Fragen rund um Payback

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Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.461
274
Irgendwie typisch Deutsch!
Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, muss wohl (strafrechtlich) verboten sein, oder nicht? :rolleyes:

Im übrigen schreibt das AGG vor, dass Güter des Lebensgebrauchs nicht zu unterschiedlichen (Gruppen-) Preisen angeboten werden dürfen. Insofern muss jeder Gutschein, jede Rabattaktion und cashback-Aktion für jedermann verfügbar sein - ohne Ausnahme!
 
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maddi-essen

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
4.386
78
Essen / Ruhrgebiet / DUS
Warum nicht? Fragezeichen.

Mir sind zwei Amtsgerichtsurteile bekannt in denen entschieden wurde, dass Payback-Coupons keine Urkunden sind. Dazu kommen noch einige durch die Staatsanwaltschaft eingestellte Verfahren, bei denen erbsenzählende Krämerseelen aus der Kaufmannschaft Strafanzeige erstattet haben und gescheitert sind.

Anmerkung: Das gilt nur für öffentlich kommunizierte Payback-Coupons. Wer personalierte / individualisierte Coupons / Gutscheine bastelt, läuft tatsächlich auf dünnem Eis.
 
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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.193
117
Bad Soden / FRA
Ein Payback-Coupon trägt kein Copyright-Zeichen; dieses trägt nur die Payback-Karte.
Mein Personalausweis trägt auch kein Copyright-Zeichen, trotzdem ist es Urkundenfälschung wenn ich mir selber einen bastle oder an dem echten Ausweis manipuliere. Ich spreche nicht vom Schutz geistigen Eigentums (Marke Payback etc), sondern von Täuschung im Rechtsverkehr, indem der Eindruck erweckt wird, der Coupon käme von Payback.

Aber wenn es dazu schon Entscheidungen gibt, wird es wohl in Ordnung sein, das war mir nicht bekannt. Wenn ich im Kopf den Tatbestand des 267 durchgehe, würde mir jetzt kein Merkmal einfallen, was offensichtlich nicht gegeben ist, daher meine ursprüngliche Nachfrage "warum nicht". Woran hat es den gefehlt?
 
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catflash

Erfahrenes Mitglied
17.05.2011
768
0
HAM/INV
Hallo Vordertaunus,

selbstverständlich ist es erlaubt Fotokopien deines Personalausweis zu erstellen und zu verwenden. Nicht selten wird zur Prüfung eines Sachverhalts oder zur Verifizierung deiner Person eine Kopie desselben angefordert. Nebenbei bemerkt, besitzt ein Personalausweis mehrere Merkmale die ihn eindeutig als "echt" ausweisen. Diese Merkmale stehen unbedingt unter dem Copyright der ausstellenden Behörde. Wenn du versuchst diese Merkmale zu fälschen greift natürlich das Gesetz, gar keine Frage. Ein Coupon besitzt diese Merkmale wie Silberstreifen, Wasserzeichen, etc. nicht und sogar nicht einmal einen Hinweis auf das Verbot der Vervielfältigung. Also lange Rede kurzer Sinn: Es besteht seitens Payback null Interesse eine Vervielfältigung zu verhindern. Das einzige Interesse was Payback hat sind neue Kunden. Denn dann wird ihr Datenbestand immer wertvoller. Wenn dem nicht so wäre, würde sich Payback von jedem Neukunden die Identität bestätigen lassen.

Also, spitzt die Buntstifte und weitermachen.

Gruß,
Kathrin
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.193
117
Bad Soden / FRA
Hallo Vordertaunus,

selbstverständlich ist es erlaubt Fotokopien deines Personalausweis zu erstellen und zu verwenden. Nicht selten wird zur Prüfung eines Sachverhalts oder zur Verifizierung deiner Person eine Kopie desselben angefordert. Nebenbei bemerkt, besitzt ein Personalausweis mehrere Merkmale die ihn eindeutig als "echt" ausweisen. Diese Merkmale stehen unbedingt unter dem Copyright der ausstellenden Behörde. Wenn du versuchst diese Merkmale zu fälschen greift natürlich das Gesetz, gar keine Frage. Ein Coupon besitzt diese Merkmale wie Silberstreifen, Wasserzeichen, etc. nicht und sogar nicht einmal einen Hinweis auf das Verbot der Vervielfältigung. Also lange Rede kurzer Sinn: Es besteht seitens Payback null Interesse eine Vervielfältigung zu verhindern. Das einzige Interesse was Payback hat sind neue Kunden. Denn dann wird ihr Datenbestand immer wertvoller. Wenn dem nicht so wäre, würde sich Payback von jedem Neukunden die Identität bestätigen lassen.

