Update, weitere Verschaerfung in Urumtschi; Aenderungen wie immer fett:
Der Pass muss mindestens drei Monate Restgueltigkeit vom Tag der Ankunft an besitzen.
Kein TWOV:
Fuzhou, Huangshan, Mudanjiang, Shenzhen, Urumtschi und Yanji.
Zwei Stunden:
Urumtschi. Ein Verlassen des Transitbereiches ist nicht moeglich.
24 Stunden mit Ein- und Ausreise an unterschiedlichen Flughaefen, Bahnhoefen und Kreuzfahrt-Terminals:
Ueberall ausser Fuzhou, Huangshan, Mudanjiang, Shenzhen, Yanji und Urumtschi.
Ein Verlassen des Transitbereiches, das notwendige Voraussetzung u.a. fuer eine Ausreise an einem anderen Flughafen, Bahnhof oder Kreuzfahrt-Terminal ist, ist mit visafreiem Transit nicht moeglich. Stattdessen muss ein Transitvisum beschafft werden; dies ist bei Ankunft ("Visa on Arrival") moeglich.
24-Stunden-Transit in Chengdu muss von der Airline vor Abflug an die Behoerden in Chengdu gemeldet werden.
72 Stunden mit Ein- und Ausreise am selben Flughafen:
Guilin, Harbin, Kunming.
Vier Kalendertage mit Ein- und Ausreise am selben Flughafen:
Changsha, Chengdu, Tschungking, Kanton, Tsingtau, Wuhan, Xian und Xiamen.
Vier-Tage-Transit in Changsha, Chengdu und Xiamen muss von der Airline vor Abflug an die Behoerden in Changsha bzw. Chengdu bzw. Xiamen gemeldet werden.
Sieben Kalendertage mit Ein- und Ausreise an irgendeinem der jeweiligen Flughaefen, Haefen und Bahnhoefe:
Schanghai (PVG, SHA, Port International Cruise Terminal, Wusongkou (Baoshan) International Cruise Terminal und Railway Station), Hangzhou und Nanking.
Peking, Peking-Westbahnhof, Tianjin, Tianjin International Cruise Home Port, Shijiazhuang und Qinhuangdao Sea Port.
Dalian und Shenyang.
Im uebrigen findet sich ein Hinweis, dass das Erfordernis "Passengers in transit must hold passports or passport replacing documents that are accepted for entry into China (People's Rep.)" dann nicht mehr gelte, wenn man den Transitbereich in PEK nicht verlasse. Damit duerfte nun, je nach Zielland, der Transit auch mit Passersatz-Reiseausweisen, abgelaufenen Paessen und Personalausweisen moeglich sein.
Anmerkung: Diesen Hinweis halte ich angesichts des neu aufgenommenen Erfordernis der dreimonatigen Restgueltigkeit eines Passes fuer obsolet.