Gründe für den Personalmangel?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Nichts. Aber als jemand, der selber lange Zeit lange Dienstreisen auf Projektbasis gemacht hat, halte ich diese Art der Unterkunft für extrem selten.
Ich sags mal so, im Ausland, eine "planbare" Aufgabe die auch noch länger wie eine Woche geht finde ich eine Ferienwohnung nicht verkehrt. Deutlich billiger wie ein Hotel, deutlich grösser und in der Regel auch luxuriöser. Nachteil: Dir macht halt keiner das Bett und das Klo sauber. Aber das passiert zu Hause ja auch nicht ;)

Von daher finde ich das eine gute Alternative. Mit Kollegen wo man sich super versteht hatten wie auch schon n Ferienhaus in Holland. Er ob seinen Stock, ich unten meinen. Abends gemeinsam beim Feierabend Bierchen den Grill anwerfen...Muss halt zusammen passen. Wen man sich aus dem Weg gehen will kann man sich zurück ziehen und gut. Mag sicherlich jetzt nicht für jeden zutreffen, aber auch das ist ne Alternative, auch finanziell natürlich.

Oben links, die erwähnte Wohnung in Israel. 6 Monate alt, mit allem erdenklichen eingerichtet (gut, die Blubberbadewanne war nicht dabei), super Lage (links vom Weg ist der Strand)...was willst da mehr? Die Hotels die Strasse runter hatten 25% des Raums bei über den doppelten Kosten.

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
3,5 für einen gelernten Metzger der ne neue Herausforderung sucht find ich jetzt nicht soooo schlecht. Sprich absolt fachfremde. Und 5 für einen (ohne es bös zu meinen) schönden Mechaniker auch ein guter Verdienst.
Was Du als nicht sooooo schlecht findest ist interessant, macht das aber nicht zu einer guten Entlohnung. Es ist halt der Median der Bruttogehälter in Deutschland. Insbesondere wenn man zwischen den Zeilen die Arbeitsbedingungen zusammenreimt, wirkt es wenig attraktiv. Kein Wunder das ihr niemanden findet
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
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Eine begründete Vermutung: die Luftsicherheitskontrollkräfte arbeiten als Hilfspolizisten für die Bpol, die legt die Einstellungskriterien fest und bei bei denen ist der BMI immer noch hoch im Kurs was die allgemeine Beurteilung von Fitness angeht
aber nur für Polizeibeamte , bei der BPol als Tarifbeschäftigter kann man auch runder sein.
und ist das nicht diskriminierend?
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA

weltfahrer

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07.09.2018
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Für alle, die nicht geglaubt haben, dass nicht ins POLAS geschaut wird:


Hier wurde eine Person abgelehnt, weil sie mehrfach ins Visir der Ermittlungsbehörden gekommen ist. Obwohl mit einer Ausnahme alle Verfahren nach STPO 170 Abs 2 eingestellt wurden und das letzte nach 153 a, wurde der Flughafenausweis verweigert. Dabei ist 170 2 sogar ein Freispruch. Sowohl aus erwiesener Unschuld als auch als Mangel an Beweisen. Da eingestellte Verfahren gar nicht ins BZR und geschweige ins Führungszeugnis eingehen wurde hier beider ZÜP eindeutig auf das POLAS zugegriffen. Und die Speicherfrist beträgt 120 volle Kalenderjahre.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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Für alle, die nicht geglaubt haben, dass nicht ins POLAS geschaut wird:


Hier wurde eine Person abgelehnt, weil sie mehrfach ins Visir der Ermittlungsbehörden gekommen ist. Obwohl mit einer Ausnahme alle Verfahren nach STPO 170 Abs 2 eingestellt wurden und das letzte nach 153 a, wurde der Flughafenausweis verweigert. Dabei ist 170 2 sogar ein Freispruch. Sowohl aus erwiesener Unschuld als auch als Mangel an Beweisen. Da eingestellte Verfahren gar nicht ins BZR und geschweige ins Führungszeugnis eingehen wurde hier beider ZÜP eindeutig auf das POLAS zugegriffen. Und die Speicherfrist beträgt 120 volle Kalenderjahre.