Also, spitzt die Buntstifte und weitermachen.

Gruß,
Kathrin
Ich habe doch überhaupt nicht behauptet, dass es verboten wäre, einen Perso zu kopieren, ich sprach von "selber herstellen" oder "verfälschen", und das unterliegt natürlich dem Tatbestand der Urkundenfälschung (der, nochmal, mit Copyrights überhaupts zu tun hat). Es ist auch nicht notwendig, dass eine Urkunde "Sicherheitsmerkmale" hat, um vom Tatbestand erfasst zu sein. Wenn ich in der Kneipe die Bleistiftstriche von meinem Bierdeckel runterknibble, ist das auch Urkundenfälschung, obwohl der Bierdeckel weder Copyrightzeichen noch Silberstreifen hat.

Zur Sache: es wurde ja bereits gesagt, dass das Thema bei den Strafverfolgungsbehörden schon durch ist. Dann wird sich irgendein schlauer Strafrechtler schon seine Gedanken gemacht haben, dennoch leuchtet mir nicht ein, warum ein Payback-Coupon keine Urkunde sein soll.
 
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the68comebacl

Aktives Mitglied
18.08.2015
196
0
Ich habe doch überhaupt nicht behauptet, dass es verboten wäre, einen Perso zu kopieren, ich sprach von "selber herstellen" oder "verfälschen", und das unterliegt natürlich dem Tatbestand der Urkundenfälschung (der, nochmal, mit Copyrights überhaupts zu tun hat). Es ist auch nicht notwendig, dass eine Urkunde "Sicherheitsmerkmale" hat, um vom Tatbestand erfasst zu sein. Wenn ich in der Kneipe die Bleistiftstriche von meinem Bierdeckel runterknibble, ist das auch Urkundenfälschung, obwohl der Bierdeckel weder Copyrightzeichen noch Silberstreifen hat.

Zur Sache: es wurde ja bereits gesagt, dass das Thema bei den Strafverfolgungsbehörden schon durch ist. Dann wird sich irgendein schlauer Strafrechtler schon seine Gedanken gemacht haben, dennoch leuchtet mir nicht ein, warum ein Payback-Coupon keine Urkunde sein soll.

ist unwichtig ob es dir einleuchtet oder nicht, es ist keine Urkunde!
ich könnte ja an euch auch 50€ Gutscheine verteilen, hab ich dann auch eine urkunde hergestellt? Eine Rabattmarke(was ein Payback coupon ist) erfüllt nicht die Voraussetzung einer urkunde
 

FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
417
131
Am 29.05. habe ich folgende E-Mail bekommen:
Lieber FlyingMusician,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Punkte wurden nachgetragen, da dies jedoch manuell geschieht dauert es einige Zeit länger bis diese auf Ihrem Payback Konto erscheinen.

Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld diesbezüglich.
Bis jetzt ist noch nichts auf meinem PB Konto. Hat jemand Erfahrung damit wie lange so etwas dauern kann?
 

Loveyou

Erfahrenes Mitglied
01.04.2014
1.461
274
Bei Alnatura wird bei einemFilial-Einkauf der eCoupon nur gesperrt gutgeschrieben.
Wie lange ist das nochmal gesperrt? Habe das nicht mehr auf der Pfanne.
 
B

Blacky

Guest
Na dann klär mich Unwissenden mal auf, wo der Payback-Coupon sein Copyright-Zeichen trägt.
 
B

Blacky

Guest
Wo die Sonne der Intelligenz tief steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.

Mehr habe ich dazu nicht anzumerken.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Kleiner (rechtlich unverbindlicher) Ausflug für die, die es interessiert, und die sich fragen, ob ihr Handeln nicht vielleicht doch strafrechtliche Relevanz hat. Wen es nicht interessiert -> Ab hier bitte zum nächsten Beitrag weiterspringen ; )

Zunächst: Was ist eine Urkunde?
Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis rechtserheblicher Tatsachen geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt.

