Zusatzfrage: Gibt es eine Auskunft seitens des Versicheres, ob die Versicherung auch NACH Eintritt eines Schadensfalles für dasselbe Ticket erhalten bleibt.
Grundsätzlich hat der Versicherer ja das Recht bei dieser Versicherung nach Begleichung EINES Schadens, den Vertrag einseitig zu kündigen. Gab es da schon infos?
Hab ich auf Grund meiner Umbuchung telefonisch bei HanseMerkur nachgefragt:
wird eine Versicherungsleistung eingefordert (sprich: wie in meinem Fall die Erstattung der Umbuchungsgebühr), ist die urspüngliche Versicherung nicht mehr gültig. Es muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Da der Betrag einer neuen Versicherung ja wirklich verschmerzbar ist, war die weitere Vorgehensweise natürlich klar......
Der eigentliche Grund meines Anrufes war der, das sich durch die Umbuchung mein Rückflugdatum geändert hatte. Da das eine der Eingaben beim Abschluss der Versicherung war, wusste ich dann eben nicht ob die ursprüngliche Versicherung mit dem dann neuen Rückflugdatum noch gilt.
Ach ja: wird übrigens keine Leistung eingefordert, kann das Rückflugdatum telefonisch geändert werden, das abschließen eines neuen Vetrages ist dann nicht notwendig.