Gerücht (bestätigt): Miles & More Änderungen zum 01.09.2012

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Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
2.053
1
MUC
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Lufthansa sagt "ich befoerdere dich fuer 2000 Euro von A nach B und veranlasse M&M dazu, Dir dafuer 5000 Meilen gutzuschreiben."
Die Gutschrift von Meilen im versprochenen Umfang ist ganz zweifellos (und das ist im juristischen Bereich eine in ihrer Eindeutigkeit sehr selten anwendbare Terminologie) eine Vertragspflicht.

Spannende Frage. Sagen sie tatsächlich bei der Buchung, dass das dann auf alle Fälle diese konkreten "5000 Meilen" sind? Oder sagen sie, dass sie mir dafür X Meilen gutschreiben, wobei X im Rahmen des FFP flexibel sein kann, da sie das Programm jederzeit ändern dürfen?

Was sagt dann der Richter? Und lohnt sich für sowas in DE eine Klage? :rolleyes: Small Claims Court gibts ja bei uns nicht.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.248
Spannende Frage. Sagen sie tatsächlich bei der Buchung, dass das dann auf alle Fälle diese konkreten "5000 Meilen" sind? Oder sagen sie, dass sie mir dafür X Meilen gutschreiben, wobei X im Rahmen des FFP flexibel sein kann, da sie das Programm jederzeit ändern dürfen?

1.: Zumindest in der Kombination LH- (LX-, OS- etc.) Flug mit M&M-Meilen ist es aufgrund der im Buchungsprozess eindeutig kommunizierten Meilenwerte eindeutig:

http://www.meilenrechner.de/php/meilen_anzeigen.php?&pos=de&language=de&seg[]=FRA~SIN~LH~E~K

Die Ansage wird Bestandteil des Befoerderungsvertrages, die Gutschrift luftbefoerderungsvertragliche Nebenpflicht.

Wie andere Airlines die versprochenenen Gutschriften anlaesslich des Vertragsschlusses bekanntgeben, und ob das ausreicht, um die Meilengutschrift zu einer luftbefoerderungsvertraglichen Nebenpflicht werden zu lassen, weiss ich nicht.

Wir halten fest: Anspruch gegen LH aus Luftbefoerderungsvertrag, M&M zur Gutschrift anzuweisen (+)

2.: Anspruch gegen LH aus Luftbefoerderungsvertrag, Drittprogramm zur Gutschrift anzuweisen (-) da ich kein entsprechendes Versprechen im Buchungsprozess sehe.

3.: Anspruch gegen den Anbieter des Meilenprogrammes (egal ob ausfuehrende Airline oder Dritte) auf Gutschrift: Auch recht unproblematisch, anhand der meistens detaillierten und buchungsklassengenauen Earnings-Charts.

Schwierig wird es bei 3., wenn das Drittprogramm die Sammelwerte aendert - natuerlich auf Anweisung der ausfuehrenden Airline, die weniger Meilen kauft. Denn im Moment des Buchens eines Lufthansa-Fluges schliesse ich ja keinen "Meilengutschriftvertrag" mit z.B. Aeroplan. Insofern koennte man in der Tat argumentieren, dass aus dem Rahmenvertrag, den man beim Beitritt zum Programm mit dem Anbieter schliesst, lediglich ein Anspruch auf Gutschrift nach der zum Zeitpunkt des Fluges aktuellen Meilentabelle gilt.

Da kaeme man nur dann raus, wenn man die Argumentation hinbekaeme, dass LH nicht zwischen Buchung und Flug/Meilengutschrift quasi zu Lasten des Passagiers den Vertrag zwischen sich (LH) und Programmbetreiber aendern darf. Schwierig, aber wahrscheinlich machbar, anderes Ergebnis vertretbar. Da moechte ich jetzt aber nicht vertieft einsteigen.

Was sagt dann der Richter?

"Ich waere jetzt lieber auf dem Tennisplatz."

Und lohnt sich für sowas in DE eine Klage?

Das haengt von der eigenen Toleranzschwelle ab.

Small Claims Court gibts ja bei uns nicht.

Brauchen wir nicht, da es keinen Mindeststreitwert gibt.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wir halten fest: Anspruch gegen LH aus Luftbefoerderungsvertrag, M&M zur Gutschrift anzuweisen (+)

Woher ziehst Du Deine Prämisse, dass M&M eine von LH verschiedene Person sei? Die auf Geschäftsbriefen erforderlichen Angaben sagen anderes, nämlich "Deutsche Lufthansa AG", und so heißt es auch in den AGB von M&M:

Die Teilnahmebedingungen meinte:
Betreiber und Herausgeber von Miles & More ist die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ("Lufthansa"). Lufthansa behält sich vor, in bestimmten Ländern ausgewählte Mitherausgeber des Programms einzusetzen (wie Adria Airways, Air Dolomiti, Austrian Airlines Group, Brussels Airlines, Croatia Airlines, LOT Polish Airlines, Luxair und SWISS).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.248
Interessant. Ich war von der altbekannten Miles & More International GmbH ausgegangen, die der wahre Anbieter von M&M ist (und von der die Deutsche Lufthansa AG wie jeder andere Partner Meilen kaufen muss).