Nach dem Urteil des VG Köln wird aber entscheidungserheblich auf das nach § 153a StPO eingestellte Verfahren abgestellt. Dieses Verfahren hatte offenbar auch einen Bezug zum Luftverkehr.

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist qualitativ nicht gleichwertig zu einem Freispruch. Sie hindert insbesondere eine spätere Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht. Eine "Aufwertung" über die Feststellung erwiesener Unschuld gibt es nur in Ausnahmefällen. Erwiesene Unschuld ist nach Nr. 88 S. 2 RiStBV besonders auszusprechen. Beispiel: Ich war vor einigen Jahren wegen Verwechslung Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Nach Aufklärung der Verwechslung wurde das Verfahren gegen mich mit dem Zusatz "erwiesene Unschuld" eingestellt.
 
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weltfahrer

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07.09.2018
227
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Vor allem wollte ich zeigen, dass hier auch Leute abgelehnt werden, deren BZR zu keinem Zeitpunkt Einträge hatte und die Entscheidung alleine auf der Information aus dem POLAS beruhte. Und die Speicherfrist im POLAS ist mittlerweile 120 volle Kalenderjahre.

Es gibt noch ein anderes Urteil, wo jemand mehrere 170er hatte, aber nicht mal 153er und trotzdem abgelehnt wurde. Kann es aber nicht mehr finden.
 

weltfahrer

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07.09.2018
227
83
Es scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein, Kandidaten wegen eines Vorfalls nach § 153a StPO abzulehnen. Dabei sind das sicher keine Gewohnheitskriminelle oder notorische Rechtsbrecher, sondern um einmalige Ausrutscher:


Gross kann der Leidensdruck jedenfalls noch nicht zu sein, wenn man es sich noch leisten kann, Kandidaten wegen dem BMI oder kleiner Gesetzesverstösse, die nicht mal im BZR stehen, knallhart kategorisch auszusortieren.
 

LH88

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08.09.2014
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Es geht hier um Sicherheitspersonal, um Ersatz für Polizeibeamte. Dass da ein komplett unbefleckter Leumund verlangt wird, ist absolut nachvollziehbar. Sonst kann man sich das Theater auch schenken. Straftäter haben da NICHTS zu suchen.
Menschen gegen die mal ermittelt wurde und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde sind keine Straftäter
 

tripleseven777

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27.06.2016
4.698
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DTM
Die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung steht immer mal wieder in den Schlagzeilen. Im fliegerischen Bereich haben so einige ihre Fluglizenz vom Luftfahrtbundesamt weg - zum Beispiel zur österreichischen Austro Control - verlagert. Dort kennt man eine entsprechende, alle paar Jahre zu wiederholende, Überprüfung nicht. Eine Gebühr ist natürlich auch zu entrichten.
Der ein oder andere Pilot setzt sich auch über den Rechtsweg zur Wehr, wenn die Überprüfung nicht in seinem Sinne ausgefallen ist. Es entzieht sich meiner Kenntnis wie entsprechende gerichtliche Verfahren ausgegangen sind.
Ich schlage vor, eine entsprechende Eignungsüberprüfung auch für Politiker einzuführen. Am besten auf EU-Ebene. Sonst ist man doch auch immer so schnell dabei, alles EU-weit einzuführen und anzugleichen.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Ich schlage vor, eine entsprechende Eignungsüberprüfung auch für Politiker einzuführen. Am besten auf EU-Ebene. Sonst ist man doch auch immer so schnell dabei, alles EU-weit einzuführen und anzugleichen.
Die gibt es und nennt sich Wahlen kombiniert mit einer freien und unabhängigen Presse. Bis auf Ungarn funktioniert das System in allen EU Ländern eigentlich relativ gut. Im Flugverkehr ist das natürlich eine andere Sache, da dort Mitarbeiter ohne bestimmte Auswahl–Prozesse auf Lebenszeit benannt werden….
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Die gibt es und nennt sich Wahlen kombiniert mit einer freien und unabhängigen Presse.
Leider hat man da auch oft nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Besser fände ich persönlich da mehr auf Referenden zu setzen und auch Laien nach dem Zufallsprinzip ins Parlament für maximal eine Periode zu berufen. Bei ehrenamtlichen Richtern funktioniert das ja auch prima.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Menschen gegen die mal ermittelt wurde und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde sind keine Straftäter
Es ging um diesen Personenkreis:
...Kandidaten wegen eines Vorfalls nach § 153a StPO abzulehnen

