Durchaus nicht, aber was erwartest Du? Meilen sind ein Rabatt, der Rabatt ist vereinbart, die Vereinbarung ist verabredungsgemäß umzusetzen. Das ist kein juristisches Hochreck. Die einschlägige Rechtsprechung wurde zitiert, m.W. vollständig; sie bezieht sich auf die Grundeinordnung, was Meilen sind. Zu der darauf aufbauenden Frage, was der Meienschuldner einseitig ändern kann, gibt es bisher m.W. nichts, was aber nicht weiter schlimm ist, da es sich zwanglos aus der bestehenden Rechtsprechung ergibt.
Soweit haben du und west-crushing zu der Frage schon die relevanten Punkte eingebracht. Ich denke die Grundeinordnung ist sowieso klar und ihr konntet das mit einem relevanten Beschluß noch einmal untermauern.
Letztlich dürfte so etwas nie auch nur die zweite Instanz erreichen (wenn überhaupt die erste - wer klagt denn wegen 750 Meilen ORC?), da es einfach um zu geringe Streitwerte geht. Bis 600 Euro ist halt schon über dem Amtsrichter der Blaue Himmel der Rechtskraft.
Die Sache ist doch deutlich komplexer. Ich rede hier nicht von diesen 750 Punkten oder einem Streitwert von entsprechend 7 Euro 50. Es gab durchaus schon gerichtliche Abwägungen zum Wert einer Meile. Ich rede hier z. B. von Statusleveln.
Im Thread hier (und in anderen auch) ist es öfters nicht nur um ORC und Meilenausstände gegangen sondern auch darum daß dadurch Sprünge auf einen höheren Statuslevel nicht ausgelöst wurden. Und Statusperks gehören auch zum Paket und sind auch in die Flugkosten eingepreist.
Aber wie werden die bemessen und kan man Ansprüche ableiten? Und wurde das schon gemacht und wie ging das aus?
Als Beispiel wurde Gold nicht erreicht wegen 700 Meilen die eigentlich hätten gutgeschrieben werden sollen. Ein ganzes Statusjahr geht verloren. Es muß neuer Aufwand betrieben werden zur Erreichung des angestrebten höchsten Levels. Es fehlen Perks auf die man laut Programmstatuten (so sie denn gewährt worden wären) Anspruch hätte, die auch montär zu beziffern sind: 4 Upgradevoucher (Wert x), Loungezugang (regulär 30-50 €), Wartlistenpriorität (unbezahlbar) usw.
Mit dem Ticketpreis hat Nutzer fiktiver nutzer Mystery 8 das alles erworben. Da aber nicht die vereinbarte Gutschrift erfolgt ist entstehen daraus Nachteile für ihn.
Hier wird es doch etwas komplexer als bei fehlenden 7 Euro 50.
Was gibt es hierzu im bestehenden Recht? Gab es schon Klagen oder Musterklagen, oder fehlen die? Usw.
Es muss nicht exakt der streitgegenständliche Sachverhalt schon einmal entschieden worden sein, wir haben hier kein Case Law.
Genau.