Frage zu Visa Free into China

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.265
13.992
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Ich mache es schon, immer wenn ich Aenderungen bemerke. Meinem Vorschlag des Anpinnens wurde leider nicht gefolgt.



Update, Aenderungen wie immer fett:


Der Pass oder "other documents accepted for entry" muss mindestens drei Monate Restgueltigkeit vom Tag der Ankunft an besitzen.


Kein TWOV:

Fuzhou, Huangshan, Mudanjiang, Shenzhen, Urumtschi und Yanji.


Zwei Stunden:

Urumtschi. Ein Verlassen des Transitbereiches ist nicht moeglich.



24 Stunden mit Ein- und Ausreise an unterschiedlichen Flughaefen, Bahnhoefen und Kreuzfahrt-Terminals:

Ueberall ausser Fuzhou, Huangshan, Mudanjiang, Shenzhen, Urumtschi und Yanji.

Ein visafreier Transit ueber Shenzhen nach Hongkong oder Macau ist nicht moeglich.


Ein Verlassen des Transitbereiches, das notwendige Voraussetzung u.a. fuer eine Ausreise an einem anderen Flughafen, Bahnhof oder Kreuzfahrt-Terminal ist, ist mit visafreiem Transit nicht moeglich. Stattdessen muss ein Transitvisum beschafft werden; dies ist bei Ankunft ("Visa on Arrival") moeglich.


24-Stunden-Transit in Chengdu muss von der Airline vor Abflug an die Behoerden in Chengdu gemeldet werden.


72 Stunden mit Ein- und Ausreise am selben Flughafen:

Guilin, Harbin, Kunming.


Vier Kalendertage mit Ein- und Ausreise am selben Flughafen:

Changsha, Chengdu, Tschungking, Kanton, Tsingtau, Wuhan, Xian und Xiamen.

Vier-Tage-Transit in Changsha, Chengdu und Xiamen muss von der Airline vor Abflug an die Behoerden in Changsha bzw. Chengdu bzw. Xiamen gemeldet werden.


Sieben Kalendertage mit Ein- und Ausreise an irgendeinem der jeweiligen Flughaefen, Haefen und Bahnhoefe:

Schanghai (PVG, SHA, Port International Cruise Terminal, Wusongkou [Baoshan] International Cruise Terminal und Railway Station), Hangzhou und Nanking.

Peking, Peking-Westbahnhof, Tianjin, Tianjin International Cruise Home Port, Shijiazhuang und Qinhuangdao Sea Port.

Dalian und Shenyang.

Passengers in transit must hold passports or other documents accepted to enter China

Im uebrigen findet sich ein Hinweis, dass das Erfordernis "Passengers in transit must hold passports or passport replacing other documents that are accepted for entry into to enter China (People's Rep.)" dann nicht mehr gelte, wenn man den Transitbereich in PEK nicht verlasse. Damit duerfte, je nach Zielland, der Transit auch mit Passersatz-Reiseausweisen, abgelaufenen Paessen und Personalausweisen moeglich sein.

Anmerkung: Diesen Hinweis halte ich angesichts des neu aufgenommenen Erfordernis der dreimonatigen Restgueltigkeit eines Passes fuer obsolet.
 
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Reaktionen: derhajo

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
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1.503
Hallo, hier im Thread wurden bereits Erfahrungen zum Prozedere für das 144h-Transitvisum geschrieben. Diese hatte ich mir sogar ausgedruckt und mitgenommen für meine Shanghai und Peking-Reisen. Kurzum: meine Erfahrungen sind etwas anders.

Shanghai: hier wurde geraten, an der normalen Schlange der Immigration vorbei zu gehen zum 144h-Schalter. Problem war, dass dieser geschlossen war. Also stellten sich alle mit 144h-Absichten in der normalen an. Manche wurden dort bereits bearbeitet. Irgendwann dann öffnete der 144h-Schalter, was sich aber nur langsam herumsprach. An den normalen Schaltern wurden die Leute auf den 144h-Schalter verwiesen, an dem sich mehr und mehr eine lange Schlange bildete. Anfangs war nur ein Beamter dort, irgendwann dann zwei. Wir waren ungefähr an Position 5 und es dauerte eine halbe Stunde. Also: Augen und Ohren auf, ob der Schalter geöffnet ist bzw. wann er es wird.

