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Was wollen sie sehen? Gehaltszettel? Steuererklärung?Kurze Info zu meinen KYC:
bin locker durchgekommen. Hatte 140-150k geschoben und habe nur 12k nachgewiesen. Und das hat gereicht.
Was wollen sie sehen? Gehaltszettel? Steuererklärung?Kurze Info zu meinen KYC:
bin locker durchgekommen. Hatte 140-150k geschoben und habe nur 12k nachgewiesen. Und das hat gereicht.
Ich kannte bis Jetzt nur den Richter gnädig Wußte nicht das es auch einen Niki Gnädig gibt.Kurze Info zu meinen KYC:
bin locker durchgekommen. Hatte 140-150k geschoben und habe nur 12k nachgewiesen. Und das hat gereicht.
Hab denen nur 2 Gehaltsabrechnung geschickt und einen zahlungs Eingang von meinem GehaltWas wollen sie sehen? Gehaltszettel? Steuererklärung?
Aber Vorsicht, nicht dass die Kollegen Kommissar, Alte, Derrick oder Franze einen neuen Fall haben, sonst muss der Bulle wieder einspringen.Kann man den irgendwie langfristig abstellen?
Oder deren PowerPoint Präsentationen für deren Investoren sind denen wichtiger.Oder sie schicken gleich eine GW-Verdachtsmeldung raus, und weil sie den Kunden ja nicht darüber in Kenntnis setzen dürfen wegen Verdunkelungsgefahr, haben sie dich brav wieder freigeschaltet.
Hin und wieder schaue ich hier mal rein, immer wieder Amüsant bei euch... Cheers
P.S.:
Hättest du da evtl. noch Tipps wie sich die Punkte steuerlich geltend machen lassen? Punkte sind ja immerhin auch was Wert, und Reisekosten gehören ja wohl abgesetzt! Hab kurz bei meinem Steuerbüro angerufen und nach gefragt, aber irgendwie haben die nicht ganz verstehen wollen worum es geht. Alsdann...
Ignoreliste?Kann man den irgendwie langfristig abstellen?
Er zahlt die Übernachtungen privat (ob mit Geld oder privat gesammelten Punkten, ist egal) und bekommt von der Firma dann nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die entsprechenden Pauschalen nach BRKG bzw. BMF steuerfrei erstattet. Kann man machen.Hättest du da evtl. noch Tipps wie sich die Punkte steuerlich geltend machen lassen? Punkte sind ja immerhin auch was Wert, und Reisekosten gehören ja wohl abgesetzt! Hab kurz bei meinem Steuerbüro angerufen und nach gefragt, aber irgendwie haben die nicht ganz verstehen wollen worum es geht. Alsdann...
Eher 40k Top up in einer aktion oder täglich 1-2k Top up zu empfehlen?Tipp: Wechsle Dein Steuerbüro bzw. gehe gleich zum Steuerberater.
Die Reisekosten zahlt die Firma, und mir hier beide Pauschalen für Ü und V.
Wie und wo ich dann dienstlich penne und esse, ist der Firma egal, so lange ich meinen Job zu 100% mache.
Ob die generierten HH zu versteuern sind, ist mir egal.
Eher 40k Top up in einer aktion oder täglich 1-2k Top up zu empfehlen?
Das hatte ich durchaus verstanden.Er zahlt die Übernachtungen privat (ob mit Geld oder privat gesammelten Punkten, ist egal) und bekommt von der Firma dann nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die entsprechenden Pauschalen nach BRKG bzw. BMF steuerfrei erstattet. Kann man machen.
Das war nicht die Frage (aber ja, theoretisch wären sie das)Ob die generierten HH zu versteuern sind, ist mir egal.
Was daran steuerfrei sein soll wenn du deinen Kunden eine Reisekostenpauschale in Rechnung stellst, hierfür aber keine Kosten absetzt müsstest du mir aber wirklich bitte nochmal erklären...und mir ein steuerfreies Nebeneinkommen .
Das war nicht die Frage (aber ja, theoretisch wären sie das)
Was daran steuerfrei sein soll wenn du deinen Kunden eine Reisekostenpauschale in Rechnung stellst, hierfür aber keine Kosten absetzt müsstest du mir aber wirklich bitte nochmal erklären...
