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Hat jemand mit Revolut Erfahrungen?

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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
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Wie schon gesagt, wenn ich Geld von meiner Revolt Karte auf mein deutsches DKB Konto überweisen möchte, fallen da Spesen an?.

Nein, so lange du Euro auf dein DKB Konto überweisen lässt. UK ist übrigens (noch) ein SEPA Land, allerdings ohne Euro.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wozu gibts eigentlich VISA Electron, ist das eig. ein eigenes Scheme?
Praktisch fast Visa Debit mit 221. Erfordert zwingend Online-Auth, teils findet man deshalb auch Händler, die explizit Visa Electron-Akzeptanzsticker haben.
Beliebt für Basiskonten, weil Überziehen eben dort nicht möglich ist, bei Visa Debit teils ja möglich. Mittlerweile aber nur noch selten ausgegeben. Habe hier meine Halifax Visa Electron, aber auch die geben an Neukunden nur noch Visa Debit aus.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
UK ist übrigens (noch) ein SEPA Land, allerdings ohne Euro.
...wie auch Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz (und mit EUR) Monaco und San Marino.
Sprich: Dazu muss man weder EUR als Landeswährung haben noch EU-Mitglied sein.
Ich halte die Chance nicht für so klein, dass das Vereinigte Königreich auch SEPA-Land bleibt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
...wie auch Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz (und mit EUR) Monaco und San Marino.
Sprich: Dazu muss man weder EUR als Landeswährung haben noch EU-Mitglied sein.
Ich halte die Chance nicht für so klein, dass das Vereinigte Königreich auch SEPA-Land bleibt.
Allerdings ist Schweiz zwar SEPA-Land, aber nicht Teil der Preisverordnung...
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Allerdings ist Schweiz zwar SEPA-Land, aber nicht Teil der Preisverordnung...
Du nimmst mir die Worte aus dem Mund ;)
Ich wollte es gerade noch als PS schreiben.

Die Zugehörigkeit zu den SEPA-Ländern ist bzgl. der Preisgestaltung irrelevant.

Es gibt aber SEPA-Länder ausserhalb der Preisverordnung.
...nämlich die, die kein EU- bzw. EWR-Mitglied sind
...wobei einige (San Marino, Monaco) davon wiederum trotzdem den EUR als Landeswährung haben.

Die Preisverordnung gilt nur für die EU-/EWR-Länder. Bei vielen Banken werden SEPA-Überweisungen aus/in die betreffenden Schweiz, San Marino und Monaco kundenfreundlich gleichgestellt. Sehr genau mit der Differenzierung nimmt es ausweislich Preisverzeichnis aber beispielsweise die Hypovereinsbank: Bei der wird zwischen SEPA-Überweisungen im ("preisverordneten") EWR und SEPA-Überweisungen ausserhalb differenziert. Letztere sind kostenpflichtig, auch als Eingang. Die Differenzierung beinhaltet dabei auch die französischen Überseegebiete, von denen ja einige, aber eben nicht alle zum EWR gehören.

tl;dr:
1. Alle EU-Staaten sind SEPA-Länder und im Geltungsbereich der Preisverordnung,
2. Dies gilt aber nicht umgekehrt.
3. Zwischen SEPA-Mitgliedschaft, EU-Mitgliedschaft, EWR-Mitgliedschaft und EUR als Landeswährung besteht ansonsten kein 1:1-Zusammenhang.

;)
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Feuilvleiger1985

Guest
a) nur, wenn du EUR ohne Währungswechsel überweist. Darüber werden bei Währungskonvertierung Wechselgebühren fällig.
b) auf Seiten Revolut ja, es können aber Korrespondenzbankgebühren anfallen.


Per se würde ich mir keine Sorgen machen. Zumal, wenn du mal von demselben Konto nach Revolut überwiesen hast, und sie sehen, dass es dein eigenes ist. Ist aber wie immer summen- und einzelfallabhängig.


