ANZEIGE
Erbschaft im Ausland?Da dürfte das FA auch in diesem Fall drankommen. Es erfährt ja von der Erbschaft
Erbschaft im Ausland?Da dürfte das FA auch in diesem Fall drankommen. Es erfährt ja von der Erbschaft
Und Pfändung bedeutet ja nicht gleich Finanzamt. Im Zweifel will man ja das Geld "nur" am Insolvenzverwalter vorbeischleusen.Da dürfte das FA auch in diesem Fall drankommen. Es erfährt ja von der Erbschaft. Muss nur mal jemand nachgucken, wo die Überweisung hinging ...
Und Pfändung bedeutet ja nicht gleich Finanzamt. Im Zweifel will man ja das Geld "nur" am Insolvenzverwalter vorbeischleusen.
Ich sehe schon, ich habe einfach nicht genug kriminelle Energie.Oder an der Exfrau, dem Sozialamt...
Werden nicht eh alle europäische Konten ans FA gemeldet?
Si. Nicht nur europäische - fast weltweit mittlerweile. Automatischer Informationsaustausch für Finanzkonten.
Teilnehmerländer:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_Inte...2B423A677F0AC732.live6831#TeilnehmendeStaaten
Ganz ruhig atmen. Ich habe nur die Frage (ob die gemeldet werden) beantwortet. Mehr nicht.Das eine hat aber mit dem anderen nix zu tun. Dem FA mag ein Konto im Ausland bekannt sein, das FA kann dies aber nicht problemlos pfänden..
Wer darüberhinaus wirklich so dumm ist, solche Summen bei Startups wie Revolut zu bunkern dem kann man eh nicht helfen.
Oder an der Exfrau, dem Sozialamt...
Ich hoffe nur, dass so etwas nicht möglich ist.
O nein. Da hättest du auch gleich Jehova sagen können.Warum ?
Vielleicht liegt das ja auch an Dir
Ich denke mal, innerhalb der GWG-Grenzen sollte das zu keinen Problemen kommen ... ich habe sowas jedenfalls noch nie erlebt. Und das man bestimmte Geldeingänge melden muss - das steht ja sogar in jedem Überweisung-Text von Revolut.
Aber Ed Size hat schon recht ... irgendwann wird diese "Möglichkeit" auch unterbunden bzw. genauer untersucht. Die europäischen Länder sind ja auch nicht dumm ... und wissen, das über solche Kanäle schnell mal Geld am Staat vorbeifließen kann ...
Das eine hat aber mit dem anderen nix zu tun. Dem FA mag ein Konto im Ausland bekannt sein, das FA kann dies aber nicht problemlos pfänden. Ein deutsches Konto kann mit einem Klick (von so gut wie jeder Behörde) gepfändet werden.
Und das FA darf die Information über das ausländische Konto niemanden mitteilen (das geht erst wenn es im Rahmen polizeilicher Ermittlungsarbeit durch einen richterlichen Beschluss dazu aufgefordert wird). Die Ex wird von solch einem Konto niemals erfahren.
Die europaeische Kontenpfaendungsverordnung kennst du nicht, gelle?
Doch klar, aber es geht eben nicht per Kontenabruf und Mausklick sondern da muss noch ein wenig gearbeitet werden. Wenn du jetzt sagen willst das das FA eine bekannte ausländische Bankverbindung an einen beliebigen Gläubiger herausgeben darf dann wäre es mir neu.
Das Finanzamt darf auch eine inländische Bankverbindung nicht an jeden herausgeben.
Um nach der europäischen Kontenpfändungsverordnung an eine Bankverbindung zu kommen, brauche ich aber kein Finanzamt.
Und um nach deutschem Recht zu pfaenden, brauche ich keine konkrete Bankverbindung. In der Regel erwische ich einen Schulter, wenn ich einen Pfaendungs- und Überweisungsbeschluss bei den Großbanken, der Postbank, der relevanten Sparkasse und gegebenenfalls noch der relevanten Volksbank zustellen lassen. Das kostet ein paar Euro und die Trefferquote ist ziemlich hoch.
Was sagt der Support?
Überweist PayPal USD auf ein britisches Konto - und das „kostenlos“?Wenn ich Paypal USD Guthaben hätte, könnte ich das "kostenlos" auf Revolut transferieren und dort in EUR umtauschen, oder?