Sehr da ebenfalls kein Problem, da Weiterreise nach BKK. Für TWOV wird das als Flug von AMS nach BKK mit Zwischenaufenthalt in PVG (und umgekehrt). Sollte „sofortiger Transit“ auf der Rückreise bedeuten, dass keine Einreise erfolgt, sondern der Transit airside erfolgt, fällt das nicht unter TWOV. Es muss dann erforderlichenfalls ein Beauftragter herbeigerufen werden, um den Wechsel von Ankunfts- in Abflugbereich zu ermöglichen sowie Bordkartenkontrolle und Transfersiko zu vollziehen, falls man auf ein solches Ansinnen nicht vorbereitet ist (so jedenfalls 2020 auf dem Rückweg nach Europa in PEK erlebt).
Hatte türkischen Stempel im Pass. Hat auf dem Hinweg mit Einreise in PEK nicht interessiert. Kann aber auch anders ausgehen.