Bezahlen tu ich von einer DE-Kreditkarte in EUR (und nicht etwa von einem Konto). Rücküberweisen werde ich auf ein Bankkonto außerhalb Deutschlands. Könnte also schon sein, dass diese Zahlungen augesteuert werden. Falls dem so wäre, dann wird Revolut sicherlich keine Lust haben, mein Konto mit erhöhten Sorgfaltspflichten zu überwachen und mir stattdessen das Konto kündigen. Ich werde wohl erst mal den Support anfragen.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
...und die Überweisung in EUR erfolgt.
Und die Empfängerbank keine Gebühren erhebt.



Das ist ein bisschen komplizierter: Die EU-Preisverordnung (EU Verordnung 924/2009) regelt unter anderem,
- welche Gebühren für (SEPA) Überweisungen anfallen dürfen und zum anderen
- welche Gebühren für Kreditkartenbezahlungen anfallen dürfen.

924/2009 gilt grundsätzlich
- für Zahlungen in € oder einer Landeswährung
- innerhalb und/oder zwischen sämtlichen EU-Staaten sowie
- zwischen EU-Staaten und EWR-Staaten

Folglich dürfen Banken aus dem EU-/EWR-Raum
- kein "Auslandsentgelt" verlangen für Zahlungen in € oder einer anderen Landeswährung eines EU-/EWR-Staates innerhalb/zwischen einem EU-/EWR-Staat (z. B. Zahlung in € auf Malta mit einer in DE herausgegebenen €-Karte / Zahlung in der Schweiz mit einer in NO herausgegebenen CHF-Karte / Zahlung in PLN in Spanien mit einer in PL herausgegebenen PLN-Karte, Zahlung in Dänemark in £ mit einer in UK herausgegebenen £-Karte etc)
-
ein "Auslandsentgelt" verlangen für Zahlungen in irgendeiner Währung in einem Nicht-EU-/EWR-Staat. Hierunter fallen Zahlungen in € in San Marino, (z. B. Zahlung in € mit einer in DE herausgegebenen €-Karte in Andorra, San Marino, Monaco, Vatikan, Liechtenstein oder auch Bezahlung in Liechtenstein mit einer in DE herausgegebenen CHF-Karte [kein "Auslandsentgelt anfallen darf jedoch wenn man mit einer in der CH herausgegebenen CHF-Karte in FL bezahlt - das hat jedoch nichts mit EU 924/2009 zu tun, sondern mit einem Zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der CH und FL])

Uffff.... ganz schön kompliziert und schnell tappt man in die Falle. Mir wurden nämlich schon mal "Auslandsgebühren" bei Bezahlung in € mit einer in DE herausgegebenen €-Karte in Monaco belastet. Grrrr!
 
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Feuilvleiger1985

Guest
Kleine Korrektur. Bei Bezahlung in FL dürfte kein "Auslandsentgelt" anfallen bei Bezahlung mit einer in DE herausgegebenen Karte, denn FL ist ja EWR-Mitglied. Ich mache aber jede Wette, dass die deutschen Kreditkartenherausgeber hier Gebühren verrechnen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich habe meine Zweifel, ob der doch eher vielbeschäftigte bis überlastete Revolut-Support dir da zufriedenstellend bzw. kompetent genug antworten wird. Vielmehr würde es mich nicht wundern, wenn man Fragen zu Massnahmen zur Geldwäschebekämpfung sogar explizit und ganz bewusst nicht im gewünschten Detail beantwortet.

Im übrigen könnten dir beispielsweise auch die italienischen Banker der zielkontoführenden Bank Probleme bereiten. In diesem Zusammenhang: Nicht vergessen, dass Revolut von einem Sammelkonto überweist, d.h., die dort eingehende Überweisung nicht deinen Namen als Absender trägt, sondern The Currency Cloud.

Zumindest aus meiner Erfahrung mit Transferwise würde ich behaupten, dass es sinnvoll sein könnte, eine "Referenzüberweisung" in "umgekehrter" Richtung von der nicht-deutschen, italienischen Zielbank auf das Revolut-Konto zu machen. Denn dann können sie sehen, dass dieses Konto auch in deinem Namen läuft. Bzw. umgekehrt bei der ital. Bank, dass du Revolut-Kunde bist. Falls es sich tatsächlich mal jemand "genauer" anschaut.

