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FerratumBank MasterCard Debit

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Dann bleiben wohl nur E-GELD Insitutte wie Neteller
Für was "bleiben wohl nur" die?
Für Geldwäsche, Steuerhinterziehung bzw. Sozialbetrug?


Ausländische Bankkonten kann man ja unverändert problemlos eröffnen (je nach Bank, Person, Kapital etc.) und nutzen.
Man muss eben nur die Steuer-ID angeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Timo1983

Erfahrenes Mitglied
19.02.2017
286
0
Für was "bleiben wohl nur" die?
Für Geldwäsche, Steuerhinterziehung bzw. Sozialbetrug, meinst du?


Ausländische Bankkonten kannst du ja problemlos mit Angabe der Steuer-ID eröffnen.

Nein keine Geldwäsche keine Steuerhinterziehung da ich gar keine Erträge erwirtschafte. Aber Erträge gibts doch beim FerrantumBank Girokonto doch gar nicht?

Es gibt halt das Kontenabrufverfahren das mittlerweile monatlich durchgeführt wird und das dürfte doch dann auch EU Weit wegen der Steuer ID gelten.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
keine Steuerhinterziehung da ich gar keine Erträge erwirtschafte.
Rein prinzipiell müsste man dafür ja auch keine Kapitalerträge erwirtschaften, sondern könnte ja beispielsweise Einkommen aus Schwarzarbeit darüber laufen lassen, wofür Vermögen und Transaktionen auf diesem Konto dann ein Indiz sein könnten.

Es gibt halt das Kontenabrufverfahren das mittlerweile monatlich durchgeführt wird
...und was ist daran jetzt genau das Problem, das eine Nutzung des Kontos ausschliessen soll? :confused:

Ich las zumindest bei Wikipedia, dass dabei nur die Stammdaten abgefragt würden.
Man hat halt ein Bankkonto im Ausland.
Das ist ja nicht verboten oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
...und was ist daran jetzt genau das Problem, das eine Nutzung des Kontos ausschliessen soll? :confused:

Ich las zumindest bei Wikipedia, dass dabei nur die Stammdaten abgefragt würden.
Man hat halt ein Bankkonto im Ausland.
Das ist ja nicht verboten oder so.

Ich weiß nicht genau welches Problem Timo hat, jedoch kenne ich Fälle bei denen das Jobcenter Zahlungen ohne Benachrichtigung eingestellt hat nachdem ein neues (inländisches) Konto eröffnet wurde. Begründung: Man hätte vorher um Erlaubnis fragen müssen. Die Zahlungen wurden dann meist nach einer Standpauke wieder aufgenommen, jedoch hat dieses Vorgehen schon einen gewissen Beigeschmack.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich weiß nicht genau welches Problem Timo hat, jedoch kenne ich Fälle bei denen das Jobcenter Zahlungen ohne Benachrichtigung eingestellt hat nachdem ein neues (inländisches) Konto eröffnet wurde. Begründung: Man hätte vorher um Erlaubnis fragen müssen.
Bezweifel' ich.
Wobei ich nicht mal bezweifel, dass das vielleicht mal ein Sachbearbeiter gesagt, aber es wird rechtlich schlicht kein solches "Verbot" der Kontoeröffnung ohne Erlaubnis geben.

Vermutlich nimmt die Behörde das als Anlass, an der Vollständigkeit der Angaben des Sozialleistungsbeziehers zu zweifeln, bzw. die Nutzung für nicht anzugebende Einkünfte zu vermuten. Dann kann bzw. muss man halt proaktiv handeln, und es umgehend angeben. Die Eröffnung des Produkts sollte ja gerade als Sozialleistungsbezieher auch mit geringem Einkommen plausibel sein: Kostenloses Konto mit online nutzbarer "Kreditkarte" (MasterCard) mit kostenlosen Barabhebungen. Würde ich beispielsweise in Deutschland Grundsicherung beziehen, würde ich das ziemlich sicher eröffnen. Spätestens dann, wenn ich DKB-Cash nicht bekäme. Und ggf. gleich der Behörde als neue Kontoverbindung für die Kontoeröffnungen mitteilen, mit genannter Begründung.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
PS: Ausnahme evtl. insbesondere wenn man Pfändung unterliegt, da dann, glaube ich, die Anzahl Konten beschränkt ist, die man "haben darf"?
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Bezweifel' ich.
Wobei ich nicht mal bezweifel, dass das vielleicht mal ein Sachbearbeiter gesagt, aber es wird rechtlich schlicht kein solches "Verbot" der Kontoeröffnung ohne Erlaubnis geben.

Rechtlich ist das Ganze natürlich nicht haltbar. Man macht es aber trotzdem um zu zeigen wer am längeren Hebel sitzt.
 
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danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
PS: Ausnahme evtl. insbesondere wenn man Pfändung unterliegt, da dann, glaube ich, die Anzahl Konten beschränkt ist, die man "haben darf"?

Nein. Man darf jedoch nur ein Konto haben das dem Pfändungsschutz unterliegt. Alle anderen können dann gepfändet werden.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Muss man bei einer Pfändung nicht (meist) das Vermögen ohnehin per eidesstattlicher Versicherung angeben?
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ich bin aber mal gespannt, wie die Ferratum Bank reagiert, wenn man denen die Steuer-ID nicht mitteilt. Weil ich gehe eigentlich davon aus, das die Ferratum Bank trotzdem verpflichtet ist, eine Meldung an die deutsche Finanzbehörde zu veranlassen. Wie das aber erfolgen soll, wenn man versäumt die Steuer-ID bei der Kontoeröffnung zu erheben, mag mal dahingestellt sein.