Macht nichts, ist dann eben eine Schleife weniger, die gedreht werden muss, wenn MMI nicht nach Aussen auftritt.
 
E

enrico

Guest
Wenn Interesse besteht, dann werde ich einen Trip Report "The BA run to Gold - From zero TP to 1500 within three months" verfassen und dabei auch immer einen Vergleich zu M&M bzw. LH/LX/etc. machen, z.B. Service, Flughäfen, Lounges, Sitze, Buchungen, etc. Im Juli geht's los.

Das wäre super, thx a lot!
 
E

enrico

Guest
Ich habe mir ja auch sorgen gemach bzgl. der Gutschrift in Z für eine Reise die Hinflug vor dem 1.9. hat und den Rückflug nach dem 1.9. Als Antwort auf meine Anfrage bei M&M bekam ich diese Antwort:
"Für die Gutschrift der Z Klasse ist das Abflugdatum entscheidend und hier gelten ab dem 1. September die neuen Werte. Das Buchungsdatum kann nicht mit berücksichtigt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. " I.m.h.o. verstößt diese Vorgehensweise gegen den alten Grundsatz (und das BGB) "Verträge müssen gehalten werden". Schließlich habe ich die Buchung vor der Bekanntgabe der Änderungen bei den Z-Meilen getätigt. Jetzt würde LH mit diesem Vorgehen einseitig einen existierenden Vertrag ändern. Natürlich hab ich das o.g. Statement nicht einfach so hingenommen. Mal sehen was als nächstes als Antwort kommt. Habt ihr ähnliche Aussagen erhalten?

Ja, ich habe genau dieselbe Antwort erhalten. Die Nachfrage nach einer Exit Clause (kostenlose Stornierung) wurde hingegen positiv beantwortet. Gesagt, getan - die OS Flüge sind storniert. Ist auch besser so, das Produkt in der C ist mehr als fragwürdig, ich konnte noch nie schlafen...
 
B

biff

Guest
Mit SWISS habe ich zwei Flüge, die von den neuen niedrigeren Meilen betroffen sind (Abflug im September). - Auf meine Forderung nach kostenloser Stornierung oder kostenloser Umbuchung in den August erhielt ich die Antwort, ich würde manuell die alten Meilen nachkreditiert bekommen und solle mich hierfür nach Abfliegen beider Tickets wieder melden, nach einigem Nachhaken sogar schriftlich bestätigt.
Fand ich interessant, da SWISS die Stornierung oder Umbuchung wohl lieber vermeiden wollte.
 
H

HONig

Guest
Fand ich interessant, da SWISS die Stornierung oder Umbuchung wohl lieber vermeiden wollte.

Finde ich interessant, weil das eine kulante und pragmatische Lösung ist, die allen Seiten dient und Ärger vermeidet. Franz ist ja weitergezogen...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.439
9.532
BRU
Mit SWISS habe ich zwei Flüge, die von den neuen niedrigeren Meilen betroffen sind (Abflug im September). - Auf meine Forderung nach kostenloser Stornierung oder kostenloser Umbuchung in den August erhielt ich die Antwort, ich würde manuell die alten Meilen nachkreditiert bekommen und solle mich hierfür nach Abfliegen beider Tickets wieder melden, nach einigem Nachhaken sogar schriftlich bestätigt.
Fand ich interessant, da SWISS die Stornierung oder Umbuchung wohl lieber vermeiden wollte.

Das finde ich auch interessant. Habe auch einen LX-Langstreckenflug in Z Anfang November, gebucht vor der Bekanntgabe der neuen Meilenwerte. Da das in meinem Fall kein MR ist, sondern ich wirklich am gebuchten Datum fliegen will und auch nicht bereit bin, nur für die paar Meilen mehr den Mehrpreis für D zu bezahlen, kommen anderes Datum / Stornierung (wäre problemlos und kostenlos moeglich, da flexibles Z-Ticket) und Neubuchung in D / Umbuchung in D für mich nicht in Frage. Nur wenn es da Moeglichkeiten gibt, trotzdem noch die vollen Meilen zu bekommen, nehme ich die natürlich gerne mit.:D Vielleicht sollte ich bei Gelegenheit auch mal nachfragen.

