A3 Miles&Bonus: How-To: StarAlliance Gold mit Aegean (A3)

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giorginho

Erfahrenes Mitglied
17.05.2019
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@MANAL @overflowed wohl anders herum! Die "verspätete Gutschrift" gibt es, wenn "der Automat", also das "claim missing miles" Formular es doch "automatisch" hinbekommt, allerdings nur bei einer Höherstufung!

Wenn es um die Requali geht, kann man diesen Stichtag nicht ändern (bzw. nur durch Downgrade zu Silber und erneute Höherstufung auf Gold). Flüge werden zum Flugdatum gutgeschrieben.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Hallo Ihr Erfahrenen,
sind die Tier-Miles-Kontingente, die man kaufen "darf" (2000 in meinem Fall) auf das Kalenderjahr oder auf das Statusjahr bezogen? Konkret: kann ich theoratisch 2000 am 31.12.2023 und dann wieder 2000 am 01.01.2024 kaufen (nicht, dass es sich lohnen würde...).
Noch ein Tipp vor deiner Statusumstellung: sichere dir die Loungegutscheine die du im Silberstatus bekommst.
Die sofortige Löschung dieser Gutscheine, obwohl noch Gültigkeit drauf war, war das einzige das Miles and Bonus reibungslos geschaffft hatte.
Falls du mit Familie reist kommst du damit in Griechenland in die Lounge. Gold wird hier von Aegean absurderweise schlechter gestellt (nur mehr ein gast erlaubt).

Die verspätete Gutschrift gibt's nur bei manuell nachkreditierten Flügen. Also wenn es irgendwelche Probleme gibt der Automat nicht hinbekommt. Über das Formular sollte alles wohl wie gehabt laufen.
Gibt es dafür eine Quelle? Habe nämlich keine Lust wenn sie die Meilengutschrift mal wieder verbummeln erneut die Dauer meines Statusjahres willkürlich verändert zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Gibt es dafür eine Quelle? Habe nämlich keine Lust wenn sie die Meilengutschrift mal wieder verbummeln erneut die Dauer meines Statusjahres willkürlich verändert zu bekommen.
Hast du eigentlich gelesen, was du geliked oder kommentiert hast? Oder willst du deine Unwissenheit und Silbertablett-Mentalität weiter zur Schau stellen?

@giorginho hatte dir in Post #8534 die Quelle zuzusagen vorgekaut, ich habe dich in #8535 ebenfalls darauf hingewiesen.
Aber statt die Details in den Bedingungen nachzulesen hast du mehr oder weniger sinnfrei irumgeblubbert.
 

Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
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837
Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit ORC‘s? Mir fehlen in Folge eines verpassten Anschlusses mit SK und der Umbuchung auf EW (ARN-CPH-DUS -> ARN-DUS) 2*750 Meilen, welche ich zur Requali im November benötige. Zwei Fristen seitens A3 sind bereits verstrichen in denen man mir versprach, sich zu kümmern…
Kurzes Update: Man hat mir nun bestätigt, dass mir kein ORC gewährt werden kann. SK hätte den Request wohl abgelehnt und damit sei die Geschichte auch gegessen.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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@giorginho hatte dir in Post #8534 die Quelle zuzusagen vorgekaut, ich habe dich in #8535 ebenfalls darauf hingewiesen.
Aber statt die Details in den Bedingungen nachzulesen hast du mehr oder weniger sinnfrei irumgeblubbert.
Den Post #8534 zwar gelesen, aber den eingebetteten Link zur AGB (nochmal danke an @giorginho) übersehen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kurzes Update: Man hat mir nun bestätigt, dass mir kein ORC gewährt werden kann. SK hätte den Request wohl abgelehnt und damit sei die Geschichte auch gegessen.
Kann man einen ORC einfach so ablehnen?
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Natürlich. Es ist ja eine Kulanzregel. Und wenn das Vielfliegerprogramm nicht das der Airline ist, die den betroffenen Flug durchgeführt hätte kommt das Ablehnen auch gar nicht so selten vor.
Nur Kulanz? Wird im Forum immer wieder genannt als sei es eine Art Wunderwaffe. Deswegen dachte ich da stecke mehr dahinter.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Ist es natürlich nicht. Es ist ein Anspruch darauf, alle bezahlten Gegenleistungen zu bekommen. "Kulanz" ist wirklich ein Unwort geworden.
Du bekommst ja alle bezahlten Gegenleistungen, nämlich den Flug.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur Kulanz? Wird im Forum immer wieder genannt als sei es eine Art Wunderwaffe. Deswegen dachte ich da stecke mehr dahinter.
Das Vielfliegerprogramm bekommt von der Airline, die den Flug durchführt Geld. Das geht natürlich nur, wenn da eine Partnerschaft besteht. Und die besteht zwischen A3 und EW eben nicht.

