Gründe für den Personalmangel?

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.461
15.099
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welchen Sinn hat denn diese Geschichte mit dem Einstellen nach 153a wenn die Unschuldsvermutung dann ja doch nicht greift? Ich denke eingestellt ist eingestellt, egal auf welcher Grundlage?

Nein, § 153a StPO (u.a.) ist Einstellung bei Schuld. Einstellungen beim Unschuldigen haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zuverlässigkeit. Aber Achtung: Das schließt selbst Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO nicht aus, nämlich dann, wenn diese nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgten ("kleiner Freispruch"), sondern z.B. bei einem Verfahrenshindernis (z.B. fehlender Strafantrag, Verjährung...).

Außerdem wird das meines Wissens nach doch nur bei kleineren Straftaten gemacht. Z.B. wenn jemand einen Parkrempler nicht bemerkt und deswegen angezeigt wird, betrunken eine Baustellenlampe geklaut hat oder sowas in der Richtung.
Sowas hat doch tendenziell wenig Einfluss auf die Tauglichkeit, speziell wenn die Geschichte schon länger her ist.

Das oben zitierte Urteil hatte folgenden Sachverhalt zur Grundlage: "Die vorgeworfenen Straftaten hatten einen beruflichen Hintergrund und standen in Kontext zu luftsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Dem Kläger wurde vorgeworfen, Schulungsnachweise gefälscht zu haben, die u.a. luftverkehrsrechtlich nach der VO (EU) Nr. 185/2010 erforderlich sind, um am Transport sicherer Luftfracht teilnehmen zu dürfen."

Also wie gesagt kein Parkrempler, sondern luftverkehrsrechtlich relevante Straftaten. Und bei denen reicht es eben aus, sie begangen zu haben, man muss nicht ihretwegen verurteilt worden sein.


Sehr schön, instruktiv und lesenswert in dem Zusammenhang übrigens ganz frisch VG Köln, Beschluss vom 16. Mai 2023, 18 L 325/23:
(Bei Axel Cäsar lief der Herr übrigens unter "Ehemann des Kölner Putin-Fangirls" :LOL:)

Wieviel gibts den aktuell mit einer kleinen Trunkenheitsfahrt? Also einmal kurz nach dem BVB Sieg in der Bundesliag kurz 5 Halbe rein und mit dem Auto nimmt dir einer die Vorfahrt. Reichts da für 60 Tagessätze?

Je nach Vorstrafen kommt das ganz gut hin, ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
227
83
Ich bin kein Anwalt, sieh es mir nach wenn ich mal so doof frage: welchen Sinn hat denn diese Geschichte mit dem Einstellen nach 153a wenn die Unschuldsvermutung dann ja doch nicht greift? Ich denke eingestellt ist eingestellt, egal auf welcher Grundlage?
Sollte eigentlich so sein. Nur sind die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren ziemlich paranoid geworden. Insbesondere sei 9/11 und dann nach Georgensgmünd kam noch mal ein Schub. So wurden nach Georgensgmünd zahlreiche Waffen- und Jagdscheine wegen alter Geschichten nicht verängert, obwohl die Sache bei der erstmaligen Erteilung nicht relevant war und nichts neues mehr dazu gekommen. Während in den 1990ern das Verteidigungsziel 59 Tagessatz war, um den Jagdschein zu retten, ist er heute schon mit einem 153a weg.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Nein, § 153a StPO (u.a.) ist Einstellung bei Schuld. Einstellungen beim Unschuldigen haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zuverlässigkeit. Aber Achtung: Das schließt selbst Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO nicht aus, nämlich dann, wenn diese nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgten ("kleiner Freispruch"), sondern z.B. bei einem Verfahrenshindernis (z.B. fehlender Strafantrag, Verjährung...).

Es lässt sich auf der allgemeinen Ebene so beschreiben:

Die Einstellungen nach §§ 153, 153a StPO dienen auch der Bewältigung von Massenverfahren, damit nicht jedes Verfahren, bei dem die Tat qualitativ am untersten Ende der Strafbarkeit einzuordnen ist, in eine Anklage und das dann folgende Verfahren mündet. Für Beschuldigte, deren Interesse sich darauf beschränkt, keinen BZR-Eintrag zu bekommen (also alle die Fälle, in denen das Verfahrensergebnis keine Relevanz für die Feststellung einer Zuverlässigkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat), ist damit alles erledigt.

Bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, die nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgt, muss man sich immer vergegenwärtigen, dass diese keine Wertung über die Unschuld bedeutet, sondern aussagt, dass kein hinreichender Tatverdacht (bei Anklageerhebung Verurteilungswahrscheinlichkeit > 50 %) bejaht wurde. Bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung darf die Behörde danach keine (strafrechtliche) Schuld des (ehemaligen) Beschuldigten annehmen, ist aber m.E. nicht gehindert, es im Rahmen des Zuverlässigkeits-Begriffs selbst aufzuklären und zu würdigen, dass eine mögliche Verstrickung in einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt vorlag. Außerdem können Ermittlungen in solchermaßen eingestellten Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bis zur Verfolgungsverjährung bei neuen Erkenntnissen jederzeit wieder aufgenommen werden.
 
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weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
227
83
Sehr schön, instruktiv und lesenswert in dem Zusammenhang übrigens ganz frisch VG Köln, Beschluss vom 16. Mai 2023, 18 L 325/23:
(Bei Axel Cäsar lief der Herr übrigens unter "Ehemann des Kölner Putin-Fangirls" :LOL:)
Danke für die Verlinkung. Das ist für mich die Bestätigung, dass selbst nicht strafrechtlich relevante Aktivitäten zur Ablehnumg führen. Auch die aktenkundige Teilnahme an Impfgegner Spaziergängen führt zu Ablehnungen, zumindest bei Jagd- und Waffenscheinen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie gesagt, kann man bei der Überprüfung durchaus sehr rigoros sein. Nur schränkt man dann die Auswahl potentieller Beschäftigten erheblich ein und muss dann auch erheblich mehr Gehalt zahlen.
 

NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
368
556
Nein, § 153a StPO (u.a.) ist Einstellung bei Schuld.

Wieso denn Schuld? Unschuldsvermutung heißt doch, dass ich so lange als Unschuldig gelte bis ein Richter mich rechtskräftig verurteilt, oder nicht? Und das kann ja nicht passieren wenn das Verfahren eingestellt wird, unter welchen Auflagen auch immer.

Für wie lange ist man dann eigentlich als "unschuldiger schuldiger" erfasst? Die Sicherheitsprüfungen schauen sich ja nicht nur das Führungszeugnis an soweit ich weiß
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Wieso denn Schuld? Unschuldsvermutung heißt doch, dass ich so lange als Unschuldig gelte bis ein Richter mich rechtskräftig verurteilt, oder nicht? Und das kann ja nicht passieren wenn das Verfahren eingestellt wird, unter welchen Auflagen auch immer.

Eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (weitere Einstellungsvarianten hier außer Betracht) setzt begrifflich die Annahme voraus, dass eine Schuld (vereinfacht: im geringen Bereich) vorliegt. Der Einstellungsbeschluss stellt aber keine zu einer strafrechtlichen Verurteilung qualitativ gleichwertige Entscheidung dar. Strafrechtlich gilt man damit nicht als verurteilt/vorbestraft. Der öffentlich-rechtliche Begriff der Zuverlässigkeit ist aber weitergehend, weil strafrechtliche Verurteilungen sowieso erfasst werden und auch Einstellungen von Strafverfahren zu prüfen sind.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.461
15.099
Danke für die Verlinkung. Das ist für mich die Bestätigung, dass selbst nicht strafrechtlich relevante Aktivitäten zur Ablehnumg führen.

Natürlich, das steht ausdrücklich so im Gesetz. In Betracht kommen "laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren, Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt, Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben, Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen, Angabe von unterschiedlichen beziehungsweise falschen Identitäten bei behördlichen Vorgängen."

Auch die aktenkundige Teilnahme an Impfgegner Spaziergängen führt zu Ablehnungen, zumindest bei Jagd- und Waffenscheinen.

Anderer Ansicht VG Augsburg, Urteil vom 15. Juni 2021, Au 8 K 20.1616, das einen verschwörungstheoretisierenden Staatskritiker mit "abstrusen Einlassungen" für waffenrechtlich zuverlässig hält, da er kein Reichsbürger sei.

Wie gesagt, kann man bei der Überprüfung durchaus sehr rigoros sein. Nur schränkt man dann die Auswahl potentieller Beschäftigten erheblich ein

Das ist wieder die unbewiesene Hypothese von der ach so delinquenten deutschen Normalbevölkerung.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Danke für die Verlinkung. Das ist für mich die Bestätigung, dass selbst nicht strafrechtlich relevante Aktivitäten zur Ablehnumg führen.

