Da ein ETA oder ESTA per Definition nur für Einreisende gilt welche von der Visumspflicht befreit sind und eben nicht für alle Nationalitäten welche ein Visum für die Einreise benötigen ist ein ETA oder ESTA gerade de facto kein Visum oder eVisum, wie es von einigen Ländern in der Tat eingeführt wurde. Der Unterschied liegt darin, dass eine mögliche Einreiseverweigerung für Visumbefreite Reisende nicht erst am Einreiseort erfolgt sondern schon vor der Abreise geprüft wird. Außerdem hat ein ETA oder ESTA eine deutlich längere bzw. Mehrfachgültigkeit was es vom normalen Visum ebenfalls unterscheidet.De facto ist ein e-Visum, auch wenn das bei diesem Typ System außer den Australiern niemand zugeben bzw. so nennen will. Aber da die EU den Quatsch ab diesem Jahr auch mitmacht, erübrigt sich eine Kritik leider ziemlich.
Naja, kann man so sehen, ist aber meiner Meinung nach nur Wortklauberei. Dass verschiedene Visatypen verschiedene Anforderungen haben, ist nichts ungewöhnliches. Ein Visum bei Ankunft in Ägypten ist bspw. auch nur für einen erlauchten Kreis an Ländern zu haben und verlangt im Gegensatz zu den ganzen ETAs usw. keinerlei persönliche Informationen, die nicht schon von Grenzbeamten erfasst werden. Das ETA für Sri Lanka ist für Bürger aller Nationalitäten (außer Singapur, Seychellen und Malediven) verpflichtend...ich würde auch das als e-Visum bezeichnen.Da ein ETA oder ESTA per Definition nur für Einreisende gilt welche von der Visumspflicht befreit sind und eben nicht für alle Nationalitäten welche ein Visum für die Einreise benötigen ist ein ETA oder ESTA gerade de facto kein Visum oder eVisum,[...]
Wenn das denn mal so wäre. Gerade von den USA gibt es unzählige Geschichten im Netz von Europäern, denen mit gültigem ESTA die Einreise verweigert wurde.Der Unterschied liegt darin, dass eine mögliche Einreiseverweigerung für Visumbefreite Reisende nicht erst am Einreiseort erfolgt sondern schon vor der Abreise geprüft wird.
Verglichen mit den Touristen-/Geschäftsvisa der meisten Länder: Ja, da hast du Recht. Nun kriegen Chinesen allerdings (i. d. R.) 10-Jahresvisa für die USA, wenn der Antrag bewilligt wird. Amerikaner bekommen (oder bekamen, weiß nicht wie's seit dem Ukraine-Krieg aussieht) 3-Jahresvisa für Russland, wenn der Antrag bewilligt wird. Somit kein Alleinstellungsmerkmal der ETAs...Außerdem hat ein ETA oder ESTA eine deutlich längere bzw. Mehrfachgültigkeit was es vom normalen Visum ebenfalls unterscheidet.
Das ist ein guter Punkt und zeigt gerade den Unterschied zwischen ESTA und Visum auf. ESTA fragt ja nur ein paar Daten ab und jagt diese durch Datenbanken für die Genehmigung. Das dauert in aller Regel weniger als 1 Stunde. Nimmt man nun die "unzähligen" Geschichten und betrachtet den Hintergrund der Ablehnung kommt es häufig zu der Erkenntnis dass eben ein Visum hätte beantragt werden müssen weil ESTA unter falschen Voraussetzungen beantragt wurde. Einfach mal für 3 Monate zum "Betreuen von Kindern" zu "Bekannten" nach USA fliegen bei freier Kost und Logis (und natürlich einem Taschengeld) ist eben kein Grund für eine Visumfreie Einreise und somit nützt dann auch ESTA nichts.Wenn das denn mal so wäre. Gerade von den USA gibt es unzählige Geschichten im Netz von Europäern, denen mit gültigem ESTA die Einreise verweigert wurde.
ESTA ist mindestens eine Stufe darunter.Wenn man sich vor der Reise anmelden und eine Erlaubnis abwarten muss, ist das ein Visum, egal wie das Tier heißt.
ESTA ist mindestens eine Stufe darunter.
Auch mit einem Visum kann die Einreise in die USA verweigert werden (mit sehr wenigen Ausnahmen wie etwa "G"). Aus dieser Sicht gibt's keinen Unterschied zwischen ESTA und einem Visum.Das ist ein guter Punkt und zeigt gerade den Unterschied zwischen ESTA und Visum auf.Gerade von den USA gibt es unzählige Geschichten im Netz von Europäern, denen mit gültigem ESTA die Einreise verweigert wurde.
Sorry, aber das stimmt vorne und hinten nicht. Es gibt unzählige Visa, welche in Verbindung mit der Einreise erweiterte Rechte erlauben. Hierzu zählen insbesondere Dauer des Aufenthalts und die Erlaubnis eine Arbeitsstelle anzutreten und dafür vergütet zu werden. Verbunden mit diesen Rechten sind allerdings Pflichten, hierzu zählt u.A. je nach Visum die Abgabe einer Steuererklärung. Nichts davon ist mit ESTA möglich.Visa sind (wie ESTA) nichts weiter als eine Reisegenehmigung zur Grenze, um Einreise zu beantragen
Richtig, ESTA gleicht einem B1/B2 Visum. Mit der Ausnahme, dass man bei einer ESTA-Einreise keinen Protest einlegen kann falls einem die Einreise verweigert wird.Es gibt unzählige Visa, welche in Verbindung mit der Einreise erweiterte Rechte erlauben. Hierzu zählen insbesondere Dauer des Aufenthalts und die Erlaubnis eine Arbeitsstelle anzutreten und dafür vergütet zu werden.
Das war (vielleicht) mal so. Nach meiner Erfahrung dauert es deutlich länger.ESTA fragt ja nur ein paar Daten ab und jagt diese durch Datenbanken für die Genehmigung. Das dauert in aller Regel weniger als 1 Stunde.
Dann werde ich berichten. Brauche Anfang Juli ein neues ESTA.Das war (vielleicht) mal so. Nach meiner Erfahrung dauert es deutlich länger.
Es gab hier Ansichten dass das geplante UK ETA nicht anderes als ein Visum sei, weshalb es zum Vergleich mit dem US ESTA kam für die Visumfreie Einreise (Visa Waiver) in die USA.Und was hat das bitte mit dem vermuteten ETA für das UK zu tun?
MB
Nennt sich ETIAS und wir auf Wunsch Frankreichs auf nach den Olympischen Spielen in Paris nächstes Jahr verschoben. Try to keep up.Sollten nicht auch umgekehrt UK-Touristen bei Einreise in die EU etwas beantragen müssen?