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Doch. Er hatte zwei Unfälle. 2008 einem Parkrempler mit Fahrerflucht. Dafür gab's die 20 Tagessätze. 2018 einen Vorfahrtsunfall mit "Personenschaden". Das Verfahren verlief im Sande und er hat nichts davon mitbekommen. Es ist fraglich, ob der Unfallgegner überhaupt beim Arzt war, denn es ging keinerlei Arztrechnung bei der Versicherung ein. Als Strafe ür den zweiten Unfall gab's nur die 120 EUR und einen Punkt.
Komisch. Woher weiß er denn, dass er wegen dem Unfall durchgefallen ist? Die Ü1 ist die absolute Basic Überprüfung die seit 2017 bei jedem einzelnen Bewerber für die Bundeswehr durchgeführt wird, unabhängig von der späteren Tätigkeit. Und da fällt man definitiv nicht automatisch durch weil man mal irgendeine Jugendsünde/kleinigkeit von vor 20 Jahren in den Akten stehen hat.
Soweit ich weiß geht es da auch weniger um kleine Vorstrafen sondern eher Kontakte in nicht freundlich gesinnte Länder, Nähe zu fragwürdigen Organisationen und falsche Angaben in dem Wisch den man da ausfüllen musste.
In jedem Fall hat das was der MAD tut nicht sehr viel mit dem zu tun was du für eine Stelle am Flughafen brauchst.