Last but not least: Ich weiss ja nicht, um welche Volumen es bei dir geht, aber ich persönlich würde mir auch nicht zuviele Bedenken machen. Vor allem solange man zwischen eigenen Konten Guthaben überträgt, das einen gewissen wirtschaftlichen "Sinn" hat und die Banken das nachvollziehen können: Grundsätzlich wenig problematisch. Aufmerksam wurden meine bzw. stellen Banken primär bei "ungewöhnlichen" bzw. "riskanteren" Dritt-Zahlungsempfängern. Im Zweifelsfall: Solange bei dir alles "sauber" ist, und du die Geldherkunft im Zweifelsfall nachweisen kannst, wo soll das Problem sein?
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
...Im übrigen könnten dir beispielsweise auch die italienischen Banker der zielkontoführenden Bank Probleme bereiten. In diesem Zusammenhang: Nicht vergessen, dass Revolut von einem Sammelkonto überweist, d.h., die dort eingehende Überweisung nicht deinen Namen als Absender trägt, sondern The Currency Cloud.

Stimmt, das kann mir aber auch meine deutsche, schwedische, schweizerische, griechiische etc Bank, denn "the Cloud" richt doch förmlich nach Gelddwäsche.



Zumindest aus meiner Erfahrung mit Transferwise würde ich behaupten, dass es sinnvoll sein könnte, eine "Referenzüberweisung" in "umgekehrter" Richtung von der nicht-deutschen, italienischen Zielbank auf das Revolut-Konto zu machen. Denn dann können sie sehen, dass dieses Konto auch in deinem Namen läuft. Bzw. umgekehrt bei der ital. Bank, dass du Revolut-Kunde bist. Falls es sich tatsächlich mal jemand "genauer" anschaut.

Das ist ein guter Vorschlag, ich werde von ein paar müde Mark auf Revolut überweisen. Kann ja nichts schaden.



Last but not least: Ich weiss ja nicht, um welche Volumen es bei dir geht, aber ich persönlich würde mir auch nicht zuviele Bedenken machen. Vor allem solange man zwischen eigenen Konten Guthaben überträgt, das einen gewissen wirtschaftlichen "Sinn" hat und die Banken das nachvollziehen können: Grundsätzlich wenig problematisch. Aufmerksam wurden meine bzw. stellen Banken primär bei "ungewöhnlichen" bzw. "riskanteren" Dritt-Zahlungsempfängern. Im Zweifelsfall: Solange bei dir alles "sauber" ist, und du die Geldherkunft im Zweifelsfall nachweisen kannst, wo soll das Problem sein?

Den wirtschaftlichen Sinn kann man aber eben genau nicht erkennen bei Kreditkarte-Revolut-Bank. Den wirtschaftlichen Sinn - das Generieren von Meilen - kann Revulut (oder die Bank, welche das Geld von "the Could") erhält erst erkennen, nachdem ich den Sachverhalt schlüssig erläutern kann. Vernünftige Finanzhäuser merken dann meine Transaktionen in ihrem System vor, so dass keine Aussteuerung mehr erfolgt. Weniger einsichtige Finanzdienstleister sperren dann mein Konto, setzen mich auf die Blacklist und geben die Gelder erst wieder frei nachdem ich den Bankenombudsmann einschalte und mit einer Beschwerde beim Regulator drohe. So geschehen bei Netteller.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Das Revolut das Konto sperrt und mit Auszahlung wartet? Könnte für manche Probleme geben, die hier Meilen generieren möchten.

Nein, das Meilen generieren ist in der Regel kein Problem, außer ein Finanzinstitut stellt sich aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen quer wie zB Netteller.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
924/2009 gilt grundsätzlich
- für Zahlungen in € oder einer Landeswährung
- innerhalb und/oder zwischen sämtlichen EU-Staaten sowie
- zwischen EU-Staaten und EWR-Staaten
Ist das wirklich so?
Ich glaube nicht (siehe unten)!

:confused:

Gilt das nicht nur für EUR-Zahlungen und explizite "beigetretene" Währungen (namentlich schwedische Krone und rumänische Lei).