Peking: hier ging es reibungsloser, da besser ausgeschildert. Es war kaum etwas los am 144h-Schalter. Als dann aber die Info kam, dass man sich mit der 144h-Genehmigung in die (enorme) normale Schlange eingliedern müsse, war die Ernüchterung groß. Gut, dass gerade der China-Afrika-Gipfel war und wir, wie auch immer, in die dortige, kurze Schlange kamen.
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.243
1.503
Ich kann mich täuschen, aber in dem Beitrag, den ich ausgedruckt habe, war nicht die Rede davon, dass in Pudong der 144h-Schalter geschlossen sein kann. Das sollte man beachten.

edit: achso, noch etwas: hier wurde geraten, zum "VISA ON ARRIVAL"-Schalter zu gehen. Der kommt sogar noch VOR der normalen Immigration. Hier wurden wir weggeschickt. VoA ist nicht 144h, was den Schalter angeht.
 

pradom

Erfahrenes Mitglied
21.07.2013
1.236
867
War jetzt über das Wochenende in Chengdu. Bin von Hongkong aus geflogen und dann zurück nach Bangkok. In Hongkong hat es sagenhaften 40 Minuten gedauert, da der Supervisor mehrmals in Chengdu anrufen musste, um mich anzumelden. So weit so gut. In Chengdu selbst gibt es keinen 72h Counter, aber ganz rechts eine Special Line. Musste dann ein spezielle Immigraton Card ausfüllen, da die orangene aus dem Flugzeug nicht gültig war. Ingesamt hat das dann nochmal gut 30 Minuten gedauert, da die Grenzbeamten noch meinen Kumpel angerufen haben, der in Chengdu wohnt und alle Details wissen wollten.

Habe mich dann nicht innerhalb der 24h bei einer Polizeistation gemeldet, dass ich angekommen bin und nach 24,5h stand die Polizei vor dem Apartment des besagten Freundes. Da er ja auch kaum chinesisch spricht, wurde zum Glück alles durch den Office-Manager seines AG geregelt. Das war an einem Samstag Nachmittag. Am Ende war ich dann noch knapp 1h auf der Polizeistation, um zum gefühlt 10.Mal alle Daten anzugeben. Natürlich ohne das die Beamten auch nur ein Wort Englisch konnten:).

Wer nach Shanghai, Peking und Guangzhou einreist sollte das wohl alles nicht durchmachen müssen. Sollte nur eine Warnung an die Leute sein, die in exotischere 72h Visa-Destinationen einreisen wollen. Der Office-Manager meinte dann man solle besser die 1.Nacht irgend ein Hotel buchen, dass man noch bis kurz davor stornieren kann. Dann entfällt der ganze Polizeikram.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.265
13.992
Danke fuer die Schilderung. Allerdings scheint mir das weniger ein TWOV-Problem als mehr ein Registrierung-bei-Privatuebernachtung-Problem zu sein, das Du genauso mit Visum gehabt haettest.

Die verpflichtende Meldung des TWOV in Chengdu vorab durch die Airline ist so vorgeschrieben und korrekt. Mehrmals in Chengdu anzurufen, waere aber nicht noetig gewesen und ein Fehler der Airline. Einfach Mail an scbfgj@sina.cn haette gereicht. Steht alles so in Timatic.

Ich hatte uebrigens in Chengdu nicht den Eindruck, dass das ein soooo exotischer TWOV-Punkt war, die machten das nicht zum ersten Mal, und es waren sogar ein paar andere Passagiere vor mir. Anders z.B. in Xiamen, wo sie das gefuehlt zum ersten Mal machten und wirklich jeden Schritt im Buch nachlesen mussten.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Kann zwar zustimmen dass immer strenger überprüft wird (wurde vor ein paar Tagen auf der Wache angemault dass ich erst eine Woche nach Ankuft mich gemeldet habe) aber dass gleich die Polizei bei dir anklopft kann ich mir in Shanghai nicht vorstellen
 

franzda

Neues Mitglied
25.09.2018
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0
Visum für China Transit bzw. 144 Stunden Ausnahmeregelung in Peking

wo kann ich die gültige Regelung für die 144 Stunden Regelung verbindlich nachlesen.

Leider gibt es viele Infos aber die Aussagen sind nicht widerspruchsfrei


Ich fliege von Japan nach Peking. Der Flieger hat in Dalian einen technischen Stop (55 Minuten) ist aber ein Flug CA954 (FUK PEK)

Danke
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
wo kann ich die gültige Regelung für die 144 Stunden Regelung verbindlich nachlesen.

Leider gibt es viele Infos aber die Aussagen sind nicht widerspruchsfrei


Ich fliege von Japan nach Peking. Der Flieger hat in Dalian einen technischen Stop (55 Minuten) ist aber ein Flug CA954 (FUK PEK)

Danke


Ich wuerde vermuten in einem Appendix / Durchführungsverordnung des 政诉讼法.


Aus Deinen dürren Informationen ist zu "erahnen" - Du moechtest wissen, ob Du für Dalian ein Visum brauchst?

Oder ob Du dich auf eine ggf anwendbare Transit Visum Regelung für Beijing (Peking moegen die chin. Offiziellen nicht so gern hören) berufen kannst - da Du in Dalian ja auf der Durchreise bist...

