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Ich dachte die EU Regelung sagt das es im EU Ausland nicht teurer als im Heimatland sein darf, danach wäre es doch legal in DE Gebühren zu nehmen.
Nö, siehe Verordnung (EG) Nr. 924/2009
[FONT="]Zahlungsdienstleister erheben von einem Zahlungsdienstnutzer für grenzüberschreitende Zahlungen bis zu einem Betrag von 50 000 EUR die gleichen Entgelte wie sie sie von Zahlungsdienstnutzern für entsprechende Inlandszahlungen in gleicher Höhe und in der gleichen Währung erheben.[/FONT]