Folglich dürfen Banken aus dem EU-/EWR-Raum
- kein "Auslandsentgelt" verlangen
Da man ja stattdessen Fremdwährungsaufschläge verlangen kann, wäre das das de facto ziemlich irrelevant. Ausser dem EUR gibt es ja kaum Währungsunionen, die EWR-Länder tangieren. CH/LI und vielleicht noch die Kanalinseln? D.h., (fast) jedes Nicht-EUR Land hat sonst eigene Währung. Die auch nur in dem Land gilt. Und in Nicht-Landeswährung Währung per DCC zu zahlen ist ja per se schon wirtschaftlich kaum sinnvoll.

Folglich dürfen Banken aus dem EU-/EWR-Raum
- kein "Auslandsentgelt" verlangen für Zahlungen in € oder einer anderen Landeswährung eines EU-/EWR-Staates innerhalb/zwischen einem EU-/EWR-Staat (z. B. Zahlung in € auf Malta mit einer in DE herausgegebenen €-Karte / Zahlung in der Schweiz mit einer in NO herausgegebenen CHF-Karte / Zahlung in PLN in Spanien mit einer in PL herausgegebenen PLN-Karte, Zahlung in Dänemark in £ mit einer in UK herausgegebenen £-Karte etc)
Genau das passiert doch aber?!

Siehe beispielsweise DKB-Preisverzeichnis:

"DKB-VISA-Card
bargeldloser Einsatz
- im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung* kostenfrei
- in sonstigen Ländern bzw. Währungen 1,75% vom Umsatz

* Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern."

Das heisst, die Zahlung
1. mit der deutschen EU-Karte
2. in der EU-Landeswährung GBP
3. im EU-Land Grossbritannien
kostet 1,75% Aufschlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Feuilvleiger1985

Guest
Genau das passiert doch aber?!

Siehe beispielsweise DKB-Preisverzeichnis:

Das heisst, die Zahlung1. mit der deutschen EU-Karte
2. in der EU-Landeswährung GBP
3. im EU-Land Grossbritannien
kostet 1,75% Aufschlag.



Ja, genau das passiert. Ich lese jedoch aus Art. 1(1) EU Verordnung 924/2009:
Gegenstand und Geltungsbereich(1) In dieser Verordnung werden Bestimmungen über grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft festgelegt, um sicherzustellen, dass für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen in der gleichen Währung innerhalb eines Mitgliedstaats.

Selbstredend wird der Bankenjurist argumentieren, dass die Meinung des Geltungsbereichs dahingehend zu interpretieren sei, dass nur auf €-Zahlungen innerhalb der EU (also z. B. bei Bezahlung in € mit einer deutschen €-Karte in Spanien) keine "Auslandsentgelte" belastet werden dürfen, wenn diese auch innerhalb des Ansässigkeitsstaates des entsprechenden Finanzinstituts keine Gebühren anfallen.

Ich argumentiere jedoch, dass für Bezahlung in € in Bayern mit einer durch eine hessische Bank herausgegebene €-Karte keine Zahlungsgebühren anfallen. Folglich dürfen auch bei Bezahlung in € in London keine solchen Gebühren anfallen. Und auch nicht bei Bezahlung mit derselben Kreditkarte in £ in Edinburgh nicht und auch auch bei Bezahlung in Locarno in CHF nicht.

Könnte es sein, dass die deutsche Bank für eine £-Bezahlung innerhalb Deutschlands eine Gebühr verlangt? Dann darf sie auch eine Gebühr verlangen, wenn du in UK mit £ bezahlst. So meine Auslegung.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Aber Mitgliedsstaat bezieht sich doch nach allgemeinem Verständnis auf souveräne Staaten und nicht auf Teilstaaten, auch wenn sie vielleicht eine Gesetzgebungskompetenz haben sollten (England oder Schottland, Bayern oder Sachsen). Das Argument überzeugt nicht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Das heisst, die Zahlung
1. mit der deutschen EU-Karte
2. in der EU-Landeswährung GBP
3. im EU-Land Grossbritannien
kostet 1,75% Aufschlag.
Aufschlag gegenüber was? Das ist nämlich dein Missverständnis.

Wenn du mit der DKB-Visa in Deutschland in Pfund bezahlen würdest, dann würden laut Preisverzeichnist 1,75% Gebühr anfallen.