Wobei ein korrektes Vorgehen der Airlines wäre, das grundsätzlich für alle so zu regeln....
 
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HONig

Guest
Wobei ein korrektes Vorgehen der Airlines wäre, das grundsätzlich für alle so zu regeln....

Sinnvoll wäre es. Anständig auch. Aber wahrscheinlich ist die Lösung für die Airline billiger. Wen die Meilen nicht interessieren, der fragt nicht. Der Rest bekommt was er will. Der Rest werden die 5% sein, die sich beschweren. Hat sich also gelohnt.

Immerhin: Man lässt es nicht auf eine Klage ankommen.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Sinnvoll wäre es. Anständig auch. Aber wahrscheinlich ist die Lösung für die Airline billiger. Wen die Meilen nicht interessieren, der fragt nicht. Der Rest bekommt was er will. Der Rest werden die 5% sein, die sich beschweren. Hat sich also gelohnt.

Immerhin: Man lässt es nicht auf eine Klage ankommen.

5% ?

Wow !

Wohl eher irgendwo im Bereich von 0.005%
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.748
9.922
Dahoam
Ja, ich habe genau dieselbe Antwort erhalten. Die Nachfrage nach einer Exit Clause (kostenlose Stornierung) wurde hingegen positiv beantwortet. Gesagt, getan - die OS Flüge sind storniert. Ist auch besser so, das Produkt in der C ist mehr als fragwürdig, ich konnte noch nie schlafen...

Für OS ist es auch besser. Mit den Billigtickets verdienen die ja eh nichts und Geld ist bei denen eh knapp ;)
 
H

HVT

Guest
5% ?

Wow !

Wohl eher irgendwo im Bereich von 0.005%

Ich mische mich mal wieder ein, endlich mal wieder etwas Zeit. Ein schneller Blick in Google und Beschwerdemanagement verrät, dass typischer Weise eine Beschwerderate von 5-10% angenommen wird.

Vielleicht sprechen wir TAZO, über unterschiedliche Anteile: Beschwerden bezogen auf die Gesamtkundenzahl und Beschwerden bezogen auf die Anzahl der unzufriedenen Kunden. Erstere ist wohl kaum unternehmensübergreifend bekannt, zweitere schon.

Bezüglich nachtragend muß ich 08/15 PAX recht geben, genau deswegen ist ja das Ziel ein lösungsorientiertes und kundenfreundliches Beschwerdemanagement zu schaffen. Das trägt der Kunde dem Unternehmen auch nach, aber positiv.
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Bezüglich nachtragend muß ich 08/15 PAX recht geben, genau deswegen ist ja das Ziel ein lösungsorientiertes und kundenfreundliches Beschwerdemanagement zu schaffen. Das trägt der Kunde dem Unternehmen auch nach, aber positiv.

Mit nichtssagenden Textbausteinen wird daraus aber selten etwas.

Sorry, aber zumindest hier sind M&M, LH und Konsorten wirklich absolute Marktführer.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
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300x250
Ich mische mich mal wieder ein, endlich mal wieder etwas Zeit. Ein schneller Blick in Google und Beschwerdemanagement verrät, dass typischer Weise eine Beschwerderate von 5-10% angenommen wird.

Vielleicht sprechen wir TAZO, über unterschiedliche Anteile: Beschwerden bezogen auf die Gesamtkundenzahl und Beschwerden bezogen auf die Anzahl der unzufriedenen Kunden. Erstere ist wohl kaum unternehmensübergreifend bekannt, zweitere schon.

Bezüglich nachtragend muß ich 08/15 PAX recht geben, genau deswegen ist ja das Ziel ein lösungsorientiertes und kundenfreundliches Beschwerdemanagement zu schaffen. Das trägt der Kunde dem Unternehmen auch nach, aber positiv.

Moin Jointsy,

wie oft beschwerst du dich denn bei deinem Dealer, wenn das Kraut nicht so wirklich hohe Qualitaet hatte?

Und wie sieht es mit den Kunden in deiner psychologischen Praxis aus, beschweren sie da auch 5-10%?

Ansonsten bitte keine Allgemeinfloskeln mehr so kurz vor dem Wochenende...auf der anderen Seite muessen wir die 2000 Posts noch schaffen, also nur zu.

Wie sieht denn ein "lösungsorientiertes und kundenfreundliches Beschwerdemanagement" bei dir in deiner beruflichen Praxis aus?

Und was sollte eine Airline davon uebernehmen?

Und wo ist dein Viertnick, der Poster aus dem Bereich der Dienstleistung, der hat doch sicherlich auch noch was zu melden.

2000 Posts bis zum Tag der Arbeit sollten machbar sein...