Allianzübergreifendes: Fragen zur Versicherung von Awardtickets

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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Die nr. Fängt mit 037 an.... Das heisst mein ticket ist ausgestellt. Aber meine ursprungsfrage, welchen vorteil das jetzt hat ? :)
Der Vorteil ist, dass Du / ihr fliegt! ;)

Aus einer reinen Reservierung wird entweder innerhalb bestimmter Fristen ein ausgestelltes Ticket oder die Reservierung wird gelöscht. Mit einer Reservierung kannst Du nicht fliegen, dafür brauchst Du ein (ausgestelltes) Ticket.

Eine bloße Reservierung ist wie "Platz freihalten". Reservierung ist so etwas wie "unverbindliche Anfrage, mal schauen, ob ich das mache". Halten die Fluggesellschaften einem nicht ohne Ende, sondern idR 24h oder drei Tage (kommt auf die Airline und die genaueren Umstände an).

"Buchen" ist dann die verbindliche Aussage "ich will das so machen und dafür auch so bezahlen".

Und "Ticketausstellung" ist dann das, was die Airline Dir gibt, womit Du dann auch fliegen kannst. Erst dann ist das alles so in ihren Systemen verarbeitet.

In Zeiten der elektronischen Tickets bekommst Du das Ticket nicht mehr papierhaft, sondern lediglich - der Name sagt es schon - elektronisch. Aber die erhaltene Ticketnummer sagt Dir, dass der Prozesschritt "Ticket ausstellen, alles so in den Systemen vermerken" erfolgreich absolviert ist. Was wie gesagt von gewisser Bedeutung ist, denn erst dann wirst Du auch wirklich fliegen.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
versichert ist das Meilenticket, in bezug wird aber der ORIGINAL Ticketpreis der Lh genommen. Und da es keinen Unterversicherungsverzicht gibt, bedeutet dass im klartext, dass es, je höher die Differenz zwischen Originalticket und preis für die meilen ist, desto geringer die Erstattung ausfällt. bei den den meisten F ticktets läuft sie gegen ZERO! ich habe das ganze gerade eben mit konkreten Beispielen am telefon mit der Ergo durchexerziert. es ist eindeutig .
Wow, endlich mal wieder eine interessante Fragestellung im Forum. Erstaunt bin ich allerdings über die Hardcoreposition von ERGO. Vorab: ich bin kein ausgewiesener Versicherungsrechtler, sondern habe hier nur Überblickswissen. Und ich behaupte nicht, das die von EinerWieKeiner wiedergegebenen Auslegungen (und seine Warnungen) unrichtig sind. Der Argumentation würde ich - mitten in der Nacht aus dem Ärmel geschüttelt und ohne Rückgriff auf Gesetzeswortlaut/Kommentarliteratur - entgegenhalten:

