Die DiBa schreibt sogar "Credit" auf die Karte, was genau genommen Betrug ist, da es eine Debitkarte ist.
Ein Händler muss bei einer Kreditkarte höhere Gebühren zahlen.Wer wird denn da um was betrogen?
Täuschung (falsche Bezeichnung)Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.
Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.
Durch die Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden entstehen. Ein solcher Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des betroffenen Vermögens durch die Verfügung des Getäuschten nach objektiven Kriterien geschmälert wird.
Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden. Es genügt jedoch Eventualvorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale. Hinzukommen muss die Absicht des Täters, sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Vorteil aus der Vermögensverfügung muss dabei stoffgleich mit dem eingetretenen Schaden sein.
Schließlich muss die Bereicherung auch rechtswidrig sein. Bei der rechtswidrigkeit handelt es sich um ein Tatbestandsmerkmal. Rechtswidrig ist demnach jede Bereicherung, die objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.
Neben dem Betrug nach § 263 StGB kennt das Gesetz auch den besonders schweren Fall des Betrugs nach § 263 Abs. 3 StGB. Dazu gehören die Regelbeispiele gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung, Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes u.a.
Ein Händler muss bei einer Kreditkarte höhere Gebühren zahlen.
Dadurch dass die Diba ihre Karte rechtswidrig als Kreditkarte deklariert, erschleicht sie sich bei dem Händler höhere Gebühren, um dadurch mehr Einnahmen bei der Kartenzahlung zu generieren.
Die DiBa täuscht also den Händler über Tatsachen. Diese Tatsachen führen dazu dass die DiBa bereichert wird und der Händler einen Schaden hat.
Hier mal was zum nachlesen:
Betrug - Definition und Erkl
Täuschung (falsche Bezeichnung)
Vermögensschaden (Händler zahlt zu viel)
Vorsatz
Bereicherungsabsicht (DiBa bekommt zu viel)
rechtswidrig (Verstoß gegen EU-Verordnung und Visa-Lizenzverträgen)
Das alles trifft zu.
Und wie man im letzten Absatz lesen kann, handelt es sich dabei sogar um einen besonders schweren Fall des Betrugs, nämlich dem gewerbsmäßigen Betrug.
Ich frage mich, wer hier eigentlich einschreiten müsste. Die ING-Diba verheimlicht ja nichts, sondern spricht im Internet und auf der Karte selbst offen von "VISA Credit".Warum merkt das keiner ?
Ich frage mich, wer hier eigentlich einschreiten müsste. Die ING-Diba verheimlicht ja nichts, sondern spricht im Internet und auf der Karte selbst offen von "VISA Credit".
https://www.ing-diba.de/girokonto/karten/kundenservice/#!01554
Zumindest VISA scheint dies ja auszureichen, keine Ahnung, wie das die BaFin sieht.Sie schreiben ja auch, dass es 3 Tage Credit gibt![]()
Sie schreiben ja auch, dass es 3 Tage Credit gibt![]()
Zumindest VISA scheint dies ja auszureichen, keine Ahnung, wie das die BaFin sieht.
Weiß jemand von euch, wie die neuen Fidor SmartCards aussehen? Steht da auch Credit drauf? Im Gegensatz zur ING-Diba valutiert Fidor ja wirklich sofort, sogar am Wochenende.
Ich habe mal die wesentliche Stelle für dich markiert.Da hat die Rechtsabteilung der Diba möglicherweise eine Lücke gefunden. In der Verordnung ist die Frist jedenfalls nicht reguliert:
„Kreditkartentransaktion“ einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird;
Da hat die Rechtsabteilung der Diba möglicherweise eine Lücke gefunden. In der Verordnung ist die Frist jedenfalls nicht reguliert:
„Kreditkartentransaktion“ einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird;
‘credit card transaction’ means a card-based payment transaction where the amount of the transaction is debited in full or in part at a pre agreed specific calendar month date to the payer, in line with a prearranged credit facility, with or without interest;
Dies ist ja bei einigen Händlern der Fall, dass sie Credit card surcharges berechnen, nicht jedoch Debit card surcharges, etwa Wohnungsunternehmen in UK.Lustig wirds nur, wenn Kunden dadurch in Zukunft benachteiligt werden. Sprich höhere Aufschläge bezahlen aber de facto dafür keine Gegenleistung wie ein verlängertes Zahlungsziel erhalten.
Hast Du auch ein Bsp. für den deutschen Markt?Dies ist ja bei einigen Händlern der Fall, dass sie Credit card surcharges berechnen, nicht jedoch Debit card surcharges, etwa Wohnungsunternehmen in UK.
In Deutschland glaubt doch jeder, dass alle Visa/Mastercard automatisch Kreditkarten sind. Daher undenkbar, dass jemand plötzlich eine Visa-Debit bevorzugt.Hast Du auch ein Bsp. für den deutschen Markt?
Ist das dann der Grund, warum Easyjet meine ING Visa Debit Karte nur als Kreditkarte anerkannte?
Genau.Ist das dann der Grund, warum Easyjet meine ING Visa Debit Karte nur als Kreditkarte anerkannte?
Nein, auf meiner steht nur Visa.Steht auf ihr nicht "Credit"? Auf meine ING Karte steht Credit
Genau.
Am besten beschwerst du dich bei der DiBa, dass sie deine Visa-Debitkarte falsch eingestuft haben und du deswegen bei der Buchung zu hohe Gebühren zahlen musstest. Ich fag mich, was die dann antworten.