Das sind Straftatbestände mit angedrohten Haftstrafen von bis zu einem Jahr, keine Lappalien mehr.
Sicherheitspersonal muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es sind eben keine "Türsteher" oder Parkwächter, auch wenn das billiger wäre und man mehr finden würde.
Ich kenne "richtiges" Airline-Sicherheitspersonal und weiß, wie streng die ausgewählt und -gesiebt sind.
 

weltfahrer

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07.09.2018
227
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Es geht hier um Sicherheitspersonal, um Ersatz für Polizeibeamte. Dass da ein komplett unbefleckter Leumund verlangt wird, ist absolut nachvollziehbar. Sonst kann man sich das Theater auch schenken. Straftäter haben da NICHTS zu suchen.
Dann muss man aber auch damit leben, dass 60 % der Bevölkerung gar nicht mehr in Frage kommen. Viele machen mal einen Fehler und nicht jeder, der mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, ist Kleinkrimineller oder Gewohnheitsverbrecher. Die derzeitige Praxis führt dazu, dass jeder, der mal auf dem Schulhof mit einem Joint erwischt wurde, eine Zettelflucht begangen hat oder schuldhaft einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat, auf Lebenszeit gesperrt ist.

Es geht hier nicht nur um Sicherheitspersonal, sondern auch um die Gepäckabfertigung.

Ich fordere ja nicht, dass man notorische Rechtsbrecher nehmen muss. Aber vielleicht sollte man sich doch auf Führungszeugnis oder BZR beschränken. Vor 25 Jahren durfte man noch mit 59 Tagessatz im BZR am Flughafen arbeiten, wenn zumindest das Führungszeugnis sauber war.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Wenn man Sicherheit ernst nimmt, darf man auch nur die richtigen Leute dafür nehmen. Das sind die ohne "Vergangenheit". Klar, die sind teurer und schwerer zu finden.
 

LH88

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08.09.2014
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Wenn man Sicherheit ernst nimmt, darf man auch nur die richtigen Leute dafür nehmen. Das sind die ohne "Vergangenheit". Klar, die sind teurer und schwerer zu finden.
Ja aber nicht alle bei denen eingestellt wurde sind die "falschen" die können z. B. auch Polizist oder Politiker werden du betreibts hier schon ein extremes schwarz weiss denken.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Es scheint mittlerweile gängige Praxis zu sein, Kandidaten wegen eines Vorfalls nach § 153a StPO abzulehnen. Dabei sind das sicher keine Gewohnheitskriminelle oder notorische Rechtsbrecher, sondern um einmalige Ausrutscher:


Das ist Werbung eines Anwalts, der die Leute dazu bringen will, sich von ihm verteidigen zu lassen, weil nur er die luftsicherheitsrechtlichen Implikationen einer 153a-Einstellung auf dem Schirm hat.

Damit eine Einstellung nach § 153a StPO (jedenfalls dann, wenn es nur eine einzige ist) zur Unzuverlässigkeit führt, müssen die eingestelllten Straftaten einen luftverkehrsrechtlichen Bezug haben bzw. im luftsicherheitsrechtlichen Kontext begangen worden sein (VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2022, 18 K 1195/21, Rnn. 34 ff., insbes. 38 f.).

Das schreibt die werbende Kanzlei natürlich nicht - Klappern gehört schließlich zum Handwerk ;)
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.461
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Ja, aber wer eine 153a-Einstellung wegen Ladendiebstahls hat, ist nicht luftsicherheitsrechtlich unzuverlässig. Der kann sich weiter von Feld Wald Wiese Coll. vereteidigen lassen und braucht nicht zum (hier werbenden) Spezialisten zu gehen.
 

weltfahrer

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07.09.2018
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Wenn man Sicherheit ernst nimmt, darf man auch nur die richtigen Leute dafür nehmen. Das sind die ohne "Vergangenheit". Klar, die sind teurer und schwerer zu finden.
Man kann das schon so machen. Dann muss man aber auch attraktivere Arbeitsbedingungen bieten und darf nicht rumheulen, dass man kein Personal hat. Denn wer eine absolut weiße Weste hat, hat auch mehr Möglichkeiten.
 