  • Der Wert des versicherten Tickets bestimmt sich nach den eingesetzten Meilen. Wenn diese über Kauf generiert wurden, würde ich darüber ohne Not zunächst gar nichts vortragen. Das zieht zwar die Unsicherheit nach sich, bei Vertragsschluß einen Preis angeben zu müssen, angesichts des Risikos "Unterversicherung" (dazu gleich) dürfte dem Versicherungsnehmer allerdings kein Strick daraus gedreht werden, wenn er hier zu hoch angesetzt hat.
  • Die Unterversicherungsklausel ist unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (ich sag das jetzt einfach mal so im Brustton der Überzeugung, das ist good practice im Rechtsdurchsetzungsleben). Unterversicherungsvorbehalte sollen die Parität zwischen Versicherungssumme und Versicherungsprämie sichern und verhindern, daß mit Abschluß eines billigen Tarifs im Versicherungsfall "aus dem vollen geschöpft wird". Voraussetzung dafür ist aber die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Tarifen, was ERGO aber gerade nicht vorhält: die Prämie kostet 5 €, gleichgültig ob es sich um ein 99 €-Ticket oder um ein solches im vierstelligen Bereich handelt.
  • Den "Originaltarif" der LH als Vergleichsmaßstab bestreite ich natürlich, denn der Originaltarif sind die eingesetzten Meilen. Punkt. Ansonsten sehe ich diese Frage erst mal gelassen, denn der "Originaltarif" wäre nicht den Buchungsklassen F oder A zu entnehmen, sondern O. Und wenn ERGO dieses Fass aufmacht, sollen sie mir auch sagen, wieviel in O gezahlt wird.
Neckisch sind natürlich die durch die Währungseinheit "Meilen" verursachten Wertungprobleme. Wie die gesamten Rechtsfragen zu letztendlich zu entscheiden sind, wäre eine Aufgabe für den fünfköpfigen Versicherungssenat des BGH (einschließlich deren zuarbeitenden Hiwis). Jammern im Forum hilft also nichts, und EinerWieKeiner anschiessen ist sowieso unangebracht. Vielmehr gebührt im das Verdienst, auf diese Probleme hingewiesen zu haben.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Moin ,
zu deinen ausfuehrungen:
unsere Rechtsberatung sieht es aehnlich aber in Bezug auf die unterversicherung deutlich problematischer !
Und auf hoher See und vor Gericht ... Du weißt ja.
Meine Rechtsschutzversicherung hat erstmal dicke backen gemacht und konnte sich nicht genau auessern .
Damit war die Sache praktikabiliaetshalber vom Tisch , hatte weder Lust noch Zeit mich da noch genauer drum zu kuemmern , immer mit großem ausgangsrisiko .
Ist auch nicht noetig , weil die aehnliche Versicherung der Hanse Merkur hat mir schriftlich bestaetigt , dass der meilenkauf so bedingungskonform ist .
Zusaetzlich ist auch noch storno und umbuchung enthalten .
Deswegen ergo zur Seite gelegt und gleich fort abgeschlossen .
Uebrigens auch bei MM Tickets gueltig !
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Damit war die Sache praktikabiliaetshalber vom Tisch
Zustimmung, eine Alternative wurde hier ja schon angesprochen! Mal schaun, ob ein Forist mit ERGO mal mit so einer Konstellation in Konflikt gerät, ich wünsche es jedoch keinem.

Dass die Frage der Unterversicherung problematisch ist, hatte ich ja schon launig angedeutet. :cool:
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.608
9.554
Dahoam
Müssen's halt mal wieder eine 100%-Bonus-Aktion für Meilen machen und das Geld fließt wieder :D
 

juan516

Reguläres Mitglied
09.03.2009
81
0
Aus der Uralt-Insolvenz von Ansett Australia kann ich von einem Freund berichten, der zwei Tage vor dem Insolvenzantrag in Australien noch über das Telefon drei reine First Round the World Awards auf SQ (ja, damals gab es mehr Verfügbarkeit in F) für sich selbst buchte und sofort ausstellen liess. Trotz Ansett-Insolvenz hat SQ ihm alle Tickets (Erstabflug bis 11 Monate im voraus) voll honoriert und lediglich darauf bestanden, dass er keine Umbuchungen vornahm. Dieser Fall gibt etwas Hoffnung !

juan516.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Aus der Uralt-Insolvenz von Ansett Australia kann ich von einem Freund berichten, der zwei Tage vor dem Insolvenzantrag in Australien noch über das Telefon drei reine First Round the World Awards auf SQ (ja, damals gab es mehr Verfügbarkeit in F) für sich selbst buchte und sofort ausstellen liess. Trotz Ansett-Insolvenz hat SQ ihm alle Tickets (Erstabflug bis 11 Monate im voraus) voll honoriert und lediglich darauf bestanden, dass er keine Umbuchungen vornahm. Dieser Fall gibt etwas Hoffnung !

juan516.