Das ist in dem konkreten Fall aber nicht so:

Vor diesem Hintergrund stehen mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Antragsteller begangene strafrechtliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Raum.
 

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
227
83
Für wie lange ist man dann eigentlich als "unschuldiger schuldiger" erfasst? Die Sicherheitsprüfungen schauen sich ja nicht nur das Führungszeugnis an soweit ich weiß
120 volle Kalenderjahre. Wobei das nur eine interne Richtlinie ist. Theoretisch darf unbegrenzt gespeichert, wenn die Polizei das für erforderlich hält. Früher (vor Georgensgmünd) war es auf 30 Jahre begrenzt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist in dem konkreten Fall aber nicht so:
Hab ich überlesen. Bei Gewalttäter Sport ist das Begehen einer Straftat nicht erforderlich. Es genügt, wann man die entsprechenden Kontakte hat odersich an bestimmten Plätzen aufhält.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.698
4.562
DTM
Ab 01.01.2024 gibt's:
563 EUR "Taschengeld" +
500 EUR Miete mit Heizkosten (Single-Haushalt) +
ca. 100 EUR angenommene Kostenpauschale für die gesetzliche Krankenversicherung
= ca. 1150 EUR Bürgergeld monatlich fürs Ausschlafen und Nichtstun
Bei Familien sieht es noch gravierender aus.

Arbeit im riesigen deutschen Niedriglohnsektor zahlt sich nicht mehr aus, sie lohnt sich nicht mehr.
Mindestlohn 12,41 EUR brutto pro Stunde (ab 2024) x 160 = 1985,60 EUR brutto
Brutto-Netto-Rechner (Steuerklasse 1, ledig, 25 Jahre alt, nicht in der Kirche, NRW, gesetzlich versichert) = 1449 EUR netto

PS: Theoretisch würde man nach 45 Arbeitsjahren zum Mindestlohn (im Niedriglohnsektor), eine Rente auf Grundsicherungsniveau (= so, als hätte man 45 Jahre überhaupt nicht gearbeitet) erhalten. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht für jeden der frühmorgens aufsteht.


Herzlichen Glückwunsch!
Die Ampel-Regierung macht Politik für die "Nicht-Leister". Das wird den Arbeitskräftemangel noch weiter verschärfen. Es wird noch schlimmer werden. Sozialismus geht so lange gut, bis das Geld zum Umverteilen aus geht.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
941
40
Die Techniker Krankenkasse nennt 172,01 EUR als gesetzlichen Mindestbetrag. Nimm diese 72 EUR plus weitere 200 EUR für eine realistische Warmmiete und Du bist genau beim Mindestlohn.

Nur dass der Arbeitende auch nicht Ausgaben im Zusammenhang mit dem Job haben wird (Fahrtkosten etc) die der Bürgergeldempfänger nicht hat.
 
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br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.835
848
MUC
Na, dann haben wir schon die Lösung, Bürgergeldempfänger beladen die Flugzeuge für die Leistungsträger.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.077
1.002
Allerdings ist das Problem nicht, dass Hartz IV zu hoch wäre, sondern vielmehr, dass der Mindestlohn zu niedrig ist. Die Ampel hat es verpasst, wohl dank der FDP, bspw. der Mindestlohnkommission die Vorschrift zu machen, dass generell der Mindestlohn immer um mindestens die Inflationsrate zu steigen hat.

Durch diesen groben Fehler steigt der Mindestlohn nur um 3,4%, also weit unter der Inflationsrate, während Hartz IV sinnvollerweise mit der Inflation steigt, übrigens genauso wie die Renten, von denen ja auch ein großer Anteil (120 Mrd. pro Jahr) reine Transferleistungen fürs Nichtstun sind.

Deswegen sollte man diesen Unfug mit dem Klassenkampf von Oben "Hartz IV ist zu hoch" unbedingt unterlassen, denn wer Hartz IV kriegt ist trotzdem arm, während die meisten Rentner mehr bekommen als sie je eingezahlt haben, weil man gleichsam das Renteneintrittsalter nicht mit der Lebenserwartung ansteigen lässt (man erarbeitet sich in 2,58 Jahren Arbeit ein Jahr Rente), die Rente aber in der Regel an Nicht-Bedürftige und deutlich höher als Hartz IV ausbezahlt wird.