Ich sage: Via Dalian wird nicht gehen, denn beim Boarding in Japan wirst Du mutmaßlich als Passagier Japan - China - Dalian wahrgenommen...

Nun kannst Dich natuerlich mit dem chinesischen Verwaltungsgesetz rüsten - obs was nuetzt, eher unwahrscheinlich.

Aber die Kombination FUK - PEK ist wirklich doof...so ohne non stop service.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
Das hat ja nichts mit dem 144 Stunden Visum zu tun. Bezweifel, ob du überhaupt ein Visum brauchst aber es gibt ein 24 Stunden Visum, dessen einzige Voraussetzung ist, das du innerhalb von 24 Stunden ausreist.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Das hat ja nichts mit dem 144 Stunden Visum zu tun. Bezweifel, ob du überhaupt ein Visum brauchst aber es gibt ein 24 Stunden Visum, dessen einzige Voraussetzung ist, das du innerhalb von 24 Stunden ausreist.

BEVOR wir hier weiter "mutmassen" wäre es imho mehr als angebracht wenn der TO einmal dezidiert darlegt:

Wann er wo, und
wie lange in China sein will.
 

franzda

Neues Mitglied
25.09.2018
2
0
Ja in der Tat habe ich alles (zu) knapp beschrieben sorry.

Also ich möchte FUK - PEK fliegen und in Peking 4 Tage bleiben.

Punkt 1: der Flug CA954 ist ein Flug aber mit "technical stop" in Dalian DLC. (55 Minuten) also Prüfung durch Emigration ist unwahrscheinlich! Gilt dieser Stop schon als Einreise?

wenn nicht

Punkt 2: ist das richtig dass eine Ausnahmeregelung für 144 Stunden nur in Richtung Osten möglich ist. Wenn das so ist dann ist die Frage ohnehin obsolete;
dann benötige ich ein Visum (G oder L)
 

gididi

Neues Mitglied
27.04.2015
7
0
Hallo,

mir ist nun genau das passiert, wovor ich in meinem letzten Post sorge hatte. Mein Flug HAM - ZRH - PVG - MUC - HAM wurde auf HAM - HEL - PVG - MUC - HAM umgebucht. Der Zwisxhenstop in Shanghai sollte deutlich unter 144h sein. Nun war es bereits am Check in in Hamburg ein großes Problem die Mitarbeiter von 144h Transit zu überzeugen (dank Ausdruck des Timatic hat dies letztendlich geklappt), jedoch wurde mir in Helsinki das Boarding von Finnair verweigert. Die Begründung war deren Interpretation des “third country’s”.

ich stehe aktuell etwas ratlos dar, wurde nach Hamburg zurück geflogen und überlege jetzt welche Schritte ich als nächstes einleite. Zuerst: Die Verbindung sollte die Anforderungen für das TwoV erfüllen, richtig? Ich habe bereits an den Visa Service for China geschrieben und hoffe auf eine baldige Aussage. Was sollte ich eurer Meinung nach jetzt tun?

Viele Grüße
Giddi
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
ohne Frage, erfüllt es die Anforderungen an ein 144 Stunden Visum (sofern deine Nationalität dazu berechtigt).
Ich würde mich an Finnair wenden und schriftlich nach einer Erklärung verlangen. Die Frage ist ja was du erwartest. Erstattung? Kompensation ? Schadenserastz?
 

gididi

Neues Mitglied
27.04.2015
7
0
Hallo Chaosmax,

vielen dank für die rasche Antwort. Ich habe die Reise mit einem deutschen Pass und Nationalität angetreten. Entsprechend sollte das passen.

Eine Erstattung ist schwierig, ich wurde nach einem gestrichen Flug der Swiss umgebucht auf Finnair. Einen Schadensersatzanspruch stelle ich mir auch schwer vor, da ein nicht möglicher Urlaub hierfür evtl. Nicht in Frage kommt. Entsprechend würde ich eine Kompensation wünschen. Sollte ich auf eine Antwort vom Visa Service warten oder Finnair vorab bzgl. einer Erklärung kontaktieren?

Ich bin aktuell etwas ratlos und überlege mich mit diesem Fall eventuell einem Anwalt anzuvertrauen.

Viele Grüße

Gididi
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
auf die Antwort des Visa Service würde ich nicht warten, wozu? Entweder bestätigen sie dich oder sie verwirren dich.
Schreib an Finnair mit Fristsetzung und wenn du die Antwort hast, kannst Du es ggf. an einen Anwalt geben. Und wenn sie sich nicht melden, gibst du es auch an einen Anwalt.
Beim Boarding wurde ja wahrscheinlich behauptet, dass das Drittland in Asien liegen muss, ansonsten wäre es kein Drittland oder nicht in der EU sein darf oder so ein Quatsch. Das können sie aber nicht belegen. Es gibt viele, bei denen es funktioniert. Bei mir auch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.265
13.992
überlege mich mit diesem Fall eventuell einem Anwalt anzuvertrauen.