Wobei SQ wohl als Shareholder bei AN besonders kulant war.
 

defender

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
410
2
Habe ja nun meinen AWARD gebucht.
Jetzt sollte das Ticket noch versichert werden,
Es gibt ja ERV, vor kurzem war aber auch noch von einer anderen Versicherung die Rede.
Ich finde allerdings den Namen, bzw. den Beitrag hier im Forum nicht mehr.

Wie heißt denn die Alternative zur ERV Ticketsafe Versicherung?

EDIT: Doch noch gefunden - HanseMerkur war es....
 
Zuletzt bearbeitet:

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit der hier im Thread besprochenen HanseMerkur Versicherung gemacht, was die Erstattung der Stornokosten angeht?
Ich muss leider eine Reise für meine Familie Absagen und hatte alle 4 Personen versichert (sind auf 2 Tickets gebucht).

Lt. Versicherungsbedingungen werden übernommen:

Kosten der Umbuchung, maximal 200,- EUR bei Ziffer 2.2.2
2.2.2 Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt

Frage ist, ob das Rückbuchen der Meilen als Umbuchung verstanden wird und ob sie die vollen 4x 150 USD erstatten oder nur 2x, da nur 2 Tickets ausgestellt waren?

Ich habe schon bei der Hanse Merkur angerufen, aber der Sachbearbeiter am Telefon war nicht sehr hilfreich, er wußte nicht, ob das Storno anerkannt wird. Zitat: "Versuchen sie es einfach"
Kann mir hier jemand helfen?
Gibts es zudem von US Airways eine richtige Rechnung über die Storno Kosten?

Vielen Dank
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
Steht doch alles in den AVB:

1.1 Erstattung von Stornierungskosten
Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten
Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise. Hierzu zählt
auch das Vermittlungsentgelt, sofern dieses bereits zum
Zeitpunkt der Buchung der Reise/des Mietobjektes vertraglich
vereinbart, geschuldet, in Rechnung gestellt und durch eine
um das Vermittlungsentgelt erhöhte Versicherungssumme
mitversichert wurde. Die Höhe der Entschädigung richtet sich
nach dem in der Tarifbeschreibung genannten Betrag.

2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der gebuchte und
versicherte Flug nicht angetreten werden kann, weil die
versicherte Person oder eine Risikoperson (Definition siehe
Tarifbeschreibung) von einem der nachstehenden Ereignisse
betroffen wird, sofern diese in der Tarifbeschreibung aufgeführt
sind.
2.1 Versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder
Risikopersonen
Sie können Ihren Flug nicht antreten und stornieren diesen
oder nehmen eine Umbuchung vor aufgrund
2.1.1 einer zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses
unerwarteten und schweren Erkrankung.
2.1.2 von Tod, schwerer Unfallverletzung, Komplikationen
einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung
einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn.
2.1.3 von Bruch von Prothesen.
2.1.4 einer Impfunverträglichkeit.
2.1.5 eines Arbeitsplatzverlustes mit anschließender
Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust
von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen.

Kommt halt darauf an, welchen Selbstbehalt ihr habt.
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Steht doch alles in den AVB:

Kommt halt darauf an, welchen Selbstbehalt ihr habt.

Ich rede nicht von den Punkten unter 2.1. sondern 2.2. Kosten der Umbuchung siehe oben:

Kosten der Umbuchung, maximal 200,- EUR bei Ziffer 2.2.2
2.2.2 Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt


Da ja bei US die Rückbuchen der Meilen so etwas ist wie eine Umbuchung, dachte ich ich komme über die Nummer an das Geld

Die Hanse Merkur Versicherung hat keinen Selbstbehalt
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
Da ja bei US die Rückbuchen der Meilen so etwas ist wie eine Umbuchung, dachte ich ich komme über die Nummer an das Geld

Was willst du jetzt machen, dein Ticket umbuchen oder stornieren?

Das Stornieren deines Tickets mit Rückbuchung der Meilen ist definitiv keine Umbuchung. Versicherungen nehmen das sehr genau!
 
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caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Was willst du jetzt machen, dein Ticket umbuchen oder stornieren?

