Allianzübergreifendes: Fragen zur Versicherung von Awardtickets

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caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
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Flüge gebucht ohne Urlaub beantragt zu haben oder wurde genehmiger Urlaub widerrechtlich widerrufen?

Urlaub nur mündlich abgesprochen, dann kam die Info unserer IT, dass sich die Pläne verschieben. Aber selbst wenn ich den Urlaub genehmigt bekommen hätte, hätte ich wahrscheinlich stornieren müssen/ wollen, ist ein zu wichtiger Baustein in unserem Projekt, der da geliefert wird, ich muss dann dabei sein. Über die Kosten hätte ich mich irgendwie mit meinem AG geeinigt.
Hat sich ja aber erledigt, da die Versicherung gezahlt hat.
 

speedtriple

Erfahrenes Mitglied
25.08.2011
378
58
Weiß jemand wie es sich mit folgenden Sachverhalt verhält?:

wenn ich eine Flugversicherung bei HanseMerkur für meinen Award-Flug abgeschlossen habe, diesen aber später wieder umbuche auf ein anderer Rückflugdatum (Hinflug würde gleich bleiben), gilt dann die ursprünglich abgeschlossene Versicherung noch?

Muss ich das der Versicherung einfach nur mitteilen und alles ist OK?

Oder müsste ich im schlimmsten Fall eine neue Versicherung abschließen (OK, die 5€ wären verkraftbar....) da die alte durch das neue Datum hinfällig ist?


Weiß jemand ne Antwort?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Hier 2 mal zu tippen dauert längr als mal schnell für 5 euro neue Versicherung abzuschliessen. Da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wie maxbluebrosche schon schreibt. Egal welche auskunft hier kommt: Abschliessen!
 

speedtriple

Erfahrenes Mitglied
25.08.2011
378
58
Jo, das macht irgendwie Sinn.

Die 5€ machen den kompletten Reisepreis auch nicht mehr fett und man ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Muss man sich eigentlich sorgen um die finanzielle Situation von US machen? Ich kenn mich da gar nicht aus.

Was würde bei einen merge mit AA passieren?
a) wenn man noch 100.000 DM Meilen hat
b) man bereits einen Flug in der *A mit den Meilen gekauft hat?

Danke schonmal
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.533
39
zwischen HAJ & PAD
Die Diskussionen um die finanziellen Aspekte von US kommen zu jeder Aktion wieder hoch und das schon seit 2 Jahren - beantworten kann man sie nicht weil es bisher keine Anzeichen für eine finanzielle Schieflage von US da sind

Erfahrungswerte aus anderen Mergern (siehe bmi/*A/BA)

a) anzunehmen ist das bei einem Merger mit AA dann halt die Meilen in der Oneworld genutzt werden können
b) Ticket bleibt auch danach gültig

http://www.vielfliegertreff.de/sons...u-buy-share-und-gift-miles-79.html#post643851

Aber bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema des Threads - ich räum hier jetzt mal auf :)
 
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maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.533
39
zwischen HAJ & PAD
Weiß jemand wie es sich mit folgenden Sachverhalt verhält?:

wenn ich eine Flugversicherung bei HanseMerkur für meinen Award-Flug abgeschlossen habe, diesen aber später wieder umbuche auf ein anderer Rückflugdatum (Hinflug würde gleich bleiben), gilt dann die ursprünglich abgeschlossene Versicherung noch?

Muss ich das der Versicherung einfach nur mitteilen und alles ist OK?

Oder müsste ich im schlimmsten Fall eine neue Versicherung abschließen (OK, die 5€ wären verkraftbar....) da die alte durch das neue Datum hinfällig ist?

Ich habe gerade heute genau diesen Fall - Awardticket mit neu gebuchtem Flug an anderem Datum:

Eine e-mail an die in der Police angegebene e-mail geschrieben (gestern Sonntag) und soeben (Montag) folgende Antwort erhalten:

(y)
vielen Dank für Ihre Email.

Wunschgemäß vermerken wir Ihre aktuellen Reisedaten in unseren Unterlagen.

Diese Nachricht ersetzt einen gesonderten Nachweis.


Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx (MA Namen entfernt)


Bitte fügen Sie bei Rückantworten immer den vorherigen Schriftwechsel bei.

Reise-Direktionsvertrieb (RDV)
Telefon: (0 40) 41 19-10 00
Telefax: (0 40) 41 19-30 40
E-Mail: reiseservice@hansemerkur.de

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Reiseversicherungen, Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Urlaub nur mündlich abgesprochen, dann kam die Info unserer IT, dass sich die Pläne verschieben. Aber selbst wenn ich den Urlaub genehmigt bekommen hätte, hätte ich wahrscheinlich stornieren müssen/ wollen, ist ein zu wichtiger Baustein in unserem Projekt, der da geliefert wird, ich muss dann dabei sein. Über die Kosten hätte ich mich irgendwie mit meinem AG geeinigt.
Hat sich ja aber erledigt, da die Versicherung gezahlt hat.

Wollen ja - müssen nein.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Zusatzfrage: Gibt es eine Auskunft seitens des Versicheres, ob die Versicherung auch NACH Eintritt eines Schadensfalles für dasselbe Ticket erhalten bleibt.
Grundsätzlich hat der Versicherer ja das Recht bei dieser Versicherung nach Begleichung EINES Schadens, den Vertrag einseitig zu kündigen. Gab es da schon infos?
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Auch von mir kurze Frage dazu: Musstet Ihr einen Umbuchungsgrund nennen?