NeaeraMS

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19.04.2022
368
556
Es ging um diesen Personenkreis:


Das sind Straftatbestände mit angedrohten Haftstrafen von bis zu einem Jahr, keine Lappalien mehr.
Sicherheitspersonal muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es sind eben keine "Türsteher" oder Parkwächter, auch wenn das billiger wäre und man mehr finden würde.
Ich kenne "richtiges" Airline-Sicherheitspersonal und weiß, wie streng die ausgewählt und -gesiebt sind.

Ich bin kein Anwalt, sieh es mir nach wenn ich mal so doof frage: welchen Sinn hat denn diese Geschichte mit dem Einstellen nach 153a wenn die Unschuldsvermutung dann ja doch nicht greift? Ich denke eingestellt ist eingestellt, egal auf welcher Grundlage?

Außerdem wird das meines Wissens nach doch nur bei kleineren Straftaten gemacht. Z.B. wenn jemand einen Parkrempler nicht bemerkt und deswegen angezeigt wird, betrunken eine Baustellenlampe geklaut hat oder sowas in der Richtung.
Sowas hat doch tendenziell wenig Einfluss auf die Tauglichkeit, speziell wenn die Geschichte schon länger her ist.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.356
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Z´Sdugärd
Es ging um diesen Personenkreis:


Das sind Straftatbestände mit angedrohten Haftstrafen von bis zu einem Jahr, keine Lappalien mehr.
Sicherheitspersonal muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es sind eben keine "Türsteher" oder Parkwächter, auch wenn das billiger wäre und man mehr finden würde.
Ich kenne "richtiges" Airline-Sicherheitspersonal und weiß, wie streng die ausgewählt und -gesiebt sind.
MOMENT! Da hast ja schon was gesagt....Türsteher. Jetzt wirfst du einen raus weil er a) stänkert, b) voll ist oder c) beides. Da der Typ natürlich der geilste Hengst ist ibts stress, und du musst das Bürschle mal am Kragen packen und an die frische Luft setzen. Dabei werden natürlich noch akustische Annehmlichkeiten ausgetauscht. NATÜRLICH filmt das in der heutigen Zeit jemand. Der rausgeschmissene macht jetzt einen auf "Ich bin Jude* und wurde nur darum rausgeworfen" (* kann gegen jede erdenkliche MInderheit ersetzt werden, ich fand nur den mehr oder weniger aktuellen Falle ganz nett) und ist zu guter letzt noch ein E Promineter Youtube Kasper.

Was glaubst wird den nun mit deiner weisen Weste?

Zu weit her geholt? Was mehr plausibleres weil niemand sich aufgrund seiner Minderheit in die Nesseln setzen würde? OK: Weil du der Meinung bist das Corona Massnahmen nicht richtig sind, machst du von deinem Recht auf Protest gebrauch und fährst ins schöne STuttgart. Da protestierst du gemäss der Verfassung, Und dummerweise macht gerade jemand ein Bild als du an den "die Welt ist eine Scheibe" Köchen die sich mit veganem Müll die Birne weggekokst haben und das Bild geht um die Welt, weil die Blödzeitung das ganze aus dem Stock Portfolie rausgesucht hat.

Im Prinzip bin ich ja bei dir, aber anhand solchen Beispielen die es leider viel zu wenig WIRKLICH in die Öffentlichkeit schaffen wie es wirklich war, wird ganz schnell deutlich das deine EInstellung "Da muss man schon was auf dem Kerbholz haben" ziemlich schnell ziemlich falsch ist. BZW, falls hier der eine oder andere Forenrechtsverdreher mitliest: Wieviel gibts den aktuell mit einer kleinen Trunkenheitsfahrt? Also einmal kurz nach dem BVB Sieg in der Bundesliag kurz 5 Halbe rein und mit dem Auto nimmt dir einer die Vorfahrt. Reichts da für 60 Tagessätze?