Das Stornieren deines Tickets mit Rückbuchung der Meilen ist definitiv keine Umbuchung. Versicherungen nehmen das sehr genau!

Danke, genau das wollte ich wissen: ob die Rückbuchung als Storno zählt oder als Umbuchung durchgeht. Scheinbar nicht... Schade
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
Danke, genau das wollte ich wissen: ob die Rückbuchung als Storno zählt oder als Umbuchung durchgeht. Scheinbar nicht... Schade

Ich meine, du kannst es probieren, aber a) wird dir US nur einen Beleg über eine cancellation (=Stornierung) ausstellen und b) will die Versicherung sicher das neue Ticket sehen.

Warum buchst du denn nicht einfach nur die Flüge um zum neuen Termin, der bei dir passt?
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Umbuchungsgebühr wurde erstattet

Ich meine, du kannst es probieren, aber a) wird dir US nur einen Beleg über eine cancellation (=Stornierung) ausstellen und b) will die Versicherung sicher das neue Ticket sehen.

Warum buchst du denn nicht einfach nur die Flüge um zum neuen Termin, der bei dir passt?

So, hier ein erfolgreiches Update:

Ich wollte die 4 Tickets nicht umbuchen, es hat sich sehr viel geändert, wodurch das keinen Sinn mehr gemacht hat.

Ich habe gestern von der Hanse Merkur die Bestätigung erhalten, dass mit die Gebühr erstattet wird (y)

War sehr einfach, eine Email mit dem Sachverhalt, Anlage Bestätigungen von US über die Gebühr.
Es kam eine Nachfrage per Email, dann das Geld.

Ich stelle hier mal den Text rein, vielleicht hilft es jemandem:


"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erstattung der Umbuchungsbebühr nach II. 2.2.2 Umbuchungen bis 30 Tage
vor Reiseantritt.
Ich mußte leider die versicherten Tickets (Award Tickets) umbuchen, wofür US Airways eine
Umbuchungsgebühr (Redeposit Fee) 150 USD (Betrag in 113,76€ siehe Kreditkartenbeleg) pro Fluggast
berechnet.
Die Umbuchung geht bei US Airways, da es sich um ein Award Meilen Ticket handelt nur, wenn man die
Meilen dem Account wieder gutscheibt und dann neu bucht (redeposit).
Die Gebühr finden sie am unteren Ende der angenahngenen Dokumente:
/FC DM REDEPOSIT FEE USD150.00
Ich bitte somit um Erstattung der 4 x 113,76€ auf mein Konto."

Alles in allem eine sehr erfreuliche Abwicklung, hat keine 3 Wochen gedauert, bis das Geld wieder bei mir war, kann die Versicherung sehr empfehlen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
So, hier ein erfolgreiches Update:

Ich wollte die 4 Tickets nicht umbuchen, es hat sich sehr viel geändert, wodurch das keinen Sinn mehr gemacht hat.

Ich habe gestern von der Hanse Merkur die Bestätigung erhalten, dass mit die Gebühr erstattet wird (y)

War sehr einfach, eine Email mit dem Sachverhalt, Anlage Bestätigungen von US über die Gebühr.
Es kam eine Nachfrage per Email, dann das Geld.

Ich stelle hier mal den Text rein, vielleicht hilft es jemandem:


"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Erstattung der Umbuchungsbebühr nach II. 2.2.2 Umbuchungen bis 30 Tage
vor Reiseantritt.
Ich mußte leider die versicherten Tickets (Award Tickets) umbuchen, wofür US Airways eine
Umbuchungsgebühr (Redeposit Fee) 150 USD (Betrag in 113,76€ siehe Kreditkartenbeleg) pro Fluggast
berechnet.
Die Umbuchung geht bei US Airways, da es sich um ein Award Meilen Ticket handelt nur, wenn man die
Meilen dem Account wieder gutscheibt und dann neu bucht (redeposit).
Die Gebühr finden sie am unteren Ende der angenahngenen Dokumente:
/FC DM REDEPOSIT FEE USD150.00
Ich bitte somit um Erstattung der 4 x 113,76€ auf mein Konto."

