ANZEIGE
stimmt, nicht-deutsche Wohnsitze war schon seit 10 Jahren, oder so....Da ist es doch schon lange bei 100k...
stimmt, nicht-deutsche Wohnsitze war schon seit 10 Jahren, oder so....Da ist es doch schon lange bei 100k...
Ich habe mich grad neu angemeldet und mag nicht alle seiten durchlesen.. ist das wirklich so, das alle neuerungen erst ab september gelten und das man mit den anderen star partner weiter 200 prozent miles sammelt in der biz?
So...Konsequenzen gezogen. Bin heute mit KLM von HAM-AMS unterwegs und bin erstaunt wieviel Beinfreiheit man hier in der ollen Boeing hat. Keine Rückmassage vom Hintermann ebenfalls nicht....
Not too bad...
Gruss aus AMS
Bist du mit einer 737-800 unterwegs gewesen? Ich (groß, breit, tief) bin letztens mit der KLM 737-800 (nicht aus Protest, sondern um meine KLM-Meilen für weitere 20 Monate zu konservieren) HAM-AMS-HAM geflogen und habe mir nichts mehr gewünscht als die NEK...
Bin 1,86 und "normale" Statur....fand ich besser bei der B 737 gg NEK....kein Witz jetzt....
KLM bestuhlt aber nicht übermäßig eng - zum Maximum fehlen drei Reihen.Bist du mit einer 737-800 unterwegs gewesen? Ich (groß, breit, tief) bin letztens mit der KLM 737-800 (nicht aus Protest, sondern um meine KLM-Meilen für weitere 20 Monate zu konservieren) HAM-AMS-HAM geflogen und habe mir nichts mehr gewünscht als die NEK...
Anscheinend wurde bei allen Airlines bis auf Austrian auf der M&M HP die Z Klasse entsprechend gekennzeichnet (150% Meilen).
Bei Austrian gibt es derzeit noch keine Einschränkung laut M&M HP, jedoch widerspricht sich dies dem Newseintrag:
Miles & More - Austrian Airlines Group: Meilen sammeln beim Fliegen
Was ist nun bindend?
Grüße,
jmo
Im letzten Jahr setzte dann wieder eine Trendwende ein: Auf die (fast ganz) billiegen Eco Tickets gibts wieder 625 Meilen
Ganz so einfach ist das nun doch nicht.bindend ist, was du nachweisen kannst!
Niemand wird dir einen Screenshot beglaubigen - die Website könnte ein Fake sein, Photoshop gibt's auch noch usw.(ggf. Screen shot amtlich beglaubigen lassen?)
Ganz so einfach ist das nun doch nicht.
Niemand wird dir einen Screenshot beglaubigen - die Website könnte ein Fake sein, Photoshop gibt's auch noch usw.
Im Zweifelsfall das, was in den Bedingungen und nicht in irgendeiner Außenkommunikation steht.was nun wirklich gilt.
Dann holt man sich halt einen Zeugen dazu.
Echt, also manchmal bin ich etwas erstaunt, fuer wie formalistisch Gerichte gehalten werden. Natuerlich ist ein Screenshot ein (im Ausdruck Urkunds-)Beweis, den das Gericht wuerdigen wird. Und wenn es keinen Anlass hat, eine Faelschung anzunehmen, wird es das auch nicht aus den oben genannten formalistischen Erwaegungen tun.
Wir sprachen von einer Beglaubigung, nicht von irgendwelchen Gerichtsmeinungen.
Man könnte die Buchung auch mit einem Notar zusammen durchführen und dann direkt den Screenshoot in seinem Beisein ausdrucken und dann beglaubigen.
Denke das wäre ok und würde wohl auch gehen
Hervorragende Idee!
Kostet zwar eine Kleinigkeit, aber wenigstens hat man dann ein paar Meilchen mehr auf dem Konto...![]()
Hervorragende Idee!
Kostet zwar eine Kleinigkeit, aber wenigstens hat man dann ein paar Meilchen mehr auf dem Konto...![]()