Der Reihe nach:
Eine verkörperte Gedankenerklärung ist wiederum ein Gegenstand, der mittels Zeichen den Gedanken einer Person zum Ausdruck bringt. Da ein Stück Papier (Papiercoupon), auf dem mittels Buchstaben und Barcode niedergelegt ist, dass Payback GmbH. (eine juristische Person) dem Einlöser ein bestimmtes Recht (X-Fach-Punkte, die Geldwert haben) gewähren will, vorliegt, handelt es sich um eine verkörperte Gedankenerklärung.

(Anders sieht es beim E-Coupon aus hinsichtlich der Verkörperung)

Beweiseignung einer Erklärung ist gegeben, wenn die Erklärung gerade durch den Erklärungsgehalt Beweis erbringen kann. Da der Coupon-Wortlaut gerade ausdrückt, dass hier nach dem Willen von Payback jemand X-Fach-Punkte erhalten soll, ist so ein derart bedruckter Coupon auch geeignet, das Bestehen dieses Rechts zu beweisen.

Beweisbestimmung ist gegeben, wenn eine Person mit der Erklärung einen Beweiszweck verfolgt. Auch das würde ich bejahen, da Payback durch die begrenzte Ausgabe von Gutscheinen ja gerade gegenüber dem Inhaber des Coupons, aber auch gegenüber Ladenangestellten beweisen will, wer ein Recht auf die X-Fach-Punkte hat (nämlich nur der oder die Inhaber des Coupons) und wer nicht (alle Nichtinhaber von Coupons).

Ein Ausstellerhinweis ist jeder Hinweis, der den Aussteller als Urheber einer Erklärung tatsächlich identifiziert, wobei Aussteller ist, von wem die Erklärung geistig herrührt, nicht unbedingt, wer sie tatsächlich abgegeben hat. Da Payback draufsteht, ist dieser Aspekt unproblematisch.

Sodann zu der Frage, wann eine Urkundenfälschung vorliegt:
Dies ist dann der Fall, wenn eine unechte Urkunde hergestellt (sei es durch originäres Herstellen oder durch Verändern einer bestehenden echten Urkunde) oder gebraucht wird, und zwar mit Vorsatz.

Was eine Urkunde ist, steht oben. Wann ist eine Urkunde unecht? Eine Urkunde ist echt, wenn der in der Urkunde bezeichnete Aussteller die verkörperte Erklärung tatsächlich abgegeben hat. Damit ein selbstgebastelter Coupon eine echte Urkunde wäre, müsste also Payback die in dem gebastelten Coupon innewohnende Erklärung (nämlich, dass der Inhaber genau dieses Coupons X-Fach-Punkte-bekommt) tatsächlich abgegeben haben. Dies ist aber nicht der Fall, Payback hat nur bezüglich der offiziell erstellten Coupons erklärt, dass der jeweilige Inhaber in den Genuss der X-Fach-Punkte kommt.

Wann ist eine unechte Urkunde (s.o.) hergestellt? Vollendet ist die Urkundenfälschung bei Herstellung oder Veränderung, wenn die nunmehr unechte Urkunde in ihrem Erklärungsgehalt und Ausstellerhinweis erkennbar ist, sprich, wenn der Coupon fertig ausgedruckt ist.

Wann ist eine unechte Urkunde (s.o.) gebraucht worden? Der Gebrauch einer unechten Urkunde ist erfolgt, wenn der Täter sie dem Täuschungsopfer derart zugänglich macht, dass dieses sie zur Kenntnis nehmen kann, sprich, wenn der Coupon vorlegt wird.

Außerdem ist Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr nötig. Diese ist gegeben unter zwei Voraussetzungen:


  1. Absicht der Täuschung über Echtheit der Urkunde -> Dürfte der Fall sein, Ladenangestellte sollen sich über Echtheit irren
  2. Ankommen auf rechtlich erhebliches Verhalten des Opfers -> Ladenangestellte sollen den Coupon scannen und so die Buchung der (geldwerten) Punkte einleiten.