Wenn du in GB in Pfund bezahlst, dann fallen ebenfalls 1,75% Gebühr an.

Die Zahlung im Ausland kostet also genau gleich viel wie die Zahlung im Inland in derselben (!) Währung kosten würde. Das ist rechtlich vollkommen legal.

Eine Bank darf nämlich nur nicht innerhalb der EU zwischen den Staaten differenzieren, aber sie darf sehr wohl nach Währungen differenzieren.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Art. 3 Abs. 4 ist natürlich auch nochmals hervorzuheben: "This Regulation shall not apply to currency conversion charges."

Und genau das ist es ja - wenn das Konto in EUR geführt wird und nicht in GBP oder PLN, dann ist das eben eine erlaubte Fremdwährungsgebühr, wenn man bei einem UK- oder Polen-Besuch eben diesen Aufschlag an die Bank entrichtet.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Aber Mitgliedsstaat bezieht sich doch nach allgemeinem Verständnis auf souveräne Staaten und nicht auf Teilstaaten, auch wenn sie vielleicht eine Gesetzgebungskompetenz haben sollten (England oder Schottland, Bayern oder Sachsen). Das Argument überzeugt nicht.

Natürlich hast du vollkommen recht, es geht nicht um Teilstaaten, sondern um souveräne EU-Staaten. Nichtsdestotrotz erachte ich mein Beispiel als korrekt. Die Verordnung besagt - vereinfacht ausgedrückt - dass eine grenzüberschreitende Zahlung (also DE-UK) nicht mehr kosten darf als eine inländische (also DE-DE). Wenn nun DE-DE in € nichts kostet, dann darf auch DE-UK in € nichts kosten. Wenn nun DE-DE in £ etwas kostet, dann darf auch DE-UK in £ etwas kosten.

Diese Meinung vertritt die DKB ja auch teilweise (sie sagt ja zB dass SEK-Zahlungen in Island nichts kosten).

Warum die DKB sich indessen auf den Standpunkt stellt, dass £-Zahlungen kostenpflichtig sind, ist aufgrund der mir vorliegenden Faktenlage nicht klar. Ich kann mir jedoch, wie schon erwähnt, vorstellen dass
a) £-Bezahlung in DE kostenplfichtig ist, dann ist es eben auch in UK so
b) die DKB die EU Verordnung 924/2009 falsch interpretiert und fälschlicherweise argumentieren, dass der teilnehmende Staat (sei es nun EU oder EWR) die Absicht hegen muss, den € einzuführen. Aber dieser Punkt ist eine reine Spekulation meinerseits

Rätselhaft ist mir auch, warum die DKB für €, SEK und ROL kein Entgelt verlangt, für £, PLN, DKK, CZK hingegen schon.

Aber sei's wie es ist, ich wünsche eine angenehme Nachtruhe!
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ja, genau das passiert. Ich lese jedoch aus Art. 1(1) EU Verordnung 924/2009:

Selbstredend wird der Bankenjurist argumentieren, dass die Meinung des Geltungsbereichs dahingehend zu interpretieren sei, dass nur auf €-Zahlungen innerhalb der EU (also z. B. bei Bezahlung in € mit einer deutschen €-Karte in Spanien) keine "Auslandsentgelte" belastet werden dürfen
Diesbezüglich muss der Bankenjurist nicht viel "interpretieren".
Es steht explizit und deutlich in der Verordnung:

"Diese Verordnung gilt im Einklang mit der Richtlinie 2007/64/EG für grenzüberschreitende Zahlungen, die in Euro oder einer Landeswährung der Mitgliedstaaten getätigt werden, die gemäß Artikel 14 ihren Beschluss, die Anwendung dieser Verordnung auf ihre Landeswährung auszudehnen, mitgeteilt haben."

L_2009266DE.01001101.xml

Ich argumentiere jedoch, dass für Bezahlung in € in Bayern mit einer durch eine hessische Bank herausgegebene €-Karte keine Zahlungsgebühren anfallen.
Natürlich darf die Bank dafür eine Zahlungsgebühr kassieren.