Mein prinzipieller Vorschlag wäre aber ohnehin eine massive Förderung des Wohneigentums (bspw. zinsgünstige Vollfinanzierung mit Grundschuld durch die KfW, Verkaufspflicht für Wohnungsunternehmer an Mieter), weil dadurch einerseits solche parasitären Unternehmen wie Vonovia und Deutsche Wohnen (die keinerlei Leistung oder Innovation bringen, sondern einzig Ausbeutung zwecks Umverteilung von unten nach oben betreiben) mittelfristig abgewickelt werden, aber vor allem weil sich so 30-50% "Lohnsteigerung" realisieren lassen, ohne dass die Arbeitgeber mehr bezahlen müssen, sondern weil dann eben fast alle Mieter sich die Miete sparen und so deutlich mehr Einkommen zur Verfügung haben.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Ab 01.01.2024 gibt's:
563 EUR "Taschengeld" +
500 EUR Miete mit Heizkosten (Single-Haushalt) +
ca. 100 EUR angenommene Kostenpauschale für die gesetzliche Krankenversicherung
= ca. 1150 EUR Bürgergeld monatlich fürs Ausschlafen und Nichtstun
Bei Familien sieht es noch gravierender aus.

Arbeit im riesigen deutschen Niedriglohnsektor zahlt sich nicht mehr aus, sie lohnt sich nicht mehr.
Mindestlohn 12,41 EUR brutto pro Stunde (ab 2024) x 160 = 1985,60 EUR brutto
Brutto-Netto-Rechner (Steuerklasse 1, ledig, 25 Jahre alt, nicht in der Kirche, NRW, gesetzlich versichert) = 1449 EUR netto

PS: Theoretisch würde man nach 45 Arbeitsjahren zum Mindestlohn (im Niedriglohnsektor), eine Rente auf Grundsicherungsniveau (= so, als hätte man 45 Jahre überhaupt nicht gearbeitet) erhalten. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht für jeden der frühmorgens aufsteht.


Herzlichen Glückwunsch!
Die Ampel-Regierung macht Politik für die "Nicht-Leister". Das wird den Arbeitskräftemangel noch weiter verschärfen. Es wird noch schlimmer werden. Sozialismus geht so lange gut, bis das Geld zum Umverteilen aus geht.
Die Rechnung ist sicher richtig, aber drei Anmerkungen:

1. Ein Mindestlohn der dafür sorgt das man nach 45 Jahren Arbeit zusätzlich zur Rente Grundsicherung beantragen muss um über die Runden zu kommen ist wohl zu niedrig.

2. Viele Leute gehen arbeiten auch wenn es sich nicht lohnt, Arbeit heisst auch Teilhabe an der Gesellschaft

3. Jeder der Bürgergeld etc. bekommt kann sein Einkommen mit Arbeit verbessern.


Aber was wäre deine Lösung? Ein Bürgergeld das nicht zum überleben reicht? Ich muss ehrlich sagen das mir nichts einfällt, ausser bessere Löhne als Mindestlohn zu zahlen, was ich seit Einführung des Mindestlohnes auch so mache.

Nur mal so zum überlegen, vor der Einführung des Mindestlohns wurden in unserer Branche Löhne zwischen 6€ und 8,50€ dür die Stunde bezahlt. Wir hatten damals MA die mit 1200€/Netto nach Hause gegangen sind, davon konnten die in einer Stadt wie Berlin halbwegs OK leben - das ist heute unmöglich.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.356
4.622
Z´Sdugärd
Deswegen sollte man diesen Unfug mit dem Klassenkampf von Oben "Hartz IV ist zu hoch" unbedingt unterlassen, denn wer Hartz IV kriegt ist trotzdem arm,
JEIN! Die Definition von "Arm" ist halt ne arme Sache ;)

Fakt: Ich/wir können ohne auf das Geld zu schauen mit 400€ im Monat locker auskommen im 2 Personen Haushalt, OK von mir aus jetzt mit "alles wird teurer" mit 450. Heizkosten, Strom, Miete...Wieviel von den gestiegenen Preisen muss der Bürgergeld bezieher selbst abdrücken?

