zusammen arbeitet... Dann müsste sie doch in nahezu jedem EU Land einen Vertrag mit einer nationalen Bonitätsauskunft haben?
In dem Moment, in dem es eine strittige Forderung gibt, besteht ein berechtigtes Interesse an der Eintragung. Hier sind wir bei einem ganz anderen Sachverhalt als "Eintragung laufender Dispo" o.ä.