IHG (IC etc.) Best Rate Guarantee

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svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
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Ich habe die T&C natürlich vorsichtshalber nur überflogen und jetzt folgendes "Problem":

Ich habe zweimal in Düsseldorf geclaimed, einmal am 24. August und einmal am 27. August. Beide wurden bestätigt, bei der zuerst getätigten Buchung (27.) wurde auch schon gefragt ob ich Scheck oder überweisung will (habe Überweisung genommen, war das doof?), bei der zweiten noch nicht, da habe ich bisher nur die Mail, dass sie daran arbeiten wie sie die Reservierung anpassen.

Sollte ich nun damit rechnen, dass ich einen der beiden Stays nun doch bezahlen muss? Wie ist das denn rechtlich, die können mir doch eigentlich nicht erst 'ne Mail schicken in der steht, dass die Nacht free ist und anschließend doch Geld berechnen, oder?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
D.h. ich muss nicht auf einmal eine der beiden Nächste bezahlen ja?

(M.E. ist das rechtlich eh eindeutig, weil die E-Mail ja eine Individualabrede ist, die die AGB "schlägt", aber ich habe auch keinen Bock Ewigkeiten hinter meinem Geld herzurennen).

Und noch eine zweite Frage an diejenigen von Euch, die Ihr Geld per Überweisung bekommen:

Ist mit Sort Number einfach die deutsche Bankleitzahl gemeint? Wofür brauchen die das? IBAN und BIC/Swift-Code sollten doch ausreichen, oder?

Besten Dank!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hat edreams.de was umgestellt bei den Hotels? Wenn ich über Hotelsuchmaschinen auf die Seite zugreife sehe ich ganz andere Preise und das alte Layout. Gehe ich direkt auf edreams.de sieht es jetzt nach dem Layout von booking.com aus. IHG will meinen Claim nun nicht akzeptieren, da sie die Rate nicht finden können und auch nicht über Suchmaschinen gehen dürfen sondern nur direkt auf die jeweiligen Seiten.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.061
2.179
edreams.de nutzt schon seit Monaten die Booking-Engine.

Allerdings ist edreams.de/hotels immer noch "aktiv", aber nicht nutzbar, da IHG keine Deeplinks will und so auf edreams.de zugreift und dann auf "Hotels" klickt und dann in der Booking-Engine landet...

:(
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Genau, selbst mit Rechtsschutzversicherung ist mir das zu viel Papierkrams. Deshalb frage ich ja danach wie das in der Praxis gehandhabt wird, und würde mich über Erfahrungswerte freuen =)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
edreams.de nutzt schon seit Monaten die Booking-Engine.

Beim letzter Claim mit edreams.de ist erst 4 Wochen her, da hatten sie dann allerdings auch in der Bestätigung stehen, dass sie den Preis auf der Suchmaschinenseite finden konnten und nicht edreams selbst angegeben.
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Ungeachtet dessen, dass Deine Rechtsschutz den Kram wohl überhaupt nicht übernehmen würde.

Das kann ich nicht beurteilen, mich interessieren eher praktische Erfahrungen um derlei Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Vielleicht hat ja jemand solche Erfahrungen und ist bereit sie hier zu teilen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Da sie auf der deutschen Seite noch nicht stehen, dürfte man sich ja auch noch auf die alten Bedingungen berufen können.
 
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svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Danke, ich habe beim Lesen des Threads gar nicht auf die Daten geachtet. Vielen Dank, dann belasse ich mal alles wie es ist und riskiere den Papierkrieg :)
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
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Auf deutsch sind's dann 80km im selben Zeitraum von 7 Tagen ... Also könnte man nichtmal argumentieren dass beide in unterschiedlichen Wochen sind (Samstag und folgender Dienstag) aber wenn die T&C erst kürzlich geändert wurden werden die ja wohl hoffe gleich ein wenig kulant sein.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.061
2.179
Ich muss jetzt nochmal nachfragen: Du hast NACH der T&C-Änderung die beiden Claims eingereicht?

Oder hast du eingereicht und die T&C-Änderung wurde während der Wartezeit/Bearbeitung getätigt?
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Ich habe überhaupt keine Ahnung.

Hier https://www.ihg.com/hotels/de/de/customer-care/lowest-internet-rate-terms-conditions finde ich nun den Hinweis, dass die Einschränkung mit den 80km und 7 Tagen schon seit 2012 gilt.

Tian hingegen sagt, auf der deutschen Seite seien sie noch nicht zu finden.

Die erste Reservierung (27.8.) erfolgte am 30.07.2013. Das Bestpreisgarantieformular habe ich am selben Tag ausgefüllt, die Bestätigung kam ("We have verified …") kam einen Tag später.

Die zweite Reservierung (24.8.) erfolge am 31.07.2013. Ebenfalls habe ich das Formular am selben Tag ausgefüllt. Die Bestätigungsmail ("We have verified …") kam am 02.08.2013.


