Und das bringt die genau was ?
Du lehnst also indirekt den Vertragsschluss ab bzw. es kommt kein Vertrag zu Stande, da du mit den
Vertragsmodalitäten nicht einverstanden bist ?
Beharrst aber dann darauf die Ware mitzunehmen ?
Och ich glaube damit könnte man Gerichte laaaaaange beschäftigen
Ich sag nur Trennungs- und Kausalprinzip (bzw. Abstraktionsprinzip)...
Dass man sich mit einem Händler einig wird, etwa eine Flasche Bier für 1 Euro zu kaufen, ist das Eine. Der Vorgang der Bezahlung ist juristisch schon gewissermaßen getrennt davon. Demnach werden im einfachsten Fall bei einer passenden Barzahlung schon drei Verträge abgeschlossen (Kaufvertrag - 1 Flasche Bier für 1 Euro; Übereignung der Flasche Bier; Übereignung einer 1-Euro-Münze).
Es gibt nun mal eine Pflicht des Händlers zur Information über den anwendbaren Wechselkurs und ohne Zustimmung ist das, vor allem bei einigen Hotels leider immer noch sehr beliebte, "Back office DCC" nicht erlaubt. Das ergibt sich aus Art. 49 der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG und den nationalen Umsetzungsgesetzen. Vertragsfreiheit ist schön und gut. Man kann aber nicht einfach so per AGB (gern dann ohne Angabe des Kurses) oder mit Sätzen wie "das macht die Maschine" oder "Anweisung von oben" dem Verbraucher eine Zustimmung aufdrängen, so dass er in bestimmten Fällen sogar doppelt Auslandseinsatzgebühren (nämlich die seiner eigenen Bank UND die DCC-Kommission) zahlt.
Außerdem ist eine Einwilligung zu DCC, die irgendwo versteckt als AGB im Mietvertrag untergebracht ist, im Zweifel ohnehin nicht wirksam. Da wird in Deutschland vermutlich § 305c BGB greifen (den es in anderen Ländern aber so nicht gibt... hier wäre allenfalls das allgemeine Transparenzgebot des Art. 5 S. 1 RL 93/13/EWG heranziehbar).
Nicht zu vergessen all die Rules der Zahlungssysteme, die auch eine echte Wahlmöglichkeit verlangen. Über das Thema "Einordnung des Kartenakzeptanzvertrages als Vertrag zugunsten Dritter" haben wir ja auch schon gesprochen. Da DCC ja einen Auslandsbezug hat, könnte man hier bei Gelegenheit mal das Thema "Relativität der Schuldverhältnisse (privity of contract) im internationalen Vergleich" aufdröseln, mein Fachgebiet ist das aber nicht
Im Alltag ist die beste Lösung, wie gesagt, ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen.
Das mag für die Rechtswissenschaftler unter uns eine unbefriedigende Lösung sein. Aber ich verlasse halt nicht die Gaststätte, ohne zu zahlen, wenn man Besucher in einem Land wie z.B. Ungarn oder Tschechien ist, dessen Sprache man vielleicht nur rudimentär beherrscht.
Aber die Wechselkurs-Geschichten sind ein fettes Geschäft. Laut der Nationwide Building Society zahlten
Briten im Ausland allein im Monat Juli 2005 aufgrund von DCC rund 5 Mio. GBP (damals waren das etwa 7,25 Mio. EUR) zu viel. Wenn das nicht im Säckel einiger Banken landete, sondern eher in die reale Wirtschaft im Zielort, dann haben (fast) alle mehr davon.
Ich gebe für guten Service gerne Trinkgeld und natürlich auch mehr als 10%. (Und selbst ich überzeugter Kartenzahler lass manchmal eine etwaige "Service charge" von der Rechnung runternehmen und gebe dem Kellner dann den Gegenwert in bar, aber das ist jetzt off topic.)
Aber wenn man das Gefühl hat, beschissen zu werden... Mhh.