Ahh - dachte der User wäre Selbstständig. Danke für erklärung.Er ist evident Arbeitnehmer, rechnet gegenüber seinem Arbeitgeber nicht die tatsächlich entstandenen Kosten ab (was steuerlich zulässig ist), sondern macht die Reisekostenpauschalen und die Verpflegungspauschalen geltend und der Arbeitgeber zahlt diese wie vorgesehen steuerfrei. Das ist recht simpel.
Gib dir keine Mühe. Er hat doch schon längst alles verstanden, und seine Fragen sind purer Sarkasmus...Welche der sieben Einkommensarten soll das sein?
Er ist evident Arbeitnehmer, rechnet gegenüber seinem Arbeitgeber nicht die tatsächlich entstandenen Kosten ab (was steuerlich zulässig ist), sondern macht die Reisekostenpauschalen und die Verpflegungspauschalen geltend und der Arbeitgeber zahlt diese wie vorgesehen steuerfrei. Das ist recht simpel.
Ahh - dachte der User wäre Selbstständig. Danke für erklärung.
Gegenüber dem Finanzamt in GuV: VMA ja, ÜN-Pauschale nein.Auch ein Selbstständiger kann aus meiner Sicht die Pauschalen für Ü und V steuerfrei geltend machen.
Ganz abgesehen vom sinnfreien Hintergrund Deines Kommentars:
Auch ein Selbstständiger kann aus meiner Sicht die Pauschalen für Ü und V steuerfrei geltend machen. Egal ob über eine Reisekostenabrechnung oder BWA/GUV-Rechnung.
Steuerfrei ist das eigentlich nicht. Echtes Cashback ist steuerfrei, da es als Entgeltminderung gilt. Aber wenn man Geld im Kreis dreht, sind es entweder sonstige Einkünfte oder je nach Umfang gar gewerbliche Einkünfte. Ich habe beispielsweise meine rd. 2.000 € Cashback durch MS tatsächlich in der Steuererklärung angegeben und als sonstige Einkünfte (wie Banken-Prämien) versteuert.Eine einzige 40k€-Aufladung über HH kann wie von mir vorgerechnet 500€ netto steuerfrei bringen.
Steuerfrei ist das eigentlich nicht. Echtes Cashback ist steuerfrei, da es als Entgeltminderung gilt. Aber wenn man Geld im Kreis dreht, sind es entweder sonstige Einkünfte oder je nach Umfang gar gewerbliche Einkünfte. Ich habe beispielsweise meine rd. 2.000 € Cashback durch MS tatsächlich in der Steuererklärung angegeben und als sonstige Einkünfte (wie Banken-Prämien) versteuert.
Habe sie als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG erklärt. Ich bekam aber auch direktes Cashback in Geld (Metro FS Mastercard).Auf den Einwand des fliegenden Anwaltes verweise ich am Rand.
Würde ich trotzdem als Geldwerten Vorteil erachten. Gab ja bei Meilen auch schon ähnliche Urteile. Wie das dann zu bewerten und einzutragen ist überlasse ich den Experten. Vermutlich kräht da auch kein Hahn nach, zumindest so lange man es nicht übertreibt - da wären wir ja wieder bei der alten Leier...Mindestens ich erziele mit MS für HH kein Einkommen in Euro, welches ich in der ESt.-Erklärung in der passenden Zeile angeben könnte. Die HH sind ja noch nicht mal E-Geld: Ich kann sie bei einem einzigen Händler in Waren eines sehr beschränkten Angebotes umtauschen.
Bankenprämien sind für mich Einkünfte aus Kapitalvermögen. So werden sie heute auch von den Banken in den Steuerbescheinigungen behandelt. Ich sehe aber immer noch keine taugliche Einkunftsart, wenn ich z.B. Lufthansa Meilen über die CC bekomme (wo ich mich frage ob die nicht sowieso pauschal versteuert werden).Steuerfrei ist das eigentlich nicht. Echtes Cashback ist steuerfrei, da es als Entgeltminderung gilt. Aber wenn man Geld im Kreis dreht, sind es entweder sonstige Einkünfte oder je nach Umfang gar gewerbliche Einkünfte. Ich habe beispielsweise meine rd. 2.000 € Cashback durch MS tatsächlich in der Steuererklärung angegeben und als sonstige Einkünfte (wie Banken-Prämien) versteuert.