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Warum nicht? Fragezeichen.Ein Payback-Coupon ist keine Urkunde! Punkt.
Warum nicht? Fragezeichen.Ein Payback-Coupon ist keine Urkunde! Punkt.
Davon abgesehen dass die Papierschnipselbastelei nach meiner Einschätzung zumindest hart an der Grenze zur Urkundenfälschung liegt.
Warum nicht? Fragezeichen.
Mein Personalausweis trägt auch kein Copyright-Zeichen, trotzdem ist es Urkundenfälschung wenn ich mir selber einen bastle oder an dem echten Ausweis manipuliere. Ich spreche nicht vom Schutz geistigen Eigentums (Marke Payback etc), sondern von Täuschung im Rechtsverkehr, indem der Eindruck erweckt wird, der Coupon käme von Payback.Ein Payback-Coupon trägt kein Copyright-Zeichen; dieses trägt nur die Payback-Karte.
Ich habe doch überhaupt nicht behauptet, dass es verboten wäre, einen Perso zu kopieren, ich sprach von "selber herstellen" oder "verfälschen", und das unterliegt natürlich dem Tatbestand der Urkundenfälschung (der, nochmal, mit Copyrights überhaupts zu tun hat). Es ist auch nicht notwendig, dass eine Urkunde "Sicherheitsmerkmale" hat, um vom Tatbestand erfasst zu sein. Wenn ich in der Kneipe die Bleistiftstriche von meinem Bierdeckel runterknibble, ist das auch Urkundenfälschung, obwohl der Bierdeckel weder Copyrightzeichen noch Silberstreifen hat.Hallo Vordertaunus,
selbstverständlich ist es erlaubt Fotokopien deines Personalausweis zu erstellen und zu verwenden. Nicht selten wird zur Prüfung eines Sachverhalts oder zur Verifizierung deiner Person eine Kopie desselben angefordert. Nebenbei bemerkt, besitzt ein Personalausweis mehrere Merkmale die ihn eindeutig als "echt" ausweisen. Diese Merkmale stehen unbedingt unter dem Copyright der ausstellenden Behörde. Wenn du versuchst diese Merkmale zu fälschen greift natürlich das Gesetz, gar keine Frage. Ein Coupon besitzt diese Merkmale wie Silberstreifen, Wasserzeichen, etc. nicht und sogar nicht einmal einen Hinweis auf das Verbot der Vervielfältigung. Also lange Rede kurzer Sinn: Es besteht seitens Payback null Interesse eine Vervielfältigung zu verhindern. Das einzige Interesse was Payback hat sind neue Kunden. Denn dann wird ihr Datenbestand immer wertvoller. Wenn dem nicht so wäre, würde sich Payback von jedem Neukunden die Identität bestätigen lassen.
Also, spitzt die Buntstifte und weitermachen.
Gruß,
Kathrin
Ich habe doch überhaupt nicht behauptet, dass es verboten wäre, einen Perso zu kopieren, ich sprach von "selber herstellen" oder "verfälschen", und das unterliegt natürlich dem Tatbestand der Urkundenfälschung (der, nochmal, mit Copyrights überhaupts zu tun hat). Es ist auch nicht notwendig, dass eine Urkunde "Sicherheitsmerkmale" hat, um vom Tatbestand erfasst zu sein. Wenn ich in der Kneipe die Bleistiftstriche von meinem Bierdeckel runterknibble, ist das auch Urkundenfälschung, obwohl der Bierdeckel weder Copyrightzeichen noch Silberstreifen hat.
Zur Sache: es wurde ja bereits gesagt, dass das Thema bei den Strafverfolgungsbehörden schon durch ist. Dann wird sich irgendein schlauer Strafrechtler schon seine Gedanken gemacht haben, dennoch leuchtet mir nicht ein, warum ein Payback-Coupon keine Urkunde sein soll.
Bis jetzt ist noch nichts auf meinem PB Konto. Hat jemand Erfahrung damit wie lange so etwas dauern kann?Lieber FlyingMusician,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Punkte wurden nachgetragen, da dies jedoch manuell geschieht dauert es einige Zeit länger bis diese auf Ihrem Payback Konto erscheinen.
Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld diesbezüglich.
Ein Payback-Coupon trägt kein Copyright-Zeichen; dieses trägt nur die Payback-Karte.
Hahaha, selten so gelacht.
Das würde mich jetzt aber interessieren. Angenommen, ich zeige eine Grafik auf meinem Smartphone, die nur aus dem Barcode besteht. Es wird hier also nicht der Anschein erweckt, es handle sich dabei um eine Originalurkunde. "Kopiert" worden ist auch nichts, denn ich habe lediglich aus einer Ziffernfolge selbst einen Barcode erstellt. Wenn der Kassierer den jetzt wortlos scannt, was ist es dann?Barcodes auf Smartphones sowie die Frage nach einem Betrug stehen nochmal auf einem anderen Blatt
hast dich schon als studentische Hilfskraft bei Payback beworben, um denen auf die Sprünge zu helfen.....vielleicht wollen die dich aber gar nicht, weil sie an jedem generierten Punkt verdienen und vielleicht gerne tolerieren.....
Urkundendelikte schützen nicht das Vermögen einer individuellen Person, sondern das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsverkehr im Allgemeinen. Wer glaubt, dieses Rechtsgut sei nicht schützenswert, kann ja Mal die Erfahrungen einiger Foristen diesbezüglich in gewissen Gegenden der Erde nachlesen, im Thread Nepper Schlepper Bauernfänger....
Unter anderem kann ein manipulierter Taxameter unter 268 StGB fallen, eine gefälschte Unterschriftenliste unter 267.Wurden die alle per Urkundendelikt übers Ohr gehauen?