Die von den Finanzinstituten an das BZSt gemeldeten


  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Steuerlicher Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts
  • Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres
  • ...

https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inte...ormationen/Allgemeine_Informationen_node.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich bin aber mal gespannt, wie die Ferratum Bank reagiert, wenn man denen die Steuer-ID nicht mitteilt.
Wird eine Kündigung bzw. Kontenschliessung sein.

ich gehe eigentlich davon aus, das die Ferratum Bank trotzdem verpflichtet ist, eine Meldung an die deutsche Finanzbehörde zu veranlassen. Wie das aber erfolgen soll, wenn man versäumt die Steuer-ID bei der Kontoeröffnung zu erheben, mag mal dahingestellt sein.
Wird es halt ohne die Angabe gemeldet. Wo ist das Problem?

Ich habe dazu das deutsche FKAustG als gesetzliches Pendant nur mal schnell überflogen. Da werden für bestehende meldepflichtige Konten von den Finanzinstituten lediglich "angemessene Anstrengungen" gefordert, die Steuer-ID binnen 2-3 Jahren zu beschaffen. Ich weiss nicht, ob das maltesische Pendant dies analog handhabt, z.B. aufgrund CRS-Vorlage. Bezweifle ich aber, dass dort wirklich schärfere Vorschriften gelten, insbesondere mit Strafandrohung.

De facto dürften die Banken das allerdings relativ schnell über die Bühne bringen wollen (ich hatte von meiner maltesischen Bank die Aufforderung relativ schnell erhalten), und unkooperative Kunden schlicht kündigen.


PS: Und die Strafvorschrift im deutschen FKAustG gilt auch nur für Vorsatz oder "Leichtfertigkeit". Scheint mir also zumindest nach deutschem Recht für deutsche Institute nicht wirklich ein Problem zu sein; und dann schmeisst man die Unkooperativen halt wie gesagt raus... Wenn's um hohe Summen bzw. lukrative Kunden geht, macht man's ungern oder versucht es nach Kräften zu vermeiden, aber im standardisierten Massengeschäft bei Ferratum...?
 
Zuletzt bearbeitet:

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.607
1.234
Finde etwas erschreckend, dass die Ferratum Bank nun in den TOP3 im Tagesgeldvergleich bei Check24 ist. Ferratum ist irgendwie noch nicht ganz fertig, um es mit anderen Banken aufzunehmen. Sieht man ja an dem Girokonto von denen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Finde etwas erschreckend, dass die Ferratum Bank nun in den TOP3 im Tagesgeldvergleich bei Check24 ist. Ferratum ist irgendwie noch nicht ganz fertig, um es mit anderen Banken aufzunehmen. Sieht man ja an dem Girokonto von denen.
Ich würde das eine jetzt nicht unbedingt in Zusammenhang zum anderen setzen.
Das Tagesgeld-Angebot gibt es ja schon deutlich länger - und dürfte auch das sowohl technisch wie auch regulatorisch wesentlich unkomplizierte bzw. umkomplexere Produkt sein.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das Geld ist wieder vollständig auf das Ferratum-Konto zurückgekommen, nachdem ich mehrmals (per Mails und Telefon) den Kundenservice genervt habe. Na immerhin. Ich geb's mal besser über die Mastercard aus ;)

Interessant auch: Ist durch mehrfache PIN-"Falsch"eingabe der Login in der App nicht mehr möglich, ist der Login auf dem Computer ins Online-Banking dennoch möglich (denn das Token-Generieren über die App funktioniert weiterhin). Ich habe dann halt die Verbindung gelöscht und neu eingerichtet über die Daten (Username und Passwort) aus der ersten Einrichtung, seitdem geht alles wieder.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Das Geld ist wieder vollständig auf das Ferratum-Konto zurückgekommen, nachdem ich mehrmals (per Mails und Telefon) den Kundenservice genervt habe. Na immerhin. Ich geb's mal besser über die Mastercard aus ;)

Interessant auch: Ist durch mehrfache PIN-"Falsch"eingabe der Login in der App nicht mehr möglich, ist der Login auf dem Computer ins Online-Banking dennoch möglich (denn das Token-Generieren über die App funktioniert weiterhin). Ich habe dann halt die Verbindung gelöscht und neu eingerichtet über die Daten (Username und Passwort) aus der ersten Einrichtung, seitdem geht alles wieder.

Ich vermute mal das mit dem Token bei der gesperrten App ist eher ein Bug? Wie oft hast du den Pin falsch eingegeben, bevor der Login gesperrt wurde?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ist es nicht. Ich war mir todsicher, dass die PIN 3x richtig eingegeben wurde. Aber es hieß dreimal, PIN falsch. Irgendwas war wohl in den Einstellungen der App nicht ganz OK.

Dass die selbe, gerade noch als falsch angezeigte PIN aber einen gültigen Token abwarf, bedeutet ja, dass sie doch richtig war.

These: Es gibt also offenbar auch im Onlinebanking von Ferratum eine Art Online-PIN und Offline-PIN. & Der Fehlbedienungszähler der App in Bezug auf das Online-Banking ist offenbar eine reine Offline-Angelegenheit, auch wenn angezeigt wurde, ich solle den Kundenservice kontaktieren.