Ich geb dir ja durchaus Recht, dass "Arbeiten sich wieder lohnen muss" <- War ein Slogan der FDP! Aber allein die Tatsache, das neulich ein guter Report in Öffentlichen Rundfunk gekommen ist zum Thema "7 oder 19% MwSt in der Gastro"...da darfst mal raten wieviele Euros den so bei den Arbeitnehmern angekommen ist. Und wieviel sich die Besitzer in die Tasche gewirtschaftet haben. Und genau DIE schreien jetzt das es um ihre Existenz geht wenn man die Steuer wieder anpasst.

Fakt ist das natürlich der Unterschied zwischen Hartzen und Arbeiten grösser sein muss. Aber wiegesagt, jemand der Hartz4 bezieht ist in meinen Augen nicht wirklich arm. Er kann keinen Urlaub auf Malle machen, jo korrekt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
JEIN! Die Definition von "Arm" ist halt ne arme Sache ;)

Fakt: Ich/wir können ohne auf das Geld zu schauen mit 400€ im Monat locker auskommen im 2 Personen Haushalt, OK von mir aus jetzt mit "alles wird teurer" mit 450. Heizkosten, Strom, Miete...Wieviel von den gestiegenen Preisen muss der Bürgergeld bezieher selbst abdrücken?

Ich geb dir ja durchaus Recht, dass "Arbeiten sich wieder lohnen muss" <- War ein Slogan der FDP! Aber allein die Tatsache, das neulich ein guter Report in Öffentlichen Rundfunk gekommen ist zum Thema "7 oder 19% MwSt in der Gastro"...da darfst mal raten wieviele Euros den so bei den Arbeitnehmern angekommen ist. Und wieviel sich die Besitzer in die Tasche gewirtschaftet haben. Und genau DIE schreien jetzt das es um ihre Existenz geht wenn man die Steuer wieder anpasst.

Fakt ist das natürlich der Unterschied zwischen Hartzen und Arbeiten grösser sein muss. Aber wiegesagt, jemand der Hartz4 bezieht ist in meinen Augen nicht wirklich arm. Er kann keinen Urlaub auf Malle machen, jo korrekt.
Das Problem ist ja nicht mit 400€/450€ über die Runden zu kommen, das Problem heisst Miete, heisst Energie oder Teilhabe. Allein für Transport/Verkehr werden ja schon ca. 50€ fällig.

Deine 450€ sind schon im Eimer wenn du einmal auf ein Konzert gehtst oder du eine neue Jeans/neue Schuhe brauchst oder die Waschmaschine kaputt geht. Klar kann man das alles sehr günstig kaufen, kauft man aber günstig kauft man öfter.

Handy, Internet, Versicherungen oder Essen gehen ist natürlich dann auch nicht inkl.

Mal kurz gerechnet für 2

Lebensmittel = 200€ Monat
Transport Öpnv = 100€ Monat
Strom = 50€ Monat
DSL = 25€ Monat
Handy = 20€ Monat
Versicherung = 40€ Monat

Also das ist jatzt alles am Limit gerechnet und ich bin schon über deinen 400€ für zwei, keine neue Jeans, keine kaputte Waschmaschine und auch kein Eisbecher oder mal ein Konzert.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.356
4.622
Z´Sdugärd
Das Problem ist ja nicht mit 400€/450€ über die Runden zu kommen, das Problem heisst Miete, heisst Energie oder Teilhabe. Allein für Transport/Verkehr werden ja schon ca. 50€ fällig.
MOOOOMENT!

Es geht hier in meiner Aussage um die 563 Taschengeld. Nicht um das was ein arbeitender Mensch so aufbringen MUSS. Das Problem ist schlichtweg das wie immer (finde ich heutzutage ein echtes Gesallschaftsproblem) die Prioritäten falsch liegen und eine Masslosigkeit ja schon Gesetz ist. Als Hartzer brauch ich kein Konzert, kein Handy, kein Netzflix usw. Meiner Meinung nach gibts nur 3 Sachen die "MUSS" sind: Essen, das Essen wieder loswerden, Gesund bleiben. Alles andere ist Luxus. Den kann man sich erarbeiten. Betonung auf ARBEITEN. Und dafür sind 563€pro Person wirklich absolut ausreichend. Der Rest wird ja vom Staat übernommen,
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
MOOOOMENT!