Alles in allem eine sehr erfreuliche Abwicklung, hat keine 3 Wochen gedauert, bis das Geld wieder bei mir war, kann die Versicherung sehr empfehlen.

Gut für dich, allerdings kostet dein versicherungsfall mal eben ca. 455 Euro, das sind bei 5 euro pro versicherung mal 91 tickets mit versicherung , bei denen nichts passieren darf, im Sinne der versicherung, und das ist schon eine Milchmädchenrechnung weil der Deckungsbeitrag natürlich nicht bei 5 , sonder eher bei 2 Euro/ Vers. liegen dürfte.
War das Kulanz oder hattest du "echte" gründe?
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Gut für dich, allerdings kostet dein versicherungsfall mal eben ca. 455 Euro, das sind bei 5 euro pro versicherung mal 91 tickets mit versicherung , bei denen nichts passieren darf, im Sinne der versicherung, und das ist schon eine Milchmädchenrechnung weil der Deckungsbeitrag natürlich nicht bei 5 , sonder eher bei 2 Euro/ Vers. liegen dürfte.
War das Kulanz oder hattest du "echte" gründe?

Ich hatte echte Gründe:
Ich habe eine Urlaubssperre für den betreffenden Zeitraum bekommen, war nicht absehbar. Das hatte ich in der Email Nachfrage auch geschrieben. Ausserdem ist die Umbuchung ohne Gründe explizit mitversichert. Wie die Versicherung das in Summe kalkuliert weiß ich nciht und ist mir auch relativ egal.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
da muss ich selber nochmal reinschauen: Umbuchung ohne Angabe von Gründen mitversichert ?
Wenn das so ist, gibts den Tarif bald nicht mehr. versprochen.
Für 5 Euro... hmmm ...wer das kalkuliert hat und die Bedingungen reingeschrieben hat....
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Aus den Versicherungsbedingungen:

B: Besonderer Teil zu den einzelnen Versicherungen

RRKV. Umbuchungsschutz-Versicherung

Versicherungsschutz gemäß Ziffer 1. besteht auch,
wenn Sie Ihren Flug bis zum Zeitpunkt der in der
Tarifbeschreibung genannten Frist aus sonstigen
Gründen umbuchen.

Kosten der Umbuchung, maximal 200,- EUR bei Ziffer 2.2.2
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Ich muss gestehen, ich werde aus den bedingungen nicht richtig schlau.
Es kommt mir nur komisch vor, dass eine Umbuchung ohne die bekannten, versicherten Gründe auch mitversichert sein soll. (keine lust mehr, was billigeres gefunden , etc)
 

speedtriple

Erfahrenes Mitglied
25.08.2011
378
58
Weiß jemand wie es sich mit folgenden Sachverhalt verhält?:

wenn ich eine Flugversicherung bei HanseMerkur für meinen Award-Flug abgeschlossen habe, diesen aber später wieder umbuche auf ein anderer Rückflugdatum (Hinflug würde gleich bleiben), gilt dann die ursprünglich abgeschlossene Versicherung noch?

Muss ich das der Versicherung einfach nur mitteilen und alles ist OK?

Oder müsste ich im schlimmsten Fall eine neue Versicherung abschließen (OK, die 5€ wären verkraftbar....) da die alte durch das neue Datum hinfällig ist?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Ich hatte echte Gründe:
Ich habe eine Urlaubssperre für den betreffenden Zeitraum bekommen, war nicht absehbar. Das hatte ich in der Email Nachfrage auch geschrieben. Ausserdem ist die Umbuchung ohne Gründe explizit mitversichert. Wie die Versicherung das in Summe kalkuliert weiß ich nciht und ist mir auch relativ egal.
Flüge gebucht ohne Urlaub beantragt zu haben oder wurde genehmiger Urlaub widerrechtlich widerrufen?