Ich habe also wenn die Angaben auf der Homepage stimmen gegen die seit einem Jahr geltenden AGB verstoßen. DEnnoch hat man den zweiten Claim verified und damit m.M.n. einen Vertrauenstatbestand mir gegenüber geschaffen.

Ich gebe auch gern zu, dass ich wenn ich gewusst hätte, dass nur ein claim innerhalb von 7 Tagen möglich ist, darauf verzichtet hätte, beide Nächte in einer Suite zu verbringen.Sei es wie es sei, ich würde einfach nur ungern eine Überraschung erleben und frage deshalb nach :)
 

Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
552
7
MUC/IAD
In deinem Fall wäre ich mir nicht sicher.

Fakt ist, die Bedingungen auf der deutschen IHG-Seite sind nicht vom 30.10.2012, da wurde wahrscheinlich einfach copy&paste gemacht und vergessen, das Datum anzupassen. Auf der amerikanischen Seite steht 30.07.2013, das ist das richtige Datum.

Da deine Buchung vom 30.07.2013 und 31.07.2013 ist, müssten eigentlich bereits die neuen T&C greifen. Auch wenn beide Claims akzeptiert wurden, wäre ich vorsichtig. Sollte es zum Streit mit dem Hotel/IHG kommen, hast Du die schlechteren Karten, da die T&C auf den 30.07. datiert sind und in den Buchungs-Emails bzw. der BPG-Bestätigungsmail die T&C nicht aufgelistet sind.
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Das stimmt, ich hätte im Zweifel mit § 305b BGB argumentiert, insbesondere weil IHG ja auch in der EU sitzt und ich Verbraucher bin bekommen wir da auch mit der Anwendbarkeit kein Problem wenn ich mich recht an meine IPR Vorlesung erinnere.

Allerdings erfordert das wie oben erwähnt natürlich wieder einen Papierkrieg … vielleicht frage ich einfach mal bei IHG nach wie sich das verhält wenn eine Reservierung am Tag des T&C wechsels vorgenommen wurde. Selbst auf der englischen Seite steht ja nicht zu welcher Uhrzeit die neuen T&C in Kraft traten.


Edit: In meinen Bestätigungen findet sich noch folgender Absatz:

Please note that if members of the same household, as defined as persons with the same address on file regardless of relation or lack thereof, make claims for consecutive nights at the same IHG hotel or at different IHG hotels within fifty (50) miles of each other, only the Best Price Guarantee claim for the first night will be honored.

DAs entspricht doch noch den alten T&C, oder? Hier ist nur von aufeinander folgenden Nächten und nicht von Nächsten innerhalb von sieben Tagen die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:

Valim

Erfahrenes Mitglied
05.06.2012
436
0
Also abgesehen davon das ich nicht glaube das das im Nachhinein noch jemand interessiert.

Gibt auch Claims die nichtmal gültig sind und vom Mitarbeiter aus versehen durchgewunken werden...
Die werden im Nachhinein auch nicht aberkannt.

Und außerdem sollte man Vllt auch nur Dinge Claimen die man selbst kaufen würde/sich leisten kann... (Bei Prepaid Claims z.b)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.153
Neuss
www.drboese.de
Warum so umständlich? Ich buche auf der Website des deutschen Hotels, da ist die BPG (nach deutschem Recht) Vertragsbestandteil. Aber wenn man an die T&Cs eine deutsche AGB-Prüfung anlegen würde, würde wohl nicht viel mehr, als die Überschrift übrigbleiben :)
 

svaeni

Aktives Mitglied
30.07.2011
232
0
Und außerdem sollte man Vllt auch nur Dinge Claimen die man selbst kaufen würde/sich leisten kann... (Bei Prepaid Claims z.b)
Da hast du natürlich völlig Recht. Es geht in meinem Fall auch weniger um das Leisten können, als um das leisten wollen und einfach mal die BPG ausprobieren wollen. Wenn es die nicht gegeben hätte, hätte mir auch ein normales Zimmer genügt. Da ist einfach die Lust auf's ausreizen mit mir durchgegangen, ich bekenne mich schuldig.


Warum so umständlich? Ich buche auf der Website des deutschen Hotels, da ist die BPG (nach deutschem Recht) Vertragsbestandteil. Aber wenn man an die T&Cs eine deutsche AGB-Prüfung anlegen würde, würde wohl nicht viel mehr, als die Überschrift übrigbleiben :)

So sehe ich das auch und ich habe natürlich auch über die deutsche Seite gebucht. Ich denke ich belasse es jetzt mal dabei. Wenn es schief geht kann ich immer noch entscheiden ob ich die Differenz zum Standardzimmer als Lehrgeld akzeptiere oder den Papierkrieg anfange.
 
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