Es geht hier in meiner Aussage um die 563 Taschengeld. Nicht um das was ein arbeitender Mensch so aufbringen MUSS. Das Problem ist schlichtweg das wie immer (finde ich heutzutage ein echtes Gesallschaftsproblem) die Prioritäten falsch liegen und eine Masslosigkeit ja schon Gesetz ist. Als Hartzer brauch ich kein Konzert, kein Handy, kein Netzflix usw. Meiner Meinung nach gibts nur 3 Sachen die "MUSS" sind: Essen, das Essen wieder loswerden, Gesund bleiben. Alles andere ist Luxus. Den kann man sich erarbeiten. Betonung auf ARBEITEN. Und dafür sind 563€pro Person wirklich absolut ausreichend. Der Rest wird ja vom Staat übernommen,
MOOOOOMENT, du hast das Bürgergeld nicht verstanden, das ist kein Taschengeld, damit muss man folgendes abdecken:

  • Nahrung, Getränke, Tabakwaren: 174,19 Euro (34,7 Prozent).
  • Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 48,98 Euro (9,76 Prozent).
  • Verkehr: 45,02 Euro (8,97 Prozent).
  • Post und Telekommunikation: 44,88 Euro (8,94 Prozent).
  • Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 42,55 Euro (8,84 Prozent).
  • Bekleidung, Schuhe: 41,65 Euro (8,3 Prozent).
  • Andere Waren und Dienstleistungen: 40,06 Euro (7,98 Prozent).
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung: 30,57 Euro (6,09 Prozent).
  • Gesundheitspflege: 19,16 Euro (3,82 Prozent).
  • Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen: 13,11 Euro (2,61 Prozent).
  • Bildungswesen: 1,81 Euro (0,36 Prozent).
Das ein "Harzer" kein Handy braucht ist pure Arroganz, wie soll er den sonst kommunizieren? Etwa von der Telefonzelle aus? Ein Handy ist längst kein Luxus. U mehr. Und wenn du Teilhabe an der Gesellschaft als Luxus bezeichnest dann ist dir halt nicht zu helfen, das ist oft der einzige Weg wie Menschen wieder in Arbeit oder Beschäftigung kommen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Ab 01.01.2024 gibt's:
563 EUR "Taschengeld" +
500 EUR Miete mit Heizkosten (Single-Haushalt) +
ca. 100 EUR angenommene Kostenpauschale für die gesetzliche Krankenversicherung
= ca. 1150 EUR Bürgergeld monatlich fürs Ausschlafen und Nichtstun
Bei Familien sieht es noch gravierender aus.

Arbeit im riesigen deutschen Niedriglohnsektor zahlt sich nicht mehr aus, sie lohnt sich nicht mehr.
Mindestlohn 12,41 EUR brutto pro Stunde (ab 2024) x 160 = 1985,60 EUR brutto
Brutto-Netto-Rechner (Steuerklasse 1, ledig, 25 Jahre alt, nicht in der Kirche, NRW, gesetzlich versichert) = 1449 EUR netto

PS: Theoretisch würde man nach 45 Arbeitsjahren zum Mindestlohn (im Niedriglohnsektor), eine Rente auf Grundsicherungsniveau (= so, als hätte man 45 Jahre überhaupt nicht gearbeitet) erhalten. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht für jeden der frühmorgens aufsteht.


Herzlichen Glückwunsch!
Die Ampel-Regierung macht Politik für die "Nicht-Leister". Das wird den Arbeitskräftemangel noch weiter verschärfen. Es wird noch schlimmer werden. Sozialismus geht so lange gut, bis das Geld zum Umverteilen aus geht.
Impliziert, dass das Bürgergeld jedem bedingungslos zusteht. Ist dem so?
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.356
4.622
Z´Sdugärd
Das ein "Harzer" kein Handy braucht ist pure Arroganz, wie soll er den sonst kommunizieren? Etwa von der Telefonzelle aus? Ein Handy ist längst kein Luxus. U mehr. Und wenn du Teilhabe an der Gesellschaft als Luxus bezeichnest dann ist dir halt nicht zu helfen, das ist oft der einzige Weg wie Menschen wieder in Arbeit oder Beschäftigung kommen.
Er kann mit einem Festnetz das ja auch vorhanden ist kommunizieren. Via Internet, das auch mit eingerechnet ist.

Teilhabe an der Gesellschaft geht ganz einfach: Rüber zum Nachbarn: "Servus". Wie hat man den nur früher gemacht? Also ohne Internet, Handy, Facebook, TV und Radio? Es ist schlichtweg arrogant pur zu glauben, das Produkte die viel Geld kosten im Grundgesetz stehen.

