FTI insolvent

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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
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Wie sieht die Sachlage denn aus, wenn direkt übers Reisebüro ein Mietwagen gebucht wurde bei Maui/Britz/younameit, das Reisebüro jetzt aber informiert, Sie wiederum hätten als Kostengründen über FTI gebucht.
Sehe ich richtig, die müssen mir den Wagen dann halt anders beschaffen, entsprechendes Modell, aber selber Preis?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.799
54
Wie sieht die Sachlage denn aus, wenn direkt übers Reisebüro ein Mietwagen gebucht wurde bei Maui/Britz/younameit, das Reisebüro jetzt aber informiert, Sie wiederum hätten als Kostengründen über FTI gebucht.
Sehe ich richtig, die müssen mir den Wagen dann halt anders beschaffen, entsprechendes Modell, aber selber Preis?
Wer ist denn in deinem Fall der Leistungserbringer? Der Unterschied ist halt, ob es sich nur um einen Vermittlungsauftrag handelt oder das Reisebüro bzw. andere Anbieter in dem von dir geschlossenen Vertrag als Leistungserbringer auftritt.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.457
6.672
Sehe ich richtig, die müssen mir den Wagen dann halt anders beschaffen, entsprechendes Modell, aber selber Preis?
Siehst du mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht, denn es ist sehr wahrscheinlich nur ein Vermittlungsvertrag.
Anders sieht es ggf. aus, wenn du eine Bausteinreise (Flug, Unterkunft, Mietwagen separat) da gebucht hast. Da gilt seit einigen Jahren, dass auch Reisebüros als Veranstalter zählen (können). Das wiederum wird i.d.R. vom Reisebüro vertraglich ausgeschlossen, weshalb es in fast allen Fällen bei der Vermittlung bleibt.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.038
763
Aber es tut mir für jeden der 11000 Beschäftigten leid. Ob die alle irgendwie aufgefangen werden .... Ich wünsche es jedem auf jeden Fall.
Nunja, es war schon seeeehr lange bekannt, dass FTI 2.0 Reloaded in den Startlöchern steckt... Sagt hier alles::resp:

Der frühere FTI-Chef Dietmar Gunz, ... starten einen neuen Veranstalter: Falk Travel. Das Unternehmen geht als AG an den Start und verspricht eine „einzigartige Balance aus Premium-Qualität und günstigen Preisen“.
... Startschuss soll schon im Sommer dieses Jahres sein, das Produktportfolio umfasst sowohl die Nah- als auch die Mittel- und Fernstrecke.



 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
Siehst du mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht, denn es ist sehr wahrscheinlich nur ein Vermittlungsvertrag.
Anders sieht es ggf. aus, wenn du eine Bausteinreise (Flug, Unterkunft, Mietwagen separat) da gebucht hast. Da gilt seit einigen Jahren, dass auch Reisebüros als Veranstalter zählen (können). Das wiederum wird i.d.R. vom Reisebüro vertraglich ausgeschlossen, weshalb es in fast allen Fällen bei der Vermittlung bleibt.
So leicht ist hier die Sache glaube ich nicht. Buchungsbestätigung direkt vom RB, bei Leistung wird Maui Fahrzeug aufgeführt. Da ist nix mit FTI.
Wenn ich bspw. bei LTUR ein Package buche, sieht das anders aus und Vermittler ist klar erkennbar.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer ist denn in deinem Fall der Leistungserbringer? Der Unterschied ist halt, ob es sich nur um einen Vermittlungsauftrag handelt oder das Reisebüro bzw. andere Anbieter in dem von dir geschlossenen Vertrag als Leistungserbringer auftritt.
Woran erkenne ich das bzw. wie finde ich das anhand meiner Bestätigung bzw. Rechnung raus, wo der Name FTI nicht aufgeführt ist?
 

Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
159
69
Bei der M&M Credit Card App poppt jetzt ne Info auf... Wahrscheinlich lässt das ChargeBack die Leitungen glühen ;)

