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Warum?
Weil das mit dem 50 Meilen Radius unter "free night" in den T&C läuft. Wenn sie die nicht gewähren gelten ja alle weiteren Bedingungen der Garantie weiterhin.
Warum?
Ich versteh deinen Ärger. Aber, als IHG-Poweruser weißt du doch: IHG verhält sich doch oft willkürlich und Diskussionen mit den Bearbeiterinnen haben meistens keinen Sinn.Es gibt Vertragsbedingungen für die BRG. Du findest es ok wenn IHG sich nicht an die selbst aufgestellten Spielregeln hält? Und dann soll es auch noch ok sein wenn jemand gesperrt wird weil IHG sich nicht an diese Bedingungen hält?
IHG wird jedoch DEINE Meinung NICHT registrieren.Okay, deine Meinung wurde registriert.
Zur Erinnerung: Es geht um IHG.Warum sollte sie überhaupt gesperrt werden, selbst wenn sie die Freinacht ablehnen müssen sie laut den Bedingungen die Rate trotzdem auf die niedrigere der Vergleichsseite anpassen.
Hast du 2 Seiten vorher noch anders geschrieben:Weil das mit dem 50 Meilen Radius unter "free night" in den T&C läuft. Wenn sie die nicht gewähren gelten ja alle weiteren Bedingungen der Garantie weiterhin.
Ich glaube IHG versteht die T&C so: Erfolgreicher Claim (Egal wie viele Nächte) -> +-7 Tage und 80km Radius keine weiteren Claims für deinen "Household" und dich. Habe ich bis immer so eingehalten und ich hatte noch nie Probleme.Sie versuchen es schon wieder. Ein Claim auf meinen Namen wurde akzeptiert. Ein Claim auf den Namen meiner +1 (anderes Hotel, gleiche Stadt) wird abgelehnt weil Personen aus dem gleichen Haushalt nicht innerhalb von 7 Tagen in der gleichen Stadt claimen dürfen
6 Tage sind eben nicht 7 Tage und tun somit nichts zur Sache.Selbst wenn sie wegen der zwei Personen keine zweite kostenlose Nacht gewähren (übrigens liegen zwischen den Übernachtungen 6 Tage), so müssten sie den Claim doch trotzdem bearbeiten, da sie die Rate auf die Höhe der Vergleichsrate anpassen müssen?
In Summe hast du zwei Claims für jeweils eine Nacht innerhalb von 7 Tagen in einem 80km Radius eingereicht. -> geht net.Das war eine ungefähre Angabe. Erste Nacht auf meinen Namen am 12.04, zweite Nacht auf +1 am 17.04 sein.
Sehe ich genauso. Bei tian drängt sich mir inzwischen jedoch der Gedanke auf, dass er nur bucht, wenn er von einer kostenlosen Übernachtung ausgeht. So etwas kann auf Dauer, zu mal es in gewisser Hinsicht auf Kosten der zahlenden Gäste geschieht, nicht gut gehen. Daran wird auch das Einschalten des Vorstandes, des Papstes oder sonstwem nichts ändern.Ich buche immer nur mit dem Gedanken "bezahle ich".
Daran wird auch das Einschalten des Vorstandes, des Papstes oder sonstwem nichts ändern.
Hab jetzt die Kontaktdaten eines Vorstandmitglieds. Wenn der Support nicht einlenkt leite ich alles mal dahin weiter. Wenn sie mich sperren wollen sollen sie es tun.
Ganz klassischer Ablehnungsgrund. Hatte ich auch schon mehrfach Streit mit.
Recht haben und Recht bekommen ist gerade bei IHG im Rahmen der Best Price Guarantee nicht immer selbstverständlich. Diese Erfahrung haben wir alle schon gemacht und im "Fred" hier nachlesbar.
Aus meiner Sicht führt eine weitere Eskalation des Sachverhalts für dich nicht zum Erfolg. Möglicherweise erreichst du, dass eine Definition von "household" in die T&C aufgenommen wird. Wie auch immer die ausfallen wird.
Meine Empfehlung ist, buch das HIX Hamburg auf Punkte und fahr deinen Ärger wieder runter. Wenn dein Gemüt ein wenig abgekühlt ist, claimst du dir die nächsten Häuser.
(Sofern dein Konto bis dahin noch für die Best Price Guarantee zugelassen ist)
Nichts ist einfacher als die Anpassung der T&Cs. Da fügt man zu "household" noch "or people named on the reservation" hinzu und der Drops ist gelutscht.
Weil das mit dem 50 Meilen Radius unter "free night" in den T&C läuft. Wenn sie die nicht gewähren gelten ja alle weiteren Bedingungen der Garantie weiterhin.
Das Wort "household" ist wahrscheinlich bewusst etwas schwammig gewählt.
Als Haushalt gilt jede Gesamtheit von Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften und in der Regel ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren bzw. die Ausgaben für den Haushalt teilen. Zu einem Privathaushalt gehören auch die vorübergehend abwesenden Personen, z. B. Berufspendler, Studierende, Auszubildende, Personen im Krankenhaus, Urlaub. Entscheidend ist, dass die Abwesenheit nur vorübergehend ist und die Person normalerweise im Haushalt wohnt und lebt bzw. mit ihrem ersten Wohnsitz an der Adresse des Haushalts gemeldet ist. Personen, die in einem Haushalt nur für sich selbst wirtschaften (Alleinlebende, Wohngemeinschaften ohne gemeinsame Haushaltsführung) gelten als eigenständige Privathaushalte. Nicht zum Haushalt gehören Untermieter, Gäste, Hausangestellte.
trotzdem ist doch klar, was IHG mit dieser Klausel bezwecken möchte.