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Girokonto Norisbank

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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
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Wenn, dann wird das nicht bei der norisbank gewesen sein oder ein Ausnahmefall.

Lo6Ut81.png


Allein zwischen dem 19. und 25. - also binnen 7 Tagen über 19.000 € zur Bank gebracht. 2 weitere liegen hier noch rum :D
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.126
1.664
Wenn, dann wird das nicht bei der norisbank gewesen sein oder ein Ausnahmefall.

Anhang anzeigen 145191


Allein zwischen dem 19. und 25. - also binnen 7 Tagen über 19.000 € zur Bank gebracht. 2 weitere liegen hier noch rum :D


Interessant! bist du schon lange Kunde der Norisbank? Und ist das dein Gehaltskonto?:confused: Lass mich raten! Es waren die Weihnachtsgeschenke deiner Großmütter und Großtanten?:censored:
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Konto ist in der Schufa seit dem 29.12.2017 eingetragen.

Ne, es handelte sich nicht um Weihnachtsgeschenke ;)

Seit dem 24.08.20 habe ich 43.440 € eingezahlt. Weiter zurück reicht die Buchungshistorie nicht.
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.165
722
Falls Du die Norisbank als Hauptkonto mit regelmäßigen weiteren unbaren höheren Geldeingängen sowie einem ansonsten 'normalen' Zahlungsverkehr (Lastschriften, Überweisungsein- und -ausgänge) nutzt, so wird sich die Bank nicht an den Bareinzahlungen stören. Wenn Du das Konto jedoch ausschließlich für Bareinzahlungen nutzt, so ruft dies den Geldwäschebeauftragten der Bank auf den Plan. Entweder gibt er dann die Empfehlung, dem Kunden schnell mit ordentlicher Kündigungsfrist zu kündigen oder er lässt das Konto bestehen und leitet ein Verdachtmeldeverfahren nach §43 GWG ein (davon bekommst Du als Betroffener zunächst einmal nichts mit).
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Das ist lediglich die Bankleitzahl der DKB, wo mein Hauptkonto ist. Die Norisbank würde ich nicht im Traum zum Hauptkonto machen. Dazu ist sie viel zu veraltet/altmodisch und die Kredit-/Dispovergabe läuft viel zu konservativ.

Da gehen ausschließlich Bareinzahlungen ein und 1x monatlich überweise ich von DKB zu Norisbank eine hohe Üw namens "Gehalt" und wieder zurück. Schon 2-3 Jahre lang.

Ich nutze aber fast monatlich deren KK voll aus. Das bringt denen ja auch 0,3 %. Vielleicht ist es daher für sie dann doch irgendwo profitabel

Und ich mache das mit den Einzahlungen sicherlich schon zwei Jahre...
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.165
722
Mach Dich am besten schon einmal mit den GWG-Bestimmungen vertraut. Dass bei Deinem Verhalten der Kontonutzung die NorisBank ein Verdachtsmeldeverfahren nach §43 GWG einleiten wird bzw. vermutlich schon längst eingeleitet hat, ist nahezu sicher. Aufgrund der Gesetzeslage kann die Bank gar nicht anders. Die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die jetzt auch offiziell in bestem Neudeutsch „Financial Intelligence Unit“ heißt) ist allerdings mit einer solchen Flut an Verdachtsmeldungen überschwemmt, dass dort ein enormer Bearbeitungsstau existiert, die Weiterleitung an die lokalen Staatsanwaltschaften, die dann das Ermittlungsverfahren führen und Dich zunächst schriftlich zur Stellungnahme auffordern werden, funktioniert nur schleppend.
 
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Fukaru

Reguläres Mitglied
26.08.2020
50
9
Wenn, dann wird das nicht bei der norisbank gewesen sein oder ein Ausnahmefall.

Anhang anzeigen 145191


Allein zwischen dem 19. und 25. - also binnen 7 Tagen über 19.000 € zur Bank gebracht. 2 weitere liegen hier noch rum :D

Woher kommt das Geld?
Ich vertickere auch mal privat ’nen PKW und bekomme das Geld dann teilweise bar. Aber längst nicht so oft wie Du Geld einzahlst.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.373
11.322
der Ewigkeit
Konto ist in der Schufa seit dem 29.12.2017 eingetragen.

Ne, es handelte sich nicht um Weihnachtsgeschenke ;)

Seit dem 24.08.20 habe ich 43.440 € eingezahlt. Weiter zurück reicht die Buchungshistorie nicht.


- vorgeschriebenes Verdachtsmelderverfahren -

Kannst Dich ja mal über's Wochenende ein bißchen einlesen ;)
Verpflichtender = in Deinem Fall die Bank:

[FONT=&quot]Für den Verpflichteten und die für ihn handelnden Beschäftigten muss keine Gewissheit darüber bestehen, dass ein entsprechender Vermögensgegenstand aus einer Vortat des § 261 StGB stammt oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht. Für das Vorliegen eines meldepflichtigen Sachverhalts ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass Tatsachen vorliegen, die auf das Vorliegen der in § 43 Abs. 1 GwG genannten Sachverhalte hindeuten. Soweit dies in Bezug auf die Fälle der Nr. 1 und Nr. 2 gegeben ist, kann insoweit ein krimineller Hintergrund einer Terrorismusfinanzierung oder gemäß § 261 StGB nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifel ist daher eine Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG zu erstatten.[/FONT]
[FONT=&quot]Ein Verpflichteter hat insbesondere weder das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB oder einer seiner Vortaten oder einer Terrorismusfinanzierung zu prüfen oder gar den Sachverhalt „auszuermitteln“, noch eine rechtliche Subsumtion des Sachverhalts unter die entsprechenden Straftat-bestände vorzunehmen. Dies ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Verpflichtete hat vielmehr, ggfs. durch seine Beschäftigten, einen Sachverhalt nach allgemeinen Erfahrungen und dem ggfs. bei seinen Beschäftigten vorhandenen beruflichen Erfahrungswissen unter dem Blickwinkel der Ungewöhnlichkeit und Auffälligkeit im jeweiligen geschäftlichen Kontext zu würdigen. Dies erfolgt im Rahmen der Pflichterfüllung nach § 15 Abs. 5 GwG. Wenn aufgrund bzw. im Rahmen der danach erfolgenden Prüfungen das Vorliegen von aussagekräftigen objektiven Anhaltspunkten („Tatsachen“) bejaht wird, die darauf hindeuten, dass die in § 43 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GwG genannten Sachverhalte vorliegen, besteht die Meldepflicht.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Verpflichtete bzw. die für ihn handelnden Beschäftigten besitzen bei der Frage, ob vorliegende transaktions-, geschäfts- oder personenbezogenen Umstände Tatsachen i.S.d. § 43 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GwG darstellen, einen eng begrenzten Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum wird in der Regel stark reduziert sein, wenn Sachverhalte vorliegen, die in den von der FIU den Verpflichteten zur Verfügung gestellten Anhaltspunkten enthalten sind.[/FONT]
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Da ich Nachweise über die legalen Geldquellen habe, habe ich mit einem GwG-Verfahren kein Problem.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.165
722
Aufwand macht ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren aufgrund einer GWG-Verdachtsmeldung für den Betroffenen immer. Das muss man sich nicht antun. Wenn man einen derartigen Bargeldberg jeden Monat einzahlen muss, dann braucht man dafür mehrere Konten, um unter dem Radar der bankinternen GWG-Check-Software zu bleiben.

Berichte hier, wenn die Staatsanwaltschaft sich bei Dir meldet und lass uns daran teilhaben, wie das Ermittlungsverfahren bei Dir abläuft. Solche Erfahrungsberichte sind im Netz kaum zu finden.
 

Noc

Erfahrenes Mitglied
18.09.2018
542
1.133
Bayreuth
Das man über solche Verfahren nicht viel findet hat durchaus seinen Grund, sie sind alles andere als vergnügungssteuerpflichtig... Ich kann nur jedem Empfehlen seine Bargeldgeschäfte zu reduzieren, vor allem das gestückelte Einzahlen von Bargeld um so unterhalb von Grenzen zu bleiben, schaut gar nicht gut aus.
 
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Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Solche Erfahrungsberichte sind im Netz kaum zu finden.
Hattest du nicht behauptet, die FIU ist mit einer Flut von Verfahren überlastet?


Wie gesagt: ich zahle solche Summen schon seit Jahren ein. Früher bei der Commerz- und heute bei der Deutschen Bank.



Ich habe nur noch ein weiteres einzahlungsfähiges Girokonto - nämlich bei der ING. Hier stehen die Einzahlautomaten aber in der nächsten Großstadt, rund 15 min Fahrt, und dann auch noch in Geschäften zu denen kein 24/7-Zugang besteht. Ich habe aber des Öfteren schon Freunde & Familie gebeten, auf deren Commerzbank-Konten einzahlen zu dürfen.
 

shg.web

Erfahrenes Mitglied
24.02.2016
296
49
Frage an alle Norisbank-Kenner:

Wie ist es da mit Gutschriften, speziell Gehalt? Wird das direkt gebucht wenn es rein kommt oder ist das auch erst am nächsten Tag sichtbar und man kann erst dann auf das Geld zugreifen?
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Man kann doch direkt verfügen? Der Tage mehr bis zur Buchung hindert mich z.B. nicht daran, das Geld schon weiter zu überweisen. Denn diese ÜW geht dann ja auch erst 1 Tag später raus.
 

shg.web

Erfahrenes Mitglied
24.02.2016
296
49
Man kann doch direkt verfügen? Der Tage mehr bis zur Buchung hindert mich z.B. nicht daran, das Geld schon weiter zu überweisen. Denn diese ÜW geht dann ja auch erst 1 Tag später raus.
Das war ja meine Frage. Wenn z.b. Gehalt eingeht, wird es sofort sichtbar oder erst über Nacht einseh und nutzbar ?
 

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Es wird als Vormerkung sichtbar wenn es eingeht. Es ist nur so, dass es eine Nacht braucht, um endgültig gebucht zu werden.
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.165
722
Aber man kann sofort verfügen und es wegüberweisen... so das es nächsten Tag auch schon beim Empfänger ist.
Korrekt, doch würde ich formulieren „so dass es erst (und nicht schon) am nächsten Tag beim Empfänger ist“ (denn zahlreiche Banken bekommen zuverlässig taggleiche Überweisungen hin).
 
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shg.web

Erfahrenes Mitglied
24.02.2016
296
49
Hat jemand eine Idee, warum die Mastercard Kredit bei einem neuen Konto und Karte, nicht im Internetbanking angezeigt wird?
die Karten Abteilung ist ratlos. Es wäre alles richtig eingegeben und aktiviert fürs Banking.
Bisher erscheint sie leider nicht.
muss man eventuell erst eine Zahlung damit machen?
 

houruian

Erfahrenes Mitglied
07.08.2018
645
380
EAP
Das sind nicht die Schnellsten!
Die Infoservices brauchten 3 Tage, um angezeigt zu werden
HBCI (plus) muss man übrigens kostenfrei per Telefon freischalten lassen

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kreditkarte auch ein paar Tage braucht.
 
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