Ich weiß nicht, ob ein Fehler im öffentlichen Ausschreibungsrecht vorliegt.
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Dann kürzt sich das Ganze raus und ich lande wieder beim günstigsten Anbieter. Und kann nichts dagegen tun.
Damit wäre doch erstmal alles ge-/erklärt...;-)
Ich denke sehr wohl, dass der Fehler im öffentlichen Ausschreibungsrecht vorliegt. Und man könnte sehr wohl etwa dagegen tun.
Aber ... und jetzt muss ich doch mal aus der Deckung kommen...
Es begab sich dereinst nach einer sechsstündigen Klausur in der der § 48 VwVfG eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat...
Der Kommilitone der ebenfalls zügig drauf gekommen war hat eine 1 bekommen. Ich erinnere mich noch sehr genau an das Gespräch unmittelbar nach der Klausur. Meine Wenigkeit hatte nach Prüfung des Sachverhaltes keine klare Position bezogen, sondern damit abgeschlossen das weitere Unterlagen bei der erlassenden Behörde abzurufen sind. Kommilitone hatte die Rücknahme verweigert. Meine Worte waren: Du die 1 ich die 2.... und genauso kam es.
Was ich damit sagen möchte:
Solange kein Umdenken innerhalb der Behörden stattfindet, weil aus verschiedenen Gründen ( mangelhafte staatliche Rechtsgestaltung*, Karriere, schlichte Faulheit, Unfähigkeit uswusf. ) kein Handlungsbedarf gesehen wird, wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Ich weiss nicht
@Kaethe , ob Du aus einer Behörde kommst (willichauchgarnichtwissen) aber allein die Formulierung "ich weiss nicht, ob" in Verbindung mit "Und kann nichts dagegen tun" (ja das ist extrem gekürzt) zeigt doch das Dilemma.
* ja is´n dicker Hammer
Ausdrücklicher Hinweis : Das ist ultrakompakt zusammengefasst und lässt daraus folgend Raum für viele Missverständnisse.