Frage zu Visa Free into China

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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
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Verstehe ich das mit den 72h richtig?

Ich komme beispielsweise am 01.05 um 10 Uhr in PVG an und kann dann am 04.05 um 22 Uhr weiter nach Seoul fliegen?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Stimmt natürlich, wobei sich china.org.cn schon nach einer offiziellen Seite aussieht.
 

zIggO

Reguläres Mitglied
22.03.2015
92
5
FRA
Verstehe ich das mit den 72h richtig?

Ich komme beispielsweise am 01.05 um 10 Uhr in PVG an und kann dann am 04.05 um 22 Uhr weiter nach Seoul fliegen?
In China wird es keine Probleme geben. Die Frage ist nur ob das auch am Check-In bekannt ist. Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
In China wird es keine Probleme geben. Die Frage ist nur ob das auch am Check-In bekannt ist. Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.

Habe den Flug von PVG nach ICN noch nicht gebucht. Am besten Bestätigung vor der Buchung von der gewünschten Airline holen und dann sollte man auf der sicheren Seite sein, oder?

Konkret ist es bei mir: Ankunft am 07.04 um 07:45 in PVG. Geplanter Weiterflug wäre der 10.04, ungern früh morgens. Also entweder es klappt auch gegen mittag am 10.04 oder ich muss am Vorabend weiter.
 

zIggO

Reguläres Mitglied
22.03.2015
92
5
FRA
Ich kenne es so, das man nur an dem Tag an dem die 72 Stunden enden (10.4) bis 23:59h wieder ausgereist sein muss.
 
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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.
Blöd nur, dass etwa CA und MU deutlich 72 Stunden schreiben, nicht vier Kalendertage - müsste man halt den von mir verlinkten Beitrag lesen. :idea:

Am besten Bestätigung vor der Buchung von der gewünschten Airline holen und dann sollte man auf der sicheren Seite sein, oder?
Einem Angestellten im Callcenter würde ich am allerwenigsten vertrauen, außerdem werden die dich auf ihre Website verweisen. Ergebnis siehe oben. Je nachdem wen du dann beim Check-In erwischt gelten dort ohnehin schnell einmal ganz andere Regeln nach persönlicher Auffassung.

...dass Check-In-Personal Einreisevorschriften nicht kennt und/oder falsch interpretiert.

Wenigstens waeren das ex EU leicht verdiente 600 EUR.
Wäre es das? Der chinesische Gesetzgeber spricht laut ft Post selbst von 72 Stunden, ebenso die durchführende Airline; in diesem Fall dürfte dem Richter ziemlich egal sein was Timatic so von sich gibt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.365
14.882
Timatic ist ja nun nicht irgendein privater Verein, der persoenliche Meinungen unverbindlich in den luftleeren Raum stellt. Es ist das offizielle Instrument der IATA, das seine Informationen direkt von den Behoerden bzw. Gesetzgebern bezieht. Insofern messe ich einer Timatic-Auskunft, zumal im Verhaeltnis zwischen Passagier und IATA-Mitglied, schon eine erhebliche rechtliche Relevanz zu.

(Ausserdem freue ich mich, wenn ich als Richter am AG Frankfurt den Fall ckone501 ./. Air China auf dem vollen Schreibtisch liegen habe, wenn ich ein Sachverstaendigengutachten zum chinesischen Auslaenderrecht durch drei Zeilen Timatic ersetzen kann ;) )
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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4.426
Gummersbach
Es ergeht der Verweis auf Zuschrift No. 371 ebenda , Juser Somkiat . Die 72 Stunden beginnen um 23:59 am Einreisetag . Die Mitarbeiter der chinesischen Fluggesellschaft Etihad jedenfalls zu DUS bedürfen der Belehrung in Schriftform .
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

Dieses Stichwort sollte man in solchen Fällen immer parat haben - es könnte beim gemeinen Einscheckarbeiter genau jene Gehirnzelle anregen, die zu einem Anruf beim Aufsichtspersonal führt. Erst neulich wieder in BRU erlebt. Erst nö, dann schnippig, dann langes Gesicht. Vor lauter Ärger über die Niederlage noch mein Handgepäck gewogen, um anzumerken, dass man die 9kg heute nur aus besonderer Großzügigkeit durchgehen lassen würde. Was heißt Mittelfinger auf Flämisch?
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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(Ausserdem freue ich mich, wenn ich als Richter am AG Frankfurt den Fall ckone501 ./. Air China auf dem vollen Schreibtisch liegen habe, wenn ich ein Sachverstaendigengutachten zum chinesischen Auslaenderrecht durch drei Zeilen Timatic ersetzen kann ;) )

Wirklich? Warum nicht erst einmal ein Gutachten einholen? Dann ist erst einmal 6 Monate Ruhe, und zahlen tut's ja ein Anderer... :sick:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Es ergeht der Verweis auf Zuschrift No. 371 ebenda , Juser Somkiat . Die 72 Stunden beginnen um 23:59 am Einreisetag . Die Mitarbeiter der chinesischen Fluggesellschaft Etihad jedenfalls zu DUS bedürfen der Belehrung in Schriftform .

Da Etihad, wie der werte Juser natürlich weiß, keine chinesische Fluggesellschaft ist, ist mit der Vorhaltung derartigen Spezialwissens am Aussenposten DUS nicht zu rechnen. Gleiches gilt für alle anderen Fluggesellschaften, inklusive der Hansaluft, und mit Ausnahme der genuin chinesischen.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.468
6.141
DUS
Konkretes Beispiel von mir:

Am 04.09.2015 gegen 15:15 local time mit EK in PVG angekommen.
Am 07.09.2015 gegen 18:45 local time mit MU nach ICN geflogen
also mehr als 72h da gewesen. Der IO in PVG gab sich sogar mit einem screenshot meiner Buchung zufrieden und in meinem Reisepass ist ein Stempel
" [...] permitted to stay in Shanghai until 2015/09/07" keine Uhrzeit. Dementsprechend bis 23:59

Lediglich dem Herren, der in DUS das EK checkin gemacht hatte, musste ich die Regelung etwas genauer erklären, bis er Bescheid wusste. Aber alles in allem kein Problem.

Noch was zu PVG-ICN. Ich hatte MU5051. Wenn du keinen Wert auf MU oder CZ legst, dann buch lieber einen Flug mit OZ oder KE.
Andernfalls schau dir einfach mal an, was MU so unter Pünktlichkeit versteht.
 
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QR817

Erfahrenes Mitglied
28.01.2016
399
0
FRA
Frage zum Visum in China

Hallo,

vor kurzem wurde die Visa Freie Aufenthaltserlaubnis in Shanghai von 72h auf 144h verlängert.

Befreiung der Visapflicht, China Visa Tipps

Ich habe mich mal dann erkundigt, wie die Bedingungen zum Visa Freie Aufenthaltserlaubnis ist.

Im Absatz 8.2 im oben genannten Link steht, dass alle Personen in einer Gruppe, die dort einreisen die gleichen Staatsangehörigkeit besitzen müssen.

Werde in Juni für 5 Tage von Japan aus in Shanghai einreisen. Ich (Deutscher) würde mit einem Freund (Schweizer) dort einreisen.

Alleine darf man wie es aussieht auch nicht mit einem Visa Freie Aufenthaltserlaubnis einreisen. (Absatz 8.1)

Stimmt das, dass man weder alleine noch mit unterschiedliche Staatsangehörigkeit in einer Gruppe einreisen darf?
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
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4.426
Gummersbach
Pearl River Delta Region (Guangzhou , Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Zhaoqing, Huzhou) , aber :

Shanghai on Thames
 

QR817

Erfahrenes Mitglied
28.01.2016
399
0
FRA
Sehe gerade, dass im Absatz 8 nicht zu Shanghai bezieht sondern um die andere Gebiete.
 
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