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.457
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So leicht ist hier die Sache glaube ich nicht. Buchungsbestätigung direkt vom RB, bei Leistung wird Maui Fahrzeug aufgeführt. Da ist nix mit FTI.
Mal die AGB des Reisebüros konsultiert? Ich vermute stark, dass man sich vorbehält die Leistung an jemand anderen zu vermitteln. Und selbst wenn nicht, ist es häufig so, dass Mietwagen über größere Veranstalter gebucht werden, welche das Geschäft vor Ort an kleinere Mietwagenstationen vermitteln. Ich vermute, dass das bei dir so gelaufen ist.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
Mal die AGB des Reisebüros konsultiert? Ich vermute stark, dass man sich vorbehält die Leistung an jemand anderen zu vermitteln. Und selbst wenn nicht, ist es häufig so, dass Mietwagen über größere Veranstalter gebucht werden, welche das Geschäft vor Ort an kleinere Mietwagenstationen vermitteln. Ich vermute, dass das bei dir so gelaufen ist.
Also wenn ich vom Kunden einen Auftrag annehme und den Vertrag mit ihm schließe, die Arbeit aber über einen Subcontractor erledigen lasse, der dann bockt, bin weiterhin ich verantwortlich.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
Wenn Du den Kunden an den Subkontrator vermittelt hast, bist nicht verantwortlich.
Auch dann wenn ich in den AGB formulieren, daß ich mir vorbhalte aus Kostengründen den Job vom Inder an der Ecke machen zu lasse. Der Kunde schließt Vertrag mit mir.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
12.281
9.810
IAH & HAM
Auch dann wenn ich in den AGB formulieren, daß ich mir vorbhalte aus Kostengründen den Job vom Inder an der Ecke machen zu lasse. Der Kunde schließt Vertrag mit mir.
Das ist halt genau der Knackpunktt. Wenn Du nur vermittelst ist der Vertrag nicht mit Dir, sondern mit dem Subkontraktor. Wenn Du allerdings Vertragspartei bist und dann die Erfuellung weitergibst, dann bleibst Du in der Veranbtwortung.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
Das ist halt genau der Knackpunktt. Wenn Du nur vermittelst ist der Vertrag nicht mit Dir, sondern mit dem Subkontraktor. Wenn Du allerdings Vertragspartei bist und dann die Erfuellung weitergibst, dann bleibst Du in der Veranbtwortung.
Der Unterschied ist bekannt.
Allerdings sehe ich nicht, woran ich erkennen kann daß genau in dieser Konstellation das RB nur Vermittler sei.
Ich bin in geschildertrerr vergleichbarer Konstellation Vertragspartner.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.033
5.289
Eine kurze Erfahrung von heute mit einem Mietwagen gebucht über Cars&Campers bei Alamo - ich konnte das Auto problemlos abholen.
Das mag daran liegen, dass Alamo noch vor der Insolvenz sein Geld erhalten haben könnte. Vielleicht kann dazu jemand etwas sagen, der genauer weiß, wie es bei solchen Geschäftsbeziehungen mit dem Zahlungsfluss läuft, speziell bei Zwischenhändlern, deren Bonität nicht mehr die allerbeste ist.

Für Buchungen weiter in der Zukunft würde ich nicht damit rechnen, dass es so klappt.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.457
6.672
In aller Regel schließt du einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Reisebüro ab. Dieses bucht in deinem Namen die Leistung beim Anbieter. Der Vertrag kommt direkt zwischen dir und dem Anbieter zustande. Das ist ein Spezialkonstrukt im Vertragsrecht.

Dem Irrtum, dass das Reisebüro regresspflichtig ist, sind schon sehr viele in der Vergangenheit aufgesessen - und fast immer grandios bei Gericht gescheitert. Wenn du das tatsächlich in Erwägung ziehst, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsbeistand konsultieren. Das Geld für den kannst du aber sehr wahrscheinlich abschreiben.

Es wäre wie gesagt nur was zu holen, wenn das Reisebüro tatsächlich selbst als Veranstalter auftritt. Ob das gegeben ist vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.312
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In aller Regel schließt du einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Reisebüro ab. Dieses bucht in deinem Namen die Leistung beim Anbieter. Der Vertrag kommt direkt zwischen dir und dem Anbieter zustande. Das ist ein Spezialkonstrukt im Vertragsrecht.

Dem Irrtum, dass das Reisebüro regresspflichtig ist, sind schon sehr viele in der Vergangenheit aufgesessen - und fast immer grandios bei Gericht gescheitert. Wenn du das tatsächlich in Erwägung ziehst, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsbeistand konsultieren. Das Geld für den kannst du aber sehr wahrscheinlich abschreiben.

Es wäre wie gesagt nur was zu holen, wenn das Reisebüro tatsächlich selbst als Veranstalter auftritt. Ob das gegeben ist vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Schon. Wenn das RSB allerdings für einen schlanken Taler weisungswidrig woanders gebucht hat als beauftragt, dann hat es durchaus ein Problem.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
431
662
DUS
Bei der M&M Credit Card App poppt jetzt ne Info auf... Wahrscheinlich lässt das ChargeBack die Leitungen glühen ;)
Sie verlangen, dass man bei Pauschalreisen erst einmal den Sicherungsfonds in Anspruch nimmt, das hält die Acquirer Bank natürlich schön schadlos, dafür fehlt dem verhinderten Urlauber noch lange die Kohle für eine Neubuchung... Bei nicht abgesicherten Nur-Hotel Buchungen versprechen sie das Chargeback durchzuführen.
 

destructor2

Neues Mitglied
19.06.2016
19
5
im Gegensatz zu MM hat Amex aktuell eine Anweisung, keine Reklamationen im Zusammenhang von Zahlungen an FTI anzunehmen. Die Kunden sollen sich direkt an FTI / Insolvenzverwalter wenden. Sehr ärgerlich da ich davon ausging, dass auch bei Amex die Zahlungen vor Ausfall geschützt sind. Kein gutes Bild für die Platinum Karte von Amex.