Nein, mußte ich nicht (habe ich aber gemacht). Es steht explizit in den Versicherungsbedingungen, dass bei Umbuchung bis 4 Wochen vor Abflug kein Grund benötigt wird und es eine max. Erstattung der Umbuchungskosten bis 300€ gibt.
 

caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
Zusatzfrage: Gibt es eine Auskunft seitens des Versicheres, ob die Versicherung auch NACH Eintritt eines Schadensfalles für dasselbe Ticket erhalten bleibt.
Grundsätzlich hat der Versicherer ja das Recht bei dieser Versicherung nach Begleichung EINES Schadens, den Vertrag einseitig zu kündigen. Gab es da schon infos?

Nein gibt so weit ich weiß keine Info. Aber bei dem lächerlichen Betrag von 5€ pro Versicherung würde ich einfach eine neue buchen.
Wurde so auch 2 Seiten vorher hier diskutiert.
 

speedtriple

Erfahrenes Mitglied
25.08.2011
378
58
Nein, mußte ich nicht (habe ich aber gemacht). Es steht explizit in den Versicherungsbedingungen, dass bei Umbuchung bis 4 Wochen vor Abflug kein Grund benötigt wird und es eine max. Erstattung der Umbuchungskosten bis 300€ gibt.

War bei mir erstmal anders:
Hab nach meiner Umbuchung eine email an HanseMerkur geschrieben und den Sachverhalt erklärt. Es kam zuerst eine kurze Bestätigungsemail, dann ca. 2 Wochen später ein Brief in dem ich aufgefordert wurde a) die Umbuchungsbestätigung und b) den Grund der Umbuchung anzugeben (mit entsprechenden Nachweisen, wie z.B. ärztliche Bescheinigung etc.).

Daraufhin hab ich erneut eine email geschrieben, in der ich mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen erklärte das kein Grund meinerseits anzugeben ist. Antwort: "wir haben ihre email an die betreffende Abteilung weitergeleitet".

Das ganze ist nun ca. 2-3 Wochen her, seitdem hab ich nichts neues gehört. Ich geh eigentlich davon aus das die Summe der Umbuchung demnächst beglichen wird. Evtl. war das von der Versicherung nur ein "Schuss ins Blaue"? So nach dem Motto: wenn ich den Hinweis auf die Versicherungsbedingungen nicht gebracht hätte, hätten sie wahrscheinlich eine Zahlung ohne Angabe des Umbuchungsgrundes abgelehnt (?)
 

speedtriple

Erfahrenes Mitglied
25.08.2011
378
58
Zusatzfrage: Gibt es eine Auskunft seitens des Versicheres, ob die Versicherung auch NACH Eintritt eines Schadensfalles für dasselbe Ticket erhalten bleibt.
Grundsätzlich hat der Versicherer ja das Recht bei dieser Versicherung nach Begleichung EINES Schadens, den Vertrag einseitig zu kündigen. Gab es da schon infos?

Hab ich auf Grund meiner Umbuchung telefonisch bei HanseMerkur nachgefragt:

wird eine Versicherungsleistung eingefordert (sprich: wie in meinem Fall die Erstattung der Umbuchungsgebühr), ist die urspüngliche Versicherung nicht mehr gültig. Es muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Da der Betrag einer neuen Versicherung ja wirklich verschmerzbar ist, war die weitere Vorgehensweise natürlich klar......

Der eigentliche Grund meines Anrufes war der, das sich durch die Umbuchung mein Rückflugdatum geändert hatte. Da das eine der Eingaben beim Abschluss der Versicherung war, wusste ich dann eben nicht ob die ursprüngliche Versicherung mit dem dann neuen Rückflugdatum noch gilt.

Ach ja: wird übrigens keine Leistung eingefordert, kann das Rückflugdatum telefonisch geändert werden, das abschließen eines neuen Vetrages ist dann nicht notwendig.
 
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caipiroska

Erfahrenes Mitglied
15.12.2009
316
0
HAM
War bei mir erstmal anders:
Hab nach meiner Umbuchung eine email an HanseMerkur geschrieben und den Sachverhalt erklärt. Es kam zuerst eine kurze Bestätigungsemail, dann ca. 2 Wochen später ein Brief in dem ich aufgefordert wurde a) die Umbuchungsbestätigung und b) den Grund der Umbuchung anzugeben (mit entsprechenden Nachweisen, wie z.B. ärztliche Bescheinigung etc.).

Daraufhin hab ich erneut eine email geschrieben, in der ich mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen erklärte das kein Grund meinerseits anzugeben ist. Antwort: "wir haben ihre email an die betreffende Abteilung weitergeleitet".
)
Dieses Procedere hatte ich auch, scheint ein Standard zu sein. Nach meiner freundlichen Email mit Hinweis auf die Bedingungen habe ich keine Antwort mehr erhalten, sondern nur das Geld zurück :)
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Oha, Sind ja doch deutlich mehr kosten als ich so geglaubt habe. ich denke, die werden diese Versicherung in kürze adaptieren, oder wie es im VFT Jargon heisst : "enhancen".
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Flugticket-Schutz der HanseMerkur Reiseversicherung AG

Kostet 5 euro und hat dafür sensationelle Bedingungen.
Cave: Nach Flugbuchung innerhalb von 3 Tagen abschliessen!
Nach meiner Meinung wird es die auch so lange nicht mehr geben, preis leistung einfach viel zu gut. Umbuchungskosten bis 30 Tage vor abflug werden ohne angabe von Gründen bis 200 euro übernommen. Und das bei 5 euro preis.