Wenn dann der jenige einspringt, der den Flug ursprünglich hätte durchführen sollen ist es in erster Linie aus Gründen der Kundenbindung bzw. Kulanz.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Du bekommst ja alle bezahlten Gegenleistungen, nämlich den Flug.
Ich sehe es so daß die Meilengutschrift genauso vertraglich fixiert ist wie der Flug, beides sind Gegenleistungen.
Das Vielfliegerprogramm bekommt von der Airline, die den Flug durchführt Geld. Das geht natürlich nur, wenn da eine Partnerschaft besteht. Und die besteht zwischen A3 und EW eben nicht.
Wenn dann der jenige einspringt, der den Flug ursprünglich hätte durchführen sollen ist es in erster Linie aus Gründen der Kundenbindung bzw. Kulanz.
Wenn ich @Mystery7 richtig verstehe hatte er einen Beförderungsvertrag mit SK. Diese Schulden im also die Meilen, hat mit EW überhaupt nichts zu tun.
Ich kenne keine Begleitumstände warum der SK Flug verpasst wurde und ich weiß nicht ob die bei einer rechtlichen Einschätzung hier eine entscheidende Rolle spielen. Aber wenn ein SK Beförderungsvertag bestanden hat und SK auf EW umgebucht hatte, sollten auch die SK Meilen über ORC nicht auf Kulanz basieren.
Führt zur finalen Frage: Sind Meilengutschriften auch einklagbar? Und hat das jemand schon mal versucht?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Führt zur finalen Frage: Sind Meilengutschriften auch einklagbar? Und hat das jemand schon mal versucht?
Der Beförderungsvertrag konnte nicht erfüllt werden, warum auch immer. Diesen Mangel hat die Ersatzbeförderung geheilt. Thema durch.

Aber wenn du so sicher bist, dass deine recht naive Argumentation vor Gericht Bestand hat dann klag. Und jammer nicht, wenn es schliefgegangen ist.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Teil des Beförderungsvertrages ist die Einräumung eines Rabattes in Form von Meilen. Das ist ganz klar eine vertragliche Pflicht, da gibt es überhaupt keine Diskussion. "Naive Argumentation" ist wohl eher, zu glauben, dass Meilenprogramme im juristisch luftleeren Raum stattfänden.
 
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Micha1976

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09.07.2012
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Teil des Beförderungsvertrages ist die Einräumung eines Rabattes in Form von Meilen. Das ist ganz klar eine vertragliche Pflicht, da gibt es überhaupt keine Diskussion. "Naive Argumentation" ist wohl eher, zu glauben, dass Meilenprogramme im juristisch luftleeren Raum stattfänden.
Aha. Wie kann die Einräumung des Rabattes wirksam vereinbart werden, wenn eine Buchungsklasse bei einigen Vielfliegerprogrammen meilenberechtigt, bei anderen nicht meilenberechtigt ist und derjenige, mit dem ich den Beförderungsvertrag schließe auch gar nicht weiß, ob ich überhaupt Mitglied in einem Programm bin?

Und wieso stehen die ganzen Bestimmungen zur Meilengutschrift eigentlich immer nur in den Bedingungen der Meilenprogramme und nicht in denen des Beförderers?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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derjenige, mit dem ich den Beförderungsvertrag schließe auch gar nicht weiß, ob ich überhaupt Mitglied in einem Programm bin?

Ist die Frage ernstgemeint? Kann es sein, dass Du seit 30 Jahren keine Flüge gebucht hast, jedenfalls keine, bei denen ein Eingabefeld für die Nummer eines Vielfliegerprogrammes im Buchungsprozess auftaucht?
 

Hauptmann Fuchs

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06.04.2011
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GRQ + LID
Dass das Versprechen von Bonusmeilen einen Rabatt auf den Flugpreis ist und deshalb eine vertraglich geschuldete (Neben)leistung, ist schon lange geklärt.