Wir haben eine Mietwagenbuchung bei DriveFTI offen und können das Geld dann vermutlich abschreiben. Bei einer anderen Buchung mit der MM Karte konnte ich problemlos ein Chargeback beauftragen.
 
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borni81

Aktives Mitglied
24.04.2011
218
39
im Gegensatz zu MM hat Amex aktuell eine Anweisung, keine Reklamationen im Zusammenhang von Zahlungen an FTI anzunehmen. Die Kunden sollen sich direkt an FTI / Insolvenzverwalter wenden. Sehr ärgerlich da ich davon ausging, dass auch bei Amex die Zahlungen vor Ausfall geschützt sind. Kein gutes Bild für die Platinum Karte von Amex.

Wir haben eine Mietwagenbuchung bei DriveFTI offen und können das Geld dann vermutlich abschreiben. Bei einer anderen Buchung mit der MM Karte konnte ich problemlos ein Chargeback beauftragen.
Wann ist den die Miete ? Wir wurden informiert das die Buchungen alle bestehen bleiben man aber vor Ort das Fahrzeug noch einmal bezahlen darf..... Bei einer Womo Miete von über 3000 Euro kein Spaß, besonders weil man nicht einmal stornieren kann da alles Systeme von FTI "down" sind.
Wir wollten stornieren da wir zum Glück noch nicht bezahlt haben und wollten bei einen anderen Anbieter buchen um vor Ort kein Problem zu bekommen , aber wie gesagt -> keine Chance derzeit.
 

destructor2

Neues Mitglied
19.06.2016
19
5
Wann ist den die Miete ? Wir wurden informiert das die Buchungen alle bestehen bleiben man aber vor Ort das Fahrzeug noch einmal bezahlen darf..... Bei einer Womo Miete von über 3000 Euro kein Spaß, besonders weil man nicht einmal stornieren kann da alles Systeme von FTI "down" sind.
Wir wollten stornieren da wir zum Glück noch nicht bezahlt haben und wollten bei einen anderen Anbieter buchen um vor Ort kein Problem zu bekommen , aber wie gesagt -> keine Chance derzeit.
02/25 aber Prepaid, Storno über billiger-Mietwagen schon bestätigt, nur halt von FTI nicht, da wird aber nix kommen vermutlich.
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
428
70
DRS
Wann ist den die Miete ? Wir wurden informiert das die Buchungen alle bestehen bleiben man aber vor Ort das Fahrzeug noch einmal bezahlen darf..... Bei einer Womo Miete von über 3000 Euro kein Spaß, besonders weil man nicht einmal stornieren kann da alles Systeme von FTI "down" sind.
Wir wollten stornieren da wir zum Glück noch nicht bezahlt haben und wollten bei einen anderen Anbieter buchen um vor Ort kein Problem zu bekommen , aber wie gesagt -> keine Chance derzeit.
Selbst wenn dies der Fall ist, dann werde ich das Auto einfach nicht abholen. Ich habe jetzt bei der Konkurenz 20 % günstiger als ursprünglich gebucht.
 

Tocaba

Reguläres Mitglied
15.01.2023
69
138
im Gegensatz zu MM hat Amex aktuell eine Anweisung, keine Reklamationen im Zusammenhang von Zahlungen an FTI anzunehmen. Die Kunden sollen sich direkt an FTI / Insolvenzverwalter wenden. Sehr ärgerlich da ich davon ausging, dass auch bei Amex die Zahlungen vor Ausfall geschützt sind. Kein gutes Bild für die Platinum Karte von Amex.

Wir haben eine Mietwagenbuchung bei DriveFTI offen und können das Geld dann vermutlich abschreiben. Bei einer anderen Buchung mit der MM Karte konnte ich problemlos ein Chargeback beauftragen.
Dto.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
1.277
948
Das ist korrekt. Aber das muss man erst mal nachweisen (können).
Guter Punkt mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag.
Gibt da einen Spruch vom LG Dus. Die sehen das zumindest auch so, wenn die Mittlerrolle nicht klar kommuniziert wird: "Die Grenze zwischen Veranstalter und Mittler muß klar erkennbar sein."
Aber erst mal schauen, das wird sich schon noch geben. Wenn nicht, mit dem LG Dus an meiner Seite...