Spannende Frage. Sagen sie tatsächlich bei der Buchung, dass das dann auf alle Fälle diese konkreten "5000 Meilen" sind? Oder sagen sie, dass sie mir dafür X Meilen gutschreiben, wobei X im Rahmen des FFP flexibel sein kann, da sie das Programm jederzeit ändern dürfen?
1.: Zumindest in der Kombination LH- (LX-, OS- etc.) Flug mit M&M-Meilen ist es aufgrund der im Buchungsprozess eindeutig kommunizierten Meilenwerte eindeutig:
http://www.meilenrechner.de/php/meilen_anzeigen.php?&pos=de&language=de&seg[]=FRA~SIN~LH~E~K
Die Ansage wird Bestandteil des Befoerderungsvertrages, die Gutschrift luftbefoerderungsvertragliche Nebenpflicht.
Wie andere Airlines die versprochenenen Gutschriften anlaesslich des Vertragsschlusses bekanntgeben, und ob das ausreicht, um die Meilengutschrift zu einer luftbefoerderungsvertraglichen Nebenpflicht werden zu lassen, weiss ich nicht.
Wir halten fest: Anspruch gegen LH aus Luftbefoerderungsvertrag, M&M zur Gutschrift anzuweisen (+)
2.: Anspruch gegen LH aus Luftbefoerderungsvertrag, Drittprogramm zur Gutschrift anzuweisen (-) da ich kein entsprechendes Versprechen im Buchungsprozess sehe.
3.: Anspruch gegen den Anbieter des Meilenprogrammes (egal ob ausfuehrende Airline oder Dritte) auf Gutschrift: Auch recht unproblematisch, anhand der meistens detaillierten und buchungsklassengenauen Earnings-Charts.
Schwierig wird es bei 3., wenn das Drittprogramm die Sammelwerte aendert - natuerlich auf Anweisung der ausfuehrenden Airline, die weniger Meilen kauft. Denn im Moment des Buchens eines Lufthansa-Fluges schliesse ich ja keinen "Meilengutschriftvertrag" mit z.B. Aeroplan. Insofern koennte man in der Tat argumentieren, dass aus dem Rahmenvertrag, den man beim Beitritt zum Programm mit dem Anbieter schliesst, lediglich ein Anspruch auf Gutschrift nach der zum Zeitpunkt des Fluges aktuellen Meilentabelle gilt.
Da kaeme man nur dann raus, wenn man die Argumentation hinbekaeme, dass LH nicht zwischen Buchung und Flug/Meilengutschrift quasi zu Lasten des Passagiers den Vertrag zwischen sich (LH) und Programmbetreiber aendern darf. Schwierig, aber wahrscheinlich machbar, anderes Ergebnis vertretbar. Da moechte ich jetzt aber nicht vertieft einsteigen.
Was sagt dann der Richter?
"Ich waere jetzt lieber auf dem Tennisplatz."
Und lohnt sich für sowas in DE eine Klage?
Das haengt von der eigenen Toleranzschwelle ab.
Small Claims Court gibts ja bei uns nicht.
Brauchen wir nicht, da es keinen Mindeststreitwert gibt.