Folglich dürfen auch bei Bezahlung in € in London keine solchen Gebühren anfallen. Und auch nicht bei Bezahlung mit derselben Kreditkarte in £ in Edinburgh nicht und auch auch bei Bezahlung in Locarno in CHF nicht.
Das steht halt so einfach nicht in der EU-Verordnung, welche sich auf die genannten Nicht-EUR-Währungen ja nicht bezieht (s.o.).
 
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Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Vereinfacht gesagt:

Nicht erlaubt: Unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche EWR-Staaten.
Schon erlaubt: Unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Währungen.

Die Regulierung verbietet übrigens nicht nur höhere Gebühren sondern auch niedrigere Gebühren im EU-Ausland. Wenn also eine Bank sagt: Eine Bargeld-Abhebung außerhalb Deutschlands ist gratis, innerhalb Deutschlands kostet sie aber 2€, dann ist das genauso illegal wie umgekehrt.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Die Zahlung im Ausland kostet also genau gleich viel wie die Zahlung im Inland in derselben (!) Währung kosten würde. Das ist rechtlich vollkommen legal.
Irrelevant. Sie könnte im Ausland auch mehr kosten als im Inland.
Wie schon gesagt: Die Verordnung bezieht sich nicht auf GBP-Zahlungen.

Vereinfacht gesagt:
Nicht erlaubt: Unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche EWR-Staaten.
...sofern es sich um Zahlungen in EUR, SEK oder RON handelt.

Die Regulierung verbietet übrigens nicht nur höhere Gebühren sondern auch niedrigere Gebühren im EU-Ausland. Wenn also eine Bank sagt: Eine Bargeld-Abhebung außerhalb Deutschlands ist gratis, innerhalb Deutschlands kostet sie aber 2€, dann ist das genauso illegal wie umgekehrt.
Sag das mal N26 ;)
 
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Feuilvleiger1985

Guest
Aufschlag gegenüber was? Das ist nämlich dein Missverständnis.

Wenn du mit der DKB-Visa in Deutschland in Pfund bezahlen würdest, dann würden laut Preisverzeichnist 1,75% Gebühr anfallen.

Wenn du in GB in Pfund bezahlst, dann fallen ebenfalls 1,75% Gebühr an.

Die Zahlung im Ausland kostet also genau gleich viel wie die Zahlung im Inland in derselben (!) Währung kosten würde. Das ist rechtlich vollkommen legal.

Eine Bank darf nämlich nur nicht innerhalb der EU zwischen den Staaten differenzieren, aber sie darf sehr wohl nach Währungen differenzieren.



Ganz genau das ist das, was ich auch beschrieben habe. Wir gehen also davon aus, dass die DKB offenbar für £ Bezahlung in DE Gebühren belastet. Somit darf sie es auch für £ Bezahlung in UK.

Das hat aber nicht mittelbar mit dem im vorstehenden Beitrag erwähnten Art. 3(4) EU Verordnung 94/2009 zu tun (Diese Verordnung gilt nicht für Entgelte für Währungsumrechnungen). Aufgrund 3(4) ist es der DKB nicht verboten in DE für £-Zahlungen Umrechnungsgebühren zu verlangen. Demzufolge darf sie diese Gebühren auch bei Bezahlung in UK verlangen. Wenn hingegen SEK-Bezahlung in DE spesenfrei ist, dann muss auch SEK-Zahlung in SE kostenfrei sein.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Oder der Norisbank.

Oder der Privatbank 1891. Da hat man die seltene Konstellation, dass die Abhebung mit der Mastercard an deutschen Geldautomaten kostenfrei ist, im Ausland aber gebührenpflichtig.
Die Privatbank 1891 ist aber ein interessantes Spezialinstitut, bei der man als Privatkunde neben einer offlinefähigen girocard auch eine secured credit card bekommen kann. Eine vereinfachte Variante der GAD-Onlinebanking-Oberfläche ist auch auf Englisch verfügbar. Wissen nur nicht viele!
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Wir gehen also davon aus, dass die DKB offenbar für £ Bezahlung in DE Gebühren belastet. Somit darf sie es auch für £ Bezahlung in UK.

Was meinst du mit "Wir gehen davon aus" und "offenbar"? Es steht explizit in Preisverzeichnis drinnen:

Zahlung in anderen Währungen -> 1,75% Gebühr (egal wo)