Auszahlung von Sparguthaben muss ja nicht zwingend über ein Bankkonto erfolgen, auch wenn viele Banken es nur so anbieten. Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass bei Angebot dieses Abhebungsverfahrens (denn ein Zahlungsvorgang im eigentlichen Sinne ist es tatsächlich nicht)
Der Begriff "Zahlungsvorgang" ist in Verordnung 260/2012 EU definiert, als
"den vom Zahler oder Zahlungsempfänger veranlassten Transfer eines Geldbetrags zwischen Zahlungskonten in der Union, unabhängig von etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen Zahler und Zahlungsempfänger"
Ich hatte mir dazu gestern auch noch mehr angeschaut, war letztlich auch dazu gekommen, dass es davon abhängt,
ob das Konto bei moneyou.at ein "Zahlungskonto" ist.
Auch dieser Begriff ist in Richtline 2007/64 wie auch Verordnung 260/2012 definiert als "
ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungen genutzt wird".
Das ist leider etwas allgemein gefasst, muss aber wiederum nicht zwingend heissen, dass es ein "Girokonto" ist. Wenn man die Meinung der EU-Kommission (welche wiederum allerdings nicht bindend geschweige denn gesetzliche Definition ist) heranzieht, würde ich das Vorliegen eines "Zahlungskontos" bejahen, vergleiche dazu die die
FAQ zur Richtlinie 2007/64 (Fragen 25 & 31).
Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass bei Angebot dieses Abhebungsverfahrens (denn ein Zahlungsvorgang im eigentlichen Sinne ist es tatsächlich nicht)
Was ist es dann, wenn es keine "Zahlung" im eigentlichen Sinne ist? Meines Erachtens ist es genau (!) das.
Oder umgekehrt gefragt: Was soll eine "Abhebung" sein? Eine
Abhebung ist - zumindest meiner Auffassung bzw. meiner Beobachtung nach - immer als ein
Bezug von Bargeld zulasten eines Kontos (ggf. als Kredit geführten Kreditkartenkontos). Eine SEPA-Rücküberweisung von einem Sparkonto als Abhebung zu bezeichnen kommt m.E. höchstens unbewusst fehlerhaft in der Umgangssprache vor ("Ich kann es ja von meinem Tagesgeld abheben" "Abheben!?" "Also auf mein Giro überweisen, meine ich"). Und meines Wissens trifft das auch auf die österreichische Behebung zu, oder?
Kurz gesagt: Vor allem
keine Bank würde die Rückzahlung eines Sparguthabens per SEPA-Überweisung als "Abhebung" bezeichnen.