Ach ja, wie der Staat das ganze ansieht und sich schön rechnet...da willst du allen ernstes drüber Diskutieren? Also so 1,81€ für Bildungsmässig?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Er kann mit einem Festnetz das ja auch vorhanden ist kommunizieren. Via Internet, das auch mit eingerechnet ist.

Teilhabe an der Gesellschaft geht ganz einfach: Rüber zum Nachbarn: "Servus". Wie hat man den nur früher gemacht? Also ohne Internet, Handy, Facebook, TV und Radio? Es ist schlichtweg arrogant pur zu glauben, das Produkte die viel Geld kosten im Grundgesetz stehen.

Ach ja, wie der Staat das ganze ansieht und sich schön rechnet...da willst du allen ernstes drüber Diskutieren? Also so 1,81€ für Bildungsmässig?
Du hast noch nie in einer Großstadt gelebt? Wie soll man am Leben teilhaben wenn sich z.B. vieles einfach nur noch per App regeln lässt? Wenn du wirklich denkst das ein Handy im Jahr 2023 unnötiger Luxus ist dann solltest du dringend mal zurück in die Welt kommen.

Früher ist man in die Kneipe gegangen oder in einen Verein, kostet aber auch..........
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.356
4.622
Z´Sdugärd
Du hast noch nie in einer Großstadt gelebt? Wie soll man am Leben teilhaben wenn sich z.B. vieles einfach nur noch per App regeln lässt? Wenn du wirklich denkst das ein Handy im Jahr 2023 unnötiger Luxus ist dann solltest du dringend mal zurück in die Welt kommen.
Ich leb auf dem Dorf, 600 Einwohner und dank "BESTEM mobilem Internet" habe ich dort auch keinen Empfang mit den Kabellosen Funkfernsprechgerät. Aber ich habe zuminderst ein deutlich besseres Sozialleben als in der grossen, weiten Landeshauptstadt STR, wo ich auch mal gelebt habe. Zugegeben, damals gabs noch keine Smartfons. Man wusste aber trotzdem nicht wie der Nachbar die Strasse rüber heist. Hier kenn ich sogar seinen Kontostand. Die Frage ist eben welche Dinge man NUR NOCH per App regeln kann. Schiess doch mal bitte los. Da bin sicherlich nicht nur ich gespannt.

So als Tip: Als junger Kerl haben meine Kumpels und ich damals in den 90ern den Jugendtreff selbst in die Hand genommen, weil es auf dem Dorf nix gab. Also so ganz ohne Handy. Daraus ist ein eigenes kleines "Haus" in Form eines bestens ausgebauten Bauwagens entstanden, wo man sich am Anfang nach der Schule, zum Schluss nach der Arbeit einfach getroffen hat und dort das Sozialleben genossen hat. Ohne Handy, das Bier zum Einkaufspreis (da gabs auch keine Diskussion wer, das zu holen hatte) und wer eben mal klamm war, da hat man sich ausgeholfen. Simpel. Ohne Smartfon, ohne alles.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.258
2.050
Teilhabe an der Gesellschaft geht ganz einfach: Rüber zum Nachbarn: "Servus". Wie hat man den nur früher gemacht? Also ohne Internet, Handy, Facebook, TV und Radio? Es ist schlichtweg arrogant pur zu glauben, das Produkte die viel Geld kosten im Grundgesetz stehen.
Ich finde es eher arrogant zu erwarten, dass nur weil früher etwas funktioniert hat und es für einen annehmbar war, das ganze heute gefälligst auch so sein soll. Die Welt, der Alltag, die Bedürfnisse, alles entwickelt sich weiter und es ist nur richtig, dass dies entsprechend auch in den Sätzen Berücksichtigung findet. Insbesondere für die Personen, die auf Grund welcher Umstände auch immer hier reingerutscht sind und dennoch ein gesellschaftliches Leben (in engen Grenzen) ermöglicht werden kann.

Diejenigen, die sich bewusst dafür entscheiden, wird man auch nicht bekehren, wenn man über 20 EUR mehr oder weniger streitet. Das geht mMn völlig am Kern vorbei. Vielmehr ist es die Arbeit im Niedriglohnsektor, die sich im Verhältnis nicht lohnt und besser bezahlt gehört. Hier müssen Anreize geschaffen werden.