Ja, mach das. Gibt ja Spezialisten hier im Forum.

Es duerfte eine "Uphill Battle" werden, einen Amtsrichter davon zu ueberzeugen, dass Du in China einreisen haettest duerfen. Da bist Du ganz schnell im non liquet, und dann gibt's kein Geld.
 

trader_81

Aktives Mitglied
30.09.2017
101
1
VIE
Hallo zusammen,
ich plane für november einen 3-tägigen aufenthalt in shanghai. das ticket würde so aussehen: VIE-DOH-PVG / PVG-DOH-VIE . damit bin ich visum-pflichtig.
bevor ich 60 Euro + den aufwand für den recap aller destinationen der letzten 5 jahre aufbringe, könnte ich bei ankuft in PVG ein weiteres ticket abfliegen, zb PVG-HKG-BKK / BKK-HKG-PVG. wenn ich dann in PVG einreise, müsste der aufenthalt in shanghai als transit (bis zu 144h mit TVOA) und nicht mehr als destination deklariert sein. kann es hier zu schwierigkeiten kommen ? (da es in BKK keinen stempel gibt weil nur transit / turnaround).
was wäre der hund mit den wenigsten flöhen bei diesem "zwischenflug"? vielleicht hat hier schon jemand erfahrung diesbezgl. gemacht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.265
13.992
Ziele in Eigentlich-China-aber-doch-irgendwie-nicht oder Eigentlich-nicht-China-aber-doch-irgendwie-schon sind meistens ganz gute Tipps. Also Hong Kong, Macau, Taiwan.
 

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
347
144
Hallo zusammen,
ich plane für november einen 3-tägigen aufenthalt in shanghai. das ticket würde so aussehen: VIE-DOH-PVG / PVG-DOH-VIE . damit bin ich visum-pflichtig.
bevor ich 60 Euro + den aufwand für den recap aller destinationen der letzten 5 jahre aufbringe, könnte ich bei ankuft in PVG ein weiteres ticket abfliegen, zb PVG-HKG-BKK / BKK-HKG-PVG. wenn ich dann in PVG einreise, müsste der aufenthalt in shanghai als transit (bis zu 144h mit TVOA) und nicht mehr als destination deklariert sein. kann es hier zu schwierigkeiten kommen ? (da es in BKK keinen stempel gibt weil nur transit / turnaround).
was wäre der hund mit den wenigsten flöhen bei diesem "zwischenflug"? vielleicht hat hier schon jemand erfahrung diesbezgl. gemacht.


..allein für das Visum sind es deutlich mehr als nur € 60,-. Dagegen wird die Angabe der Reiseziele der letzten 5 Jahre nicht besonders streng gesehen; ich habe nur grob Monat und Ziel angegeben (ohne genaue Daten), das hat gut geklappt.
Insgesamt war die Visumsbeantragung über die entsprechenden chinesischen "Visitors" Zentren nicht schwer (sofern man in einer der fünf Großstädte lebt, wo es diese Zentren gibt), es ist nur halt leider extrem teuer, gerade auf drei Tage gerechnet (ich war fünf dort..).
Aber nur deswegen "ein weiteres Ticket abfliegen" erscheint mir doch die schlechtere Alternative...
 

gididi

Neues Mitglied
27.04.2015
7
0
Hallo,
deren Interpreation des third country‘s war eben, dass es nicht das Heimatand aus dem man nach Finnland eingereist war sein konnte. Was ich Finnair zugute halten will: Sie haben soeben per Mail bestätigt, dass dies ihr Fehler war und bieten mir nun direkt die 600€ Entschädigung an (Die Aufgrund von Flugkosten, Hotelkosten und unverhältnissmäßigem Auffenthalt am Flughafen natürlich lächerlich erscheinen).

Habe ich anrecht auf volle Erstattung von:
-Flugticket
-Hotelkosten am Zielort
-Kosten vor Ort im Helsinki (Hotel für die Nacht bis zum Rückflug)
+ 600€ für die unrechtmäßige Verweigerung des Boardings?

Sollte ich in dieser recht klaren Rechtslage (Finnair hat ja bereits ihre Schuld eingeräumt) einen Anwalt einschalten oder selber mit Finnair verhandeln?


Viele Grüße
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
Klar, Flugpreis gibt's zurück, Unterkunft, Verpflegung und die Kompensation. Zusätzlich würde ich einen neuen, kostenlosen Flug verlangen, wegen den "entgangenen Urlaubsfreuden", nicht in Anspruch genommene Hotelbuchungen in China etc.

Anwalt erst sobald sie die Forderungen ablehnen.