Zum Fotokopieren:
In Ermangelung einer Gedankenerklärung sind Fotokopien keine Urkunden, mithin können sie auch nicht in einer Urkundenfälschung aufgehen, wobei es etwa folgende Ausnahmen gibt:


  1. Verloren gegangene Originale
  2. Handelsbriefe
  3. Collagen
  4. Anschein einer Originalurkunde

Wenn also ein Payback Coupon halbwegs echt-aussehend kopiert wurde, stellt auch die Kopie eine unechte Urkunde dar, deren Herstellung oder Gebrauch strafbar ist.

Coupons/Barcodes auf Smartphones sowie die Frage nach einem Betrug stehen nochmal auf einem anderen Blatt :)

Soweit meine Einschätzung. Die beiden zitierten Urteile (vom AG werden sie vermutlich nicht veröffentlicht) würde ich gern mal sehen.

Stay legal (y)
 
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Concord1975

Aktives Mitglied
21.05.2018
152
4
hast dich schon als studentische Hilfskraft bei Payback beworben, um denen auf die Sprünge zu helfen.....vielleicht wollen die dich aber gar nicht, weil sie an jedem generierten Punkt verdienen und vielleicht gerne tolerieren.....:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.869
819
ZQH
Barcodes auf Smartphones sowie die Frage nach einem Betrug stehen nochmal auf einem anderen Blatt
Das würde mich jetzt aber interessieren. Angenommen, ich zeige eine Grafik auf meinem Smartphone, die nur aus dem Barcode besteht. Es wird hier also nicht der Anschein erweckt, es handle sich dabei um eine Originalurkunde. "Kopiert" worden ist auch nichts, denn ich habe lediglich aus einer Ziffernfolge selbst einen Barcode erstellt. Wenn der Kassierer den jetzt wortlos scannt, was ist es dann? :eyeb:
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
hast dich schon als studentische Hilfskraft bei Payback beworben, um denen auf die Sprünge zu helfen.....vielleicht wollen die dich aber gar nicht, weil sie an jedem generierten Punkt verdienen und vielleicht gerne tolerieren.....:confused:

Darauf, ob Payback das billigt oder nicht, kommt es nicht an. Urkundendelikte schützen nicht das Vermögen einer individuellen Person, sondern das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsverkehr im Allgemeinen. Wer glaubt, dieses Rechtsgut sei nicht schützenswert, kann ja Mal die Erfahrungen einiger Foristen diesbezüglich in gewissen Gegenden der Erde nachlesen, im Thread Nepper Schlepper Bauernfänger.... ;)
 
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MrPositiv

Erfahrenes Mitglied
01.10.2012
1.605
13
Sodele, genug geredet und kommt mal wieder zum Kern des Threads nämlich Fragen rund um Payback und nicht über Urkunde & Co. Das kann wer Interesse hat, man gerne auch untereinander per PN besprechen.
 

8848

Erfahrenes Mitglied
08.11.2011
1.543
0
Ach, das Urkundengeschwurbel ist genauso sinnvoll wie das Datenschutzgrunzdingsbums.

Hier hat jemand behauptet, auf Paybackkarten wäre das © finden. Nun habe ich mir diverse Karten angeschaut und nichts gefunden. Egal. Scheixxegal. Legal. Und das "Il" vor dem letzten Wort habe ich nicht einfach vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:

8848

Erfahrenes Mitglied
08.11.2011
1.543
0
Urkundendelikte schützen nicht das Vermögen einer individuellen Person, sondern das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsverkehr im Allgemeinen. Wer glaubt, dieses Rechtsgut sei nicht schützenswert, kann ja Mal die Erfahrungen einiger Foristen diesbezüglich in gewissen Gegenden der Erde nachlesen, im Thread Nepper Schlepper Bauernfänger.... ;)

Wurden die alle per Urkundendelikt übers Ohr gehauen?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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American Express Payback Card
Wurden die alle per Urkundendelikt übers Ohr gehauen?
Unter anderem kann ein manipulierter Taxameter unter 268 StGB fallen, eine gefälschte Unterschriftenliste unter 267.

Es sei noch gesagt, dass man sich natürlich auch der Anstiftung (Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter) als auch der Beihilfe (zB Erleichtern oder Ermöglichen der Tat) strafbar machen kann.
 
Zuletzt bearbeitet: