Das ist bis dato aber keineswegs offiziell, zukünftige Reisepläne würde ich demnach nicht auf der Ankündigung bauen bzw wenn, dann nur unter dem Risiko ggf ein Visum beantragen zu müssen.Wobei es in Shanghai demnächst(?) auch 6 Tage ohne Visum geben soll.
In China wird es keine Probleme geben. Die Frage ist nur ob das auch am Check-In bekannt ist. Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.Verstehe ich das mit den 72h richtig?
Ich komme beispielsweise am 01.05 um 10 Uhr in PVG an und kann dann am 04.05 um 22 Uhr weiter nach Seoul fliegen?
In China wird es keine Probleme geben. Die Frage ist nur ob das auch am Check-In bekannt ist. Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.
In China wird es keine Probleme geben. Die Frage ist nur ob das auch am Check-In bekannt ist. Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.
Ich kenne es so, das man nur an dem Tag an dem die 72 Stunden enden (10.4) bis 23:59h wieder ausgereist sein muss.
in PVG werden die 72 Stunden ab 0:01 Uhr des Folgetages nach Einreise gezählt[/URL], andererseits würde ich mir diesen Beitrag auf ft.com durchlesen
Blöd nur, dass etwa CA und MU deutlich 72 Stunden schreiben, nicht vier Kalendertage - müsste man halt den von mir verlinkten Beitrag lesen.Bei den chinesischen Airlines sollte das eigtl kein Problem sein.
Einem Angestellten im Callcenter würde ich am allerwenigsten vertrauen, außerdem werden die dich auf ihre Website verweisen. Ergebnis siehe oben. Je nachdem wen du dann beim Check-In erwischt gelten dort ohnehin schnell einmal ganz andere Regeln nach persönlicher Auffassung.Am besten Bestätigung vor der Buchung von der gewünschten Airline holen und dann sollte man auf der sicheren Seite sein, oder?
Wäre es das? Der chinesische Gesetzgeber spricht laut ft Post selbst von 72 Stunden, ebenso die durchführende Airline; in diesem Fall dürfte dem Richter ziemlich egal sein was Timatic so von sich gibt....dass Check-In-Personal Einreisevorschriften nicht kennt und/oder falsch interpretiert.
Wenigstens waeren das ex EU leicht verdiente 600 EUR.
Timatic
Stimmt natürlich, wobei sich china.org.cn schon nach einer offiziellen Seite aussieht.
(Ausserdem freue ich mich, wenn ich als Richter am AG Frankfurt den Fall ckone501 ./. Air China auf dem vollen Schreibtisch liegen habe, wenn ich ein Sachverstaendigengutachten zum chinesischen Auslaenderrecht durch drei Zeilen Timatic ersetzen kann )
Es ergeht der Verweis auf Zuschrift No. 371 ebenda , Juser Somkiat . Die 72 Stunden beginnen um 23:59 am Einreisetag . Die Mitarbeiter der chinesischen Fluggesellschaft Etihad jedenfalls zu DUS bedürfen der Belehrung in Schriftform .
Wirklich? Warum nicht erst einmal ein Gutachten einholen? Dann ist erst einmal 6 Monate Ruhe, und zahlen tut's ja ein Anderer...
Am 04.09.2015 gegen 15:15 local time mit EK in PVG angekommen.
Am 07.09.2015 gegen 18:45 local time mit MU nach ICN geflogen
also mehr als 72h da gewesen.