BGH 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
Und das gilt auch in Griechenland?
The Terms and Conditions of the Program and the legal relationship between AEGEAN and Program Members are governed by Greek law, and the Courts of Athens have jurisdiction in resolving any disputes which may arise from participation in the Program.
Quelle (109, ganz unten)
 
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west-crushing

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03.08.2010
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CGN
passt dummerweise überhaupt nicht zur Situation, die hier vorliegt
Davon mal abgesehen räumt die Begründung den Airlines die Möglichkeit ein, für jedes Vertragsangebot neu zu entscheiden, ob es Meilen gibt oder nicht.

Natürlich ergibt sich aus dem Urteil die von mir dargestellte Aussage.

Wir kennen das aber schon, Nichtjuristen machen in selbstgefälligem Ton Jura und meinen es besser zu wissen. Ich frage mich immer, ob solche Leute Ihre Zahnschmerzen auch selbst behandeln.

Natürlich können für künftige Buchungen die Meilen gestrichen werden. Passiert ja auch regelmäßig, dass die Tabellen angepasst werden. Aber eben nicht für vergangene.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Natürlich können für künftige Buchungen die Meilen gestrichen werden. Passiert ja auch regelmäßig, dass die Tabellen angepasst werden. Aber eben nicht für vergangene.

Das unterschriebe ich so nicht ohne weiteres. Man müsste sich mal das Redpoints- und das Eggendorfer-Urteil auf den Aspekt hin angucken, aber ich meine, dass die Meilen, die bei Buchung versprochen wurden, geschuldet werden. Oder ist das dynamisch? Halte ich für schwer, das darzustellen. Müsste man aber wie gesagt gucken.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Das unterschriebe ich so nicht ohne weiteres. Man müsste sich mal das Redpoints- und das Eggendorfer-Urteil auf den Aspekt hin angucken, aber ich meine, dass die Meilen, die bei Buchung versprochen wurden, geschuldet werden. Oder ist das dynamisch? Halte ich für schwer, das darzustellen. Müsste man aber wie gesagt gucken.

Ich vermute, wir reden aneinander vorbei. Ich habe das Argument des BGH aus 2010 so eingeordnet, dass die Airline natürlich die Sammelbedingungen trotz der Teilnahme des Klägers am FFP-Programm für Tickets, die noch gar nicht gebucht wurden (für die es also noch überhaupt keinen Vertrag gibt = künftige Buchungen) verschlechtern kann, einschließlich der Möglichkeit der vollständigen Streichung. Aus der Teilnahme am FFP einschl. des darauf bezogenen Vertrags ergibt sich kein Anspruch darauf, dass die Airline für künftige Werkverträge auch einen Rabatt in Form von Meilen einräumt.

Was anderes sind natürlich Verschlechterungen zwischen Buchung und Flugdatum.

Eggendorfer betraf m.E. Die Verschlechterung der Eunlösebedingungen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Tickets, die noch gar nicht gebucht wurden (für die es also noch überhaupt keinen Vertrag gibt = künftige Buchungen)

Ich hatte "künftige Buchung" als "bereits getätigte Buchung für einen Flug, der noch in der Zukunft liegt" verstanden. Da habe ich zu sehr um die Ecke gedacht, Du meinst es natürlich richtig (und ich hätte es auch richtig verstehen können/müssen) - mein Fehler.

Dann sind wir uns ja einig :)
 
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Micha1976

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09.07.2012
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Oder ist das dynamisch? Halte ich für schwer, das darzustellen. Müsste man aber wie gesagt gucken.
Es wird doch auch gern auf's Flugdatum abgezielt und für danach erfolgende Flüge - unabhängig vom Buchungsdatum - die geänderte Gutschrift angewandt. Kam nicht nur beim Vielfliegerprogramm von A3 schon regelmäßig vor.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Es wird doch auch gern auf's Flugdatum abgezielt und für danach erfolgende Flüge - unabhängig vom Buchungsdatum - die geänderte Gutschrift angewandt. Kam nicht nur beim Vielfliegerprogramm von A3 schon regelmäßig vor.
Für nach dem Flugdatum erfolgte Flüge? Aha.

Sehe meine Frage, ob bzw. wie und auf welcher Grundlage Meilen eingeklagt werden können, für mich noch nicht eindeutig beantwortet. Gibt es, neben o. g. Entscheidung etwas wie eine EU weite Rechtsprechung irgendwo im Rahmen der Fluggastrechte?
Mystery, den der Punkt eigentlich trifft, ist nicht mehr hier, aber ich finde das ein hochinteressante Thema, auch weil der Goldstatus tatsächlich monetären Gegenwert bietet.